Freie Wähler Rödermark. Antrag zur Aufhebung des Straßenbeitrags.

Rödermark. Straßen-Sanierung
Rödermark. Straßen-Sanierung

Antrag der Freien Wähler Rödermark (FWR) zum Straßenbeitrag
Der Antrag wurde bereits am 3.5.2018 von den FWR zur Entscheidung durch die Stadtverordnetenversammlung den entsprechenden Gremien vorgelegt.

Die wiederkehrende Straßenbeitragssatzung wurde im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung für Rödermark beschlossen, da andernfalls der Haushalt 2018 vom RP nicht genehmigt worden wäre. Diese Haltung des RP basierte auf der gesetzlichen Vorschrift, dass Kommunen in Hessen mit defizitärem Haushalt und/oder Schulden eine Straßenbeitragssatzung erlassen müssen.

Angestoßen durch eine Unterschriftensammlung der FREIEN WÄHLER Hessen hat die FDP im hessischen Landtag den Antrag eingebracht, diese gesetzliche Vorgabe in eine „Kann-Vorschrift“ zu ändern, d.h. dass jede Kommune selbständig entscheiden kann, ob sie eine Straßenbeitragssatzung erlassen will. Die die derzeitige Landesregierung tragende Koalition hat sich erfreulicher Weise diesem Antrag angeschlossen. Es ist daher davon auszugehen, dass noch im Mai 2108 ein entsprechender Beschluss des Landtages erfolgen wird.

Die im Dezember für Rödermark beschlossene Straßenbeitragssatzung basierte in keiner Weise auf dem Willen der politischen Mehrheit in Rödermark. Bei einer geänderten Gesetzeslage ist es möglich diese Satzung wieder abzuschaffen, bevor dadurch hohe Verwaltungskosten entstehen und/oder die Bürger zusätzlich finanziell belastet werden.

Gleichzeitig müssen aber Maßnahmen ergriffen werden zur Sicherstellung, dass künftig erforderliche Straßensanierungen erfolgen und nicht wie in den vergangenen Jahren einfach unterbleiben mit all den überall sichtbaren negativen Auswirkungen.

Beschlussvorschlag:
1) Sobald die „Kann-Regelung“ für eine Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Hessen Gesetzeskraft erlangt hat wird der im Dezember 2017 von der Stadtverordnetenversammlung gefasste Beschluss über die Einführung einer Straßenbeitragssatzung in Rödermark aufgehoben.
2) Zur Sicherstellung der für kontinuierliche Straßensanierungsmaßnahmen erforderlichen finanziellen Mittel wird festgelegt, dass ab dem auf die Beschlussaufhebung gem. Punkt 1) folgenden Fiskaljahr in jedem Jahr der Gegenwert von 100 Hebepunkten der Grundsteuer B zweckgebunden ausschließlich dafür verwendet wird.

Siehe auch
» 13.05.2018 Straßenbeitrag. Artikel der SPD Rödermark
» 12.05.2018 AL für sofortige Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
» 04.05.2018 Rödermark. CDU will den gerade beschlossenen Straßenbeitrag abschaffen.


Rödermark intern. DAS MUSS JEDEM KLAR SEIN!
Laut HaushaltsplanENTWURF (Seite 135) steigt die pro Kopf Verschuldung in Rödermark von 740.45 im Jahr 2019 auf 1.760,95 im Jahr 2025 an.

Betrug der Schuldenstand Anfang 2022 noch 22.729.064 so plant man für Ende 2025 mit mehr als einer Verdopplung der Schulden auf satte 50.579.774. HaushaltsplanENTWURF (Seite 35)

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