Dank neuer brandneuen Möglichkeiten durch den Gesetzgeber scheint jetzt der von vielen gewünschte Königsweg „Straßenbeitrag über die Grundsteuer B“ möglich. Es wird sicherlich ein Antrag erstellt (IFA), den alle Faktionen gemeinsam einreichen werden.
Gemeinde soll über Straßenbeitragssatzung entscheiden
Bezüglich der auch in Rödermark unerwünschten Straßenbeiträgen hat die hessische Landesregierung am vergangenen Donnerstag im Landtag im Rahmen einer ersten Gesetzeslesung mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, auch defizitäre Gemeinden zukünftig selbst entscheiden zu lassen, ob dieses Instrument der Einnahmenverbesserung genutzt wird. Weiter bei der CDU Rödermark
Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011