Wahrscheinlich wird heute die Satzung zu den „wiederkehrenden Beiträgen“ (Straßenbeitrag) verabschiedet.
Freitag, 08.12.2017, 19:00 Uhr, Halle Urberach (Mehrzweckraum), Am Schellbusch 1
Ausschusssitzung HFuW und BUSE
Bei der zusammengelegten Ausschusssitzung wurde die am Freitag (8.12. Fortsetzung der Stavo vom 5.12.2017) zur Abstimmung kommende
Satzung – wiederkehrenden Beiträge – beraten. Die Sitzung wurde notwendig, weil der Magistrat recht kurzfristig in dem ursprünglichen Satzungsentwurf eine gravierende Änderung vorgenommen hat. Der Gemeindeanteil steigt von 30% auf 50% für alle Abrechnungsgebiete.
So wie Bürgermeister Kern berichtete, ist nicht zu befürchten, dass die Aufsichtsbehörde einer solchen Satzung nicht zustimmen wird. Die Festlegung des Gemeindeanteils ist Sache der Stadt. Wichtig ist, der Haushalt muss ausgeglichen sein.
Es wurde aber auch gesagt, dass Herr Bauer (externer Berater) weiterhin in Bezug auf Abrechnungsgebiete und Gemeindeanteil seine Vorschläge als der – sicherer Weg (meine Schlussfolgerung aus der Rede vom BM) – betrachtet.
Nachgefragt – liegt zusätzlich zu der mündlichen Auskunft aus dem RP, dass die 50% nicht beanstandet werden, diese auch schriftlich vor? Dies wurde vom Bürgermeister verneint; sei nicht notwendig.
Da durch den höheren Gemeindeanteil mehr Geld von der Stadt für die Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden muss, wurde auch darüber gesprochen, wie viel Euro von der Stadt für die Sanierungsarbeiten bereitgestellt werden können. Eine andere Zahl als die bekannte eine Mio. pro Jahr, ist nicht genannt worden. Was allerdings genannt wurde, war die Investitionssumme für grundhafte Sanierung in der Zeit von 2005-2017 (13 Jahre). Es wurden für 6 Mio. € Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, bei einem Gemeindeanteil von 4,7 Mio. Euro. Gesamt im Schnitt pro Jahr also 461.500,00 €. Davon Gemeindeanteil im Schnitt 361.500,00 €.
Anhand der von der Fachabteilung bekannt gegebenen Zahlen stieg der Betrag für die grundhaft zu sanierenden Straßen seit 2013 pro Jahr um 2,5 Mio. € an. Denken Sie sich ihren Teil.
Angesprochen darauf, ob man nicht mehr als 1 Mio. € pro Jahr sanieren könnte, kam die Antwort: „Von der Verwaltung kaum zu schaffen. Da braucht man mehr Personal, um das stemmen zu können.“
Daran kann man erkennen, was sich daraus ergeben kann, wenn man z.B. die Straßen verrotten lässt. Zunächst schlechte Straßen. Dann ein Sanierungsstau, an dem noch Generationen zu knabbern haben. Höhere Investitionen scheitern am fehlenden Personal. Auch darüber sollte sich der Leser einmal Gedanken machen.
Heute wird über die Satzung abgestimmt. Die Satzung wird wohl mit den Stimmen der Koalition verabschiedet werden. Das Abstimmverhalten der Opposition bleibt abzuwarten.
Siehe auch
Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro.[..] Quelle: Blog für Rödermark
» Printausgabe OP 9.12.2017. Weitere Diskussion über den Straßenbeitrag. Strassenbeitrag.
Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.