Vor dem Beschluss des Flächennutzungsplans durch die Stavo, gab eine Abfrage im Rahmen des HFuW. Dort wurde wie folgt abgestimmt: Sobald das Protokoll der Sitzung vom 27.11.2005 zur Verfügung steht, kann dieses dann veröffentlicht werden. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
So sieht es aus, wenn es ein Potokoll zu einer Ausschusssitzung gibt und über das Abstimmergebnis berichtet wird. Beispiel aus einer HFuW-Sitzung aus.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Die Einbringungsrede der Stadtkämmerin, mit der sie den Haushaltsplanentwurf den Stadtverordneten am 9.12. übergab, begann mit — Desaster –. Dass der Haushalt 2026 mit einem Fehlbedarf von mehr als 10 Mio. Euro abschließen wird, dürfte jedem bekannt gewesen sein, der sich im Jahresverlauf 2025 mit dem Haushalt beschäftigt hat.
Die Verwaltung hatte Anträge zu einer Gebührenerhöhung
und zur Anhebung der Grundsteuer eingebracht, die man im ersten Halbjahr 2025 für unbedingt notwendig hielt. Nach Bekanntgabe dieser Absicht – und nachdem sich Bürger aufrafften, ihren Unmut zu äußern – wurden diese Vorhaben jedoch zurückgezogen bzw. der geplante Hebesatz stark reduziert. Übrigens: In der Haushaltssatzung (Plan) 2026 ist ein Hebesatz von 990 Prozentpunkten eingetragen.
Stand der Dinge ist:
Im Ergebnishaushalt 2026 (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro. Der rechnerischer Hebesatz Grundsteuer B zum Erreichen des Ausgleichs im ordentlichen Ergebnis: 2.477,36 Prozentpunkte. Siehe
Jetzt zum 11.12.2025
Im Bauausschuss (25.11) wurde der Antrag der Verwaltung zum – Vorentwurf Regionaler Flächennutzungsplan/ RegFNP 2030 – beraten und wie üblich, das Abstimmverhalten der Fraktionen bei der Stadtverordnetenversammlungn abgefragt.
U.a. auch der Punkt 6: Das Vorranggebiet Siedlung – Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten“ (B.2) mit einer Größe von 6,0 ha soll in die Darstellungen des RegFNP/ Karte 1 aufgenommen werden. Siehe
Bei den am Rand dieser aufzunehmenden Fläche wohnenden Bürgern dürfte sich herumgesprochen haben, dass es sich zurzeit lohnt, aufzubegehren. Es stehen in 2026 Wahlen an. Gedacht, getan. Das Ergebnis ist seit gestern bekannt: Die maßgebliche Koalition, die noch in der Ausschusssitzung ihre Absicht erklärt hatte, für die Aufnahme zu stimmen, hat offenbar nach dem Druck der Anwohner ihre Meinung geändert (es stehen ja Wahlen an).
Die für die Mehrheit wichtige Koalition (CDU/Grüne) hat sich dem Abstimmverhalten der FDP angeschlossen und gegen die Aufnahme in den Flächennutzungsplan gestimmt. Es stehen ja Wahlen an.
Warum steht in der Überschrift „Grauenhaft“?
Was ich hier eigentlich dazu schreiben wollte, lasse ich lieber. Bei der Bundeswehr durfte man Beschwerden erst 24 Stunden nach einem Vorfall einreichen. Ich habe die 24 Stunden nicht abgewartet und mich schon vorher entschieden, nichts dazu zu schreiben. Trotzdem bleibt das Gefühl zurück: es war einfach grauenhaft.
Fazit:
Wenn einer Gruppe von Bürgern ein zu fassender Beschluss nicht passt und Wahlen anstehen, lohnt es sich in jedem Fall, aufzubegehren. Mit der momentan in der Verantwortung stehenden Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung (CDU/AL–Die Grünen) und dem dieser Fraktion angehörigen hauptamtlichen Magistrat ist vieles möglich, was man in der Vergangenheit für eher unwahrscheinlich hielt.
Nachtrag. Rechenzentrum. Es liegen Anfragen vor. Wer zu Rechenzentren A sagt, muss auch zu anderen Dingen B sagen“.
Selbst Bürgermeister Jörg Rotter sprach damals davon „viel Energie im Raum“ zu spüren – und bestätigte, dass „mehrere Anfragen potenzieller Investoren bereits vorliegen“.Quelle Heimatblatt 12.12.2026
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Nachtrag: 07.12.2025
Hat sich geklärt,
Es gab von Ex-Bürgermeister Roland Kern die Antwort.
Die Stadtverordnetenversammlung kann einen Antrag in einen Ausschuss verweisen und diesen dort beschließen lassen.
Nachtrag: 07.12.2025
Siehe Kommentar. Welche Partei hat die Bebauung Steckengarten beantragt?
Antragsteller: Die Verwaltung (Stadtplanung) von Bürgermeister Rotter.
Bei der bereits erfolgten Abstimmung im Ausschuss haben sich bis auf die FDP dafür ausgesprochen, dem Antrag der Verwaltung in der Stadtverordnetenversammlung zuzustimmen.
Siedlung Planung
Trotz Bürgersorgen: Keine Bebauung am Steckengarten geplant
Besser und verbindlicher wäre: Trotz Bürgersorgen: Keine Bebauung am Steckengarten!
Werden sämtliche im Plan berücksichtigten Vorrangflächen zwangsläufig irgendwann bebaut?
Nein, sie gelten als Optionen für weitere Flächen im Wohnungsbau und Gewerbe. Ob und wann es überhaupt zu einer Umsetzung kommt, entscheide dann die Stadtverordnetenversammlung, teilt Bürgermeister Jörg Rotter (CDU) mit. Quelle: op-online.de
„Die Anmeldungen der Flächen beim Regionalverband wurden noch durch die alte Stadtverordnetenversammlung vorgenommen.(Siehe)
Bezieht sich dies auf die frühere Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung, die inzwischen durch die aktuelle ersetzt wurde? Die Personen haben sich geändert, die Mehrheitsverhältnisse (CDU/Grüne) jedoch nicht.
…eine Sondersitzung am Donnerstag, 11. Dezember, einzuberufen. Dort soll die Stellungnahme beraten und beschlossen werden. .(Siehe)
Für mich ein wenig verwirrend. Wird aber wohl seine Richtigkeit haben.
Die Einladung zur Sondersitzung erging an die Mitglieder des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusse
Ich bin fälschlicherweise der Meinung, dass nur die komplette Stadtverordnetenversammlung etwas beschließen kann. Man lernt ja nie aus.
Ablauf: 11.12.2025 Ausschuss HFuW. 15.12.2025 Abgabe der Stellungnahme.
Stadtveordnetenversammlung 09.12.2025.
U.A.Benutzungs- und Gebührensatzung für das Badehaus Rödermark ab dem 01.01.2026 bzw. evtl. 1.4.2026.
Siehe: Drucksache Nr.: DS/352/25-1
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
25.11.2025.
FNP = Flächennutzungsplan Siehe
Im Rahmen der Offenlage nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach dem Baugesetzbuch (BauGB) innerhalb des Aufstellungsverfahrens des Regionalplans Südhessen (RPS) sowie des Regionalen Flächennutzungsplans (RegFNP) mit integriertem Landschaftsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main gibt die Stadt Rödermark fristgerecht eine Stellungnahme zu folgenden Vorranggebietsflächen Siedlung sowie Industrie und Gewerbe ab:
Nördlich Alter Seeweg“ (A.1)
Fläche für den Gemeinbedarf, Planung „Nördlich Alter Seeweg“ (A.2)
Planung „Östlich Spessartring“
Wohnbaufläche, Planung „Nördlich Rodaustraße“
Nördlich Germania“ (B.1)
Wohnbaufläche, Planung „Steckengarten
Östlich Seligenstädter Straße/ In der Dreispitze
Hainchesbuckel
Nördlich Rodaustraße
Gesamter Text unter: https://www.roedermark.sitzung-online.de
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
27.11.2025. Siehe
Die Stadt Rödermark beteiligt sich an dem Interessenbekundungsverfahren im Rahmen des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Projektaufruf 2025/2026 für ein Projekt der Turnerschaft e.V. 1895 – den Umbau eines Naturrasenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld.
Gesamter Text unter: https://www.roedermark.sitzung-online.de
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
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