Nach dem Sturm. Staatliche Finanzhilfen möglich?

Sturmschaden
Sturmschaden

Der Antrag wird nun vom LandHessen geprüft. Sollte es zustimmen, müssen sich der Kreis und die betroffenen Kommunen grundsätzlich mit einer Quote von bis zu 30 Prozent an der staatlichen Beihilfe beteiligen. Quelle: Dreieich Zeitung Seite 7

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert