Frage in den Kommentaren: Kosten für die Verschönerungsmaßnahmen Rodaupark

Eine Frage im Blog Rödermark bezieht sich auf die Kosten der Verschönerungsmaßnahmen an der Rodau.

Was haben wir, um uns den Betrag etwas annähern zu können.
Hier wird der Bereich geschildert, den man im Konzept ISEK finden kann.
Der kleine Grünzug an der Rodau an der Rilkestraße ist Ober-Rodens größte innerstädtische Grünfläche. Da eine Teilfläche zeitweise als Erweiterung des nicht großen Schulhofs der Trinkbornschule genutzt wird, sind die Nutzungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit aktuell beschränkt. Aus diesem-Grund-ist mit dem ISEK die Maßnahme 34 „Ausbau Grünzug“
Quelle: https://www.rm-news.de/AM/2025/FDP_Rilkestrasse.pdf

Verfügbar für Freiflächen Ortskern
Aktuell verfügbar im Haushalt 2025 sind 828.288 Euro bei der Investition 6-SH-M31K Freiflächen Ortskern. Somit sind die Wettbewerbskosten abgedeckt.
Quelle: Beschlussvorlage

6-SH-M31K Siehe Haushaltsplan Seite 46 (47)

Ich kann natürlich nicht genau sagen,
was und die Verschönerung letztendlich kosten wird. Selbst wenn die Gesamtkosten bekannt sind, stellt sich immer noch die Frage: Wie hoch ist überhaupt der förderfähige Betrag? Eine pauschale Aussage wie „Wir zahlen nur ein Drittel“ ist aus meiner Sicht absoluter Blödsinn. Bei den im Ortskern durchgeführten grundhaften Sanierungen der Straßen liegt dieser nach meiner Einschätzung (siehe RiLiSe) bei evtl. nur 50% der Gesamtsumme, wenn es schlecht kommt, sogar nur bei 25%. Es kommt darauf an, wie die Straßen klassifiziert werden. Aber das ist mal wieder ein ganz anderes Thema. Da müssten wir in eine Straßenbeitragssatzung einsteigen.


RiLiSe aus 2017
Es existiert eine neuere Fassung, die aber diesen Passus weiterhin beibehalten.
Sofern keine Festlegungen über Straßenbeiträge in einer Satzung nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) getroffen sind, werden folgende Beiträge im Vomhundertsatz des beitragsfähigen Aufwandes unterstellt
Siehe: RiLiSe


Ich finde einen Hinweis auf bisher
entstandenen und abgerechneten Kosten in Höhe von ca. 25.000,00€ Siehe
Leider ist nicht ersichtlich, wie hoch der Förderfähige Betrag ist.
Sind das alle Kosten, die bisher angefallen sind? Wenn diese 25.000 € der förderfähige Betrag ist, dann sind die Kosten für Rödermark ca. 8.400 €. Würde man das Projekt abbrechen, dann hätte Rödermark die ganzen Kosten, ca. 25.000,00 zu tragen. Ein Abbruch der Verschönerung für 828.000, die Rödermark mit knapp 280.000,00 € zu finanzieren hat (Kredit), wäre bei der miserablen Kassenlage der Stadt die bessere Option gewesen. Geht Rödermark dann irgendwann mal wieder besser, dann hat man immerhin schon den fertigen Plan.

Maßnahme 34 Ausbau Grünzug

ISEK Seite 186 (164)
ISEK Seite 186 (164)

Kosten April 2019

ISEK Kosten Seite 200
ISEK Seite 200

 
Siehe auch
» Berichtsantrag der FDP „Sachstand Förderprogramme
» Kofinanziert. Das macht mich stutzig
» ISEK. Wir bezahlen ja nur 1/3. Diese pauschale Aussage ist scheinbar falsch.

Kofinanziert. Das macht mich stutzig

Was mir über das „Integrierte Städtebauliche Enwicklungskonzept ISEK (jetzt Wachstum und nachhaltige Erneuerung)“ bekannt ist:

Das Hessische Wirtschaftsministerium hat für das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ ausdrücklich angegeben, dass Bund und Land jeweils ein Drittel der Kosten übernehmen und der verbleibende Anteil vor Ort getragen wird.
Also 2/3 Förderung 1/3 (kofinanzietrt Fördernehmer)

Sehen wir uns einmal an, was man bei Hessen.de Finanzen lesen kann.

Programm zur Städtebauförderung:
Aufwand: 98 Mio
Kofinanziert: 49,6 Mio.

Das sieht mir nicht gerade nach einer 2/3 (Bund/Land) 1/3 (Kommune)‑Finanzierung aus.

Ich denke, es wird langsam Zeit, dass der Bürgermeister sich einmal klipp und klar dazu äußert, wie hoch die tatsächlichen Kosten für den bisherigen Stadtumbau waren und wie hoch im Vergleich der förderfähige Betrag war. Und zwar mit einer Aufstellung projektbezogen.

Man will ja nicht mit falschen Zahlen argumentieren.
Z. B. bei den grundhaft sanierten Straßen im Ortskern.

In dieser schwierigen Situation nicht kaputtsparen. Nicht bei Freiflächen.

Beschlussvorschlag:
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau
gewährleistet.Quelle:Seite 169

Bürgermeister Rotter: „Wir dürfen uns in dieser schwierigen Situation aber auch nicht kaputtsparen. Wir können nicht alles zuschließen, nicht alles aufgeben.“
Quelle: Roedermark.de

Richtig. Aber Förderprogramme können leicht dazu führen, dass Gelder in eigentlich unnötige Projekte fließen. Der Blick für das Wesentliche geht dabei oft verloren. Ortsverschönerungen sind sicher sinnvoll – aber nur dann, wenn nach solchen Maßnahmen auch noch ausreichend Mittel für wirklich notwendige Aufgaben zur Verfügung stehen. Siehe1

Anmerkung. Wenn es nicht reicht, erhöhen wir die Grundsteuer oder führen eine Straßenbeitragssatzung ein. Bei einer Straßenbeitragssatzung trifft man nicht die Mieter. 🙁

In Rödermark investiert man lieber in Freiflächen als in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur.
Geld (920.000 €), das dringend für den Straßenerhalt benötigt wird, soll in Maßnahmen zur Ortsverschönerung fließen.
Siehe1 Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Quelle
Wie im Gutachten aus dem Jahr 2021 hervorgeht, muss Rödermark bedarfsgerecht 2,2 Mio. € in Straßenunterhaltungsmaßnahmen investieren.

Die FDP hat mittels einer Anfrage an die Verwaltung (siehe Seite 12) erfragt, wie viel in den Jahren 2020 bis 2024 – ohne Fördermittel – in die grundhafte Erneuerung von Straßen investiert wurde.

Da im Gutachten auch Reparaturen in die notwendigen Investitionen von 2,2 Mio. € einbezogen werden, wäre es sinnvoll gewesen, diesen Betrag ebenfalls gesondert abzufragen.

Laut Gutachten müssten in Rödermark
bedarfsgerecht jährlich mindestens 2,2 Mio. € in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.

Siehe:
Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“

1) 2024 || 2 2025 || 3 2026
1) 2024 || 2 2025 || 3 2026

Laut Gutachten von November 2021 müsste Rödermark in 10 Jahren 20,2 Mio. Euro (Stand 11/2021) für bedarfsgerechte Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen des Straßennetzes investieren. Oder anders ausgedrückt: Bedarfsgerecht wären jährlich 2.2 Mio.

Warum wird der Jahresabschluss 2024 nicht veröffentlicht?
Es geht ja schließllich auch um die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Mit der Entlastung bestätigt das Gremium, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtmäßig und wirtschaftlich war und keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegen.


Siehe Aktenmappe Stavo.Seite 171
1 Der genannte Eigenanteil (Anm. Admin 920.000,00) entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können.
Hervorhebung duch den Andmin.

Siehe auch
» Einzelmaßname 31. Freiflächn funktionaler Ortskern
» ISEK. Integriertes Städtebauliches Entwicklungs Konzept

» Handlungsempfehlung im Gutachten ab Seite: 34
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

 


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Beherrscht der Beutetrieb um Fördergelder das kommunale Handeln?

Kommunale Haushaltsplanung 2025 – alte Konzepte in neuer Realität?

In Zeiten eines ausgeglichenen Haushalts hat Rödermark im Rahmen verschiedener Förderprogramme rund 15 Millionen Euro eingeplant. Im Idealfall übernimmt das Land Hessen zwei Drittel dieser Summe. Doch besonders im Bereich der Straßenbaumaßnahmen bleibt der Idealfall Wunschdenken – hier bricht die Förderung durch das Land drastisch ein. Siehe RiLiSe
» ANBest-GK

Seit 2019 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Kommunen massiv verschlechtert. Für Rödermark bedeutet das aktuell einen Finanzierungssaldo von -10.283.553 Euro. (Quelle) Bundesweit klafft in den kommunalen Haushalten ein Defizit von rund 25 Milliarden Euro. (Quelle)

Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage: Sind Projekte, die auf Grundlage der Haushaltslage von 2019 geplant wurden, heute überhaupt noch realisierbar? Müssen nicht dringend benötigte Vorhaben gestrichen werden?

Erinnern Sie sich an den Protest der 13 Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach? Sie wandten sich mit einer Petition an Bund und Land, in der sie mehr Unterstützung zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben forderten. Siehe

Werden in den Kommunen nicht unbedingt notwendige Vorhaben gestrichen, belasten die verbleibenden Investitionen den laufenden Haushalt – in Rödermark scheut man dabei nicht bei Aussagen zum laufenden Haushalt den Vergleich mit Waterloo – und führen durch notwendige Kreditaufnahmen langfristig zu Lasten künftiger Generationen. Darüber hinaus werden dem Land Mittel entzogen, die es über den Kommunalen Finanzausgleich (KfA) an die Kommunen ausschütten könnte.

Ich habe jedoch den Eindruck, dass bei vielen Kommunen weniger die Sinnhaftigkeit im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Beutetrieb, möglichst viele Fördergelder zu ergattern – ob sinnvoll oder nicht.

Belastung: Zum Nachrechen.
Würde in beiden Fällen der Höchstsatz erreicht (15 Mio. förderfähige Ausgaben und idealerweise 1/3 Förderung), müssten in Rödermark rund 5 Mio. Euro finanziert werden. Bei einem Annuitätendarlehen über 5 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz von 3 % ergibt sich eine jährliche Belastung von ca. 335.000 Euro. Die über die Laufzeit anfallenden Zinsen belaufen sich auf etwa 1,7 Mio. Euro.
Dies entspräche einer Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 35 Prozentpunkte.

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.