
Archiv der Kategorie: Stadtumbau
In dieser schwierigen Situation nicht kaputtsparen. Nicht bei Freiflächen.
Beschlussvorschlag:
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau
gewährleistet.Quelle:Seite 169
Bürgermeister Rotter: „Wir dürfen uns in dieser schwierigen Situation aber auch nicht kaputtsparen. Wir können nicht alles zuschließen, nicht alles aufgeben.“
Quelle: Roedermark.de
Richtig. Aber Förderprogramme können leicht dazu führen, dass Gelder in eigentlich unnötige Projekte fließen. Der Blick für das Wesentliche geht dabei oft verloren. Ortsverschönerungen sind sicher sinnvoll – aber nur dann, wenn nach solchen Maßnahmen auch noch ausreichend Mittel für wirklich notwendige Aufgaben zur Verfügung stehen. Siehe1
Anmerkung. Wenn es nicht reicht, erhöhen wir die Grundsteuer oder führen eine Straßenbeitragssatzung ein. Bei einer Straßenbeitragssatzung trifft man nicht die Mieter. 🙁
In Rödermark investiert man lieber in Freiflächen als in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur.
Geld (920.000 €), das dringend für den Straßenerhalt benötigt wird, soll in Maßnahmen zur Ortsverschönerung fließen.
Siehe1 Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Quelle
Wie im Gutachten aus dem Jahr 2021 hervorgeht, muss Rödermark bedarfsgerecht 2,2 Mio. € in Straßenunterhaltungsmaßnahmen investieren.
Die FDP hat mittels einer Anfrage an die Verwaltung (siehe Seite 12) erfragt, wie viel in den Jahren 2020 bis 2024 – ohne Fördermittel – in die grundhafte Erneuerung von Straßen investiert wurde.
Da im Gutachten auch Reparaturen in die notwendigen Investitionen von 2,2 Mio. € einbezogen werden, wäre es sinnvoll gewesen, diesen Betrag ebenfalls gesondert abzufragen.
Laut Gutachten müssten in Rödermark
bedarfsgerecht jährlich mindestens 2,2 Mio. € in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.
Siehe:
Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“

Laut Gutachten von November 2021 müsste Rödermark in 10 Jahren 20,2 Mio. Euro (Stand 11/2021) für bedarfsgerechte Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen des Straßennetzes investieren. Oder anders ausgedrückt: Bedarfsgerecht wären jährlich 2.2 Mio.
Warum wird der Jahresabschluss 2024 nicht veröffentlicht?
Es geht ja schließllich auch um die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Mit der Entlastung bestätigt das Gremium, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtmäßig und wirtschaftlich war und keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegen.
Siehe Aktenmappe Stavo.Seite 171
1 Der genannte Eigenanteil (Anm. Admin 920.000,00) entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können.
Hervorhebung duch den Andmin.
Siehe auch
» Einzelmaßname 31. Freiflächn funktionaler Ortskern
» ISEK. Integriertes Städtebauliches Entwicklungs Konzept
» Handlungsempfehlung im Gutachten ab Seite: 34
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026
Beherrscht der Beutetrieb um Fördergelder das kommunale Handeln?
Kommunale Haushaltsplanung 2025 – alte Konzepte in neuer Realität?
In Zeiten eines ausgeglichenen Haushalts hat Rödermark im Rahmen verschiedener Förderprogramme rund 15 Millionen Euro eingeplant. Im Idealfall übernimmt das Land Hessen zwei Drittel dieser Summe. Doch besonders im Bereich der Straßenbaumaßnahmen bleibt der Idealfall Wunschdenken – hier bricht die Förderung durch das Land drastisch ein. Siehe RiLiSe
» ANBest-GK
Seit 2019 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Kommunen massiv verschlechtert. Für Rödermark bedeutet das aktuell einen Finanzierungssaldo von -10.283.553 Euro. (Quelle) Bundesweit klafft in den kommunalen Haushalten ein Defizit von rund 25 Milliarden Euro. (Quelle)
Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage: Sind Projekte, die auf Grundlage der Haushaltslage von 2019 geplant wurden, heute überhaupt noch realisierbar? Müssen nicht dringend benötigte Vorhaben gestrichen werden?
Erinnern Sie sich an den Protest der 13 Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach? Sie wandten sich mit einer Petition an Bund und Land, in der sie mehr Unterstützung zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben forderten. Siehe
Werden in den Kommunen nicht unbedingt notwendige Vorhaben gestrichen, belasten die verbleibenden Investitionen den laufenden Haushalt – in Rödermark scheut man dabei nicht bei Aussagen zum laufenden Haushalt den Vergleich mit Waterloo – und führen durch notwendige Kreditaufnahmen langfristig zu Lasten künftiger Generationen. Darüber hinaus werden dem Land Mittel entzogen, die es über den Kommunalen Finanzausgleich (KfA) an die Kommunen ausschütten könnte.
Ich habe jedoch den Eindruck, dass bei vielen Kommunen weniger die Sinnhaftigkeit im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Beutetrieb, möglichst viele Fördergelder zu ergattern – ob sinnvoll oder nicht.
Belastung: Zum Nachrechen.
Würde in beiden Fällen der Höchstsatz erreicht (15 Mio. förderfähige Ausgaben und idealerweise 1/3 Förderung), müssten in Rödermark rund 5 Mio. Euro finanziert werden. Bei einem Annuitätendarlehen über 5 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz von 3 % ergibt sich eine jährliche Belastung von ca. 335.000 Euro. Die über die Laufzeit anfallenden Zinsen belaufen sich auf etwa 1,7 Mio. Euro.
Dies entspräche einer Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 35 Prozentpunkte.
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026
BIVER widerspricht städtischer Beurteilung zur Bürgerversammlung. Parkplatz statt sozialer Wohnungsbau.
Presseerklärung BIVER – Ortsgruppe Ober-Roden
BIVER widerspricht städtischer Beurteilung zur Bürgerversammlung
„Leider können wir die städtische Beurteilung zur Bürgerversammlung in vielen Punkten nicht teilen“, so Norbert Kern, Sprecher der BIVER. Zwar sei sie ohne Polemik und ohne Scharfmacherei verlaufen, was allerdings mehr an vielfachem „Kopfschütteln“ unter den Besuchern, als am Interesse auf Diskussionen gelegen habe.
Die Mehrzahl der eingereichten und am Mikrofon gestellten Fragen drehten sich wenig überraschend um die unzulängliche Verkehrssicherheit sowie um das verbotene Gehwegparken. Alles keine neuen Probleme, doch wie seit Jahren üblich hörten die Bürger vom Podium auch an diesem Abend oft nur die einfühlsamen Worte „….das machen wir schon“ (sichtbare Ergebnissen?), „….das werden wir uns anschauen“ (wie oft noch?) oder „….da sind wir nicht zuständig“ (aktiv pro-Bürger?).
In Kurzfassung hier beispielhaft einige der Antworten zu den Hauptthemen des Abends:
„Fazit ist“, so der BI-Sprecher abschließend, „das vermutlich nur wenige der ca. 130 Anwesenden befriedigt nach Hause gingen. Beleg dafür ist m.E., das sich vor Versammlungsende nur noch ca. 20 Besucher in der Kulturhalle verloren hatten“.
Siehe auch Heimatblatt:
– Wie toll es war auf der Titelseite.
– Die Kritik auf Seite 9
Heimatblatt vom 29.11.2024
Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024.
U.a Parkplatz statt sozialer Wohnungsbau.
Statt Wohnbebauung ein Parkplatz.
Vorweg: Dass eine Kommune ab 2026 Räumlichkeiten für die Schulkindbetreuung auch eine Mensa bereitstellen muss, ist seit spätestens 2021 bekannt. Hätte der Magistrat mit diesem Wissen nicht schon vor Jahren anders planen müssen? Ich darf nicht daran denken, was dem Bürger die Planung(en) (Kuddelmuddel) „Altes Feuerwehrhaus“ bisher gekostet hat. Gut aufbereitet wäre das etwas für „extra 3 – Der Irrsinn der Woche“
Gehen Sie am 3.12.2024 zur Stadtverordnetenversammlung. Dort können Sie live erleben, wie man in Rödermark mit dem Geld der Bürger umgeht. Thema: Grundstückstausch. Der Magistrat wird sich die Erlaubnis von der Stadtverordneten abholen, um wertvolle Grundstücke für Wohnbebauung gegen eine Parkplatzfläche einzutauschen. Natürlich wird der Bürger dafür zahlen, dass auf der getauschten Fläche die Kosten für die Errichtung des Parkplatzes von den Bürgern übernommen werden.
Aus dem Antrag: Die Kommunalen Betriebe errichten auf der zu tauschenden Teilfläche einen Parkplatz für die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG als Ersatz für die entfallenen Parkplätze. Siehe.
Wenn Ihnen einer erzählen sollte, das sei ja im Rahmen des Stadtumbaus so geplant gewesen und wird jetzt umgesetzt, so ist das zunächst einmal richtig. Nur sah der Ursprungsplan eine völlig andere Nutzung vor und hat mit der jetzigen Planung zur Nutzung wenig gemeinsam. Die ISEK-Förderung entfällt für die neue Planung komplett.
Ich habe den Überblick darüber verloren, was eigentlich genau der vorletzte letzte Stand der Planung, die auch als Kuddelmuddel bezeichnet wurde, war. u Kuddelmuddel: Scharfe Kritik. Planung zur Alten Feuerwehr, ein einziges Kuddelmuddel.
Bei Unternehmen der freien Wirtschaft, bei denen man aufs Geld schauen muss, könnte es nach der Nachkalkulation eines Projektes (gibt es das eigentlich auch bei der öffentlichen Verwaltung?) wie -Altes Feuerwehrhaus, die Kosten auf den Tisch des Herrn liegen, dass die Chefs der Planer ihren Hut nehmen müssen.
Bedenken Sie: Haushaltsmäßig erleben wir ein Waterloo. Bürgermeister zur Haushaltssituation
Der Landtagskandidat der AL/Die Grünen hatte für das jetzt nach Vorstellung des Magistrats1 in einen Parkplatz umzuwandelnde Gelände einen sinnvolleren Vorschlag gemacht. Würdevolles Altern: Betreutes Wohnen im Ortskern von Ober-Roden als wichtiger Schritt für Teilhabe & Stadtentwicklung. Auf das Abstimmverhalten der SPD zu dem Antrag des Magistrats –dürfen wir den Tauschertrag unterzeichen-, die immer wieder nach sozialem Wohnungsbau ruft, bin ich gespannt.
Für den Abschluss des Grundstückstauschvertrages ist ein entsprechender Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erforderlich.
1Der Magistrat kann sich nicht auf eine der Planungen in der Vergangenheit beziehen. Die alten Planungen sind wohl schon in der Mülltonne. Wir sind bei einer NEUPLANUNG. Die könnte wohl auch ohne Parkplatztausch ohne weiteres möglich sein.
Antrag zur Stadtverordnetenversammlung am 3.12.2024
Stadtverordnetenversammlung am 3.12.2024
Grundstückstausch mit Kosten für einen neu zu errichtenden Parkplatz für die VOBA
Die Stadt Rödermark erwirbt von der Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG eine Teilfläche von ca. 322 m² aus dem Grundstück Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 191/4, auf der sich ein Parkplatz befindet.
Im Gegenzug erhält die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG eine Teilfläche von ca. 322 m² aus den Grundstücken Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Flurstück 188, Dieburger Straße 31, und Flurstück 189/2, Dieburger Straße 29.
Die Kommunalen Betriebe errichten auf der zu tauschenden Teilfläche einen Parkplatz für die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG als Ersatz für die entfallenen Parkplätze.
Der Flächentausch erfolgt wertgleich
Quelle: ri.roedermark.de
Hervorhebung durch den Admin.
Der Flächentausch erfolgt wertgleich? Hmmm. Parkplatz gegen Wohnbaufläche.
» Weiteres zur Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024