Ungeimpfte machen Mehrheit aller COVID-19-Fälle auf Intensivstationen

Ungeimpfte Mehrheit auf den Intensivstationen
Ungeimpfte Mehrheit auf den Intensivstationen

Gemeinsame Presseinformation des RKI und der DIVI
Daten aus dem Intensivregister:
Ungeimpfte machen Mehrheit aller COVID-19-Fälle auf Intensivstationen aus

Ungeimpfte machen aktuell den überwiegenden Anteil aller COVID-19-Aufnahmen auf Intensivstationen aus. Dies zeigen Auswertungen aus dem Intensivregister von RKI und DIVI, in dem seit Mitte Dezember 2021 zusätzlich der Impfstatus erfasst wird. Hierzu melden alle Intensivstationen in Deutschland mit Akutversorgung täglich bis 12:00 Uhr den Impfstatus der zum Vortag neu aufgenommenen COVID-19-Patientinnen und -Patienten. Die Daten werden nicht personenbezogen erhoben, sondern vollständig anonymisiert erfasst. Weiter bei www.divi.de


Siehe auch
» Zusammenfassung Corona (COVID).


Rödermark intern.
Der Termin für die Bürgermeisterwahl wurde beschlossen. 26. Januar 2025. Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird ab dem 1.1.2025 von 715 Prozentpunkte auf 800 Prozentpunkte angehoben.
Ich glaube, im Jahr 2025 wird eine weitere Grundsteuer B Erhöhung geben MÜSSEN. Die Haushaltsdaten sprechen eine deutliche Sprache. Aber erst nach der Bürgermeisterwahl.

Und mir hat man erzählt, das geht nicht.

Sitzungen in der Crorona-Zeit
Sitzungen in der Crorona-Zeit

Nachtrag
Bevor es weitere hässliche Kommentare gibt.
Bürgermeister Rotter hat bei den Ausschusssitzungen und der Stadtverordnetenversammlung nicht das Hausrecht. Er ist Gast bei den Ausschusssitzungen und der Stadtverordnetenversammlung. Hausrecht hat bei einer Stavo der Stadtverordnetenvorsteher, der auch dazu einlädt.


Bei den Ausschusssitzungen. Bei der letzten BUSE-Sitzung hatte ich nachgefragt, wieso es keine Kontrolle auf die 3G Regel noch eine Registrierung gibt. „Dürfen wir bei Sitzungen der Stadtverordneten“ nicht.
Gleiches bei der Stadtverordnetenversammlung.

Peter Beuth, der hessischer Minister des Innern und für Sport, schreibt im Kommunalbrief dazu:
Unter welchen Bedingungen und Regeln Sitzungen durchgeführt werden, obliegt nach wie vor grundständig und jederzeit der Selbstorganisation der Kommunalparlamente (vgl. Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG). Es liegt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Vorsitzenden, der kraft seines Hausrechtes festlegt, wie der Zugang zu Parlamentssitzungen von kommunalen Mandatsträgern sowie Besucherinnen und Besuchern erfolgt und unter welchen Vorgaben die Tagung stattfindet. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist es durchaus möglich, die Wahrnehmung des Mandats über die 3-G-Regel zu ermöglichen. Viele Kommunen in Hessen haben bereits ihre Sitzungen nach der 3-G-Regel abgehalten. Dabei kam es zu keinerlei Komplikationen. (Ausführlichere Informationen zur Thematik finden Sie auf der Kommunalseite des Innenministeriums.)
Hervorhebung durch den Admin



Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.