Nachrichten aus der BUSE Sitzung 15.03.2023

Niederschrift BUSE 15.03.2023
Niederschrift BUSE 15.03.2023

In der Niederschrift der 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt,
Stadtentwicklung und Energie, kurz BUSE, können Sie mehr zu den folgenden Themen lesen.

  • Sachstand Fuß- und Radwegekonzept
  • Container Behinderten WC vor der Kulturhalle
  • Grundhafte Straßenerneuerung „Innerer Ring“
  • Grundhafte Straßenerneuerung der Bachgasse
  • Sanierung und Umgestaltung der Rodaustraße
  • Grundhafte Straßenerneuerung der Mainstraße und der Bonhoefferstraße
  • Herstellung Durchgangswege von der Johann-Strauß-Straße
  • Erschließung Baugebiet „Südlich Alter Seeweg – Mainzer Straße“
  • Ausbau Glasfasernetz durch die Deutsche GigaNetz GmbH
  • Ladesäulen
  • Ortsumfahrung Urberach

Ganze Niederschrift
 
Siehe auch

» Stavo 28.03.2023


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Die Niederschrift (Protokoll) von der BUSE-Sondersitzung am 21.02.2022

Niederschrift Sondersitzung BUSE
Niederschrift Sondersitzung BUSE

» Hier das Sitzungsprotokoll

Bei den im Protokoll aufgeführten 4 Zuhören handelt es sich nicht um den normalen Bürger. Hier handelt es sich um Zuhörer, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, aber in anderen Ausschüssen tätig sind. Z. B. Seniorenbeirat. Dieser Personenkreis ist nicht auf den Zugang über die WEB-Seite der Stadt Rödermark angewiesen.

Siehe auch
» Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Ein Link ins Nirgendwo

Webseite der Stadt Rödermark

Die IT-Verantwortlichen der Stadt standen am Montag dieser Woche zunächst vor einem Rätsel: Wer auf der Homepage einen Link zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie (BUSE) anklickte, um die Sitzung online über „Teams“ zu verfolgen, landete im Nirgendwo. Es stellte sich heraus, dass versehentlich noch ein vorhergehender Link auf die jüngste Sitzung des Ausländerbeirates aktiv war, obwohl dieser mit dem aktuellen Termin überschrieben worden war.

Das bedauert die Stadt ausdrücklich. Keineswegs sollte die Öffentlichkeit von dieser Sondersitzung ausgeschlossen werden – zumal auch Ausschussmitglieder von diesem technischen Problem betroffen waren. Bürger, die sich über die Diskussion zu Themen des Stadtumbaus, die zur BUSE-Sitzung auf der Tagesordnung standen, auf dem Laufenden halten wollen, haben dazu noch zweimal Gelegenheit: bei der nächsten BUSE-Sitzung am 16. März und bei der Stadtverordnetenversammlung am 29. März.

Grundsätzlich ist die Stadt sehr bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern auch in Zeiten der pandemiebedingten Einschränkungen die Teilnahme an den Gremiensitzungen zu ermöglichen. Rödermark hat dies als erste Kommune im Kreis Offenbach in Form von Online-Sitzungen ermöglicht. Mittlerweile wollen auch andere Kommunen diesem Beispiel folgen. Das Gremienbüro der Stadtverwaltung hat deshalb schon Anfragen erhalten, wie diese Online-Sitzungen eingerichtet und umgesetzt wurden.

Quelle: Webseite der Stadt Rödermark

Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde

Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen
Öffentliche Sitzung wurde zur NICHTöffentlichen

Das gibt es wohl auch nur in Rödermark.

Zur heutigen öffentlichen BUSE-Sitzung wurde der ONLINE-Zugang den interessierten Bürgern verwehrt. Gäste wurden ausgeschlossen. Ein Versehen? Hat der Sitzungsleiter sich nicht vor Verwunderung die Augen gerieben, als er feststellen musste, dass sich keine Gäste zur ONLINE-Sitzung eingeloggt haben? Kann natürlich auch sein, dass er damit gerechnet hat, dass sich kein Bürger für die Arbeit der Stadtverordneten interessiert.

Um 19:30h war ein LOGIN noch möglich. Kurz darauf shutdown. Mehrfache Versuche, sich später einzuloggen, schlugen fehl. So wie es mir erging, erging es nach telefonischer Nachfrage auch Bekannten.
Gab es Punkte, bei denen man die Öffentlichkeit lieber nicht dabei haben wollte?

Ärgerlich ist der verwehrte ONLINE-Zugang für den
interessierten Bürger deshalb, weil ein Millionenprojekt in Ober-Roden auf der Tagesordnung stand. Millionen, die der Bürger mit seiner Steuer aufzubringen hat. Wo kann sich der Bürger darüber informieren, was dort besprochen wurde? Was bleibt? Wenn sonst einigermaßen gut informierte Bürger durch den Ort ziehen, werden diese wegen Halbwissen wahrscheinlich Gerüchte verbreiten.

Siehe auch
» Sondersitzung BUSE Ausschuss der Stadtverordneten. 21.02.2022
» JuZ Ober-Roden. Der Drops ist wohl gelutscht
» Hier das Sitzungsprotokoll



Das Prinzip der Öffentlichkeit der Sitzungen –
ein Grundsatz kommunaler Demokratie
Von Achim Grunke

1. Sinn und Funktion des Öffentlichkeitsprinzips
Nach allen Kommunalverfassungen sind die Verhandlungen kommunaler Vertretungskörperschaften (Kreistage, Stadt- und Gemeinderäte, Ortschafträte) bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich öffentlich abzuhalten (Literaturverz. unten, vgl. 1, § 37; 2, § 33). Das Prinzip der Öffentlichkeit, ein Axiom demokratisch verfaßter Ordnungen , gehört auch zu den Säulen kommunaler Demokratie und gilt als ein tragender Grundsatz des Kommunalrechts.
Das Prinzip der Öffentlichkeit soll sicherstellen, daß die Bevölkerung sich über die Tätigkeit ihrer kommunalen Vertretungsorgane unmittelbar informieren kann. Dabei sollen die EinwohnerInnen und BürgerInnen auch zur Mitwirkung an der kommunalen Selbstverwaltung
angeregt werden. Der Meinungs- und Willensbildungsprozeß in der Vertretung soll von außen durchsichtig und nachvollziehbar sein. Auf diese Weise soll auch das Vertrauen der Bevölkerung in die kommunalen Vertretungen gefördert werden. Die BürgerInnen sollen aus eigener Kenntnis und Beurteilung eine sachgerechte Kritik an Entscheidungen sowie an einzelnen MandatsträgerInnen anbringen können und eine Grundlage für ihre Entscheidung bei den nächsten Kommunalwahlen erhalten (vgl. Urteil OVG NRW v. 19.12.1978).
Das Öffentlichkeitsprinzip unterwirft die kommunalen Vertretungen der allgemeinen Kontrolle von außen und soll einer unzulässigen, demokratisch nicht legitimierten Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Vertretung vorbeugen. Es soll eine auf Gesetzlichkeit beruhende und sachorientierte Arbeit der kommunalen Vertretung fördern (vgl. 5, S.97; 7, S.50).
Quelle: https://www.kommunalforum-sachsen.de