Bei den im Protokoll aufgeführten 4 Zuhören handelt es sich nicht um den normalen Bürger. Hier handelt es sich um Zuhörer, die nicht der Stadtverordnetenversammlung angehören, aber in anderen Ausschüssen tätig sind. Z. B. Seniorenbeirat. Dieser Personenkreis ist nicht auf den Zugang über die WEB-Seite der Stadt Rödermark angewiesen.
Siehe auch
» Eine öffentliche Sitzung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde