Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Dreieich. Straßenbeitrag über die Grundsteuer B

Rödermark macht das schon seit Jahren. Erklärung weiter unten.

In der Offenbach-Post ist zu lesen:

[..] Demnach soll der für 2018 geplante Haushaltsausgleich auf 2016 vorgezogen werden und bereits 2015 die Grundsteuer B von bislang 370 auf 500 Punkte steigen. Im Gegenzug wird die Stadt bei der Genehmigung der Haushalte davon verschont, eine Straßenbeitragssatzung erlassen zu müssen.[..] Siehe OP-Online.de

Wahrlich eine gute Lösung. Für die Verwaltung läuft der Aufwand gegen 0 für die Einführung einer Straßengebühr. Man braucht keine teure externe Beratung zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung oder wiederkehrenden Beiträge einzukaufen. Diese Lösung ist sofort einsatzbereit und wird schon in einigen/einer Kommunen so gehandhabt. Diese Lösung ist für die Bürger die preiswerteste und allerbeste Lösung. Ein riesiger Verwaltungsaufwand entfällt und damit werden gewaltige Kosten gespart.

Für mich stellt sich aber die Frage, wie das funktionieren soll? Eine Steuer zweckgebunden? Eine umlagefähige Steuer mit einem im Prinzip zweckgebundenen Anteil vermischen? Zweckgebunden wäre der Anteil für den Straßenbeitrag. In Rödermark sind das, so wie ich das sehe, 40%-Punkte von der zurzeit erhobenen 450% Grundsteuer.

Gerichte werden wohl noch darüber zu entscheiden haben, ob wiederkehrende Beiträge umlagefähig sind. Mit diesem Dreieich-Modell hätte sich das ja erledigt. Aber, ist die Grundsteuer, mit dem vom Bürgermeister Zimmer erklärten Anteil von 1,6 Mio. Euro für Straßenfinanzierung , komplett umlagefähig?

Was genau meint der BM mit Straßenfinanzierung? Sind auch GRUNDerneuerungen gemeint? Denn nur bei einer GRUNDerneuerung fällt ein separater Straßenbeitrag an. Die Kosten für eine StraßenREPARATUR sind NICHT Bestandteil eines Straßenbeitrags. Die Kosten hierfür wurden/werden bereits aus den Steuereinnahmen der Stadt finanziert. Auch zukünftig werden Reparaturen nicht mit Beträgen aus einer wie auch immer gearteten Beitragssatzung beglichen. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Spielgerätesteuer, Hundesteuer…..usw.  

Ist für die Straßeninstandhaltung kein Geld vorhanden, muss man sich dies auf dem Kapitalmarkt besorgen. Jetzt kommt der RP ins Spiel. Eine Haushaltsgenehmigung, bei Schutzschirmkommunen genehmigt der RP, ohne eine entsprechende Straßenbeitragssatzung wird wegen der Finanzierung über Kredite bestimmt schwierig werden.  

Kann man die kompletten Einnahmen einer solch angereicherten Grundsteuer B dem Abbaupfad (Rettungsschirm) anrechnen?

Fragen über Fragen. Da kann man nur hoffen, mehr über das zunächst positiv zu bewertende Modell Dreieich zu erfahren.

Wir in Rödermark sind bereits so fortschrittlich. Eine Aussage von dem damaligen Stadtkämmerer, Herrn Alexander Sturm, steht meines Wissens bis heute unwidersprochen:

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle:27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Wir brauchen in Rödermark weder eine Straßenbeitragssatzung noch wiederkehrende Beiträge. Wir zahlen schon unseren Straßenbeitrag. Was sein könnte. Etwas zu wenig.

Ein Antrag der FDP-Rödermark, die Grundsteuer B nach den durchgeführten Maßnahmen wieder auf 290% zurückzuführen wurde abgelehnt.

Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%. Quelle: bgb-Roedermark.de

Siehe auch: Niederschrift Stadtverordnetenversammlung 20.03.2007 Punkt 16

Demnach hat doch der gefasste Beschluss, „in der Grundsteuer B ist ein Straßenbeitrag enthalten“ weiterhin Bestand. Oder gibt es eine mir nicht bekannte, andere Erklärung.

So ganz kann ich aber die Dreieicher Lösung als einen kompletten Ersatz für den Straßenbeitrag nicht glauben. Ob rechtlich da so alles abgedeckt wurde, ist für mich mehr als fraglich. Warten wir auf weitere Informationen.

[..] „Geht so nicht“, beschied ihnen die kommunale Rechtsaufsicht. Die Grundsteuer darf nicht – auch nicht in Teilen – dauerhaft einem bestimmten Zweck gewidmet werden.[..] Quelle: echo-online.de

Was ist dauerhaft? Kann/Darf der bestimmte Zweck ein – Straßenbeitrag – sein? Für wie lange kann man die – Widmung zu einem bestimmten Zweck – gelten lassen? Dreieich hat, so wie Rödermark es getan hat, einen Zeitraum vorgegeben. Rödermark hat den zunächst festgesetzten Zeitraum bereits überschritten. Dreieich kommt noch in die Verlegenheit, gegebenes Wort zu halten. Siehe weiter unten. Ein einlösbares Versprechen?

Es kann aber auch sein, das Modell ist eine Art – Stillhalteabkommen – und hat mit einer Straßenbeitragssatzung nicht das geringste zu tun. Da haben wir aber die folgende Aussage, die wiederum auf einen Straßenbeitrag hinzielt.

Bei der Steuererhöhung stehe der Haushaltsausgleich im Vordergrund. Um in Zukunft aber doch genügend Mittel für die Straßenfinanzierung zu haben, will Zimmer 1,6 Millionen festschreiben und für die Sanierung verwenden Quelle: OP-Online

Ein einlösbares Versprechen?

Nun soll sie von 2015 bis einschließlich 2017 auf 500 steigen, danach aber auf die geplanten 450 abgesenkt werden. [..] Quelle: OP-Online.

In Rödermark ist die Erhöhung der Grundsteuer B (von 290% auf 330%)  zunächst auch mit einem Laufzeitende verabschiedet worden. Bis 2010. Siehe hier Punkt 16

Siehe auch
» Zusammenfassung Grundsteuer B
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Niederschrift Stavo 20.03.2007
» Dreieich. Stadtverordnete beraten über Straßenbeiträge.
» 
Ran an die Grundsteuer? Vorgezogener Etatausgleich

Dreieich
» 08.04.2014 Magstratsvorlage.
» 29.04.2014 Einführung einer Straßenbeitrassatzung.
» 13.05.2014 Beschluss


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

2 Replies to “Straßenbeitrag über die Grundsteuer B”

  1. Ein mitdenkender Magistrat. So etwas wünscht man sich öfters.

  2. Ein kreativer Magistrat dürfte die Ausnahme sein. Auf eingefahrenen Wegen fährt sich einfacher und man braucht nicht nachzudenken.

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