In einer älteren Information der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) konnte man lesen:
Zu HGW §43 Abs. 2. Damit unterliegen auch alle privaten Zuleitungskänäle dieser Verpflichtung. (Erster Absatz. Letzter Satz)
Müsssen die Hausbesitzer bis Ende 2024 die Dichtigkeit
des Abwasserkanals nachweisen? Es wurde viel zu diesem Thema im Internet publiziert. So wie es scheint, muss die Dichtigkeitsprüfung auch der privaten Zuleitungskanäle, bis Ende 2024 erfolgen. Da man für das Zertifikat „Kanalanschluss ist dicht“ wahrscheinlich ein externes Unternehmen auf eigene Kosten beauftragen muss, wird es langsam Zeit für verbindliche Informationen.
Wenn noch viel Zeit bis zur Klärung verstreicht, kann es eng werden. Stellen Sie sich einmal vor, ganz Rödermark muss in kurzer Zeit die Dichtigkeitsprüfung in Auftrag geben.
Wie man dem Text der Kommunalen Betriebe entnehmen kann, werden die im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit berichten.
Siehe auch
» Bereits im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben
» 01.02.2010 Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» 05.08.2019 Hausbesitzer. Fangen Sie schon mal an zu sparen.
» Entwässerungssatunggültig ab 01.01.2021
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