Nachtrag 20.06.2022
Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe
NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe
In einer älteren Information der Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) konnte man lesen:

Zu HGW §43 Abs. 2. Damit unterliegen auch alle privaten Zuleitungskanäle dieser Verpflichtung. (Erster Absatz. Letzter Satz)
Müssen die Hausbesitzer bis Ende 2024 die Dichtigkeit
des Abwasserkanals nachweisen? Es wurde viel zu diesem Thema im Internet publiziert. So wie es scheint, muss die Dichtigkeitsprüfung auch der privaten Zuleitungskanäle, bis Ende 2024 erfolgen. Da man für das Zertifikat „Kanalanschluss ist dicht“ wahrscheinlich ein externes Unternehmen auf eigene Kosten beauftragen muss, wird es langsam Zeit für verbindliche Informationen.
Wenn noch viel Zeit bis zur Klärung verstreicht, kann es eng werden. Stellen Sie sich einmal vor, ganz Rödermark muss in kurzer Zeit die Dichtigkeitsprüfung in Auftrag geben.
Wie man dem Text der Kommunalen Betriebe entnehmen kann, werden die im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit berichten.

Siehe auch
» Bereits im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben
» 01.02.2010 Kanaluntersuchung. Schnelle Antwort von der FDP und SPD
» Entwässerungssatung gültig ab 01.01.2021
#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Dichtigkeitsprüfung. Interessant, dass diese auch von Privatleuten bis spätestens 2024 durchgeführt werden muss. Ich denke mal, dass geht am besten mit einer Kamerauntersuchung für Kanäle? Bei uns auf dem Grundstück haben wir das noch nicht gemacht und ich wollte mir jetzt mal alle Informationen holen, um dies so schnell wie möglich durchführen lassen zu können. https://www.fkm-kanal.at/dienstleistungen/kanaluntersuchung-mit-kamera
Hinweis: Kommentare spiegeln die Meinung der Verfasser wider. Bitte respektvoll und themenbezogen schreiben. Tatsachenbehauptungen sollten überprüfbar sein; Unbestätigtes bitte als Spekulation kennzeichnen. Beleidigungen, Diskriminierung, Spam oder Verstöße gegen Urheberrechte werden gelöscht. Problematische Inhalte melden an: Info@rm-news.de
Ich habe mich in meinem Artikel korrigriert. Die Pflicht zur Kanaluntersuchiung ist ausgesetzt. Siehe in dem Artikel unter Nachtrag.
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