Unerkannte Buchungsfehler in einem Haushaltsplan. Ist das möglich?

Weist die Buchhaltung einer Firma beim Jahresabschluss ein Minus aus, muss man sich schleunigst darum bemühen, das Defizit auszugleichen. Sei es durch Überbrückungskredit, Senken der Kosten (Personal entlassen) oder man sorgt für einen höheren Auftragseingang.

Was wäre aber, wenn durch einen Buchhaltungsfehler der Erlös niedriger ausgewiesen wird als dieser in Wirklichkeit ist? Die Geschäftsleitung wird anhand falscher Daten (durch einen Buchungsfehler) ihre Entscheidungen fällen. Ein Fehler in der Buchhaltung schließt man zunächst aus, da genügend Prüfungen auf Richtigkeit eingebaut sein sollten.

Im Endeffekt wird diese Firma nicht nur durch Sparmaßnahme oder Steigerung der Einnahmen mehr Geld in der Kasse haben, sondern auch noch durch eine einfache Korrektur einer Fehlbuchung (Vorzeichen richtig setzen). Wie durch Zauberhand hat man das doppelte der Fehlbuchung in der Kasse.

Ich war bisher der Meinung.
In einer Buchhaltung darf es keine Fehler in den Dokumenten (Haushaltsplan) geben, die einem Gremium zur Entscheidung für eine Jahresplanung oder Zwei-Jahresplanung vorgelegt werden. Dachte ich. Mehr dazu in Kürze. 🙁

Siehe auch:
» Fehlerhafter Haushalt wurde zur Entscheidung vorgelegt.


Rödermark intern.
Haushaltssperre haben wir schon.

Die Bürgermeisterwahl ist vorbei.
Der Posten für den Ersten Stadtrat dürfte - durch den Sieg des CDU-Bürgermeisterkandidaten- für AL/Die Grünen bis 2031 gesichert sein.
Das Hauptziel der Koalition, sechs Jahre weiter so wie gehabt, dürfte damit erreicht sein.
Jetzt könnte man mal wieder an die Bürger denken.
Kommt die Grundsteuerverdopplung oder wird es etwas weniger?
So langsam kann der Bürger Klarheit erwarten.

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