Für die, bei einer privaten Auskunft geplanten Preiserhöhung der SCHUFA-Auskunft zum 1. April 2010, wird gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. So Verbraucheranwalt S. Tintemann.
Die Beschränkung auf eine kostenlose Auskunft pro Jahr ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz….Lesen Sie den ganzen Bericht bei konsumer.info
Quelle:Konsumer.info