Der Winter scheint jetzt zu kommen. Räum- und Streupflicht

GEMEINSAM FÜR EIS- UND SCHNEEFREIE WEGE IN DER STADT

Städtischer Eigenbetrieb stellt Split und Streusand kostenlos zur Verfügung
 
Der Winter hat Einzug gehalten: Angesichts von Schneefall und Glatteis heißt es für die Autofahrer, morgens sorgfältig die Scheiben frei zu kratzen, um nicht sich und andere durch eine eingeschränkte Sicht zu gefährden. Das gleiche gilt aber auch für Straßen und Gehwege im Stadtgebiet. Auch sie müssen zur allgemeinen Sicherheit eis- und schneefrei gehalten werden.
Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Rödermark sind die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb der geschlossenen Ortslage unter anderem verpflichtet, die Gehwege und Übergänge, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang bei Schnee- und Eisglätte rechtzeitig so zu streuen, dass es nach allgemeiner Erfahrung für Fußgänger nicht gefährlich werden kann. Eine allgemeine Räum- und Streupflicht besteht in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Der weggeräumte Schnee darf dabei nicht einfach auf die Fahrbahn geworfen werden, da er hier den fließenden Verkehr behindern würde, sondern ist auf dem eigenen Grundstück zu deponieren. Lesen Sie weiter bei der Stadt Rödermark


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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