Satzung der Stadt Rödermark über die Straßenreinigung
…. bei der Pflicht zur Schneeräumung?
Es könnte wieder Schnee fallen und glatt werden.
Ein Blick in die Straßenreinigungssatzung wäre nicht verkehrt. Z.B. wussten sie schon, dass
[..] bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet.[..]
Quelle: Satzung der Stadt Rödermark über die Straßenreinigung
Winterdienst. Fehlende Haftung bei Nachbarschaftshilfe.
Ich habe da gerade eine Mail bekommen, in der es darum geht, dass ein Bürger aus gesundheitlichen Gründen den Winterdienst nicht mehr durchführen kann. In dieser Mail wird ein Problem geschildert, welches auch meine Mutter in Mönchengladbach hatte. Im Falle meiner Mutter wurde zunächst der Räumdienst im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe organisiert. Hier weitere Informationen dazu.
Ist nicht reibungslos gelaufen. Eine Frau ist auf dem Bürgersteig gefallen und hat sich den Arm gebrochen. Da meine Mutter in der Haftung war, wurde sie verklagt. Im Fall meiner Mutter wurde glücklicherweise der Gehweg ordnungsgemäß geräumt und die Klage wurde abgewiesen. Aus dieser Erfahrung heraus haben wir die Stadt Mönchengladbach mit dem Räumdienst beauftragt. Haftungsfrage ist damit geklärt. Es soll damit nicht eine Nachbarschaftshilfe infrage gestellt werden. Aber wenn diese unerwartet ausfällt, hat man den schwarzen Peter. Und das kann sehr, sehr teuer werden.
Mir ist nicht bekannt, dass die Stadt Rödermark eine solche Dienstleistung anbietet. Ich habe einen Winterdienst in Rödermark angerufen, der eine solche Dienstleistung mit Haftungsübernahme durchführt. Die ca. Kosten liegen bei ca. 10,00 Euro pro lfd. Meter für 5 Monate. Dieser Dienstleister hat allerdings keine freien Kapazitäten mehr für die anstehende Wintersaison.
ACHTUNG, spiegelglatte Eisfläche auf dem Parkplatz Badehaus
Am 23.01.2012 war ich gegen 15.00h im Badehaus Rödermark. Der Parkplatz glich einer makellosen, spiegelglatten Eisfläche.
Ich machte das Badehauspersonal darauf aufmerksam und erwähnte auch, dass ich gerade einem Mitbürger auf die Beine geholfen haben. Glücklicherweise ist diesem nichts passiert.
Heute fast der gleiche Zustand. Es ist zwar teilweise der Asphalt zu erkennen, aber keine große Besserung. Weiterhin SPIEGELGLATT.
Rödermark intern Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen.
Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
So wie das hier in diesem Artikel beschrieben wird kann es in Rödermark glücklicherweise nicht passieren. Oder?
Im Dezember 2009 lag eine Frau vor dem Grundstück meiner Mutter auf der Straße (Bürgersteig) und hatte sich bei dem Sturz den Arm gebrochen. Es ist festzuhalten, dass der Bürgersteig komplett geräumt und gestreut war. Da meine Mutter eine Haftpflichtversicherung hat, wurde der Fall dieser zur weiteren Bearbeitung übergeben.
Winterdienst_1
So wie man hier lesen kann ist ja noch alles in Ordnung.
[….] kam eindrucksvoll zum Ausdruck wie ordentlich und pedantisch Frau Donners den Gehweg und …….
Jetzt kommt der Punkt, der in dem gesamten Wohngebiet meiner Mutter für helle Aufregung sorgt. Die Straße war nicht geräumt. Die Straße wurde noch NIE geräumt.
Winterdienst
Gefährlich Stellen? Was sind gefährliche Stellen?
Da auch der Richter die Satzung der Stadt Mönchengladbach nicht einwandfrei interpretieren konnte, wurde der Richterspruch auf den 25.02.2011 verschoben.
Der Rechtsanwalt meiner Mutter hat ähnliches noch nicht erlebt.
Nachtrag 28.01.2011
Ich habe die Stadt Mönchengladbach 2x eine eMail zukommen lassen. Eine Antwort habe ich bisher nicht erhalten. Entweder ist es zu viel verlangt auf eine simple Frage eine Antwort erwarten oder die Frage ist selbst durch die Fachabteilung nicht so einfach zu beantworten. Wir sind aber auf diese Antwort angewiesen, damit wir bei einem erneuten Wintereinbruch unsere Räumpflichten genau kennen, um nicht in einen evtl. Konflikt (wie oben beschrieben) mit unserer Haftpflichtversicherung zu geraten.
Den anfragenden Bürger NICHT einmal über den Bearbeitungsstand zu informieren, ist schlechte Erziehung und Arbeitsauffassung.
Nachtrag 31.01.2011
Da sich die angeschriebene Mitarbeiterin scheinbar nicht im Klaren darüber ist, was von der Beantwortung dieser Frage für die Bürger abhängt, habe ich heute Oberbürgermeister Bude angeschrieben. Evtl. gelingt es ja dem Herrn Oberbürgermeister, seine Mitarbeiter zur Beantwortung der Mail zu bewegen.
Morgen kann wieder der Winter einbrechen und die Bürger wissen nicht was sie tun müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
Nachtrag 01.02.2011 Entwarnung. Straße braucht nicht geräumt zu werden.
Mein dritter Anlauf um eine Auskunft zum Winterdienst zu erhalten war Dank Oberbürgermeister Bude jetzt von Erfolg gekrönt. Die Mail, die mich diesbezüglich heute erreichte, gebe ich gerne weiter:
Sehr geehrter Herr Donners,
bei der Reinersstraße ist die Reinigungs-/Winterdienstpflicht des Geheweges und der Straße auf die Anlieger übertragen. Die Winterdienstpflicht auf der angrenzenden Fahrbahn bezieht sich auf Fußgängerüberwege und auf Gefahrenstellen.Laut ständiger Rechtsprechung liegt eine gefährliche Stelle dort vor, wo unvermutete Gefahren auftreten können, die selbst bei einem den winterlichen Bedingungen angepassten Verhalten der Verkehrsteilnehmer nicht mehr zu beherrschen sind.
Das OLG Celle gibt in einem Urteil folgende Beispiele an:
unübersichtliche oder sonst schwierig zu durchfahrende Kurven,
starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen und Straßeneinmündungen,
auffallende Verengungen.
Eine abschließende Aufzählung aller Gefahrenstellen im Gesetzestext ist nicht möglich. Es ist immer wieder auf den Einzelfall abzustellen. Dabei ist immer wieder auf Zumutbarkeitsgesichtspunkte ( z.B. Erkennen gefährlicher Stellen in der Dunkelheit ) und auch auf ein den winterlichen Verhältnissen angepassten Verkehrsverhalten abzustellen.
Dabei wird laut Rechtsprechung großer Wert auf die Sorgfalt der Verkehrsteilnehmer gelegt.
Für die Absperrung öffentlicher Straßen ist die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
MfG
P.E.
Rödermark intern In Rödermark werden mir zurzeit der Verwaltung zu viel Blankoschecks übergeben. Ist das Geld auch da, wenn es an die Auszahlung geht?
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