Jetzt ist es amtlich. Die hoch verschuldetet Stadt Rödermark ist unter den „zweiten Rettungsschirm“ geschlüpft. Bei dem ersten Rettungsschirm waren es ca. 12 Mio. Euro Schulden, die den Rödermärkern abgenommen wurden. Alle Hessen haben die Schulden übernommen. Als Gegenleistung wurde von Rödermark ein ausgeglichener Haushalt eingefordert. Grundsteuer B Erhöhungen in nicht unerheblicher Höhe war die Folge. Auch andere Steuern wie Hundesteuer, Gewerbesteuer und Spielgerätesteuer sowie Gebühren wurden angehoben.
Jetzt kommt der „zweite Rettungsschirm“, die Hessenkasse. Damit wären wir knapp 28 Mio. € an weiteren Schulden los. Auflagen, einen ausgeglichenen Haushalt aufzuweisen, bleiben bestehen. Was schmerzhaft ist, es kommt zusätzlich (also anders als beim Rettungsschirm I) eine Tilgungsrate pro Bürger (egal ob Baby oder Greis) von 25,00€ auf uns zu. Ob der kommende Haushalt der Stadt die Belastung von ca. 700.000,00 € plus 1.000.000,00 € für die grundhafte Sanierung der Straßen ohne Grundsteuererhöhung stemmen kann, bleibt abzuwarten.
Für die Teilnahme an der Hessenkasse gab es für die hoch verschuldete Stadt Rödermark keine Alternative. Die Alternativen ergeben sich erst bei der kommenden Kommunalwahl. Die Rödermärker haben es dann in der Hand, über den Wahlzettel die ausgetretenen Wege für ein besseres Rödermark zu verlassen. Frischer Wind würde der Stadt guttun.
Steuererhöhungen
Grundsteuer B in Rödermark.
Grundsteuer bis 31.12.2006 190%
» Grundsteuer ab 01.01.2007 330%
» Grundsteuer ab 01.01.2013 450%
» Grundsteuer ab 01.01.2015 540%
Gewerbesteuer von 350 auf 380 Punkte
Hundesteuer von 60,00 € auf 120,00 € erhöht.
Erstaunlicherweise brauchen nicht alle Kommunen den Rettungsschirm „Hessenkasse“ in Anspruch zu nehmen. (Z.B. Eppertshausen mit Bürgermeister Carsten Helfmann braucht keine Hilfe.)
Siehe: Hessenkasse. Weniger hilfsbedürftige Kommunen als gedacht.
Stadtbus und AST in Langen und Egelsbach.
Unternehmen aus Rödermark Sieger bei Ausschreibung Voraussichtlich zum 1. Juli 2019 und dann für acht Jahre wird die Kreativ Tours GmbH aus Rödermark in beiden Kommunen die Stadtbusse steuern, das Anruf-Sammel-Taxi (AST) bereits ab Mitte Dezember 2018. Quelle: Focus.de
Wo gibt es auf der Kapellenstraße eine Industrieruine?
Ist mehr als nur ein Gewerbegebiet an der Kapellenstraße geplant?
Laut Erstem Stadtrat Herrn Rotter, ist auf der Kapellenstraße ein Industriegebiet (Industrieansiedlung) geplant. Damit ist mit wesentlich mehr Lärm in dem geplanten „Quartier Kapellenstraße“ zu rechnen als bei einem Gewerbegebiet.
Hessenkasse im Rodgau? Entscheidung im März.
Im Rodgau wird die Stadtverordnetenversammlung im März darüber entscheiden, ob man sich zur Teilnahme an der Hessenkasse bewirbt. Die Bewerbungsfrist läuft Ende April ab.
In Rödermark hat der Magistrat angekündigt, dass es eine entsprechende Vorlage für die Stadtverordneten vor der Sommerpause geben wird. Da man dort auch die Fristen kennt, denke ich in der kommenden Sitzungsrunde, beginnend am 6.3.2018, wird es dazu etwas geben.
Kosten für die Bürger. Egal ob Rodgau oder Rödermark. Unterschiedlich sind nur die Laufzeiten, da sich diese an der Höhe der Kassenkredite orientieren. Die Kosten für die Schulden in Rödermark belaufen sich für JEDEN Bürger auf 25,00 € pro Jahr. Hinzu kommen wahrscheinlich noch von ca. 13,00 € pro Jahr für die Schulden die der Kreis aufzuweisen hat.
Sollten Sie im Protokoll des Seniorenbeirates vom 27.11.2017 etwas dazu gelesen haben, vergessen Sie diese Passage. Ich habe selten so viele sachliche Fehler in einem öffentlich zugänglichen Protokoll gelesen. Ich kann mir NICHT vorstellen, dass ein Protokollant derartiges niedergeschrieben hat, ohne dass es vom Magistrat (waren ja die Mitteilungen vom Magistrat) gesagt wurde.
Schock in Wetzlar Wenn die Straßensanierung zum Albtraum wird.
Wenn man diese Geschichte bei Hessenschau.de ließt, kann es einem schlecht werden.
Mit bis zu 60.000 Euro pro Grundstück will die Stadt Wetzlar Hausbesitzer für eine Straßensanierung zur Kasse bitten. Das blüht auch vielen anderen Anliegern in Hessen. Dabei geht es längst ohne solche Schockrechnungen[..] Quelle: Hessenschau.de
Geschockt.
Wir leben glücklicherweise nicht in Wetzlar, sondern in Rödermark werden – sich die Besucher der Bürgerversammlung freuen.
Erstens wird in Rödermark eine andere Abrechnung der Straßenbeiträge eingeführt (wiederkehrende Beiträge), aber viel wichter ist die Aussage (Beruhigungspille) von Bürgermeister Kern.
Obwohl wir eine Straßenbeitragssatzung bekommen werden, hat der Bürger kaum mit Kosten zu rechnen. Bürgermeister Kern hat es gesagt:
„Kern betonte, dass für die Bürger „unterm Strich die Null steht“. Die Stadt bemühe sich, die vom RP geforderten Sanierungskosten über die Grundsteuer zurückzuerstatten. “ Quelle OP-Online I(Hervorhebung durch den Admin)
Also wird sich Bürgermeister Kern bemühen, dass am Ende der einzelne nichts zu zahlen hat. Na, da warten wie ab was aus – bemühe – wird.
Dank Krake Orakel kenne ich schon heute das Ergebnis von -BEMÜHE-.
Macht nichts. Rödermark bekommt (wenn man will) mal wieder unerwartete Hilfe von der guten Fee. Natürlich kann man sich als Bürger darüber freuen. Noch sind nicht alle Details festgelegt. Im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft und im Präsidium des Hessischen Städtetages wird im Hebst 2017 beraten.
In absoluten Zahlen ist Rödermark mit 32 Mio. Kassenkredit per 31.12.2016 auf Platz 12 der 426 hessischen Städte und Gemeinden.
Bei der Pro-Kopf-Verschuldung sieht es etwas besser aus, hier liegt Rödermark an Platz 48 von 426.
Alles Schnee von gestern. Hessenkasse übernimmt die Verschuldung und belohnt die Kommunen, die in der Vergangenheit nicht besonders gut gewirtschaftet haben.
Nach Angaben des Finanzministeriums haben in Hessen über 260 Kommunen ihre Girokonten überzogen. Diese Kassenkredite belaufen sich auf insgesamt sechs Milliarden Euro. Kassenkredite ermöglichen es Städten und Gemeinden bei Engpässen, zahlungsfähig zu bleiben. „Was als Ausnahme gedacht war, wurde über die Jahre bei vielen Kommunen die Regel“, erklärte Innenminister Peter Beuth (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung des Entschuldungsprogramms.
Diese Kredite will die Hessenkasse den Kommunen zum 1. Juli 2018 zu einem großen Teil abnehmen und die Entschuldung organisieren.
Unter dem Strich will das Land zwei Drittel der Schulden übernehmen, finanziert aus Landes- und Bundesmitteln. Die Kommunen müssten noch für rund ein Drittel aufkommen und zwar bei einer Laufzeit von 30 Jahren. Quelle: Hessenschau
Ein Wermutstropfen gibt es aber. Kommunen haben es zukünftig schwerer (bis unmöglich) Kassenkredite aufzunehmen. Schwere Zeiten für einen Bürgermeister, der bisher sehr gerne mit Kassenkrediten gearbeitet hat.
Die Teilnahme an dem Programm „Hessenkasse“ ist, wie der kommunale Schutzschirm, freiwillig. Wenn ich das richtig sehe, sind bei einer Teilnahme in ca. 18*1 Jahre 37.000.000,00 Mio. Kassenkredite Geschichte. 27.500 Einwohnern wurden angenommen. Mit einer Grundsteuer B Erhöhung von 70 Prozentpunkte dürfte das zu schaffen sein.
Der „fast Bürgermeister für Rödermark“ aus Eppertshausen hat Kassenkredite in Höhe von 0,00 Euro angehäuft.
Im Rahmen der Berechnung der Schlüsselzuweisung werden auch die Kreisumlagegrundlagen ermittelt.
Der Kreis Offenbach hat eine Absenkung der Hebesätze für die Kreis- und Schulumlage von 52,22 % auf 51,34 % für 2017 und eine weitere Absenkung auf 50,75 für 2018 beschlossen. Dementsprechend wurden für das Jahr 2017 Umlagezahlungen an den Kreis Offenbach in Höhe von
19.875.425 € veranschlagt. Für 2018 ist von einem Anstieg der Steuerkraft und damit der Umlagegrundlagen von 4% auszugehen. Für 2018 wurden auf dieser Basis Umlagezahlungen in Höhe von 20.436.042 € veranschlagt.
Ausschusssitzung Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss 14.06.2017
Erhöhung der Kreisumlage.
Bedingungsloser Gehorsam?
FDP will die Kreisumlage stabil halten. CDU, AL/Die Grünen und Teile der FWR stimmen gegen den FDP Antrag. SPD, CDU und SPD müssen wohl ihren Leuten im Kreis die Stange halten. Wäre schlimm, wenn die hiesigen Stadtverordneten zugunsten Rödermärker Bürger einknicken. Im Kreis hatten die Grünen keine Meinung. Dafür hatte AL/Die Grünen im Ausschuss jede Menge Meinung -. CDU, AL/Die Grünen, SPD und FWR werden bei der Stadtverordnetenversammlung wahrscheinlich – gegen den FDP Antrag stimmen. Damit GEGEN ein Einfrieren der Kreisumlage 2017/2018 und FÜR eine mögliche höhere Belastung Rödermärker Bürger.
Hmmm FWR. FREIE WÄHLER Kreis Offenbach lehnen angedachte Erhöhung der Kreis- und/oder Schulumlage ab .
Vorab muss ich gestehen, mit dem Thema – Kreisumlage – habe ich mich noch nicht im Detail befasst. Will ich auch nicht. Doch was da aber gestern vorging, meine ich ein wenig einordnen zu können. Es ging darum, dass ein Antrag gestellt wurde, mit dem die Stadt Rödermark den Kreis auffordert, die Kreisumlage nicht zu erhöhen bzw. an den –beschlossenen Hebesätzen für die Kreis- und Schulumlage festzuhalten.- Erhöhung der Kreisumlage können Sie in etwa gleich setzen mit einer Grundsteuer B Erhöhung für die Bürger in Rödermark.
Der Hammer kommt jetzt. Nur die antragstellende Fraktion will in der Stadtverordnetenversammlung diesem Antrag zustimmen. Es gab sogar tiefe Seufzer, als Herr Kruger nicht gewillt war, diesen Antrag zurückzuziehen. Für mich unhaltbare Argumente gegen diesen Antrag kamen vom hauptamtlichen Magistrat, CDU, AL/Die Grünen und SPD. Es geht doch lediglich darum, ein Zeichen zu setzen und den Kreis aufzufordern, die Kreisumlage NICHT zu erhöhen.
Merkwürdig der Sinneswandel der AL/Die Grünen. Hat diese Fraktion nicht in 2010 einen Antrag mit gleichem Ansinnen gestellt? Und jetzt lehnen sie einen solchen Antrag ab. In 2010 empfanden die Grünen die Erhöhung der Kreisumlage noch als UNERTRÄGLICH. In 2017 ist man dann dagegen, einer solch möglichen Erhöhung zu widersprechen. Was hat sich da in der Gesinnung geändert? Nebenbei, DAGEGEN sind die Grünen in Rödermark, OHNE Meinung im Kreis. Evtl. sogar die gleiche Person.
2010: [..]Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark lehnt eine Erhöhung der Kreisumlage ab und fordert den Landkreis Offenbach auf, alles zu tun, um diese Erhöhung nicht wirksam werden zu lassen.[..] Quelle bgb.roedermark.de
Es gab im gestrigen HFW noch viel Ungereimtes von CDU, SPD und AL/Die Grünen und dem hauptamtlichen Magistrat, die gegen den jetzigen Antrag (Vom Sinn her nahezu identisch mit dem Antrag aus 2010 unter Punkt 2) wetterten. Für mich deshalb nicht nachvollziehbar, weil es in dem Antrag einzig und alleine darum geht, eine Erhöhung der zu leistenden Zahlung der Stadt Rödermark zum Wohle der Bürger abzuwehren. Warum und weshalb man der möglichen Erhöhung einer Umlage ohne Protest und bestimmt auch gegen den Bürgerwillen akzeptiert, ist mir völlig schleierhaft.
Der Antrag der FDP-Fraktion wird beraten.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und SPD, gegen die Stimmen der Fraktionen von AfD, FDP und Die Linke, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, den Antrag der FDP-Fraktion abzulehnen. Quelle: Kreis Offenbach
Kinderbetreuung
Wo ich mich langsam ausklinken werde, ist das Thema Kinderbetreuung. Die Kosten, die da auf uns zukommen werden, übersteigen meine Vorstellungskraft. Hinzu kommt noch die unterschiedliche Einstellung beim hauptamtlichen Magistrat zur KiTa Motzenbruch. „Der Motzenbruch ist nicht zu halten“ und „Den Motzenbruch kann man nicht aufgeben“. Über die Zahlen, die im Kindergartenbedarfsplan stehen, gibt es auch unterschiedliche Meinungen.
In der Odenwaldstraße, ca. 200 Meter Luftlinie vom Kindergartenneubau – Alter Festplatz -, entsteht für 51 Kinder eine weitere KiTa, die von der Stadt für 20 Jahre angemietet werden soll. Und das soll noch immer nicht reichen. Siehe auch Zusammenfassung KiTa
Schätzen wir die Kosten für die KiTa Odenwaldstraße, die sicherlich erst im Haushaltsplan 2019 zum Tragen kommen, auf ca. 350.000,00 Euro p. Jahr. Hat die Stadt dann noch Geld für die großartig angekündigte Kompensation der Straßenbeiträge über die Grundsteuer?
Horrorfahrt durch Rödermark.
Ich hätte es mir denken können, als ich in den Elektrokarren eingestiegen bin. Kalle hätte ich sagen sollen, – Kalle, dafür bist Du zu alt. Reinkommen in diese Sardinendose ist das eine. Aber kommst Du da auch wieder raus?-
Eines nach dem anderen. Reingekommen bin ich. Das Ding fährt ganz gut und hat, obwohl so richtig Gewicht im Karren war, eine tolle Beschleunigung. Das Tolle ist, man nimm die Straßen von Rödermark jetzt völlig anders war. Ich kann mich an eine ähnliche Tour erinnern. War zwar nicht der jetzige Elektrokarren, sondern ein Austin-Healey Sprite, der 1986 schon ein richtiger Oldtimer war. Jede Straßenunebenheit hat man im Kreuz gespürt.
Zurück zur gestrigen Tour. Vom Breidert durch den Ort zum Rathaus nach Urberach. Eine Tortur für mein Kreuz. Nach dieser (Tor)Tour kann ich festhalten, – der Straßenzustand in Rödermark ist (gelinde gesagt) in einem nicht mehr besonders gutem Zustand. Eine besonders heikle Stelle passierte mein Chauffeur ohne mich vorzuwarnen. Zu auch meiner schmerzhaften Erfahrung mit der heiklen Stelle am Rathaus Ober-Roden unten mehr. Das zu den Straßen. Das Schlimmste stand mir aber noch bevor. Wie komme ich wieder aus diesem Fahrzeug? Meine schlimmsten Befürchtungen wurden weit übertroffen. Meine steifen und unbeholfen Bewegungen (die ich meinen Alter zuschreibe) beim Rauspuhlen aus der Sardinendose, wurden zu allem Überfluss auch noch hämisch grinsend beobachtet.
Danach stand mein Entschluss fest. Ich laufe heim.
Heute morgen bin ich zunächst im meine Wärme-Sauna gesprungen geschlichen um meinem geschunden Kreuz etwas Gutes zu tun.
…….. Angefangen hat es auf dem Weg zur Arbeit. Jedes Mal wenn ich in Ober-Roden mit meinem Elektroflitzer unterwegs bin und am Rathaus vorbei fahre, erschrecke ich mich, da die Straße da so schlimm ist und mein Twizy eine harte Federung hat, das ich mir den Kopf am Dach anstoße. Dann fallen mir immer wieder die Worte von unserem Bürgermeister Kern ein die er vor 3-4 Wochen sagte. Das wir von unserem hohen Standard vor 25 Jahren runterkommen …… Quelle: Bennemann-blog
Bürgermeister Kern musste klar sein, dass er um eine Straßenbeitragssatzung nicht herumkommt.
Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht
Für die Zeit nach R. Kern. „Starker Mann“ oder „Grüß-Gott-Bürgermeister“
Ein schlechter Geschäftsführer, gepaart mit falscher Zielsetzung und falsch gelagerter Ausbildung, treibt jede Firma unweigerlich in den Ruin.
Wenn Sie die folgenden Zeilen lesen, die nicht auf irgendwelche Hirngespinste aufbauen, sondern durch Quellverweise auf die Wirklichkeit zeigen, muss Ihnen klar werden, welches Format ein kommender Bürgermeister für die bevorstehenden Aufgaben haben MUSS. Es geht nicht, dass man den kommenden Bürgermeister nur unter den Gesichtspunkten wählt „der kommt aus dem Ort, ist in vielen Vereinen, schon lange in der Partei, ist ein netter Mensch.“ Rödermark braucht für den Bürgermeistersessel einen gestandenen Betriebswirtschaftler und Organisator mit nachweislichen Erfolgen aus der Wirtschaft (wenn man so etwas für eine Kleinstadt mit diesen Problemen überhaupt bekommt). Man muss aber auch eingestehen, dass ein solcher Bürgermeister es nicht sofort schaffen kann, die verfahrene Kiste Rödermark für unsere Enkel wieder flott zu machen. 12 Jahre + 2 zu korrigieren geht nicht von heute auf morgen. Notwendige Maßnahmen, die seit 12 + 2 Jahre verschlafen wurden, kann man nicht so schnell aufholen. Der Bürger hat sich aber für –weiter so– –Grün– und –Schulden– entschieden.
Ich bin der Meinung wir brauchen in Rödermark den „starken Mann (Frau)“. Einen „Grüß-Gott-Bürgermeister“ kann man sich erst dann leisten, wenn der Patient Rödermark die Intensivstation verlassen hat. Und die Intensivstation kann die Stadt selbst dann noch nicht verlassen, wenn sie das Schutzschirmziel „ausgeglichener Haushalt“ erreicht hat. Hier erfahren Sie, wie man einen Bürgermeistertypen als „starken Mann“ oder als „Grüß-Gott-Bürgermeister“ einordnet. Seite 51
Steuer und Gebühr
Wichtig zu wissen. Eine Steuer , z.B. die Grundsteuer B, ist nicht zweckgebunden. Über die Einnahmen, die eine Stadt oder der Bund über eine Steuer einnimmt, kann frei verfügt werden. Eine Gebühr, wie z.B. die wiederkehrenden Beiträge, ist zweckgebunden.
Ein Beispiel für „nicht zweckgebunden“. 2007 hat man die Grundsteuer B, befristet bis Ende 2010 , um 40 Prozentpunkte angehoben um Straßenbaumaßnahmen durchführen zu können. Nach Abschluss der Maßnahme wurde die Grundsteuer B nicht gesenkt. Die Mehreinnahmen stehen nun dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuererhöhung zurückzunehmen, wurde am 4.5.2010 abgelehnt.
Keine gebührenpflichtige Maßnahmen im Abrechnungsgebiet/Jahr. Kein Straßenbeitrag im entsprechenden Jahr. Davon – eine Gebühr im Abrechnungsjahr – werden wir in Rödermark noch eine gewisse Zeit verschont bleiben. Bürgermeister Kern hat schon dafür gesorgt, dass erst nach seiner Amtszeit den Bürgern die Rechnung für seine Versäumnisse präsentiert wird. Zu dem schier unglaublichen Schuldenberg von 60.000.000 Mio. Euro (dabei hat uns das Land ca. 12.500.000,00 Mio. Euro abgenommen. Sonst wären es ca. 72.000.000,00 Mio.) wird er in seinen Nachlass noch MINDESTENS 15.000.000,00 Euro an Kosten für die grundhafte Sanierung eintragen müssen. VIELEN DANK HERR KERN!
Vergangenheit
BM Kern hat zwar immer gesagt: „Ich finde eine Straßenbeitragssatzung ungerecht.“ Anfangen kann man mit einer solchen Aussage natürlich überhaupt nichts. Umsetzbare Vorschläge, wie man ohne eine solche Satzung die maroden Straßen -GRUNDSANIEREN- kann, konnte Bürgermeister Kern natürlich nicht machen. Musste auch jedem klar sein. OHNE geht es nicht.
Ich finde drei Grundsteuer B Erhöhungen in der Amtszeit von BM Kern auch ungerecht. Ich finde auch eine Verdoppelung der Hundesteuer ungerecht. Was ich finde, ist dem Bürgermeister völlig egal. Egal sein dürfte es auch einem Teil der Stadtverordneten, die bei der Stadtverordnetenversammlung die Bürger auslachten, die gegen eine Grundsteuer B Erhöhung Einspruch eingelegt haben.
In 2014 habe ich gelesen, dass die Verwaltung dabei ist, eine Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten.
Da unter Bürgermeister Kern die Straßen nicht der notwendigen grundhaften Sanierung unterzogen wurden, man hat die Straßen verrotten lassen, hat die Aufsichtsbehörde bisher nicht eingegriffen. Ich denke, jetzt ist der Aufsichtsbehörde (RP) der Kragen geplatzt und hat dem Haushalt 2017/2018 die Genehmigung verweigert.
Bei der Bürgerversammlung wird der Magistrat evtl. versuchen, die Bürgern mit einem „Kompensationskonzept“ zu beruhigen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der entsprechende – Unterstützungsantrag der Koalition für den Bürgermeister – unerwähnt bleibt. Der Antrag setzt der Verwaltung keinerlei Fristen und macht keine Andeutung darüber, ob mit -Kompensationskonzept– ein kompletter Ausgleich (wie bei der PKW-Maut) des Straßenbeitrags angestrebt werden soll. Geht auch nicht. Wenn überhaupt, wird man nach dem Gießkannenprinzip nur einen Prozentwert festsetzten können um den die Grundsteuer zu senken ist.
Ein Antrag der Koalition, der meiner Meinung NUR das eine Ziel hat – Dampf aus dem Kessel zu lassen – der sich bei der Bürgerversammlung aufbauen kann. Man darf diesen Antrag bei der Bürgerversammlung nur in Begleitung einer Bemerkung erwähnen: „Sagen kann man absolut nichts dazu. In dem Antrag steht nicht, wie eine Kompensation aussehen könnte. Auch müsste bei der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt werden„.
Werfen wir einmal einen Blick in die geänderte Haushaltssatzung 2017/2018. Es wird in 2018 ein Überschuss von ca. 100.000,00 Euro ausgewiesen. Damit ist die erste Hürde, die zur Erfüllung des Schutzschirmvertrages erforderlich ist, genommen. 100.000,00 Euro ist für viele Bürger ein riesen Betrag. In der Stadtkasse fallen die fast nicht auf. Wird man einen Mitarbeiter für die Bearbeitung des Straßenbeitrags einstellen (halbe Tage) sind ca. 30.000,00 Euro weg. Bei 2% Steigerung der Personalkosten in 2019 sind weitere 320.000,00 Euro aufzubringen. Steigen die Zinsen, was sicherlich nicht ausgeschlossen ist, um nur 1,5% sind weitere 900.000,00 Euro jährlich an Mehreinnahmen notwendig. Wenn man nun beginnt, die notwendige grundhafte Sanierung der Straßen (immerhin 15.000.000,00) in Angriff zu nehmen, muss die Stadt den Eigenanteil bereitstellen. Zurzeit bei 1.000.000,00 Euro Maßnahme sind es bis zu 300.000,00 Euro.
Laut Herrn Gensert (CDU) möchte man ab 2019 damit beginnen, den Schuldenberg Kassenkredite (37.000.000,00? Euro) abzubauen.
Mir wird es schon beim Schreiben ganz schwindelig. Jetzt der Antrag der Koalition. Man denkt daran, die Grundsteuer B zu senken um eine Kompensation für den Straßenbeitrag herbeizuführen. Schön wäre das. Nur mir fehlt der Glaube.
Herr Schultheis (SPD) fand die richtigen Worte:
[..] Norbert Schultheis (SPD) warf Bürgermeister Kern vor, den Bürgern wieder einmal Sand in die Augen zu streuen. Schon seit Jahren wisse der Verwaltungschef, dass Straßenbeiträge kommen werden. Den Bürgern aber habe er immer versichert, dies politisch abzulehnen. „Das Gleiche passiert jetzt mit dem Versprechen eines Kompensationsmodells“, kritisierte der Sozialdemokrat. Kern glaube doch selbst nicht daran, dass das Regierungspräsidium eine Steuersenkung genehmigen werde. Der Bürgermeister sage „bewusst etwas Falsches“ und verkaufe „die Leute für dumm“.[..] Quelle: OP-Online
Fazit
Um einen Straßenbeitrag kommen wir nicht herum.
Wenn das „Kompensationskonzept“ nicht eine KOMPLETTE KOMPENSATION durch irgendwelche, dauerhaften Maßnahmen verspricht, kann man diesen Ansatz getrost vergessen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Bürgerversammlung nicht (wenn überhaupt) in irgendeiner Form etwas verbindliches gesagt wird bzw. gesagt werden kann.
Was man aber machen kann.
Um dem Spruch von Bürgermeister Kern „ich finde Straßenbeitrag ungerecht“ Fleisch zu geben, brauchen wir KEIN KOMPENSATIONSKONZEPT. Einfach in die Satzung für die wiederkehrenden Beiträge den Eigenanteil der Stadt auf 50% oder mehr anheben. Dieses Versprechen kann man schon bei der Stadtverordnetenversammlung abgeben. Das wäre aber wohl etwas zu verbindlich.
Nur der Vollständigkeit halber. So kann man dem – könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte – auf die Spur kommen.
Ein Anheben auf grundsätzlich 50% Eigenanteil könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte für die beitragspflichtigen Bürger bedeuten. Beispiel Grundstück eingeschossigentspricht Nutzungsfaktor 1, 600 QM Grundfläche, abrechenbare Grundstücksgröße im Abrechnungsgebiet 1.000.000 QM, Maßnahme 500.000,00 Euro. Eigenanteil = Anteil der Stadt.
—
25% Eigenanteil = 375.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
50% Eigenanteil = 250.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen. 💡 Aus z.B. 500.000,00 Euro Straßenbaumaßnahme errechnet sich die Gesamtsumme die auf die beitragspflichtigen Bürger umgelegt werden kann. 375.000,00 bzw. 250.000,00
—
25% Eigenanteil = 375.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,375 Euro pro QM
50% Eigenanteil = 250.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,25 Euro pro QM 💡 Abrechenbare Gesamtfläche im Gesamtgebiet ist eine angenommene Größenordnung die sich auf keinerlei Quellen berufen kann. Wenn von der Stadt entsprechende Zahlen genannt werden, werden die QM angepasst. Mehr QM senkt den Eurobetrag pro QM
—
25% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,375 Euro = 220,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
50% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,250 Euro = 150,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr. 💡 Hier sehen Sie den Unterschied (70,00 Euro) der durch den höheren Eigenanteil errechnet.
—
10 Prozentpunkte Grundsteuer B entsprechen in etwa 100.000,00 Euro Einnahmen für die Stadt.
100 Prozentpunkte Steuersenkung wären demnach bei 12.500 Haushalten 10*100.000/12500 ca. 80,00 Euro p. Jahr. 💡 Es wäre fatal wenn Sie glauben würden, dass die Bürger durch einen höheren Eigenanteil wirklich entlastet werden. Der Eigenanteil der Stadt verteilt sich auf ALLE Haushalte, während der Straßenbeitrag nur von den Eigentümern zu entrichten ist. Die Lastverteilung ändert sich.
— 100 Prozentpunkte Steuersenkung wäre für die Stadt ein Einnahmeverlust von ca. 1.000.000,00 Euro. Denken Sie, dass eine Steuersenkung, die den Beitragszahlern der wiederkehrenden Beiträge ein wenig entlastet, auch nur annähernd realistisch ist?
Ich lasse ich gerne von einem „Kompensationskonzept“ überraschen. AL/Die Grüne und die CDU werden das ja bestimmt nicht ohne darüber nachzudenken in einem Antrag formuliert haben.
Hier Auszug Satzung Dietzenbach
§ 4 Anteil der Gemeinde
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem
Abrechnungsgebiet 1 50 %
Abrechnungsgebiet 2 45 %
Abrechnungsgebiet 3 37 %
Abrechnungsgebiet 4 57 %
Abrechnungsgebiet 5 47 % Rödermark sieht zurzeit eine max. Eigenbeteiligung von 30% vor.
Beschluss.
1. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kompensationskonzept vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, ob und wie Belastungen der Bürger, die durch die tatsächliche Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen, kompensiert werden können. In Betracht kommt insbesondere eine Kompensation durch angepasste Absenkung der Grundsteuer.
2. Es ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Vorgehensweise auf die weitere mittelfristige Finanzplanung hätte.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4635
Zum Straßenbeitrag hat auch Dr. Rüdiger Werner einen Artikel geschrieben. Hier zum Artikel.
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