Gesetzentwurf. Bundeshaushaltsplan Haushaltsjahr 2024

Bund. Haushaltsplan 2024. Gesetzentwurf
Bund. Haushaltsplan 2024.Gesetzentwurf

01. Haushalt 2024: Höhere Zinsen, weniger Schulden
Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Der Bund plant 2024 mit 36,78 Milliarden Euro an Ausgaben für seinen Schuldendienst. Das sind gut drei Milliarden Euro weniger als 2023, aber deutlich mehr als 2022. Damals lag der Betrag noch bei weniger als der Hälfte, nämlich bei 15,3 Milliarden Euro. Die Zahlen gehen aus dem Entwurf der Bundesregierung zum Bundeshaushalt (20/7800, Einzelplan 32, Kapitel 3205 (ACHTUNG 700 MB) ) hervor.

Größter Einzelposten sind dabei die Zinsen, die der Bund den Haltern von Bundesanleihen zahlen muss. Diese schlagen nach der Kalkulation der Bundesregierung mit 14,6 Milliarden Euro 2024 zu Buche. 2022 lag der Betrag noch bei 12,5 Milliarden Euro. Auch bei Bundesobligationen und Bundesschatzanweisungen zeigt sich ein deutliches Plus.

Zweitgrößter Posten im Kapitel Verzinsung sind Disagio-Zahlungen in Höhe von 10,5 Milliarden Euro auf verschiedene Bundeswertpapiere. 2023 sieht der Haushaltsentwurf dafür allerdings noch 15,8 Milliarden Euro vor. 2022 hatte der Bund hier noch 1,5 Milliarden Euro verdient.

Insgesamt will die Bundesregierung die Verschuldung nun zurückfahren. Die Bruttokreditaufnahme soll von 475 Milliarden Euro 2023 auf 400 Milliarden Euro 2024 sinken (Gesamtplan – Teil IV). Den Großteil seiner Schulden plant der Bund dabei mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zu finanzieren, nämlich 203 Milliarden Euro. 149 Milliarden Euro sollen mit Laufzeiten von mehr als vier Jahren finanziert werden, der Rest liegt dazwischen.

Die neuen Schulden sollen primär dazu dienen, alte zu bedienen. Insgesamt sind Tilgungen in Höhe von 348 Milliarden Euro vorgesehen. Verschiedene Sondervermögen wirken haushaltstechnisch senkend auf die Nettokreditaufnahme (NKA). Dazu gehören beispielsweise Haushaltsausgaben zur Finanzierung der Zuführung zum Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ in Höhe von 29 Milliarden Euro.

Insgesamt kalkuliert die Bundesregierung mit einer Nettokreditaufnahme 2024 in Höhe von 16,6 Milliarden Euro. Für 2023 wird noch von 45,6 Milliarden Euro ausgegangen.


02. Haushalt 2024: Etat des Finanzministeriums mit leichtem Plus
Finanzen/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Der Etat für das Bundesfinanzministerium (BMF) soll im Haushaltsjahr 2024 leicht auf 9,7 Milliarden Euro anwachsen, ein Plus von 0,03 Milliarden im Vergleich zu den veranschlagten Ausgaben im laufenden Jahr. An Einnahmen werden laut dem Haushaltsentwurf (20/7800, Einzelplan 08) der Bundesregierung 242 Millionen Euro kalkuliert und damit 279 Millionen Euro weniger als 2023.

Das Gros der Ausgaben des BMF ergibt sich mit 4,3 Milliarden Euro aus Personalausgaben. Auf das Ministerium selbst entfällt dabei mit 169 Millionen Euro ein relativ kleiner Anteil, der betragsmäßig etwas geringer ausfällt als 2023. Insgesamt sollen die Ausgaben für das Ministerium (Kapitel 0812) von 356 Millionen Euro 2023 auf 331 Millionen Euro 2024 sinken, was aber immer noch ein deutliches Plus ist im Vergleich zu 2022, als die Ausgaben bei 281 Millionen Euro lagen.

Hauptposten des Geschäftsbereichs des BMF sind Ausgaben für Personal, wobei alleine 2,4 Milliarden Euro auf das Personal der Zollverwaltung (Kapitel 0813) entfallen, ein Plus von 121 Millionen Euro. Für die Zollverwaltung insgesamt sind 3,1 Milliarden Euro vorgesehen, 103 Millionen Euro weniger als 2023.

Nach der Zollverwaltung bleibt das Informationstechnikzentrum Bund (Kapitel 0816) die zweitteuerste nachgelagerte Behörde des BMF. Dessen Etat soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung 2024 um 162 Millionen Euro auf 1,58 Milliarden Euro steigen. Die Ausgaben des Bundeszentralamts für Steuern (Kapitel 0815) sollen um 34,3 Millionen Euro auf 827,6 Millionen Euro sinken.

Ein weiterer großer Posten im Einzelplan sind mit Gesamtausgaben von 1,5 Milliarden Euro die Wiedergutmachungen des Bundes (Kapitel 0801). Diese dienen zu 95 Prozent der Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Kapitel 0801, Titelgruppe 03).

Für die Finanzierung der Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt (Kapitel 0803) sind 427 Millionen Euro vorgesehen. Als Einnahmen aus Beiteiligungen der Treuhand-Nachfolgeeinrichtungen sind 65 Millionen Euro eingeplant. Unter dem Punkt „Lasten im Zusammenhang mit dem Aufenthalt bzw. Abzug von ausländischen Streitkräften“ (Kapitel 0802) sind 23 Millionen Euro vorgesehen.

Des Weiteren sind im Entwurf des Einzelplans des BMF 2024 Verpflichtungserklärungen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro enthalten. Das Investitionsvolumen soll 2024 im Vergleich zu 2023 um 175 Millionen Euro auf 566 Millionen Euro sinken. Sogenannte sächliche Verwaltungsausgaben belaufen sich auf 2,1 Milliarden Euro.


03. Haushalt 2024: Gesundheitsetat soll deutlich sinken
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BAL) Der Zuschuss des Bundes an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll 2024 wieder auf 14,5 Milliarden Euro sinken und sich auf den Posten für die pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für gesamtgesellschaftliche Aufgaben beschränken. Das geht aus dem Programmkapitel GKV (Kapitel 1501) im Haushaltsentwurf der Bundesregierung (20/7800) für den Etat des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) (Einzelplan 15) hervor.

Der ergänzende Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von zwei Milliarden entfällt, ebenso reduzieren sich die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für verursachte Belastungen der Krankenkassen infolge der Corona-Pandemie um gut eine Milliarde Euro. Ausgaben in Höhe von eine Milliarde Euro für ein überjähriges Darlehen an den Gesundheitsfonds sind auch nicht mehr vorgesehen.

Der Gesamtetat des BMG soll von 24,48 Milliarden Euro auf 16,22 Milliarden Euro sinken. Dies ergibt sich vor allem aus den um knapp 7,6 Milliarden Euro reduzierten Zuweisungen und Zuschüssen und den um knapp eine Milliarde Euro verringerten Investitionen. Neben dem reduzierten Zuschuss an die GKV schlägt hier auch zu buche, dass der Zuschuss an die soziale Pflegeversicherung (Kapitel 1502) in Höhe von eine Milliarde Euro ab 2024 entfallen soll.

Insbesondere das Abflauen der Corona-Pandemie zeigt sich im BMG-Etat. So sind beispielsweise keine Zuschüsse mehr für die zentrale Beschaffung von Impfstoff vorgesehen (Kapitel 1503). 2023 waren hier noch drei Milliarden Euro veranschlagt. Für die Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitswesens plant die Bundesregierung 126 Millionen Euro im Jahr 2024 ein, nach 157 Millionen Euro 2023.

Etwas geringer sollen 2024 mit 157 Millionen Euro auch die Gesamtausgaben für Forschungsvorhaben und -einrichtungen (Kapitel 1504) ausfallen, nach 174 Millionen Euro 2023. Auch im Ministerium selbst soll gespart werden (Kapitel 1512). Der Haushaltsentwurf sieht 5,6 Millionen Euro weniger für 2024 vor als im Vorjahr, nämlich 139,7 Millionen Euro.

Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Kapitel 1513) sollen die Ausgaben von 17,4 auf 17,1 Millionen Euro sinken. Das Paul-Ehrlich-Institut (Kapitel 1515) soll 152.000 Euro einsparen und 2024 91,2 Millionen Euro ausgeben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Kapitel 1516) sind 2024 bei einem Etatplan mit 115 Millionen Euro 70.000 Euro einzusparen. Das Robert-Koch-Institut (Kapitel 1517) soll seine Ausgaben um 4,3 Millionen Euro auf 167 Millionen Euro senken.

Der Etat von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll am Donnerstag, 7. September 2023, erstmalig im Bundestag beraten werden.

Quelle:
Deutscher Bundestag
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