Nachtrag 08.03.2024
Nach politischem Aschermittwoch der AfD: Keine Partei darf mehr in die Kulturhalle
» op-online.de
Nachtrag 28.02.2024
Der politische Aschermittwoch der AfD Rödermark schlägt hohe Wellen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen dem Anfangsverdacht auf Volksverhetzung.
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Nachtrag 23.02.2024
1.000 Demonstranten zeigen der AfD die Rote Karte.
Helferich fordert millionenfache Remigration.
AfD in Rödermark: ein Auftritt der Extreme
Kulturbruch in der Kulturhalle: Al/Die Grünen erstatten Strafanzeige.
Heimatblatt Rödermark
Nachtrag 21.02.2024
Nach AfD-Veranstaltung in Rödermark: Bürgermeister will keine Parteipolitik mehr in der Kulturhalle
12.02.2024 Kommunalrecht
AfD-Ortsverband darf Kulturhalle Rödermark für „Politischen Aschermittwoch“ benutzen
Siehe: verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de.
Nachtrag 16.02.2024
OG-TV ab 8:40
https://www.facebook.com/OFTVGrenzenlosLokal/videos/763245149053607/
Nachtrag 16.02.2024
» AL-GRÜNE Rödermark erstatten Strafanzeige gegen AFD-Funktionäre wegen Volksverhetzung
Nachtrag 15.02.2024
» Gegenprotest bei AfD-Veranstaltung in Rödermark
» Gegenprotest begleitet politischen Aschermittwoch der AfD in Rödermark
12.02.2024
Verwaltungsgericht Darmstadt
Pressemitteilung
Kommunalrecht
AfD-Ortsverband darf Kulturhalle Rödermark für „Politischen Aschermittwoch“ benutzen
Die unter anderem für Kommunalrecht zuständige 3. Kammer hat mit Beschluss vom 11.02.2024 im Wege der einstweiligen Anordnung der Stadt Rödermark aufgegeben, dem AfD-Ortsverband Rödermark für die Durchführung der Veranstaltung „Politischer Aschermittwoch“ am 14.02.2024 Zugang zu der städtischen Kulturhalle zu gewähren.
Mit Magistratsbeschluss vom 05.02.2024 hatte die Stadt Rödermark beschlossen, die mit dem AfD-Ortsverband Rödermark geschlossene Nutzungsvereinbarung für die Veranstaltung am kommenden Mittwoch zu kündigen. Der Ortsverband habe über den tatsächlichen Veranstalter getäuscht. Dies sei nicht wie angemeldet der AfD-Ortsverband Rödermark, sondern der AfD-Kreisverband Offenbach-Land. Das ergebe sich unter anderem aus der Verwendung des Logos des Kreisverbands auf einer auf der Plattform Facebook veröffentlichten Werbegrafik. Hierdurch sei der örtliche Charakter der Veranstaltung nicht mehr gewahrt. Hiergegen hat sich der AfD-Ortsverband mit seinem Eilantrag gewendet, dem das Verwaltungsgericht mit Beschluss von gestern stattgegeben hat.
Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, der Ortsverband habe einen kommunalrechtlichen Anspruch auf Benutzung der Kulturhalle Rödermark glaubhaft gemacht. Die Durchführung einer Wahlkampfveranstaltung sei auch vom Widmungszweck der öffentlichen Einrichtung umfasst.
Die Stadt Rödermark könne sich nicht auf die ausgesprochene Kündigung des Mietvertrags berufen. Die dem AfD-Ortsverband vorgeworfene Täuschung über den tatsächlichen Veranstalter sei nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erkennbar. Insbesondere könne sich die Stadt nicht auf veröffentlichte Werbegrafiken berufen, die den AfD-Kreisverband Offenbach-Land als Veranstalter auswiesen. Denn der Fehler sei der Stadt bereits vor Abschluss der Nutzungsvereinbarung bekannt gewesen. Nach einem entsprechenden Hinweis von Mitarbeitern der Stadt weise die Werbegrafik inzwischen auch den Ortsverband als Veranstalter aus.
Konkrete Anhaltspunkte, die die Begehung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten sicher erwarten ließen und einen Ausschluss des AfD-Ortsverbands von der Nutzung der Halle rechtfertigen würden, seien nicht ersichtlich. Soweit in einer Vorlage für den Magistratsbeschluss noch Bezug auf einen als Redner eingeladenen Bundestagsabgeordneten genommen worden war, dem extremistische Positionen vorgeworfen würden, sei dieser Umstand letztlich schon nicht mehr zur Begründung der Kündigung angeführt worden.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 L 310/24.DA.
Gegen den Beschluss können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
Quelle
Der geplante Politische Aschermittwoch des AfD-Kreisverbands kann in der Kulturhalle Rödermark stattfinden. Das Darmstädter Verwaltungsgericht gab einer Klage der Partei statt. Die Stadt verzichtet auf weitere juristische Schritte. Quelle: Hessenschau
Hervorhebnung duch den Admin.
Siehe auch
» AfD darf politischen Aschermittwoch in der Kulturhalle abhalten.
» AfD darf nicht in die Kulturhalle? Darf die AfD doch in die Kulturhalle? Die Stadt muss die AfD in die Kulturhalle lassen!
» Kündigung des AfD-Mietvertrags durch die Stadt war rechtswidrig
Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.
Ein Bürgermeister der alle Bürger vertritt, sollte sich nicht dem Rechtsbruch hingeben, nur um ein Fünftel seiner Bürger offen zu verachten. Ein guter Bürgermeister eint, und spaltet nicht. Und schon gar nicht mit ungesetzlichen Mitteln. Politischer Wettbewerb gehört in das Parlament, die Verwaltung muss neutral bleiben . Gut dass das die Richter festgestellt haben
Ich hatte schon mit dem Urteil gerechnet, dachte mir schon damals wie man diesen Weg einschreiten kann, ohne sich (offensichtlich) nicht richtig zu beraten!
Frage: könnte ein Kandidat der AfD bei der nächstjährigen Bürgermeisterwahl dem Rotter gefährlich werden?
Meine Meinung: NEIN
Für diese Farce seitens der Stadtverwaltung sollte man so einige Leute, die hierfür verantwortlich sind, in Regress nehmen. Schließlich wurden hier Steuergelder aus dem Fenster geschmissen. Falls man mit seinem Amt überfordert ist, sollte man den Platz räumen.
Klasse Herr Rotter. Eine bessere Bühne, wie Sie die für die AfD geschaffen haben, ist der Traum für die Veranstalter.
Die AfD wird Ihnen ein Denkmal setzen.