Hinweis der Landesjustizverwaltungen und Bundesministerium

Landesjustizverwaltungen und Bundesministerium

Wichtiger Hinweis:
Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen im Kontext mit den Kosten, die in Zusammenhang mit der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, insbesondere für die Erteilung der Restschuldbefreiung und der Durchführung, erhoben werden, vor irreführenden Bekanntmachungen und Zahlungsaufforderungen. Diese sind im Einzelfall auch schon fernmündlich mitgeteilt worden.
 
Die Aufforderungen erwecken einen offiziellen Eindruck und erfolgen teilweise auch unter Verwendung geschützter Domain Namen, wie z.B. auch www.insolvenzbekanntmachungen.de. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Gerichte über offizielle E-Mail Anschriften verfügen und sich nicht Provider wie z.B. GMX, GMAIL, WEB o.ä. bedienen. Ferner werden seitens der Gerichte keine Mobiltelefonnummern für Rückfragen angegeben.
 
Im Zweifel wenden Sie sich bitte an das zuständige Insolvenzgericht.
 
Wegen weiterer Informationen wird auch auf die allgemeinen Hinweise unter http://www.justiz.de/onlinedienste/index.php#hinweis Bezug genommen.
Quelle: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011