Rödermark Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

14.06.2012
14. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
Hier die Tagesordnung
 
 
Der neue Leiter der IC-Rödermark, Herr Till Andrießen wurde vorgestellt.
 
TOP 12. Bahnhof Rödermark.
Ob das alles so stimmt; was da erzählt wurde? Was stimmen könnte, ist die Aussage vom Bürgermeister, dass dieser bis kurz vor der endgültigen Vertragsunterzeichnung nichts von dem Denkmalschutz gewusst zu haben. Obwohl es schon länger genügend Indizien dafür in der Presse (2010 und früher) zu lesen gibt «es könnte so sein mit dem Denkmalschutz». Des Weiteren ist im GIS der Bahnhof wohl seit 2005 als Kulturdenkmal gekennzeichnet.
 
Für mich stellt sich bei dem ganzen Fiasko nur die Frage:“ Wieso hatte unser Bürgermeister keine Ahnung von dem Denkmalschutz?
 
Hat da irgendjemand seine Hausaufgaben nicht gemacht? Hätte man der Verwaltung noch mehr Zeit geben müssen?
 
Der Bürgermeister hat auf die falsche Berichterstattung einiger Medien hingewiesen. (Hier wurde NICHT falsch berichte!)
 
Der zum Verkauf anstehende Bahnhof hat nicht 400.000,00 Euro gekostet. Der Bahnhof hat 40.000,00 Euro gekostet.
Die 400.000 Euro sind der Bahnhof und das gesamte Umfeld mit mehr als 5.500 qm.
 
Der Bahnhof (Empfangshalle) ist

Gemarkung Ober-Roden Flur 19 Nr. 713/26 mit 473 qm, sowie eine Teilfläche von ca. 250 qm aus dem Bahnhofsvorplatz,

 
Aber es sollte ja nicht um irgendwelche Vorwürfe gehen (die kommen ganz sicher noch.), sondern einfach um einen Beschluss, der einen Stadtverordnetenbeschluss vom 4.5.2010 aufhebt. So haben das auch alle Fraktionen gesehen und sich mit Vorwürfen zurückgehalten und wollten die Angelegenheit sachlich zu Ende bringen. Wäre auch fast gelungen.
 
 
Beschlussvorlage zu TOP 12. Bahnhof Rödermark.

Sachverhalt/Begründung:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung am 04.05.2010 den Verkauf des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Ober-Roden an die Herren Reusch, Gotta und Kutschera beschlossen.

Der Bereich Bahnhofsgebäude mit Umfeld ist mit einigen Unwägbarkeiten verbunden, die der klaren Abstimmung bedürfen, z.B. Kabelverlegung, Freistellungverfahren, Zuschussfähigkeit P&R-Anlage, Bahnhofsvorplatzgestaltung. Der Vorgang Bahnhof Ober-Roden wurde daher bereits mehrfach in den städtischen Gremien erörtert. Die Thematik ist deshalb hinreichend bekannt.

Nach vielen Verhandlungs- und Abstimmungsgesprächen mit den Interessenten erfolgte im Oktober 2011 der Protokollierungstermin. Vor Genehmigung des Vertrages durch die Stadt wurde die Denkmaleigenschaft bekannt und somit das Erfordernis einer Vertragsergänzung.

In Gesprächen zwischen den Interessenten, der Bauaufsicht und der Denkmalbehörde wurden die Bebauungsmöglichkeiten erläutert. Weder seitens der Behörden noch nach Meinung anderer Bausachverständigen wird die „Denkmaleigenschaft“ als entscheidendes Kriterium im Negativen angesehen; eher das Gegenteil ist der Fall.

Die Herren Reusch, Gotta und Kutschera fordern nun vom Kreis eine schriftliche Erklärung zur Genehmigungsfähigkeit. Die Bauaufsicht stellt diese aber grundsätzlich nur nach Vorlage konkreter Planunterlagen aus. Die Interessenten sind nicht bereit, diese einzureichen.

Im Hinblick auf die anstehenden Baumaßnahmen „Bahnhofsvorplatz“ und „P&R-Anlage“ und die damit verbundenen erforderlichen Abstimmungen mit den Versorgungsträgern muss nun Klarheit über den weiteren Fortgang erlangt werden.

Die Herren Reusch, Gotta und Kutschera wurden daher mit Zuschrift vom 21.05.2012 gebeten, bis zum 31.05.2012 eine Erklärung abzugeben, in der sie sich verpflichten, einer Ergänzung des Kaufvertrages bezüglich der Denkmaleigenschaft zuzustimmen und aus dieser Tatsache keine Forderungen gegenüber der Stadt abzuleiten; weiterhin, den Vertrag bis zum 30.06.2012 zu beurkunden und entsprechend einer im Vertrag zu vereinbarenden zeitnahen Frist den Bauantrag einzureichen.

Diese Erklärung wurde nicht abgegeben. Eine Einigung ist nicht abzusehen, insbesondere nicht im Hinblick auf die sich seit Jahren hinziehenden schwierigen Vorverhandlungen bzw. Verhandlungen.
Quelle: Ö 12 VO anklicken. bgb.roedermark.de