Stellungnahme der CDU Rödermark zum OP-Artikel.
Wie die op-online in dem Artikel berichtet, ist das Budget aus dem Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) begrenzt für die Kommunen vorhanden und teilt sich auf 13 Kommunen auf. Der Anteil für Rödermark wird begrenzt sein. Insofern ist es nur konsequent, wenn unser Sozialdezernent Jörg Rotter diesen Mittelanteil an die größte Notwendigkeit auszurichten versucht.
Zu den Vorwürfen in der Sache und zu dem Schulentwicklungsplan wird der Erste Stadtrat und Sozialdezernet Jörg Rotter am Donnerstag im Rahmen der städtischen Pressekonferenz Stellung nehmen. Quelle: CDU-Roedermark
Eine kurze Anmerkung auf die kommende die Pressekonferenz.
Man muss immer im Auge behalten, dass der von allen Fraktionen zugestimmte Antrag Schulen betraf. Der Auftrag an den Magistrat erging – Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in Rödermark und die dringend notwendigen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an der Oswald-von-Nell-Breuning-Schule sowie der Breidertschule. Quelle: Über einen solchen Auftrag darf sich der Magistrat, hier wohl Herr Rotter, nicht hinwegsetzen. (Siehe) Der Magistrat hat den Auftrag, wenn rechtlich nichts dagegen spricht, auszuführen. Noch leben wir nicht im einem Königreich.
Antrag KIP2 bei der Wibank
Die Finanzierung und Abwicklung des KIP II wurde der WIBank übertragen. Bewilligungsstelle ist das Hessische Ministerium der Finanzen.
Die Maßnahmenanmeldungen für das Bundes- und das Landesprogramm sind der WIBank bis zum 31.12.2018 in schriftlicher und elektronischer Form nach den vorgegebenen Mustern (Antragsformulare) zu übermitteln. Für jede einzelne Maßnahme ist eine gesonderte Anmeldung vorzunehmen. Die Kontingente sollen durch Anmeldung förderfähiger Maßnahmen bis zum 31.12.2018 belegt sein. Es gelten die Regelungen der Gesetze und der Förderrichtlinie. wibank
Siehe auch
» Zusammenfassung Gymnasium und Nell-Breuning-Schule