Unerlaubte Telefonwerbung!

Unerlaubte Telefonwerbung kann bis 50.000 Euro kosten. Telefonnummernunterdrückung ist nicht erlaubt.

Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
in Kraft getreten.

Für einen Werbeanruf ist die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers erforderlich. Ist die Einwilligung nicht vorhanden, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Der Anrufer muss beweisen können, dass der Angerufene seine Einwilligung zu diesem Anruf gegeben hat.

Jeder Angerufene kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der Bundesnetzagentur stellen und der Verstoß wird von Amts wegen verfolgt. Der Angerufene braucht keinen eigenen Anwalt einzuschalten. Der Angerufene hat also keine Kosten zu befürchten. Auf der Home-Page der Bundesnetzagentur (siehe weiter unten) ist ein entsprechendes Anzeigeformular veröffentlicht. Es ist in Zukunft damit zu rechnen, dass diese Werbeanrufe (cold-calling) stark zurückgehen werden, da das Vorgehen der Verbraucher mit keinerlei Kosten mehr verbunden ist.

Bei der Telefonnummer MUSS die Telefonnummer des Anrufers (nicht des Auftraggebers) angezeigt werden. Es MUSS die Rufnummer angezeigt werden, die von der Bundesnetzagentur oder durch den Anbieter des Netzzugangs zugeteilt wurde. Es ist auch verboten, eine 0900 Nummer weiterzugeben.

Informieren Sie sich auf der Home-Page der Bundesnetzagentur

Hier bei der Bundesnetzagentur den Verstoß melden
Für Gewerbetreibenden gelten etwas andere Regeln.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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