Ist Deutschland ist ein Abzockerparadies?

Die allenfalls kosmetischen Reparaturen im Verbraucherrecht und im Telekommunikationsgesetz, wie sie bisher durchgeführt wurden, haben keine Wirkung gezeigt. Das verwundert im übrigen eigentlich nur die zuständigen Politiker, jedoch nicht die Experten aus dem Bereich Verbraucherschutz, denn bereits während der Diskussion im Gesetzgebungsverfahren um die Novelle des letzten Jahres wurde wiederholt durch die Kritiker prophezeit, dass die beschlossenen Maßnahmen bei weitem nicht ausreichen würden. Angesichts der sowieso derzeit kritisch hinterfragten Zwischenbilanz der schwarz-gelben Bundesregierung gibt es also auch hier kein Thema, wo man mit einem Erfolg punkten könnte. Im Gegenteil kocht der Ärger und die Wut der von unlauteren Geschäftspraktiken betroffenen Verbraucher immer mehr öffentlich hoch, und man merkt inzwischen den Verantwortlichen deutlich das Unbehagen an…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei antispam.de


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Achtung vor folgendem Angebot: Hilfe bei unerlaubter Telefonwerbung

Wenn Sie sich durch unerlaubte Telefonanrufe genervt fühlen und im Internt nach Hilfe suchen, werden Sie schnell fündig bei Vereinen oder Einrichtungen die Ihnen helfen wollen. Sie können Mitglied in einem Verein zu festen Jahresbeiträgen werden oder Sie bezahlen für den Eintrag kräftige Telefongebühren.
 
 
Da findet am z.B. auf einer Webseite folgenden Text:

Von uns werden Sie in die Sperrliste eingetragen, womit diese Unternehmen Ihre Kundendaten oder auch sogenannten Interessentenlisten abgleichen.

In welche Sperrliste. Darüber wird keine Auskunft gegeben. Die allgemein anerkannte Robinson-Liste KANN ES NICHT SEIN.

Die Robinsonliste warnt
Quelle: https://www.robinsonliste.de/
Es wird immer wieder über Telefonanrufe versucht, Verbraucher zum Abschluss von kostenpflichtigen “Schutzdiensten gegen unerwünschte Werbung” zu überreden, unter Vortäuschung einer Verbindung zur Robinsonliste – man will aber nur an Ihr Geld!
Über fremde “Schutzdienste” vermittelte Anträge werden von uns zurückgewiesen! Der Verbraucherschutz stuft derartige Offertenübereinstimmend als Abzocke ein und bittet, vor allem ältere Mitbürger davor zu warnen.
Einträge in die deutschen Robinsonlisten sind nur bei den bekannten Trägern vornehmbar und für Verbraucher stets kostenlos!
Siehe hierzu den Artikel: Wer hilft bei unerlaubter Telefonwerbung?

 
Wenn es nicht die Robinsonliste sein kann, stellt sich schnell die Frage: Welches Unternehmen wird eine weitere Sperrliste beachten?
 
Der gescheiteste Weg für den Eintrag in eine Sperrliste ist das, was auch die Verbraucherschützer raten:

Keinesfalls solche Dienste in Anspruch zu nehmen, sondern sich an die Robinsonliste zu wenden (www.robinsonliste.de. Unerwünschte Werbeanrufe? Was tun?), wo sich jeder kostenlos per Internet selbst eintragen kann.

 
Bevor Sie zum Telefon greifen, um eine teure 0900 Nummer anzurufen, überlegen Sie es sich und melden Ihren Fall lieber selbst der Robinsonliste. Das wird Ihnen einiges an hohen Telefonkosten ersparen.
Aber ich kann Ihnen schon jetzt sagen: „Werden Sie von einer seriösen deutschen Firma angerufen, können Sie so über die Robinsonliste Erfolg haben. Werden Sie allerdings von einem dubiosen Call-Center angerufen, wird Ihnen nur der Wechsel zu einer anderen Telefonnummer weiterhelfen. Da hilft Ihnen KEIN Eintrag.“ Siehe hierzu Artikel: Callcenter. Anrufe jetzt aus der Türkei.
 
Telefonabzocke ist eine Seuche

Nur selten gelingt es der Polizei, solche betrügerischen Callcenter auszuheben, die mit sündhaft teuren 0900-Servicenummern operieren. Da werden Leute, deren Daten zum Teil schon im Abzocker-Milieu gekauft worden waren, angerufen, sie hätten bei einem Glücksspiel ein Luxusauto gewonnen. Sie müssten nur über die 0900-Nummer zurückrufen…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei www.augsburger-allgemeine.de

 
Anlass für diesen Blogeintrag war ein Artikel in echo-online.de
 

Gewinn eingeklagt

Sie haben gewonnen, und zwar bis zu 3000 Euro als Sach- und Geldpreis, und daran besteht kein Zweifel, denn die Auslosung erfolgt unter notarieller Aufsicht.“ Das verkündete eine Stimme vom Anrufbeantworter, als Rolf B. ihn abhörte. „Sie sind ein echter Glückspilz“, tönte es weiter, allerdings stehe der Preis „nur kurze Zeit für Sie bereit“. Daher ……. Zum Artikel

Quelle ksta.de


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Unerlaubte Telefonwerbung!

Unerlaubte Telefonwerbung kann bis 50.000 Euro kosten. Telefonnummernunterdrückung ist nicht erlaubt.

Seit dem 4. August 2009 ist das Gesetz
Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
in Kraft getreten.

Für einen Werbeanruf ist die ausdrückliche Einwilligung des Verbrauchers erforderlich. Ist die Einwilligung nicht vorhanden, können Bußgelder bis zu 50.000 Euro ausgesprochen werden. Der Anrufer muss beweisen können, dass der Angerufene seine Einwilligung zu diesem Anruf gegeben hat.

Jeder Angerufene kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bei der Bundesnetzagentur stellen und der Verstoß wird von Amts wegen verfolgt. Der Angerufene braucht keinen eigenen Anwalt einzuschalten. Der Angerufene hat also keine Kosten zu befürchten. Auf der Home-Page der Bundesnetzagentur (siehe weiter unten) ist ein entsprechendes Anzeigeformular veröffentlicht. Es ist in Zukunft damit zu rechnen, dass diese Werbeanrufe (cold-calling) stark zurückgehen werden, da das Vorgehen der Verbraucher mit keinerlei Kosten mehr verbunden ist.

Bei der Telefonnummer MUSS die Telefonnummer des Anrufers (nicht des Auftraggebers) angezeigt werden. Es MUSS die Rufnummer angezeigt werden, die von der Bundesnetzagentur oder durch den Anbieter des Netzzugangs zugeteilt wurde. Es ist auch verboten, eine 0900 Nummer weiterzugeben.

Informieren Sie sich auf der Home-Page der Bundesnetzagentur

Hier bei der Bundesnetzagentur den Verstoß melden
Für Gewerbetreibenden gelten etwas andere Regeln.


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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