B2B Portal Artikel von RA Thomas Rader

Gegenseite schießt ein Eigentor.

[..]Unser Mandant hatte sich im Juli 2013 auf overstock-business.de angemeldet und unter “Basis Angaben” seinen Vor- und Zunamen angegeben während er unter “Adressdaten” den Namen und die Anschrift seiner Arbeitgeberin – einer GmbH – eingetragen hatte.[..] Lesen Sie den Artikel bei Kanzlei Rader.

 
 
Dieser Artikel zeigt: „Der Gesetzgeber hat die Kreativität derer unterschätz, die durch verwirrende Angaben/Abfragen, den Nutzer zu ungewollten ABOs verleiten wollen.“
 
Die nach einer Kündigung des ungewollten ABOs folgenden Drohungen und Inkassoverfahren kennen wir aus der trockengelegten Abzockszene im Rodgau. Hier hat die Buttonlösung gegriffen.
 
Siehe auch
» Abofalle trotz Buttonlösung.