Erneuter Schlag gegen die Abzocker

Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen.
 
Auszug aus dem Urteil

Aktenzeichen: 5 K 1554/09.DA
Die Geschäftsführer sowie der Prokurist der Klägerin wurden in verschiedenen Internetforen, die sich mit sogenannten „Abo-Fallen“ und „Internetabzocke“ bzw. „Kostenfallen im Internet“ beschäftigen, als auch auf Nachrichtenseiten, wie n-tv.de und der Fachzeitschrift c‘t, meistens namentlich als „Hintermänner“ diverser Gesellschaften genannt, die auf ihren Webseiten unter anderem Dienstleistungen oder sogenannte “freeware“ anböten und dabei nur versteckte, wenigstens nicht ohne weiteres erkennbare Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der zu erbringenden „Leistung“ enthielten und so ahnungslose Verbraucher zur Inanspruchnahme der vermeintlich kostenfreien Leistung bewegten.
Lesen Sie das ganze Urteil bei Hessenrecht.

 
Ich werde weiterhin die Geldinstitute auf Abzockerfirmen aufmerksam machen. Das vorliegende Gerichtsurteil ist ein wunderbares Argument. Gruß nach Krefeld, Gammelsdorf und ins Rodgau.
 
Siehe auch
Bundestag, Abofallen, Inkasso und die heiligen drei Könige.

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