Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen

Haushalt der Stadt Rödermark
 
Mit wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wird im Haushalt kalkuliert.

Wiederkehrende Beiträge im Jahr 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
 
„Wiederkehrender Beitrag“ ist eine völlig neue (aber notwendige) Belastung für die Bürger. Wenn die Stadt Rödermark den „wiederkehrenden Beitrag“ NICHT einführt, müssen wir (per Order von OBEN) eine Straßenbeitragssatzung erheben. Die Belastung dürfte sich pro Bürger ( 0- ?? Jahre) für den „wiederkehrenden Beitrag“ auf 100,00 – 250 Euro p. Jahr belaufen. (Ganz grobe Schätzung)
 
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B und einer evtl. bevorstehenden Straßenbeitragssatzung haben die Verantwortlichen der Stadt Rödermark 2007 vorgebaut. Damit man keine Straßenbeitragssatzung einführen muss, hat man die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben. Ob man sich bei der Haushaltsberatung zum Haushalt 2013 noch erinnern wird?
 
Die Grundsteuer B ist befristet bis zum Jahr 2010 — bgb Rödermark. 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Fortsetzung. Punkt 8. Produkthaushalt 2007
 
Die Grundsteuer B bleibt bei 330 %

Antrag der FDP-Rödermark
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%.
2.) Es wird keine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD
Enthaltung:
Quelle: bgb Rödermark

 
27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Das vorliegende Investitionsprogramm wurde von allen Fraktionen zur
Kenntnis genommen.
Der Ausbau soll nach der vorliegenden Prioritätenliste erfolgen.
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrat:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. Punkt Ö3

 
Die Grundsteuer B wurde seinerzeit um 40 Punkte erhöht um damit die Straßenbeitragssatzung zu ersetzen/umgehen.
 
So wie ich das sehe, gibt es in 2013 MEHRBELASTUNG für:
» Die wiederkehrenden Beiträge.
» Nochmals eine Erhöhung der Grundsteuer B.
» Erhöhung der Hundesteuer.
» Höhere Kindergartengebühren.
 
Und dazu noch eine saftige Strompreiserhöhung.
 
Siehe auch
Rödermark. Ergebnisse zur Bürgerbefragung und alle Artikel zum Haushalt 2013.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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