Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung
VGH Hessen, 12.01.2018 – 8 A 1485/13 (Volltext)
Leitsatz:
Bei defizitärer Haushaltslage muss eine Gemeinde alle Möglichkeiten zur Einnahmenbeschaffung ausschöpfen. Dies umfasst auch die Erhebung von Straßenbeiträgen und den Erlass der hierfür erforderlichen Straߟenbeitragssatzung.
Die Kommunalaufsicht kann eine Gemeinde gemäß Â§Â 139 HGO zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung anweisen.
Bei Nichterfüllung der Anweisung kann die Kommunalaufsicht im Wege der Ersatzvornahme nach § 140 HGO eine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Eine Androhung der kommunalaufsichtsrechtlichen Ersatzvornahme sieht das hessische Recht nicht vor.
Siehe: www.lareda.hessenrecht.hessen.de


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Rödermark. Straßenbeitragssatzung. Auf die Abstimmung bin ich gespannt.

Wenn die Straßenbeitragssatzung kommen sollte, bin ich auf die Abstimmung gespannt.
 
Wenn die Kommunalaufsicht der Stadt Rödermark die Haushaltsgenehmigung wegen fehlender Straßenbeitragssatzung nicht erteilen will, kommt die Verwaltung nicht umhin, eine solche Satzung einzuführen. Seit mindestens 2009 wird eine solche (schon vor dem Schutzschirm also) laut SPD eingefordert .
 
Eine Straßenbeitragssatzung muss von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden.
 
Wenn alles so abläuft, wie sich die Parteien zur Kommunalwahl aufgestellt haben, ist mit einer Zustimmung für einen Straßenbeitrag in der Stadtverordnetenversammlung nur dann zu rechnen, wenn SPD und CDU (!)einem solchen Antrag zustimmen.

AL/ die Grünen haben in ihrem Wahlprogramm zur letzten Kommunalwahl eine Straßenbeitragssatzung -strikt- abgelehnt und können jetzt wohl schlecht zustimmen. Ich bin ja mal gespannt, welche Lösung die präsentieren werden mit der man in Rödermark weiterhin ohne Straßenbeitragssatzung auskommen kann. Ich denke, die werden keine Lösung haben. Die Meinung des Bürgermeisters zu vertreten, bis 2020 Straßen keiner grundhaften Sanierung zu unterziehen (Siehe Zusammenfassung unter 21.09.2015), ist keine Lösung, sondern dürfte „Schaden der Stadt zufügen„. Das kann man wohl so nennen. Die Stadt Langen führte als Argument für die Einführung des Straßenbeitrags auf: Schaden von der Stadt abzuwenden

Also, die AL/die Grünen können, wenn sie ihr Gesicht nicht verlieren wollen, einer Straßenbeitragssatzung nicht zustimmen. Ich glaube aber, man wird zustimmen. Der Antrag kommt schließlich vom Magistrat. Was zeigt uns das? Man will keine Straßenbeitragssatzung hat aber keinen Plan, wie man es ohne eine solche schaffen kann. Ich würde vom Glauben abfallen, wenn die AL (nicht ihr Bürgermeister) eine schlüssigen Lösung präsentieren kann.

Das die Kommunalaufsicht seit mindestens 2009 eine Straßenbeitragssatzung einfordert, wird wahrscheinlich keine Erwähnung finden. Man wird ganz überrascht sein, dass die Kommunalaufsicht diese jetzt wohl letztmalig einfordert. Siehe auch Langen

Keine der im Stadtparlament vertretenen Fraktionen wollen einen Straßenbeitrag. Eine Lösung, ohne eine solche weiterzumachen, scheitert aber an den fehlenden Einnahmen der Stadt. Eine Möglichkeit wäre gewesen: „Gewerbe und neue Gewerbegebiete.“ Dafür ist es aber jetzt zu spät.

 
Trotz vieler Aufforderungen der Kommunalaufsicht einen Straßenbeitrag einzuführen.

Wiederkehrende Straßenbeiträge sind laut Bürgermeister Roland Kern (AL/Grüne) für die Bürger durch die Finanzspritze kein Thema mehr. „Damit können wir eine Straßenbeitragssatzung in den kommenden Jahren komplett vermeiden“, sagte er am Dienstag im Parlament. Quelle: www.fr.de


 
Aus den Wahlprogrammen
CDU
„Die erforderliche Sanierung von Straßen ist kontinuierlich durchzuführen.“
Quelle

AL/die Grünen
Straßenbeiträge halten wir für ungerecht und werden von uns strikt abgelehnt
Quelle

AL zu Straßenbeitrag
AL zu Straßenbeitrag

SPD
Zum effizienten Haushalten gehört, intelligent zu sparen. Indem wir notwendige Investitionen in die Zukunft heute statt morgen tätigen und dies dort, wo es akut notwendig ist. Dazu zählen wir Straßen, öffentlichen Gebäude, Kitas und Schulen.
Quelle

FDP
Der Erhalt unserer Straßen, Fuß- und Radwege gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren wurde in Rödermark viel zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Sie müssen daher immer mehr mit Schlaglöchern leben und mit unebenen Bürgersteigen klarkommen. Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Investitionsstau nicht weiter anwächst, dass unsere Straßen wieder befahrbarer und unsere Bürgersteige begehbarer werden.
Quelle

FWR
Keine Straßenbeitragssatzung
Quelle
 
 
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wederkehrende Beiträge
 

Solidarpakt in 2014 ein Auslaufmodell?

„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“ Quelle.

Ist der Solidarpakt der Rödermäker bezüglich der Straßenbeiträge in Gefahr? Bisher haben ALLE Rödermärker für ALLE Straßenbaumaßnahmen (seit 2005 über die Grundsteuer B) gemeinsam die Kosten getragen. Es könnte bald Schluss sein mit dieser Gemeinsamkeit.

Bei den noch in diesem Jahr beginnenden Beratungen zur Straßenbeitragssatzung bzw. wiederkehrende Beiträge (dürfte(n) dann 21014 in Kraft treten), müssen die Stadtverordneten beachten und die Bürger folgendes wissen.

Seit 2005 besteht in Rödermark eine Steuer, die für die Grunderneuerung der Straßen gedacht ist. Alle Bürger der Stadt werden über die Grundsteuer B gezielt für Straßenbaumaßnahmen zu Kasse gebeten. (Eine Steuer ist NICHT zweckgebunden) Vor diesem Zeitraum (2005) waren Straßenbeiträge für die Bürger nicht als gesonderte Abgabe aufgeführt.
 
Also; bis 2005 haben ALLE Bürger die Kosten für die Straßenreparatur/Grunderneuerung ohne gesonderte Ausweisung bezahlt. Danach als Teil (40%) der Grundsteuer B. Durch eine Straßenbeitragssatzung würde dieser Solidarpakt aufgehoben.
 
Vorteile/Nachteile
Straßenbeitragssatzung
Vorteile:
» Eigentümer einer Liegenschaft z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz …..werden voraussichtlich in den nächsten Jahrzehnten keinen Cent zu zahlen haben. Die Kosten wurden bereits von allen Bürgern der Stadt Rödermark (einschl. der Mieter. Ab 2005 über die Grundsteuer B) gezahlt.
» Mieter zahlen keinen Cent für die Grunderneuerung von Straßen.
 
Nachteil:
» Anwohner, deren Straßen nach der Einführung einer Straßenbeitragssatzung grunderneuert werden, können mit Kosten rechnen, die leicht die 15.000,00 Euro erreichen/überschreiten.
» Solidarpakt wird aufgehoben
 
Wiederkehrende Beiträge.
Vorteile:
» Niedrigere Kosten. Die Kosten für den Bürger könnten bei einem gesamten Sanierungsbedarf von 5.000.000,00 Euro Brutto (im entsprechenden Abrechnungsgebiet und über 5 Jahre) bei knapp 120,00 Euro legen. (Siehe: Noch eine ?seriöse? Rechnung.)
» Eine Rechnung bzgl. der Kosten aus der Stadt Viernheim ergibt Kosten in Höhe von 60,00 Euro p. Jahr, je Mio (Netto).
» Alle Bürger bezahlen für die Grunderneuerung der Straßen. Kalkulierbare Kosten über einen längeren Zeitraum von z.B. 5 Jahren.
» Solidarpakt wird nicht aufgehoben
 
Nachteil:
» Eigentümer einer Liegenschaft, wo die Straße erst kürzlich grunderneuert wurde, (z.B. in der Eisenbahnstraße, Freiherr-vom-Stein Straße, Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße, Forststraße, Lengertenweg, Karlsbader Platz) zahlen natürlich auch.
» Auch die Mieter werden an den Kosten der Grunderneuerung beteiligt.
 
Mir ist vollkommen klar, ein Mieter wird sich über eine Straßenbeitragssatzung freuen. Ebenso die Anwohner der o.g. Straßen. Die sind fein raus. Deren Straßen hat die Allgemeinheit bereits bezahlt.
 
In eigener Sache
Ich sollte eigentlich für die Straßenbeitragssatzung plädieren. Eine Grunderneuerung unserer Straße steht sicherlich nicht bevor. Zustandsklasse 3.
Siehe: Ausschnitt Straßenzustandskataster. Erfassung 2010/2011
sowie die dazu passende Legende
 
Was kann passieren
Ob Straßenbeitragsatzung oder wiederkehrende Beiträge. Die Stadtverwaltung bekommt Arbeit. Die Stadtverwaltung könnte jetzt argumentieren: „Der Aufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist uns zu hoch. Wir entscheiden und empfehlen der Straßenbeitragssatzung.“ Und wie eine solche Empfehlung aussehen könnte hat Herr Kron bereits an 9.3.2013 angedeutet.
 
 
Meine Meinung. Straßenbeitragssatzung ist Sch… ungerecht.
 
 
Weiter Infos zur Straßenbeitragssatzung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Biblis. Beispiel einer Satzung zu wiederkehrenden Beiträgen
» Straßenbeitragssatzung. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
» Grundsteuer B Straßenbeitrag. Alles nach Gesetz?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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SPD zum Straßenbeitrag

SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag.
SPD-Rödermark zum Straßenbeitrag14.03.2013 – ( KOD )
 
Frau Dr. Pauly-Bender, SPD, Mitglied Hessischer Landtag.

Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im August 2011 als damals einzige politische Kraft im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalen Abgabegesetzes (KAG) vorgelegt, der den hessischen Kommunen die Möglichkeit einräumte, für den Straßenausbau wiederkehrende Beiträge erheben zu können. Die SPD sieht hierin einen richtigen Schritt zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und zur Flexibilisierung der Kommunen. Wegen des damaligen Widerstands der Landesregierung und der Mehrheitsfraktionen von CDU und FDP ließ sich dieses Gesetzgebungsverfahren jedoch im Sommer 2011 nicht weiter umsetzen.[..] Lesen Sie hier weiter.

 
Lisa Gnadl (SPD): Endlich Möglichkeit zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen per Gesetz beschlossen

„Es bedeutet auch für die Städte und Gemeinden in der Wetterau eine Verbesserung, dass die Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der gestrigen Plenarsitzung endlich beschlossen wurde“, freut sich die Wetterauerin Lisa Gnadl, Mitglied des Innenausschusses im Hessischen Landtag. „Jetzt können die Kommunen, wenn sie dies wollen, durch Satzung bestimmen, dass an Stelle der Erhebung einmaliger Beiträge die jährlichen Investitionsaufwendungen für die Schaffung und Erhaltung von Straßen und Plätzen nach Abzug des Gemeindeanteils alternativ auch wiederkehrende Beiträge von den Bürgerinnen und Bürgern erhoben werden können. Das verhindert soziale Härten durch die Verteilung der Kosten auf mehrere Schultern“, erläutert Gnadl.[…]Lesen Sie hier weiter

 
 
SPD Rödermark

Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.[…]Nun kommt definitiv die nächste Belastung auf Rödermarks Bürger zu: die Straßenbeitragssatzung. Im Bauausschuss hat der Magistrat letzte Woche seine Vorstellungen dazu präsentiert. Auch die SPD berät seitdem Vor- und Nachteile von zwei möglichen Modellen. Eine Entscheidung muss noch in diesem Jahr fallen, so will es jedenfalls das Regierungspräsidium.Lesen Sie den ganzen Artikel bei der SPD-Rödermark

 
 
Siehe auch
» Sie müssen den Bürgern weitere Belastungen verkaufen
» Rödermark. Straßenbeitrag. Noch eine ?seriöse? Rechnung.
» Die Initiative Rödermärker Bürger entscheiden
» Aufsatz
 
 
Bürgermeisterkandidaten 2011 zu Straßenbeitrag
Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 

Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Wieder der Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur
 

Vorweg. Es war oder es musste jedem in Rödermark klar sein, ein Straßenbeitrag ist überfällig. Die Kassenlage, teilweise bedingt durch das Haushalten mit den Steuergeldern sowie fehlender Sparwille in der Vergangenheit, macht diese Gebühr erforderlich. Dazu kommt noch Druck von der kommunalen Aufsicht.

 
Ein objektiver Beitrag zu dem Thema Straßenbeitrag hört sich anders an als das gebotene.
weiterlesen Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Haushalt mit wiederkehrenden Beiträgen

Haushalt der Stadt Rödermark
 
Mit wiederkehrenden Beiträgen (zusätzliche Belastung der Bürger) wird im Haushalt kalkuliert.

Wiederkehrende Beiträge im Jahr 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6

Wiederkehrende Beiträge. Haushalt 2013
Wiederkehrende Beiträge.

Quelle: Investitionen 2013. Seite 1. Position 6
 
„Wiederkehrender Beitrag“ ist eine völlig neue (aber notwendige) Belastung für die Bürger. Wenn die Stadt Rödermark den „wiederkehrenden Beitrag“ NICHT einführt, müssen wir (per Order von OBEN) eine Straßenbeitragssatzung erheben. Die Belastung dürfte sich pro Bürger ( 0- ?? Jahre) für den „wiederkehrenden Beitrag“ auf 100,00 – 250 Euro p. Jahr belaufen. (Ganz grobe Schätzung)
 
Im Zusammenhang mit der Grundsteuer B und einer evtl. bevorstehenden Straßenbeitragssatzung haben die Verantwortlichen der Stadt Rödermark 2007 vorgebaut. Damit man keine Straßenbeitragssatzung einführen muss, hat man die Grundsteuer B um 40 Punkte angehoben. Ob man sich bei der Haushaltsberatung zum Haushalt 2013 noch erinnern wird?
 
Die Grundsteuer B ist befristet bis zum Jahr 2010 — bgb Rödermark. 9. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark. Fortsetzung. Punkt 8. Produkthaushalt 2007
 
Die Grundsteuer B bleibt bei 330 %

Antrag der FDP-Rödermark
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.) Die befristete Erhöhung der Grundsteuer B (vgl. VO/0036/07 – „Die Erhöhung der Grundsteuer gilt befristet bis Ende 2010. Zum Haushalt 2011 ist erneut darüber Beschluss zu fassen“) wird zum 01.01.2011 zurückgenommen. Der Hebesatz beträgt ab dann wieder 290%.
2.) Es wird keine Straßenbeitragssatzung erlassen.
Abstimmungsergebnis: mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Zustimmung: FDP
Ablehnung: CDU, Andere Liste/Die Grünen, SPD
Enthaltung:
Quelle: bgb Rödermark

 
27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses

Das vorliegende Investitionsprogramm wurde von allen Fraktionen zur
Kenntnis genommen.
Der Ausbau soll nach der vorliegenden Prioritätenliste erfolgen.
Anfragen, ob nicht die Erhebung von Straßenbeiträgen sinnvoll wäre/kann die Stadt es sich leisten, auf Straßenbeiträge zu verzichten?
Antwort des Ersten Stadtrat:
„Die Stadt hat die Grundsteuer erhöht und dafür auf die Erhebung von Straßenbeiträgen verzichtet.“
Quelle: 27. öffentlichen Sitzung des Wirtschafts- und Bauausschusses. Punkt Ö3

 
Die Grundsteuer B wurde seinerzeit um 40 Punkte erhöht um damit die Straßenbeitragssatzung zu ersetzen/umgehen.
 
So wie ich das sehe, gibt es in 2013 MEHRBELASTUNG für:
» Die wiederkehrenden Beiträge.
» Nochmals eine Erhöhung der Grundsteuer B.
» Erhöhung der Hundesteuer.
» Höhere Kindergartengebühren.
 
Und dazu noch eine saftige Strompreiserhöhung.
 
Siehe auch
Rödermark. Ergebnisse zur Bürgerbefragung und alle Artikel zum Haushalt 2013.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Straßenbeitragssatzung Hessischer Landtag. Wiederkehrende Beiträge

Wiederkehrende Beiträge in Hessen Ja oder Nein.
Entschieden ist im Landtag scheinbar noch nichts.
 
Hessischer Landtag · 18. Wahlperiode · 83. Sitzung · 14. September 2011.
Quelle: Alle Beiträge sind unter landtag.hessen.de zu finden.
 
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD
für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) und zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in Hessen – Drucks. 18/4389 –
 
Günter Rudolph (SPD)

[…]Wir wollen es mit dem Gesetzentwurf den Kommunen freistellen, auf Dauer wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben. Mit unserem neuen § 11a wollen wir die Möglichkeit schaffen, dass sie, statt einmalige Beiträge zu erheben, jährlich auf sie zukommende Investitionsaufwendungen auf alle Bürgerinnen und Bürger verteilen. Das wäre im Ergebnis ein geringerer Beitrag für die Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig eine verlässliche Einnahme für die Städte und Gemeinden, die sich an der durchschnittlichen Höhe der Investitionen im Straßenbau orientieren müssen. Das ist eine sinnvolle, kommunalfreundliche Lösung[…]Quelle: landtag.hessen.de

 
Christian Heinz (CDU)

[…]Die schnelle Lösung ist nicht immer die beste. Wir wollen eine rechtssichere Lösung, die auch dauerhaft Bestand hat. Lassen Sie mich deswegen zusammenfassen: Wir wollen keine fragmentarische Einzelregelung; das gesamte Kommunalabgabenrecht muss auf den Prüfstand. Wir werden uns dann auch die Frage der wiederkehrenden Straßenbeiträge in aller Ruhe zusammen anschauen. Unser Ziel ist eine bürgernahe, praxistaugliche – und das ist am Ende ganz entscheidend und rechtssichere Lösung für die Bürger in Hessen.[…]Quelle: landtag.hessen.de

 
Dr. Frank Blechschmidt (FDP)

[…]Meine Fraktion sieht das, was hier beabsichtigt ist, in der Tat sehr kritisch. Ich persönlich hatte beruflich schon in der Praxis mit dem KAG, § 11, zu tun. Ich kenne die Besonderheiten und will versuchen, das, was die FDP kritisch sieht, etwas differenziert und nachdenklich zu begleiten, weil dieses Thema ein sehr wichtiges ist, das wir nicht unter Aktionismus betreiben sollten, so wie dies hier zumindest bei der Einbringungsrede der SPD der Fall war..[…]Quelle: Hessischer Landtag

 
Ellen Enslin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

[…]Augenblicklich wird in Rheinland-Pfalz um die Rechtmäßigkeit von Details der dortigen Regelung gestritten. Wir sind der Meinung: Auch in Hessen sollte ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht werden, natürlich aber ohne die Mängel, die das Gesetz in Rheinland-Pfalz hat.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Die Kommunen hätten dann die Wahlfreiheit, zu entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen wollen oder nicht. Auch das Innenministerium scheint einer solchen Variante wohlwollend gegenüberzustehen. Die Basis der CDU steht schon in den Startlöchern. Sie fordern in der Öffentlichkeit eine Änderung zum Jahreswechsel. (Günter Rudolph (SPD): Die haben aber in der CDU nichts zu melden!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist aber der Koalitionspartner FDP. Von ihm werden die Straßenbeiträge als Straßenausbausteuer verunglimpft. Das verwundert uns nun wirklich nicht. Die FDP ist reflexartig und strikt dagegen. Angeblich ist das Thema sowieso vom Tisch. Na ja, das werden wir sehen[…]Quelle: landtag.hessen.de

 
Hermann Schaus (DIE LINKE)

[…]Allerdings sehen wir in einer solchen Ratenzahlung auch durchaus eine Gefahr: Durch kleinere jährlich wiederkehrende Beiträge ist es denkbar, dass versucht wird, eine Akzeptanz für diese Beiträge zu erreichen. Das ist ja auch eben schon von meinen Vorrednern so beschrieben worden. Infolge dieser Akzeptanz lässt aber die Aufmerksamkeit der zahlenden Anlieger nach, was eine schleichende Beitragssteigerung zur Folge haben könnte;

 
Vizepräsidentin Sarah Sorge:

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben die erste Lesung und die Aussprache dazu stattgefunden. Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss und [..]Quelle: landtag.hessen.de

Auf dem Terminkalender ist bei Innenausschuss keine Ansetzung zu finden.
 
Quelle: Alle Beiträge sind unter landtag.hessen.de zu finden.
 
Ablauf und Lesung
Das Gesetzgebungsverfahren im Hessischen Landtag
 
Weiterführende Fundstellen
Das Verwaltungsgericht Koblenz hält §§ 10, 10a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG), die gesetzliche Grundlage für die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge, für verfassungswidrig und hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob diese Vorschriften verfassungsgemäß sind.
 
17.08.2011 Verwaltungsgericht Koblenz. Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge verfassungswidrig?
 
Kommunalabgabengesetz (KAG) Vom 20. Juni 1995* Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen
 
Thüringen
[..]Volksgesetzgebung. Für die Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge. […]
Die Unterschriftensammlung für den Antrag auf Volksbegehren startete am 25. Juni 2011. Am 19. August 2011 wurden 23.791 gültige Unterschriften eingereicht (5.000 Unterschriften benötigt)..[..]Quelle: wissen.mehr-demokratie.de
 
Beispiel einer Satzung wiederkehrende Beiträge
Maxdorf
 
 
Siehe auch:
» FDP verhindert wiederkehrende Beiträge. Thema: Strassenbeitragssatzung (Stimmt wohl so nicht ganz. Man ist noch nicht soweit für eine Abstimmung.)
 
» Bürgermeisterkandidaten vor der Wahl 2011. Rödermark. Strassenbeitragssatzung, Strassenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.
 
 
Nachtrag 21.12.2011

Städte können weiter hoffen
Die Alternative zur Straßenbeitragssatzung ist noch nicht vom Tisch
[..]Gelassen gehen dagegen die Städte Rodgau, Rödermark und Dietzenbach mit der Aufforderung um. Sie haben von den kommunalen Spitzenverbänden erfahren, dass die von der Kommunalaufsicht verbreitete Einschätzung falsch ist. Die Sachlage habe sich nicht verändert, sagt etwa Bürgermeister Roland Kern (Andere Liste). Er gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Stadt die wiederkehrenden Beiträge erheben kann.
 
Der Dietzenbacher Bürgermeister Jürgen Rogg (parteilos) hält das Schreiben für einen Alleingang des Regierungspräsidiums und vermutet vorauseilenden Gehorsam.[..]Lesen Sie den ganzen Artikel bei fr-online


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitragssatzung, Straßenbeitrag. Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.

Update 4.12.2011
Lesen Sie den Artikel vom 3.12.2012
Hausbesitzer in Hessen. Das kann/wird teuer werden.
 
Mail an die Bürgermeisterkandidaten.
 
Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten 2011.
An: Roland Kern, Norbert Rink, Stefan Junge, Hans Gensert, Manfred Rädlein

Bei dem Artikel in der OP steht zu der Straßensanierung der Forststraße folgendes:

Anliegerbeiträge fallen nicht an.

Das gibt zu denken. Bei Straßensanierungen wurde bisher nicht erwähnt, dass

Anliegerbeiträge NICHT anfallen.

Warum wird das explizit erwähnt?
Sind schon Pläne für Straßenbeiträge bei zukünftigen Projekten vorhanden?
Wann und für welches Vorhaben müssen die ersten Anlieger in Rödermark?

Beschluss: STAVO-Beschluss zum Haushalt 2011 vom 10.02.2010
–Die Stadtverordnetenversammlung beschließt darüber hinaus, dass unmittelbar nach der Sommerpause eine……. (Siehe auch: Forststraße vor der Sanierung)

Meine Fragen an die Bürgermeisterkandidaten:
» Die Sommerpause ist vorbei. Gibt es da schon irgendwelche Beschlüsse?

» Wenn ja, wann werden diese Beschlüsse der Öffentlichkeit mitgeteilt?

» Wenn die Straßenbeitragssatzung beschlossen wird: Welche Straßenanlieger haben als Erste zu zahlen?

» Wird das Schreiben von Ministerpräsident Bouffier mit in die Planung einer evtl. Straßenbeitragssatzung einbezogen?

……..dass die Landesregierung eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2011/212 anstrebt mit der Folge, dass die Städte auch wiederkehrende Straßenbeiträge erheben dürfen…Siehe ganzes Schreiben hier

In 2011 noch keine Straßenbeitragssatzung beschließen und abwarten, was die Landesregierung ändert.
» Bringt es etwas für 2011 KEINE Grunderneuerung in den Haushalt einzustellen um Konflikte ( wegen fehlender Straßenbeitragssatzung ) mit der Kommunalaufsicht zu vermeiden?

Wenn vor der Kommunalwahl/Bürgermeisterwahl eine Straßenbeitragssatzung beschlossen werden sollte.
» Wie sehen die Bürgermeisterkandidaten die Möglichkeit, ihre Vorstellungen nach der Wahl dazu einzubringen? CDU und SPD haben sich ja gegen eine Straßenbeitragssatzung ausgesprochen.

Die Antworten von Ihnen werde ich in meinem Blog veröffentlichen. Wenn das nicht gewünscht wird, bitte unbedingt bei einer Antwortmail aufführen.

Um eine Antwort wären ich und eine Reihe von Anfragende in meinem Blog sehr dankbar.

Schöne Grüße aus dem Breidert
Karl-Otto Donners
webmaster@patchworkmarkt.com
 
Nachtrag 07.12.2010
Ich wurde gefragt, warum ich die Anfrage GLEICHZEITIG an alle 5 Bürgermeisterkandidaten gestellt habe.
Des Weitern: „Warum nicht nur den Bürgermeister (hier auch Kandidat) fragen und damit muss doch Ruhe sein.“
 
Nur Herrn Kern (als Bürgermeisterkandidat) zu fragen und nur seine Meinung zu diesem Thema zu haben ist ein wenig dünn. Also auch die Anfrage an die anderen Bürgermeisterkandidaten. Hätte ich jetzt nacheinander angefragt, 2 Wochen gewartet, um dann eine weitere Anfrage zu starten würde 10 Wochen dauern. Dann steht der Haushalt (mehr oder weniger) und wir sind kurz vor den Wahlen.
 
Siehe auch den Artikel: Fachveranstaltung. Kommunale Straßenausbaubeiträge. Offenbach-Post vom 6.12.2010
Was bin ich so froh, dass ich nicht im Rodgau wohne
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// Antworten
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// Stefan Junge 01.12.2010
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Ein von der SPD Fraktion gestellten Antrag sah den Magistrat veranlasste, nach Alternativen zu suchen, um die von der Kommunalaufsicht bzgl. des Haushaltsgenehmigung 2010, „weitere Planungsschritte zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung vorzunehmen.“ zu erfüllen

Somit war das Thema Straßenbeitragssatzung auch Gegenstand der Erörterung in der letzten Bürgermeisterdienstversammlung in der vergangenen Woche. Das Thema wird inzwischen kreisweit erörtert. Gemäß Mitteilung des Landrates soll jedoch zunächst bzgl. der Verpflichtung der Kommunen, eine Straßenbeitragssatzung zu erlassen, nichts veranlasst werden. Dies deshalb, weil im Hessischen Landtag ein Gesetz in Vorbereitung ist, dass eine Änderung der rechtlichen Situation herbeiführen soll.

Durch die Kommunalaufsicht werden im Rahmen der Genehmigung der Haushalte der Kreiskommunen keine Sanktionen verhängt werden, bis die Rechtslage geklärt ist.

Vielen Dank Herr Junge für diese Ausführungen.
Ich hoffe, wir bekommen von unserem Bürgermeister auch ein offizielles Statement.
 
 
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// Roland Kern 02.12.2010
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Sehr geehrter Herr Donners,

das Thema „Straßenanliegerbeitragssatzung“ ist zunächst vom Tisch. Im Hinblick auf die von der Landesregierung bzw. dem Hessischen Landtag ins Auge gefasste Gesetzesänderung, wonach wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben werden könnten, hat der Landrat als Kommunalaufsicht auf der Bürgermeisterdienstversammlung am 17. November in Seligenstadt mitgeteilt, dass er eine dahin gehende Auflage zur Genehmigung kommunaler Haushalte – das gilt auch für die Stadt Rödermark – für obsolet hält. Sollte die Gesetzesänderung 2011/2012 in Kraft treten, hätte sich das Thema gänzlich erledigt.

Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass sich die Stadt Rödermark auf meine Anregung hin schon vor Monaten an einer Eingabe des Hessischen Städte- und Gemeindebundes beteiligt hat, mit welcher der Hessische Landtag bzw. die Hessische Landesregierung aufgefordert wurden, in diesem Sinne tätig zu werden.

Mit freundlichem Gruß
Roland Kern
Bürgermeister

Admin
Vielen Dank Herr Kern
 
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// Norbert Rink 07.12.2010
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Zum Thema „Straßenbeitragssatzung“ gibt es aus meiner Sicht folgende Stellungnahme:
Prinzipiell halte ich es für nicht gerecht, ab einem bestimmten Zeitpunkt Anlieger einer zu erneuernden Straße zur Kasse zu bitten, wenn zu früheren Zeiten die Straßen aus dem laufenden Haushalt geplant und bezahlt wurden. Wenn man jetzt argumentiert, dass eine Straßenbeitragssatzung zukünftig nur die jeweiligen Anlieger in Anspruch nimmt, widerspricht das meinem Gerechtigkeitsempfinden. Solange es sich bei den Straßen um eine öffentliche Straße und keine Privatstraße handelt, müsste auch die komplette Öffentlichkeit ( also alle Bürger ) für die Erneuerung der Straße in Anspruch genommen werden, weil ja auch alle Bürger diese Straße benutzen können.

Generell würde ich mich auch als Bürgermeister gegen eine Straßenbeitragssatzung entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Rink

Admin
Vielen Dank Herr Rink


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Gestaltungssatzung Ortskern Ober-Roden.

27.08.2009 – Bürgerversammlung in der Kulturhalle am 27. August 2009 um 19.30 h
informieren.
Ein Kommentar zu dieser Veranstaltung.

Hab ich bei Wer-Kennt-Wen gelesen!!
Ein Eintrag bei wkw
Hallo, ich kommt gerade von der “Vorstellung” (= Bürgerversammlung) aus der Kulturhalle zur Umgestaltung bzw. Neugestaltung des Ober-Rödener Ortskerns.
Nun frage ich mich gerade, ob hier sonst niemand Interesse an diesem Thema hat bzw. ob noch andere aus O.R. da waren? Ich bin nämlich der Meinung, dass die Beteiligung nicht gerade überwältigend war…
Schöne Grüsse,
Lesen Sie Stadtkern/Ortskern Rödermark/Ober-Roden.

 
Das trifft (Beteiligung nicht gerade überwältigend) auch für viele Vorhaben der Stadt Rödermark zu. Natürlich ist das in anderen Städten ähnlich. Es wird erst richtig darüber diskutiert, wenn der Betroffene Nachteile verspürt. Bei Planungen und Besprechungen (STAVO und die Ausschüsse) ist das öffentliche Interesse recht bescheiden.
Bin ja mal gespannt, wie hoch die Beteiligung sein wird, wenn es um den Haushalt für 2011 geht. Es kann nämlich sein, dass hier etwas zur Straßenbeitragssatzung gesagt wird. Dann kann es für die Haus- und Grundstückbesitzer so richtig ins Geld gehen.
 
Explosiv. Grundsteuer B und Straßenbeitragssatzung
 
Schon in Mai 2008 bei der CDU-Rödermark

Primär wird die Überzeugung der Koalition bestätigt, dass den erkannten Problemen nicht durch eine formale Bauleitplanung begegnet werden kann und sollte, sondern vielmehr bauliche und gestalterische Maßnahmen angezeigt sind und der Erlass einer Gestaltungssatzung dazu flankierend vonstattengehen muss. Darüber hinaus bestätigt die Arbeit, dass die Koalition mit der Fokussierung auf…..Lesen Sie den kompletten Artikel bei der CDU-Rödermark.

 
Jetzt aktuell.

24.11.2010 39. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Sicherheit und Infrastruktur
TOP 10. Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Hier der Kalender
Einfach einmal hingehen.

Dann bei der STAVO am 7.12.2010

38. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
Top 23: Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden
Hier der Kalender.

Aus op-online.de 20.11.2010
Fein oder grob gekörnter Putz, rote, braune oder schwarze Ziegel, Einfriedigungen aus Stein, Holz oder Metall in welcher Höhe? Diese Frage erhitzt die Gemüter in Ober-Rodens neuer Mitte und den umliegenden Straßen. Hausbesitzer befürchten nämlich eine Gängelung durch die Verwaltung.
Der Magistrat diskutiert seit geraumer Zeit über eine „Gestaltungssatzung für den historischen Ortskern von Ober-Roden“. Die werde aufgestellt, „um das zu erhalten, was die Leute für erhaltenswert erachten“, erläuterte Bürgermeister Roland Kern…Lesen Sie den ganzen Artikel und die Kommentare bei op-online.de
 
Nachtrag 17.01.2011
Gestaltungssatzung Rödermark. Bürgermeister Kern ist an allem Schuld.
 
Suchen Sie nach Strassenbeitragssatzung in diesem Blog


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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