Geht es doch ohne Straßenbeitrag?

Geht es doch ohne Straßenbeitrag?

Das eine Straßenbeitragssatzung ZWINGEND erforderlich ist, hat die Vergangenheit gezeigt. In Rödermark gab es ohne einen Straßenbeitrag (es gibt wenige Ausnahmen) keine grundhafte Sanierung der Straßen.

Ohne Straßenbeitragssatzung. Keine grundhafte Sanierung. Keine Haushaltsgenehmigung.

Ein Widerstand, so wie jetzt in Rüsselsheim praktiziert, wird keinen kurzfristigen Erfolg haben. Das RP wird aller Voraussicht nach eine einmalige Beitragssatzung anordnen.
Für die Stadtverordneten und dem Bürgermeister in Rödermark gab es letztendlich keinen Ausweg mehr. Ein Straßenbeitrag musste her, um den weiteren Verfall der Straßen entgegen wirken zu können. Keiner, aber auch wirklich keiner ist von dieser Satzung begeistert. Aber irgendwann muss man mal damit beginnen, den Renovierungsstau von 15.000.000,00 € abzubauen.

Betrifft (leider) NUR Bayern.

Jetzt die CSU. Die will den Straßenbeitrag kippen. Damit wird viel, viel Geld gespart und die nie verhallenden Diskussionen über die ungerechte Behandlung hätten ein Ende. Die Umstände, warum die CSU dieses Thema aufgreift, sollen mal Scheiß egal sein.

CSU: Beiträge für Straßenausbau werden gekippt
Die Landtagsfraktion will den Streit um die Abgaben vom Tisch haben und wird wahrscheinlich Anfang des neuen Jahres eine radikale Lösung beschließen. Lesen Sie den ganzen Artikel bei www.augsburger-allgemeine.de

Der Artikel sagt zusammengefasst aus, dass eine Straßenbeitragssatzung nicht mehr von einer übergeordneten Stelle den Kommunen verordnet werden soll. Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung.werden.
Das soll aber nicht heißen, dass die Bürger für den kommunalen Straßenbau nicht mehr zahlen müssen. Bezahlen muss man dann eben über die Grundsteuer B. Und dann ALLE.

Die Bürger würden aber jede Menge Geld sparen, wenn es KEINEN Straßenbeitrag gäbe. Ein neues Verwaltungsmonster mit zusätzlichen Mitarbeitern, separate Abrechnungen, aufwendige Erhebungen, Gebührenbescheide, Prozessrisiko …… – all das würde entfallen.

Stellen Sie sich einmal vor, Bayern wird den Kommunen die Möglichkeit geben, ohne einen Straßenbeitrag die Grundsteuer B erheben. Was man da ein Geld sparen kann. In Hessen wird für viel Geld mit externen Beratern eine Satzung für den Straßenbeitrag erarbeitet. Alle Grundstücke werden mit einer Kennzahl zur Erhebung der Straßenbeitrags versehen. Sonderregelungen für Sportanlagen werden in einer sep. Satzung verankert werden. Diese Aufgaben hat die Stadtverwaltung Rödermark mit hohem finanziellen Aufwand im kommenden Jahr zu bewältigen. All das könnte man sich sparen, wenn wie oben beschrieben „Die Straßenbeitragssatzung soll wieder eine KANN-Bestimmung werden“. Dies wäre auch der Wunsch von BM Roland Kern und der Stadtverordneten.

Auf Rödermark umgesetzt.
Straßenbaumaßnahmen die über einen Straßenbeitrag abrechnet werden können. Jährlich 1.000.000,00.
Da man bis heute nichts von einer geplanten Grundsteuer B Erhöhung hört, müssten die bei einer Straßenbeitragssatzung geplanten 50% Eigenanteil über die bisherigen Einnahmen gedeckt sein. Es fehlen dann nach 50%. Diese 50% würden einer Grundsteuer B >Erhöhung von 50 Prozentpunkten entsprechen.

Die Kommunen in Hessen sollten sich dem Beispiel von Rüsselsheim anschließen und das Verwaltungsmonster „Straßenbeitrag“ abschaffen. Abschaffen kann das nur die Landesregierung. Eine Verpflichtung der Stadt, eine bestimmte Anzahl von Prozentpunkten der Grundsteuer B ZWECKGEBUNDEN für – grundhafte Sanierungen – festzulegen, muss noch gefunden werden.

Ich hab zufällig Herrn Diekmann auf die Ereignisse in Bayern angesprochen (sie waren ihm bereits bekannt). Er wollte die bayrischen Bestrebungen nicht weiter kommentieren, stellte stattdessen aber eine berechtigte Frage: „Glaubst Du im Ernst Karl, dass Rödermark das Problem Straßensanierung ohne die auferlegte Pflicht des RP nachhaltig angegangen wäre? Ich habe da meine berechtigen Zweifel. Selbst jetzt haben wir es erlebt, dass nicht das Notwendige, sondern nur eine Minimallösung eine Chance in der STAVO hatte – wir haben auch jetzt das Problem weiter nach hinten geschoben und statt der notwendigen 3.000.000,-€ nur eine Millionen in die Hand genommen. Man kann die Straßenbeitragssatzung hassen und kritisieren wie man will, aber Hand aufs Herz ohne sie würden Kommunen wie Rödermark weiter nur mehr oder wenig Löcher flicken – jetzt haben alle die komfortable Situation, dass sie alle sagen können, dass man ja muss.
– ich glaube Diekmann hat Recht in Bezug auf den Vollzug!

Hier die Rede von Samuel Diekmann zum Beschluss des Straßenbeitrags.
 
 
Siehe auch
» 17.01.2018 Straßenbeitrag. Kommunen sollen selbst entscheiden. FDP Gesetzentwurf.
» 29.11.2017 CSU zum Straßenbeitrag
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Reden Bayerischer Landtag aus 2016


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017

Ausschusssitzung BUSE 23.11.2017
Ich möchte nur zu dem aus meiner Sicht wichtigsten Tagesordnungspunkt – Straßenbeitrag – etwas schreiben.
Eine zur Abstimmung geplante Satzung wurde von der Genehmigungbehörde beanstandet. Die Satzung muss nicht wie vorgesehen am 1.1.2019, sondern schon ab 1.1.2018 in Kraft treten.

FDP fordert 40% Gemeindeanteil. Die FWR wollen dort sogar 45% stehen haben.
Knackpunkt war und dürfte sein, wenn sich die Koalition nicht bewegen lässt hier nochmal nachzudenken, den Eigenanteil der Stadt auf mindestens 40% anzuheben.
Hinweise auf Gerichtsurteile, die einen Anteil von 40% als unzulässig betrachten, kann ich im Internet NICHT finden. Obwohl sich genau darauf die Argumentation eines Stadtverordneten bezog.

Es gibt genügend Städte, die für alle Abrechnungsgebiete einen Gemeindeanteil von über 30% angesetzt haben. Z.B. Dietzenbach von 37% bis 57%. Man darf natürlich nicht verschweigen, dass es auch „bürgerfeindliche“ Komunen gibt, die den in Hessen geforderten Mindestanteil der Gemeinde auf 25% festsetzen.

Sehen wir uns einen Richterspruch aus Neustadt an. Gut; Neustadt bzw. Obersülzen liegt in die Pfalz. Für Hessen ist mir ein diesbezügliches Urteil nicht bekannt. Man könne also auf den Gedanken kommen, bei Rechtsstreitigkeiten wird auf Neustadt verwiesen und das war es dann auch.

Was spricht dagegen, einen Gemeindeanteil von bis zu 50% festzusetzen? Wenn die Kommunalaufsicht etwas dagegen hat könnte der Bürgermeister, so wie auch für die Babenhäuser Straße und die Erzieher, die Angelegenheit gerichtlich klären lassen.

Ich denke aber, der Stadt fehlt die Kohle um einen höheren Gemeindeanteil zu übernehmen. Eine Grundsteuererhöhung, die meiner Meinung nach kurz bevorsteht, würde bei einer Grundsanierung von 1 Mio. Euro und 40% Gemeindeantel 40-Prozentpunkte ausmachen. Damit würde einen Teil der Bürger entlastet. Die Prozentpunkte dürften doch im Sinne „Solidargemeinschaft“ angebracht sein. So wie die Solidargemeinschaft ALLER Rödermärker den Stadtumbau – Ortskern Ober-Roden – bezahlen wird. Da geht es im Schnitt um 330.000,00 Euro p.Jahr. In Grundsteuerpunkte ausgedrückt ca. 33.

Die Grundsteuererhöhung würde doch den Mieter belasten und den Vermieter entlasten? Oder?
Richtig. Wäre da nicht der von Bürgermeister Kern bei der Bürgerversammlung ergangene Vorschlag an die Vermieter: „Sprecht mit den Mietern und erhöht die Miete. Für einen Betrag von 10,00 € mtl. wird der bestimmt Verständnis haben (aus dem Gedächtnis)“
Fazit: Je höher der Gemeindeanteil um so niedriger die Mieterhöhung.

Reicht die geplante Mio. für die Straßensanierung
Natürlich nicht. Die zurzeit geplanten Investitionen für die grundhaften Sanierungen sind weniger als ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Mit den 1 Mio. Euro wird der Verfall der Straßen ein wenig abgemildert. Die von der Stadt Rödermark bekannt gegebenen Zahlen sagen aus, – jedes Jahr wächst der Anteil der grundhaft zu sanierenden Straßen um 2,5 Mio. an -. Im Plan sind 20 Mio. Euro für die nächsten Jahre vorgesehen. Bei einer Mio. jedes Jahr also 20 Jahre. Die reichen gerade einmal dazu aus, um weniger als 10% der Straßen in Rödermark grundhaft zu sanieren. 🙁
Macht euch darauf gefasst, es wird zukünftig an 2 Stellschrauben gedreht. Grundsteuer B wird man anheben und aus den bei der Bürgerversammlung genannten 84,00 Euro für den Straßenbeitrag werden garantiert bald 250,00 bis 300,00 Euro. Ein erhöhter Gemeindeanteil könnte etwas zur Entlastung beitragen.

Prüft ganz kritisch die vom Aussagen von Bürgermeister, der Koalition und dem zurzeit noch schweigsamen Ersten Stadtrat.

Die Nebelkerze Kompensation
Die versprochene Kompensation wurde auch angesprochen. Konkretes, so wie von der FDP und den FWR gefordert, konnte man nicht vernehmen. Mehr als nur eine ganz vage Hoffnung gab es von der CDU nicht. AL/Die Grünen waren zu diesem Thema komplett zugeschnürt.
Zu einer Bemerkung zur Kompensation die Antwort der FWR. „Die Kompensation saugen WIR uns nicht aus den Fingern. Der Bürgermeister hat bei der Bürgerversammlung gesagt, es soll keiner durch den Straßenbeitrag belastet werden (aus dem Gedächtnis)“

Zu Grundsteuererhöhung
Evtl. wird die Stadt durch den Fleiß der Gewerbetreibenden entlastet. Wie man hören kann, sind die Gewerbesteuereinnahmen stark gestiegen. Damit dürfte sich eine Grundsteuer B Erhöhung nach hinten verschieben. Siehe dazu: Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.

Siehe auch
» VG NEUSTADT: AUSBAUBEITRAGSSATZUNG: GEMEINDEANTEIL VON 40 V.H. KANN NICHT BEANSTANDET WERDEN
» Beanstandete Satzung
» Pressemeldung Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v. H. kann nicht beanstandet werden

Ich habe kurz im Internet nachgesehen und so auf die Schnelle 15 Satzungen (nicht nur Hessen) gefunden, bei denen der Gemeindeanteil über 30% bis zu 70% beträgt. Wenn einer die Links haben möchte bitte per eMail anfordern. ( webmaster — ätt — Patchworkmarkt.com )

Diejenigen, die nicht an Mike Hughes Theorie glauben, sollten Aussagen/Versprechungen von vielen Politikern kritisch gegenüberstehen. Zunächst immer davon ausgehen, die sagen nicht die ganze Wahrheit oder lassen wesentliches aus.

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten Zahlen fehlen.

Straßenschäden
Straßenschäden

Der Fluch eines Doppelhaushalts. Der Opposition könnten wichtige Zahlen fehlen.
Ich kann den folgenden Teil des Antrags der Koalition nicht einordnen.

Durch die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen sollen die Bürger nicht zusätzlich belastet werden. Die durch die Erhebung von Straßenbeiträgen eintretende Höherbelastung soll daher durch eine Absenkung der Grundsteuer B kompensiert werden. Ausreichende Finanzmittel zur Durchführung notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein. Hervorhebung durch den Admin. Ich nenne diese Passage -Ausstiegsklausel-Auszug aus dem Antrag.

Wenn bei den kommenden Beratungen herauskommen sollte, dass eine Kompensation nicht möglich ist, steht Bürgermeister Kern nicht besonders gut da. Ein kritischer Bürger denkt sich dann:: „Bei der ersten Bürgerversammlung hat Herr Kern die Kompensation des Straßenbeitrags über die Grundsteuer öffentlich gemacht. Drei Monate später wird auf der nächsten Bürgerversammlung von Herrn Kern wieder die Kompensation angesprochen. Er hatte also genügend Zeit zur Klärung, ob seine Idee – die Kompensation – überhaupt machbar ist. Wenn also der Bürgermeister und Stadtkämmerer einen solchen Vorschlag macht, muss der Antrag doch angenommen werden, und zwar ohne schwammige Ausstiegsklausel. Wenn diese stehen bleibt, ist der Antrag für mich einer der beliebten -Schaufensteranträge- „.
Für den Stadtkämmerer und Bürgermeister wäre die Annahme des Antrags mit der Kompensation nur von Vorteil. Seinen Worten wurde gefolgt. Einen Beweis, dass er den Antrag auch umsetzt, braucht er wahrscheinlich nicht anzutreten. Wenn BM Kern uns Stadtkämmerer wie versprochen 2019 zurücktritt, muss sein Nachfolger sehen, wie er mit der Kompensation klarkommt. Erste Beitragsbescheide voraussichtlich 2020. Und in 2020 müsste dann die Kompensation erfolgen. Damit ist H. Kern fein raus. Und wenn er ganz geschickt handelt, wird sein letzter Haushalt (2019) KEIN Doppelhaushalt.

Aber; der Antrag kommt von der Koalition (AL/CDU). Die CDU würde gerne ein Mitglied aus ihren Reihen als kommenden Bürgermeister sehen. Und wenn das klappen sollte, müsste der kommende CDU Bürgermeister das umsetzen, was im Antrag seiner Fraktion steht. Eine Ausrede „ich habe bei dem Antrag der Koalition nicht mitgewirkt“ hat nur dann Bedeutung, wenn sich der angedachte BM-Kandidat der CDU im Vorfeld (z.B. bei der Stavo) klar von diesem Antrag distanziert.

Ausstiegsklause. Aus dem Antrag
Der letzte Satz in dem Antrag sehe ich als Ausstiegsklause. Um diesem Versprechen nachzukommen, könnte man für ein Jahr die Grundsteuer senken und dann jammern, auf den Vorgänger schimpfen und an der Steuerschraube Richtung 800% drehen.
[..] notwendiger Investitionen sind darzustellen. Der Haushaltsausgleich muss auf Dauer gewährleistet sein.

Was hat der Doppelhaushalt mit der Kompensation zu tun?
Wie kommt die Koalition darauf, nach Kenntnis der bekannten Zahlen, überhaupt eine Sekunde Gedanken an eine Kompensation zu verschwenden. Man kann nur vermuten, dass es im Haushaltsjahr 2019 Einnahmesteigerungen gibt, die höher liegen als die vorliegende Schätzung. Z.B. liegt die aktuelle Schätzung für die Gewerbesteuer im Jahr 2020 ein Plus von 1.000.000,00 € vor. Verfügt die Koalition über bessere Einnahmeschätzungen als die allgemein bekannten Zahlen? Die Steigerung müssten dann schon gewaltig sein.
Jetzt wieder zum Doppelhaushalt. Hätten wir KEINEN Doppelhaushalt, wären die Stadtverordneten jetzt in der Beratung zum Haushalt 2018. Alle Zahlen und Schätzungen würden ALLEN Fraktionen vorliegen.

Bevor ich es vergesse.
Eine Grundsteuer B Erhöhung wird in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im „Blättchen“ den Bürgern mitgeteilt. Bei der Straßenbeitragssatzung gibt es (bis auf den Gemeindeanteil) keinen %-Satz den man verändern kann. Eine Bemerkung in einem Nebensatz „wir werden im kommenden für Jahr 2.000.000,00 € in die grundhafte Sanierung investieren,“ bedeutet eine Verdoppelung der Straßenbeiträge.

Sind die geplanten 1.000.000,00 € p. Jahr für die grundhafte Sanierung genug?
[..]Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro die wir aufbringen müssen? Auszug aus: Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.

Diese kurze Passage aus der Dreieich-Zeitung sagt eigentlich alles. Mit der Grundsteuer geht es genauso weiter nach oben wie auch mit dem Straßenbeitrag. Der vorliegende Plan vom Bürgermeister zur Straßensanierung ist gelinde gesagt eine Katastrophe.

Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017
Quelle: Dreieich Zeitung 16.11.2017

Siehe auch
» Rödermark. Grundsteuererhöhung ich seh Dich kommen.

Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Straßenbeitrag. Argumentationshilfe für den BM von seiner Koalition

Bürgerversammlung am 8.6.2017 zum Straßenbeitrag

Bürgermeister Kern musste klar sein, dass er um eine Straßenbeitragssatzung nicht herumkommt.

Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht
Straßen-Sanierung. So geht es leider nicht

Für die Zeit nach R. Kern.
„Starker Mann“ oder „Grüß-Gott-Bürgermeister“

Ein schlechter Geschäftsführer, gepaart mit falscher Zielsetzung und falsch gelagerter Ausbildung, treibt jede Firma unweigerlich in den Ruin.
Wenn Sie die folgenden Zeilen lesen, die nicht auf irgendwelche Hirngespinste aufbauen, sondern durch Quellverweise auf die Wirklichkeit zeigen, muss Ihnen klar werden, welches Format ein kommender Bürgermeister für die bevorstehenden Aufgaben haben MUSS. Es geht nicht, dass man den kommenden Bürgermeister nur unter den Gesichtspunkten wählt „der kommt aus dem Ort, ist in vielen Vereinen, schon lange in der Partei, ist ein netter Mensch.“ Rödermark braucht für den Bürgermeistersessel einen gestandenen Betriebswirtschaftler und Organisator mit nachweislichen Erfolgen aus der Wirtschaft (wenn man so etwas für eine Kleinstadt mit diesen Problemen überhaupt bekommt). Man muss aber auch eingestehen, dass ein solcher Bürgermeister es nicht sofort schaffen kann, die verfahrene Kiste Rödermark für unsere Enkel wieder flott zu machen. 12 Jahre + 2 zu korrigieren geht nicht von heute auf morgen. Notwendige Maßnahmen, die seit 12 + 2 Jahre verschlafen wurden, kann man nicht so schnell aufholen. Der Bürger hat sich aber für –weiter so– –Grün– und –Schulden– entschieden.
Ich bin der Meinung wir brauchen in Rödermark den „starken Mann (Frau)“. Einen „Grüß-Gott-Bürgermeister“ kann man sich erst dann leisten, wenn der Patient Rödermark die Intensivstation verlassen hat. Und die Intensivstation kann die Stadt selbst dann noch nicht verlassen, wenn sie das Schutzschirmziel „ausgeglichener Haushalt“ erreicht hat.
Hier erfahren Sie, wie man einen Bürgermeistertypen als „starken Mann“ oder als „Grüß-Gott-Bürgermeister“ einordnet. Seite 51

Steuer und Gebühr

Wichtig zu wissen. Eine Steuer , z.B. die Grundsteuer B, ist nicht zweckgebunden. Über die Einnahmen, die eine Stadt oder der Bund über eine Steuer einnimmt, kann frei verfügt werden. Eine Gebühr, wie z.B. die wiederkehrenden Beiträge, ist zweckgebunden.

Ein Beispiel für „nicht zweckgebunden“. 2007 hat man die Grundsteuer B, befristet bis Ende 2010 , um 40 Prozentpunkte angehoben um Straßenbaumaßnahmen durchführen zu können. Nach Abschluss der Maßnahme wurde die Grundsteuer B nicht gesenkt. Die Mehreinnahmen stehen nun dem Gesamthaushalt zur Verfügung. Ein Antrag der FDP, die Grundsteuererhöhung zurückzunehmen, wurde am 4.5.2010 abgelehnt.

Keine gebührenpflichtige Maßnahmen im Abrechnungsgebiet/Jahr. Kein Straßenbeitrag im entsprechenden Jahr. Davon – eine Gebühr im Abrechnungsjahr – werden wir in Rödermark noch eine gewisse Zeit verschont bleiben. Bürgermeister Kern hat schon dafür gesorgt, dass erst nach seiner Amtszeit den Bürgern die Rechnung für seine Versäumnisse präsentiert wird. Zu dem schier unglaublichen Schuldenberg von 60.000.000 Mio. Euro (dabei hat uns das Land ca. 12.500.000,00 Mio. Euro abgenommen. Sonst wären es ca. 72.000.000,00 Mio.) wird er in seinen Nachlass noch MINDESTENS 15.000.000,00 Euro an Kosten für die grundhafte Sanierung eintragen müssen. VIELEN DANK HERR KERN!

Vergangenheit

BM Kern hat zwar immer gesagt: „Ich finde eine Straßenbeitragssatzung ungerecht.“ Anfangen kann man mit einer solchen Aussage natürlich überhaupt nichts. Umsetzbare Vorschläge, wie man ohne eine solche Satzung die maroden Straßen -GRUNDSANIEREN- kann, konnte Bürgermeister Kern natürlich nicht machen. Musste auch jedem klar sein. OHNE geht es nicht.
Ich finde drei Grundsteuer B Erhöhungen in der Amtszeit von BM Kern auch ungerecht. Ich finde auch eine Verdoppelung der Hundesteuer ungerecht. Was ich finde, ist dem Bürgermeister völlig egal. Egal sein dürfte es auch einem Teil der Stadtverordneten, die bei der Stadtverordnetenversammlung die Bürger auslachten, die gegen eine Grundsteuer B Erhöhung Einspruch eingelegt haben.

In 2014 habe ich gelesen, dass die Verwaltung dabei ist, eine Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten.

Seit mindestens 2009 hat BM Kern gewusst, dass eine Straßenbeitragssatzung kommen muss. Obwohl er 2014 verlauten ließ, man sei dabei eine solche Satzung zu erstellen, hat er das erst wieder aufgegriffen, als die Stadt unmissverständlich vom RP dazu aufgefordert wurde. Dann ging es ratz fatz. Eine Tatsache ist auch, dass in Rödermark seit sehr, sehr langer Zeit keine Straßen mehr, bei denen die Anlieger offiziell NICHT zahlen mussten, grundsaniert wurden. Meines Wissens nach war dies die Forststraße. (Vergessen Sie Schwimmbadstraße und Am Wiesengrund. ) 15.000.000,00 Euro haben wir, laut dem Fachmann aus der Bauverwaltung, als Bürger noch zu stemmen. .

Da unter Bürgermeister Kern die Straßen nicht der notwendigen grundhaften Sanierung unterzogen wurden, man hat die Straßen verrotten lassen, hat die Aufsichtsbehörde bisher nicht eingegriffen. Ich denke, jetzt ist der Aufsichtsbehörde (RP) der Kragen geplatzt und hat dem Haushalt 2017/2018 die Genehmigung verweigert.

Bürgerversammlung. 8.6.2017, 19.00h, Halle Urberach

Bei der Bürgerversammlung wird der Magistrat evtl. versuchen, die Bürgern mit einem „Kompensationskonzept“ zu beruhigen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der entsprechende – Unterstützungsantrag der Koalition für den Bürgermeister – unerwähnt bleibt. Der Antrag setzt der Verwaltung keinerlei Fristen und macht keine Andeutung darüber, ob mit -Kompensationskonzept– ein kompletter Ausgleich (wie bei der PKW-Maut) des Straßenbeitrags angestrebt werden soll. Geht auch nicht. Wenn überhaupt, wird man nach dem Gießkannenprinzip nur einen Prozentwert festsetzten können um den die Grundsteuer zu senken ist.

Ein Antrag der Koalition, der meiner Meinung NUR das eine Ziel hat – Dampf aus dem Kessel zu lassen – der sich bei der Bürgerversammlung aufbauen kann. Man darf diesen Antrag bei der Bürgerversammlung nur in Begleitung einer Bemerkung erwähnen: „Sagen kann man absolut nichts dazu. In dem Antrag steht nicht, wie eine Kompensation aussehen könnte. Auch müsste bei der Stadtverordnetenversammlung darüber abgestimmt werden„.

Der Bürgermeister wird bei der Bürgerversammlung bestimmt erwähnen, dass er einen Straßenbeitrag persönlich für ungerecht hält. Ob er erwähnen wird, dass mindestens seit 2009 von der Aufsichtsbehörde ein solcher verlangt wird? Ob er erwähnen wird, dass die Verwaltung 2014 an einer solchen Satzung arbeitet ?
Bürgermeister Kern. [..]Straßensanierungen sind nur dann möglich, wenn sich die Stadt das Geld über Beiträge von den Bürgern zurückholt[..] Quelle: OP-Online.de
Ich vermute, der Bürgermeister wird auch die Dünnschichttechnik erwähnen. Hier gibt es dazu weitere Erklärungen die Sie unbedingt kennen sollten.

Kompensation.

Werfen wir einmal einen Blick in die geänderte Haushaltssatzung 2017/2018. Es wird in 2018 ein Überschuss von ca. 100.000,00 Euro ausgewiesen. Damit ist die erste Hürde, die zur Erfüllung des Schutzschirmvertrages erforderlich ist, genommen. 100.000,00 Euro ist für viele Bürger ein riesiger Betrag. In der Stadtkasse fallen die fast nicht auf. Wird man einen Mitarbeiter für die Bearbeitung des Straßenbeitrags einstellen (halbe Tage) sind ca. 30.000,00 Euro weg. Bei 2% Steigerung der Personalkosten in 2019 sind weitere 320.000,00 Euro aufzubringen. Steigen die Zinsen, was sicherlich nicht ausgeschlossen ist, um nur 1,5% sind weitere 900.000,00 Euro jährlich an Mehreinnahmen notwendig. Wenn man nun beginnt, die notwendige grundhafte Sanierung der Straßen (immerhin 15.000.000,00) in Angriff zu nehmen, muss die Stadt den Eigenanteil bereitstellen. Zurzeit bei 1.000.000,00 Euro Maßnahme sind es bis zu 300.000,00 Euro.
Laut Herrn Gensert (CDU) möchte man ab 2019 damit beginnen, den Schuldenberg Kassenkredite (37.000.000,00? Euro) abzubauen.
Mir wird es schon beim Schreiben ganz schwindelig. Jetzt der Antrag der Koalition. Man denkt daran, die Grundsteuer B zu senken um eine Kompensation für den Straßenbeitrag herbeizuführen. Schön wäre das. Nur mir fehlt der Glaube.

Herr Schultheis (SPD) fand die richtigen Worte:

[..] Norbert Schultheis (SPD) warf Bürgermeister Kern vor, den Bürgern wieder einmal Sand in die Augen zu streuen. Schon seit Jahren wisse der Verwaltungschef, dass Straßenbeiträge kommen werden. Den Bürgern aber habe er immer versichert, dies politisch abzulehnen. „Das Gleiche passiert jetzt mit dem Versprechen eines Kompensationsmodells“, kritisierte der Sozialdemokrat. Kern glaube doch selbst nicht daran, dass das Regierungspräsidium eine Steuersenkung genehmigen werde. Der Bürgermeister sage „bewusst etwas Falsches“ und verkaufe „die Leute für dumm“.[..] Quelle: OP-Online

Fazit

Um einen Straßenbeitrag kommen wir nicht herum.
Wenn das „Kompensationskonzept“ nicht eine KOMPLETTE KOMPENSATION durch irgendwelche, dauerhaften Maßnahmen verspricht, kann man diesen Ansatz getrost vergessen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei der Bürgerversammlung nicht (wenn überhaupt) in irgendeiner Form etwas verbindliches gesagt wird bzw. gesagt werden kann.

Was man aber machen kann.
Um dem Spruch von Bürgermeister Kern „ich finde Straßenbeitrag ungerecht“ Fleisch zu geben, brauchen wir KEIN KOMPENSATIONSKONZEPT. Einfach in die Satzung für die wiederkehrenden Beiträge den Eigenanteil der Stadt auf 50% oder mehr anheben. Dieses Versprechen kann man schon bei der Stadtverordnetenversammlung abgeben. Das wäre aber wohl etwas zu verbindlich.

Nur der Vollständigkeit halber. So kann man dem – könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte – auf die Spur kommen.
Ein Anheben auf grundsätzlich 50% Eigenanteil könnte einer Grundsteuersenkung von 100 Prozentpunkte für die beitragspflichtigen Bürger bedeuten. Beispiel Grundstück eingeschossig entspricht Nutzungsfaktor 1, 600 QM Grundfläche, abrechenbare Grundstücksgröße im Abrechnungsgebiet 1.000.000 QM, Maßnahme 500.000,00 Euro. Eigenanteil = Anteil der Stadt.

25% Eigenanteil = 375.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
50% Eigenanteil = 250.000,00 von den beitragspflichtigen Bürgern zu zahlen.
💡 Aus z.B. 500.000,00 Euro Straßenbaumaßnahme errechnet sich die Gesamtsumme die auf die beitragspflichtigen Bürger umgelegt werden kann. 375.000,00 bzw. 250.000,00

25% Eigenanteil = 375.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,375 Euro pro QM
50% Eigenanteil = 250.000,00 Euro / 1.000.000 QM abrechenbare Gesamtfläche = 0,25 Euro pro QM
💡 Abrechenbare Gesamtfläche im Gesamtgebiet ist eine angenommene Größenordnung die sich auf keinerlei Quellen berufen kann. Wenn von der Stadt entsprechende Zahlen genannt werden, werden die QM angepasst. Mehr QM senkt den Eurobetrag pro QM

25% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,375 Euro = 220,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
50% Eigenanteil = 600 QM eigenes Grundstück * 1 Nutzungsfaktor * 0,250 Euro = 150,00 Euro wiederkehrende Beiträge im Abrechnungsjahr.
💡 Hier sehen Sie den Unterschied (70,00 Euro) der durch den höheren Eigenanteil errechnet.

10 Prozentpunkte Grundsteuer B entsprechen in etwa 100.000,00 Euro Einnahmen für die Stadt.
100 Prozentpunkte Steuersenkung wären demnach bei 12.500 Haushalten 10*100.000/12500 ca. 80,00 Euro p. Jahr.
💡 Es wäre fatal wenn Sie glauben würden, dass die Bürger durch einen höheren Eigenanteil wirklich entlastet werden. Der Eigenanteil der Stadt verteilt sich auf ALLE Haushalte, während der Straßenbeitrag nur von den Eigentümern zu entrichten ist. Die Lastverteilung ändert sich.

100 Prozentpunkte Steuersenkung wäre für die Stadt ein Einnahmeverlust von ca. 1.000.000,00 Euro. Denken Sie, dass eine Steuersenkung, die den Beitragszahlern der wiederkehrenden Beiträge ein wenig entlastet, auch nur annähernd realistisch ist?
Ich lasse ich gerne von einem „Kompensationskonzept“ überraschen. AL/Die Grüne und die CDU werden das ja bestimmt nicht ohne darüber nachzudenken in einem Antrag formuliert haben.

Hier Auszug Satzung Dietzenbach
§ 4 Anteil der Gemeinde
Der Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt in dem
Abrechnungsgebiet 1 50 %
Abrechnungsgebiet 2 45 %
Abrechnungsgebiet 3 37 %
Abrechnungsgebiet 4 57 %
Abrechnungsgebiet 5 47 %
Rödermark sieht zurzeit eine max. Eigenbeteiligung von 30% vor.

Beschluss.

1. Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kompensationskonzept vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, ob und wie Belastungen der Bürger, die durch die tatsächliche Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen, kompensiert werden können. In Betracht kommt insbesondere eine Kompensation durch angepasste Absenkung der Grundsteuer.
2. Es ist aufzuzeigen, welche Auswirkungen eine solche Vorgehensweise auf die weitere mittelfristige Finanzplanung hätte.
Quelle: https://ri.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4635
 
Zum Straßenbeitrag hat auch Dr. Rüdiger Werner einen Artikel geschrieben. Hier zum Artikel.
 
 
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
 
Siehe auch
» Straßenbeitrag. Die Offenbach Post berichtet.
» Bürgerversammlung. Der Konjunktiv ist der Glaubwürdigkeit sein Tod
» Zusammenfassung. Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge
» Zusammenfassung Grundsteuer

» 28.05.2017 Rödermark-Examiner. Straßenbeitragssatzung.
» 19.05.2017 Straßensanierung „umsonst“? Leere Versprechungen!
» Beruf Bürgermeister/in. Eine Bestandsaufnahme für Deutschland
» 04.10.2011 Wir haben ein Einnahmeproblem. Alexander Sturm.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Bürgermeisterwahl 2017 Rödermark. Straßen, Straßenbeitrag, Kanal

Eine umfangreiche Zusammenfassung können Sie hier einsehen.
Lassen wir uns nicht von dem allzeit beliebten Hinweis auf „Dünnschichtverfahren“ ablenken.

Das Einhalten der vertraglichen Verpflichtungen zum Schutzschirmvertrag (Abbaupfad, ausgeglichener Haushalt) war/ist ein Zuckerschlecken zu dem, was uns mit den maroden Straßen in Rödermark bevorsteht.

Am 6.3.2013 wurden die Kosten für „grundhafte Sanierung der Straßen“ von der Bauverwaltung der Stadt Rödermark 10.000.000,00 Euro für die nächsten 6-10 Jahre genannt. 2 ½ Jahre später waren es denn schon 5 Mio. Euro mehr.
Am 10.09.2015 kamen neue Zahlen aus Bauverwaltung der Stadt Rödermark. Jetzt waren es schon 15.000.000,00 Euro.

Die Bürgermeisterwahl ist in 2017. Sind es dann 19.000.000?

Im Protokoll zur Stavo vom 24.03.2015 ist nachzulesen, dass BM Kern „ für mindestens 5 Jahre“ keinen Straßenbeitrag einführen will. Das Laufzeitende der Ankündigung von BM Roland Kern wird er als Bürgermeister der Stadt nicht mehr erleben.

Der Betrag, den die Stadt Rödermark bei der Unterzeichnung zum Schutzschirmvertrag zu konsolidieren hatte, betrug ca. 9,6 Mio. Euro. Das Konsolidierungsziel hätte man selbst durch die gewaltige und mehrfachen Steuererhöhungen sowie Gebührenerhöhungen schwerlich geschafft. Erst den stark gestiegene Zuwendungen von Dritten ist es zu verdanken, dass die Stadt Rödermark den Abbaupfad einhalten konnte. Im Vergleich zu dem, was den Bürgern bevorsteht, war der Abbaupfad die Übung. Die Kür kommt noch. Wir brauchen, damit unser Straßennetz nicht komplett verrottet, 15.000.000,00 Euro. Dieser Betrag wurde über die Offenbach Post als Zahl der Stadt publiziert. Für den Konsolidierungspad, der „nur“ ca. 9.6 Mio. betragen hatte, waren mehrfache Steuer- und Gebührenerhöhungen notwendig. Bei den Straßen reden wir von mindestens 15.000.000,00 Euro. Sollten zu den 15 Mio keine weiteren Millionen hinzukommen und man lässt sich 15 Jahre Zeit, muss man jedes Jahr mindestens 1 Mio. aus dem laufenden Haushalt für „grundhafte Sanierung“ bereitstellen. Wie soll das ohne eine Straßenbeitragssatzung gehen? Bisher hat sich weder der hauptamtliche Magistrat noch die Koalition (CDU und AL/Die Grünen) dazu geäußert, wie man diese gewaltige Summe stemmen will. Ein Konzept kann ich nicht erkennen.

Fragen Straßen, Kanal
15.000.000,00 Euro. So hoch werden die zurzeit anstehenden Kosten beziffert, die für die „grundhafte Sanierung“ der Straßen bereitgestellt werden müssen.

» Ist es eine Tatsache, dass eine „grundhafte Sanierung der Straßen“ nur dann erlaubt ist (Investitionsprogramme ausgeschlossen), wenn es mit den BESTEHENDEN Einnahmen möglich ist?

» Ist es richtig, dass eine Erhöhung der Grundsteuer B mit gleichzeitiger „grundhaften Sanierung“ im gleichen Haushaltsjahr dann nicht genehmigt wird, wenn eine Straßenbeitragssatzung fehlt?

» Wie wollen Sie das notwendige Geld für die „grundhaften Sanierung“ bereitstellen?

» Sind Kanalerneuerungen bzw. Anpassungen an das tatsächliche Abwasseraufkommen bei größeren Niederschlagsmengen (z.B. im Breidert) aus Ihrer Sicht erforderlich?

Fragen Straßenbeitrag
Da die Bereitstellung der 15.000.000,00 wohl kaum über die Grundsteuer geschehen kann (An den Kandidaten. Erwähnen Sie bitte nicht Dreieich als Beispiel, wenn Sie sich nicht eingehend damit beschäftigt haben und erklären können) ist eine Straßenbeitragssatzung zurzeit die einzige Möglichkeit. Zwei Modelle stehen zur Verfügung. Welches der Modelle würden Sie in Ihrer Amtszeit einführen? Anmerkung zur Grundsteuer B. Die Anhebung der Grundsteuer B bedeutet je 10%-Punkte eine Mehreinnahme von ca.100.000,00 Euro.

» Klassische Straßenbeitragssatzung (einmalige, hohe Belastung für die betroffenen Anlieger)

» Wiederkehrende Beiträge (niedriger Jahresbeitrag für alle Bürger)


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Etwas zu Straßen aus Hanau

Es wäre schön, wenn man ähnliches von einem Politiker aus Rödermark zu lesen bekommt.

Es ist schön, wenn die Stadt in der Bilanz ihre Vermögenswerte den Schulden gegenüber stellt. Aber während Privatleute und Firmen ihr Haus oder Unternehmensteile verkaufen können, um Schulden zu tilgen, kann die Stadt schlecht die Hellerbrücke in Kesselstadt oder die Wilhelmsbrücke im Lamboy zum Verkauf anbieten“, fragt sich Hog (Anm. CDU). Das Gegenüberstellen von Vermögen sei zwar bilanztechnisch richtig, aber Straßen oder Brücken, die im Anlagevermögen als Wert aufgeführt sind, seien nur fiktiv, da sie nicht veräußert werden können. ?[..]Lesen Sie weiter bei op-online.de

Lesen Sie auch Straßenbeitrag, Grundsteuer und Abschreibung

Wenn eine Stadt eine Brücke verkaufen würde/könnte, wäre folgende Schlagzeile denkbar. Satire
Rödermark verkauf die Triftbrücke an die „Bayerische Gesellschaft zur Einnahme von Straßenmaut“ (Anm. Eine 100%-Tochter der CSU). Ab 2015 wird eine Maut zur Nutzung der Triftbrücke für Fahrzeuge und Fußgänger erhoben. Die Mautstelle wird in der Nähe des alten Forsthauses, Schillerwald errichtet. Dazu wird etwas mehr als ein ha Wald gerodet.

In der Überschrift ist das » könnte « zu beachten.

Straßenbeitrag Könnte Rödermark verschont bleiben?

Straßenbeitrag. Könnte Rödermark verschont bleiben?
In Rödermark hört man sehr wenig von einer evtl. weitere Belastung durch Beiträge für Straßensanierungen. Es könnte der Eindruck entstehen, der Kelch geht an den Bürger vorüber. Es gibt auch Bürger, die sich daran erinnern „Wir bezahlen ja schon Beiträge zur Straßensanierung über die Grundsteuer B„. Befragen Sie doch dazu einmal einen Stadtverordneten.
 
Letztmalig habe ich im Ausschuss für Bau, Umwelt,
Stadtentwicklung und Energie (BUSE) hierzu etwas vernommen.
 
Ich bin fest davon überzeugt, es wird im kommenden Jahr ein Straßenbeitrag eingeführt bzw. beschlossen. Der genannte Grund könnte sein, „Die Kommunalaufsicht hat uns dazu verdonnert.“ Der wahre Grund wird wohl sein:

[..]Der hessische Gesetzgeber hat mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes nun klargestellt, dass eine Pflicht besteht, eine solche Satzung zu erlassen. Die entscheidende Vorschrift ist § 11 des Kommunalabgabengesetzes: „Die Gemeinden sollen für den Umbau und Ausbau der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (Verkehrsanlagen), der über die laufende Unterhaltung und Instandsetzung hinausgeht, Beiträge erheben.
 
Das Gesetz spricht aber nur von „sollen“ und nicht von „müssen“…
 
Das ist faktisch nichts anderes, als dass im Normalfall eine Satzungspflicht besteht, die nur ausnahmsweise dann entfällt, wenn ein ausgeglichener Gemeindehaushalt vorliegt. Anders formuliert: Nur eine Gemeinde mit ausgeglichenem Haushalt kann auf eine Straßenbeitragssatzung verzichten.
 
[..]Rechtsanwalt Alfred Stapelfeldt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wiebadener Tageblatt
Hervorhebungen durch den Admin

 
Rödermark hat KEINEN ausgeglichenen Haushalt. Auch nach den aktuellen Planungen in 2014, 2015, 2016 … nicht. Der Haushalt kann nur durch Einsparungen, gute Planung, Steuererhöhungen und Gebührenerhöhungen ausgeglichen werden. 100 Kommunen in Hessen sind unter den kommunalen Rettungsschirm geschlüpft. Rödermark gehört dazu.
 
Wenn ich RA Stapelfeldt richtig verstehe. Die in Rödermark praktiziere Geldbeschaffung für die Straßensanierung über die Grundsteuer B ist nicht rechtmäßig.

[..]Mit anderen Worten: Keine Ausgaben aus Steuermitteln, wenn sie durch andere Einnahmemöglichkeiten gedeckt werden können.[..]

 
Zu: „die in Rödermark praktiziere Geldbeschaffung…“.
Es wurde 2005 die Erhöhung (40% Punkte) der Grundsteuer B beschlossen um damit die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu umgehen. Das Geld wurde für ein „Straßeninvestitionspaket“ benötigt. Damit wurden, so muss das jeder Bürger verstehen, 40% Punkte der Grundsteuer für den Straßenbau reserviert. (Rechtlich nicht möglich. Eine Steuer ist nicht zweckgebunden)
 
Am 4.5.2010 hat die FDP-Rödermark beantragt, die befristete Erhöhung der Grundsteuer wieder zurückzunehmen. Der Antrag wurde abgelehnt. Für den Bürger bleibt es weiterhin dabei: „40%-Prozentpunkte der Grundsteuer werden als [verkappter Straßenbeitrag]“ gezahlt.
 
 
Siehe auch
» Münster. Heißes Pflaster Straßenerneuerung
» Artikel zu Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Anfrage an die Bürgermeisterkandidaten.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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BUSE. Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie

21. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie. BUSE
 
TOP 2
Festplatz Ober-Roden.
 
Es soll die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) als Dienstleister für die Bodenbevorratung beauftragt werden.
 
Siehe Tagesordnung Punkt Ö2
 
Bis auf 3 Grundstücke ist das geplante Areal in Besitz der Stadt Rödermark.
Gesamtfläche: 29.360 qm
Verwertbar: 11.537 qm
Stadt: 8.945 qm
Privat: 2.593 qm
Angedachter Verkaufspreis: 400,00 Euro.
In der Präsentation wurden Beispiele für eine Bebauung mit 10/11 Häuern gezeigt. (Siehe auch OP vom 23.10.2013)
 
Laut Bürgermeister soll der gesamte Festplatz der Stadt Rödermark (nach Abzug aller Kosten) in etwa 900.000,00 Euro einbringen.
 
Abstimmung: Einstimmig
 
TOP 3
Die benötigten Fachleute der KVG sind heute auf einem Betriebsausflug.
Verschoben auf Donnerstag.
Trend: BM „Wie bisher soll es nicht weitergehen
 
Entscheidung zu diesem Thema kann auch noch im November erfolgen.
 
TOP 4
Vermarktung Grundstück  Erich-Kästner-Straße 38
Siehe Tagesordnung Punkt Ö4

Die Firma Bach beantragt eine Reduzierung des Kaufpreises von 290,00 €/qm (Junge Familien) auf 250,00 €/qm inklusive Erschließungskosten. Der BM hat eine Reduzierung auf 270,00 Euro vorgeschlagen. Her Kron argumentierte die Preissenkung mit den nicht optimalen Eigenschaften des Grundstücks.

Der Stadtverordnete H. Spieß (CDU), der sich wohl sehr intensiv mit dieser Sache auseinandergesetzt hat, machte den Vorschlag: „Die zulässig Breite der Häuser um 50 cm erhöhen um damit das Grundstück aufzuwerten und der alte Preis soll weiterhin Bestand haben“
Erst nach diesem Vorschlag informierte Herr Kron die Stadtverordneten darüber: „Wurde bereits im Kreis beantragt oder soll beantragt werden“. Ich hatte den Eindruck, diese Information war auch für den BM neu.
 
Die SPD will das alleinige Vermarktungsrecht nicht mehr nur der Fa. Bach überlassen.
 
Entscheidung aufgrund diese neuen Erkenntnisse geschoben.
 
TOP 5
Einstimmig
 
TOP 6
Ortsdurchfahrt Urberach.
H. Rotter. Ortstermin Freitag mit Hessen Mobil. Dann berichtet der Magistrat.
 
TOP 7
Maiglöckchenpfad

Der Spielplatz Mäiglöckchenpfad ist als Ersatz für den Spielplatz Erikastraße gedacht.
Der Bürgermeister:
Wir sind eigentlich sehr schnell. Schneller als erforderlich.
Spielplatz Erikastraße gibt es noch.
Spielplatz Maiglöckchenpfad gibt es schon
 
Zu den Kosten habe ich nicht gehört.
 
TOP 8
Bouleanlage Waldacker
Bleibt ein Standort über. Nähe Bolzplatz.
 
 
Von der SPD kam am Ende der Sitzung die Frage nach der Straßenbeitragssatzung. Laut Bürgermeister ist hier noch nichts geplant. Man wird den Haushalt 2014 und dann die Genehmigung vom RP abwarten. Nachfragen kann man aber nochmal im Dezember.
Ob unser Bürgermeister diesem Ansatz folgt?

BM Egelsbach.[..]einschließlich Bürgermeister und Verwaltung stehen auf demselben Standpunkt, der sich auf zwei Sätze reduzieren lässt: „Nur nix übers Knie brechen! Lassen wir ruhig erstmal andere Kommunen, die von der Kommunalaufsicht dazu ,verdonnert‘ worden sind[..]Lesen Sie bei op-online.de

Straßenbeitragssatzung kann Bürger in den Ruin treiben.
 
Nachtrag
Es gab da noch eine Anfrage der Freien Wähler bezüglich einer Reklameserie auf der Kerb.

Reklame auf der Kerb in Ober-Roden
Reklame auf der Kerb in Ober-Roden

 
Es ging nicht alleine um die Werbung, sondern um die Frage nach Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden im Ort. Die Freien Wähler: „Es gibt Beschwerden von ortsansässigen Gewerbetreibenden
Auch wenn es sich um einen weggerückten Bauzaun gehandelt hat, hätte man diesen so aufstellen können, damit die Werbung nicht sichtbar ist.
Diejenigen, die den Bauzaun dort so aufgestellt haben, kann man wohl kaum einen Vorwurf machen.
 
 
Siehe auch
LKW-Durchfahrtsverbot in Urberach offenbar nur noch Makulatur

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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