Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag

Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag
Werden bei der bevorstehenden Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag Beruhigungstabletten in Form von Steuersenkung verteilt?

Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?
Beruhigungspillen für die Bürger in Form von Steuersenkung?

Einen nennenswerten Ausgleich für den zu zahlenden Straßenbeitrag über Absenken der Grundsteuer B zu erzielen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Absenkung der Grundsteuer wurde bei der Stavo am 16.05.2017 erwähnt.

Vorsicht bei den folgenden Rechenbeispielen. Für eine belastbare Aussage, wie viel Cent für den QM zu zahlen sind, fehlen für Rödermark noch alle Parameter. Die 30 Cent sind eine ganz, ganz grobe Faustgröße bei Maßnahmen von ca. 330.000,00 Euro (nach Abzug Stadtanteil) im Abrechnungsgebiet im Jahr. Des weiteren wurde eine abrechnungsfähige Gesamtfläche von 1.000.000 QM angenommen und – wie zurzeit vorgesehen – eine jährliche Abrechnung. 330.000/1.000.000 = abgerundet auf Zehner 0,30 Euro/QM. Beachte. Keine Maßnahme, kein Beitrag. Abrechnungsfähige Grundfläche und Kosten für die Straßenbaumaßnahmen werden sich jährlich ändern.
Als Blogger kann ich es mir erlauben, Zahlen zu nennen, die nicht unbedingt dem entsprechen was anschl. im Geührenbescheid steht. Nachvollziehbar sind diese Zahlen aber. Um zu verdeutlichen, wie problematisch es sein kann Zahlen zu nennen, ist die ausgesprochen Bitte bei der Ausschusssitzung am 9.3.2013, genannte Zahlen zu einem Straßenbeitrag NICHT zu veröffentlichen . Bei dieser Ausschusssitzung sprach der Bauamtsleiter (also der Fachmann) Kron von Beträgen zwischen 100,00 und 1.000,00 Euro. Bürgermeister Kern kannte da aber ganz andere Zahlen. Er sprach von 100,00 bis 300,00 Euro. Ich denke, beide haben recht. Für die Bulau wären 1000,00 Euro, die bei Straßenbaumaßnahmen und der vorläufigen Satzung anfallen könnten, ein Schnäppchen.

Auszug aus dem Blog vom 9.03.2013

Die Verwaltung kann sagen: „wir sind in einem frühen Stadium und informieren vorab einmal die Stadtverordneten und anwesenden Zuhörer über den Stand der Dinge.“ Ist ja auch in Ordnung. Aber über eine Spanne von 100,00 Euro bis 1.000,00 Euro zu reden ist nicht als seriös zu bezeichnen. Dann kam vom Bürgermeister; „es werden wahrscheinlich NUR 100,00 Euro bis 300,00 Euro und in Härtefallfällen mehr.“ Die Aussagen von Herrn Kern und auch die von Herrn Kron kann man doch getrost in die Tonne treten. Mit solchen Zahlen kann man doch nicht SO in einer öffentlichen Sitzung hantieren. Sind wir hier auf einem Basar? Quelle: Rödermark. Erneuter Griff in die Tasche der Bürger. Von Sparansätzen keine Spur

Kompensationsmaßnahmen. Straßenbeitrag
In der OP konnte man lesen,

Bürgermeister Roland Kern hat während der jüngsten Stadtverordnetenversammlung Steuererhöhungen in näherer Zukunft ausgeschlossen. Er brachte im Gegenteil sogar eine Senkung der Grundsteuer ins Spiel. Quelle: OP-Online

Zu dieser Aussage passt das Artikelbild in der Offenbach Post bestens.

Die Steuersenkung wurde im Zusammenhang mit Kompensationsmaßnahmen erwähnt, mit der man die Bürger bei der Straßenbeitragssatzung entlasten möchte.

Mal ein klein wenig den Spielraum austesten, den die Stadt haben könnte.
Gehen wir von nicht allzu hohen Beträgen aus. Hat man für eine abrechnungsfähige Grundstücksgröße von 600 qm 0,30 Euro pro qm zu zahlen, macht das insgesamt 180,00 Euro Straßenbeitrag p. Jahr. Ich gehe weiter von 12.500 Haushalte in Rödermark aus und Straßenbaumaßnahmen von je 330.000,00 (nach Abzug Stadtanteil) in jedem von 3 angenommenen Abrechnungsgebiete.
Wird die Stadt einen Ausgleich über die Grundsteuer B schaffen, bringt das dem Bürger:
10 Prozentpunkte senken. Das bringt ca, 8,00 Euro im Jahr/Haushalt.
100 Prozentpunkte senken. Das bringt ca. 80,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken. Das bringt 120,00 Euro im Jahr/Haushalt.
150 Prozentpunkte senken bedeutet für die Stadt 1.500.000,00 Euro weniger an Grundsteuer B.
Will man jetzt für 990.000,00 Euro Straßen grundhaft sanieren (15.000.000,00 hat man vor sich), muss die Stadt mindesten 250.000,00 Euro aufbringen.
Fehlen nach der obigen Rechnung dann nicht insgesamt 1.750.000,00 Euro jährlich als Einnahmen.

So geht das also überhaupt nicht. Sind wir als Stadt mal ganz großzügig und senken die Grundsteuer um 10 Prozentpunkte. Das bringt dann für jeden Haushalt, also auch für diejenigen, die nicht zur Straßenbeitragssatzung herangezogen werden (Mieter), satte 8,00 Euro JÄHRLICHE Entlastung.

Jetzt bin ich aber mal gespannt, ob die angedachte Kompensation nur eine ganz billige Baldriantablette ist, oder eine ernst zu nehmende Entlastung.

Auch wenn man in den ersten 2 bis 3 Jahren keinen Beitragsbescheid bekommen wird, bedeutete das nicht, dass keine Beiträge erhoben werden. Nein, man lässt ganz einfach die Straßen wie bisher weiter verrotten. Lassen Sie sich nicht von dem Zauberwort – Dünnschichttechnik – Sand in die Augen streuen. Die – Dünnschichttechnik – ist eine vom Bürgermeister sehr gern genannte Reparaturmaßnahme. Bei den in 2013 vom Fachmann Kron (Stadt Rödermark) genannte Summe von 10.000.000,00 Mio. (2015 schon 15.000.000,00 Euro) an Kosten für die grundhafte Sanierung wird die – Dünnschichttechnik -, die zu diesem Zeitpunkt schon dort zur Anwendung kam, wo es möglich war, NICHT erwähnt. Da hat der Fachmann wohl festgestellt, dass mit – Dünnschichttechnik – eine Sanierung dieser Straßen nicht möglich bzw. nur Flickschusterei ist.

Eine klare Ansage von Fachleuten wäre gewesen: 15.000.000,00 haben wir für Straßenbaumaßnahmen in den nächsten x Jahren zu bezahlen. Davon fallen x Euro für „beitragspflichtige, grundhafte Sanierung“ an und y Euro kann mit – Dünnschichttechnik – repariert werden. Aber diese Aussage konnte der Bauamtsleiter Kron guten Gewissens so wohl nicht machen. „Grundhafte Sanierung“ kann man demnach nicht gleichsetzen mit – Dünnschichttechnik -. Es wurde des Öfteren von „grundhafte Sanierung“ gesprochen und das ist gleichbedeutend mit „Neuwertig“

Erklärung zu „ABRECHNUNSFÄHIG UND NUTZUNGSFAKTOR“

Zur Vereinfachung. Ein Abrechnungsgebiet besteht aus zwei Grundstücken von jeweils 1000 QM. Auf Grundstück A) steht ein einstöckiges Haus und auf Grundstück B) ein Haus mit zwei Stockwerken. Die abrechnungsfähige Grundstücksfläche ist insgesamt 2.250 QM, die tats. Grundstücksfläche nur 2.000 QM:
bei A) 1000 x 1 (Nutzungsfaktor) = 1000 QM
bei B) 1000 x 1,25 (Nutzungsfaktor) = 1250 QM

» Hier die vorläufige Satzung. Nutzungsfaktor für weitere Stockwerke.
» Berechnungsbeispiel Bad Vilbel.
» Bürgerversammlung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge.

Update: 24.05.2017

3 Replies to “Etwas zum Weinen. Kompensationsmaßnahmen Straßenbeitrag”

  1. Ich würde mir wünschen man könnte die Zeit zurückdrehen. 8.00h am Tag der Stichwahl Bürgermeister wäre gut. Nicht nur für mich sondern für ganz Rödermark.

  2. @Rolf auch mit Herrn Helfmann hätte es eine Strassenbeitragssatzung gegeben! Ja auch mit Kruger oder Diekmann (der es als Einziger gesagt hat, bzw. davor gewarnt hat).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert