Straßensanierung „umsonst“? CDU/AL machen leere Versprechungen!

Pressemeldung der SPD Rödermark.

Straßensanierung „umsonst“?
CDU/AL machen leere Versprechungen!
Straßensanierung zum Nulltarif, damit startete CDU/AL die letzte Versammlung im Stadtparlament. Kurz vor Beginn legten diese einen Antrag vor, nachdem die lange nicht zur Kenntnis genommene Notwendigkeit einer Straßenbeitragssatzung nun durch Streichung anderer Gebührensenkungen für die Bürger kompensiert werden soll.

Nicht nur die SPD Fraktion im Stadtparlament war überrascht, als der Antrag plötzlich auf dem Tischen lag. In keiner Ausschusssitzung war zuvor darüber gesprochen worden, obwohl das Regierungspräsidium die Einführung einer Straßenbeitragssatzung als verbindliche Auflage schon seit 2014 anordnet. Bereits bei den Haushaltsgenehmigungen der Vorjahre habe die Aufsicht darauf hingewiesen, dass eine Straßenbeitragssatzung erforderlich sei, um die kommenden Haushalte 2017/2018 genehmigen zu können.

Bürgermeister Roland Kern setze mit dieser Vorgehensweise sein taktisches Verhalten zur Straßenbeitragssatzung fort. Er hatte trotz des Wissens um die drohende Auflage einer solchen Maßnahme noch im Wahlkampf den Eindruck erweckt, eine solche Gebühr würde Rödermark erspart bleiben. Fraktionsvorsitzender Diekmann hatte im vergangenen BGM Wahlkampf als Kandidat wiederholt darauf aufmerksam gemacht.

Als Streichungsmöglichkeit wurde von Bürgermeister und AL/CDU unter anderem die Senkung der Grundsteuer genannt. Norbert Schultheis führte als Sprecher der SPD Fraktion dazu aus, dass das Regierungspräsidium eine solche Rochade der Mittel sicher nicht genehmigen werde, auch wenn Rödermark zum Zeitpunkt der Einführung der Straßenbeitragssatzung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen könne.

So hat die Mehrheit der Stadtverordneten für die Bürgerversammlung schon eine Kompensation der zu zahlenden Straßenbeiträge vorgeschlagen. „Angesichts der Kassenkredite der Stadt in Höhe von 37 Millionen € und der Ankündigung des Hessischen Innenministeriums, durch Erlass den Abbau dieser Kassenkredite zu erzwingen, erscheint die Forderung nach Kompensationszahlung durch Steuersenkungen nicht nur unwahrscheinlich, sondern ist eine bewusste Nebelkerze, um von der Erhebung eines Straßenbeitrages abzulenken,” kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende die Absicht der CDU-ALMehrheit.
Wenn die Erhebung von Straßenbeiträgen bei grundhafter Erneuerung einer Straße schon nicht abgewendet werden könne, so sollten sich die Anteile, die die Bürgerinnen und Bürger zu entrichten haben, aber nicht an der maximal möglichen Höhe orientieren.

Die SPD-Fraktion, so ihr Vorsitzender, werde zu dem Vorschlag des Magistrates, dass der Anteil der Stadt an den Straßensanierungskosten 25% bzw. 30% betragen solle, auf jeden Fall einen Änderungsantrag einbringen.
In benachbarten Städten, die diese Abgabe schon länger erheben, trägt die Stadt teilweise bis zu
65% der Kosten. Ein höherer Anteil wäre unter bestimmten Umständen auch möglich, wenn die Abrechnungsgebiete dementsprechend zugeschnitten werden könnten

Wenn Bürgermeister Roland Kern eine detaillierte Planung über Streichungen und Kürzungen von Leistungen der Stadt, verbunden mit einer detaillierten Planung über die Sanierung der Straßen vorlegt, ist die SPD natürlich bereit, darüber in eine Diskussion einzutreten. Erst dann sollte eine Bürgersversammlung durchgeführt werden, in der die Bürger Rödermarks tatsächlich beurteilen können, wie es finanziell in Rödermark weitergehen könnte.

Beim gegenwärtigen Informationsstand ist eine Bürgerversammlung zur Straßenbeitragssatzung nicht sinnvoll.

Pressemitteilung
Datum: 18.05.2017
Pressesprecher: Jonathan Leu
0172-2331618
presse@spd-roedermark.de


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

5 Replies to “Straßensanierung „umsonst“? CDU/AL machen leere Versprechungen!”

  1. Die SPD hat wie so oft keinen klaren Kurs. Einerseits verdammt sie eine Kompensation durch reduzierte Grundsteuer B (die gerecht wäre, weil vor Jahren von 290 auf 330 angehoben nur für Straßensanierung) in das Reich einer nicht genehmigungsfähigen Fantasie, aber andererseits soll der prozentuale Anteil der Stadt an den Kosten stark erhöht werden. Wo, so fragt man sich, ist denn da der Unterschied?? In beiden Fällen wird der Bürger weniger stark belastet. Was also sollte das Sozen-Geschrei von Herr Schultheiß?? Mal ein bisschen Aufmerksamkeit erregen?? Es hätte den Sozen besser zu Gesicht gestanden, eine starke, geschlossenen Opposition zu bilden.

  2. @Optimist
    Die Aussagen von Herrn Schultheis (Soze bzw. SPD) waren für mich schlüssig und nachvollziehbar. Wenn man den Vorgaben des RP nicht Folge leistet, kommt irgendwann die letzte Aufforderung den Straßenbeitrag einzuführen. Eine anschl. Grundsteuersenkung um den Straßenbeitrag zu kompensieren, kann beim RP nicht für Freude sorgen. Wie sagte Herr Schultheis zum BM? „Glauben Sie denn im Ernst daran, das RP macht das mit, wenn Sie für den Straßenbeitrag eine Kompensationsmaßnahme planen? Wenn Sie das sagen, streuen Sie den Bürgern Sand in die Augen“.

    Mal ganz egal wie. Alle Straßenbaumaßnahmen müssen letztendlich von den Bürgern gezahlt werden. Ist nur die Frage, wie verteilt man die Last. BM Kern hat immer wieder betont, er halte einen Straßenbeitrag für ungerecht. Sehe ich auch so. Aber der Gesetzgeber sieht das anders. Man kann „Straßenbeitrag ist ungerecht“ dadurch etwas abmildern, indem man den „Eigenanteil der Stadt“ auf den höchstmöglichen Satz setzt. 100% wäre gleichzusetzen mit KEIN Straßenbeitrag und Finanzierung über die Steuer; gerecht. Funktioniert aber nicht.

    Zu dem von Ihnen angemerkten Unterschied „Grundsteuersenkung“ zu „Eigenanteil der Stadt“
    Man will durch die Kompensationsmaßnahme diejenigen entlasten, die Straßenbeitrag zahlen. Das ist bei einer Grundsteuersenkung NICHT der Fall. Mieter zahlen Grundsteuer aber KEINEN Straßenbeitrag. Was soll da bei den Mietern kompensiert werden?

    Eine Grundsteuersenkung würde auch dann wirksam, wenn keine beitragspflichtigen Straßenbaumaßnahme im Abrechnungsgebiet erfolgen. Denkbar bei der vorl. Satzung die eine jährliche Abrechnung vorsieht. Was soll denn da kompensiert werden?

    Um wie viel Prozentpunkte muss die Grundsteuer gesenkt werden, damit eine echte Entlastung erzielt wird? Ich denke, bei 150 Prozentpunkte wird die Entlastung spürbar. Nur, wer glaubt daran?

    Wir werden uns noch eine Weile gedulden müssen, bis die Worthülse „Kompensationsmaßnahmen“ Form angenommen hat. Erst dann kann man abschließend diskutieren.

    Bisher ist es für mich eine Nebelkerze, die zur Unterstützung des BM für die kommende Bürgerversammlung gezündet wurde. Ich muss der SPD recht geben. Einen so wachsweichen Antrag VOR EINER BÜRGERVERSAMMLUNG zuzustimmen, ruft bei mir nur Kopfschütteln hervor. Bei der Bürgerversammlung wird man darauf hinweisen (alles halb so schlimm, wir PLANEN Kompensationsmaßnahmen) und damit Baldrianpillen verteilen. Eine beschlossene Beruhigungspille wäre angebracht gewesen aber nicht so ein Mist oder wie Herr Schultheis sagt: „Sand in die Augen streuen“

    Anheben „Eigenanteil der Stadt“ bedeutet Entlastung der Bürger, die den Straßenbeitrag zu zahlen haben. Vorgensehen sind zurzeit 25% bzw. 30%. Wenn man den Eigenanteil anheben würde, braucht man KEINE Kompensationsmaßnahmen und es würde genau den Personenkreis entlasten, der den Straßenbeitrag zahlt. Da man bei einer Bürgerversammlung über den Punkt „Eigenanteil“ nicht den Dampf aus dem Kessel lassen kann, macht sich die unausgegorene Nebelkerze „Kompensationsmaßnahmen“ wesentlich bessser.

    Bei den Aufgaben, die der Stadt noch bevorstehen, ist für mich eher vorstellbar, dass die Grundsteuer angehoben und NICHT gesenkt wird. Erinnern wir uns an den Vorschlag von Herrn Gensert (CDU) : „Herrn M. Gensert sind die Schulden der Stadt Rödermark wohl doch zu viel geworden. Er schlägt vor, im nächsten Haushalt einen Abbaupfad für die Kassenkredite zu beschließen. (https://www.rm-news.de/?p=80048)

    Und bei diesem Abbau reden wir von ca. 37.000.000,00 Euro.

    Hier „wachsweicher“ Unterstützungsantrag der Koalition für den BM für die kommende Bürgerversammlung.
    Der Stadtverordnetenversammlung ist ein Kompensationskonzept vorzulegen, in dem aufgezeigt wird, ob und wie Belastungen der Bürger, die durch die tatsächliche Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen entstehen, kompensiert werden können. In Betracht kommt insbesondere eine Kompensation durch angepasste Absenkung der Grundsteuer.

    Es ist nicht angegeben, bis wann die Verwaltung das Kompensationskonzept vorzulegen hat. Entsprechend Änderungen hat die zustimmende Opposition nicht gefordert. Damit dürfte der Antrag nach der Bürgerversammlung in Vergessenheit geraten.
    http://bgb.roedermark.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4635

  3. Optimist@admin
    es geht doch hier nicht darum, dem RP eine Freude zu machen oder ihn zu verärgern, sondern einen Weg zu finden, Auflagen bezgl. Straßenbeitragssatzung zu erfüllen, ohne die Bürger noch weiter zu belasten. Ich bin hier mit Bgm.Kern einig, dass der RP kein Recht hat eine Absenkung der Grundsteuer tu verbieten, zumal eben diese Steuer in der Vergangenheit zur Finanzierung der Straßensanierungen erhöht wurde (sollte eigentlich zeitlich begrenz sein aber das kennt man ja bei Steuer – siehe Soli, siehe Sektsteuer). Und dieser Fakt wurde bei dem Hinweis auf die Entlastung der Mieter, die ja keine Kosten einer Straßenbeitrags-satzung tragen müssen, geflissentlich vergessen. Diese ganze Argumentation hilft nur dem Bgm. und dem Koalitionsführer aus der Bredouille, die glasklar und ohne wenn und aber in der 19. Stavo am 16.05. verkündet haben, es wird k e i n e Mehrbelastung für die Bürger geben. Wie gesagt, tolle Unterstützung einer Oppositionspartei für schwarz/grün !!

  4. Schreibfehler in meinem Kommentar. Es war natürlich die 10. Stavo und nicht die 19.

  5. Ich stelle fest, die Sozen sind die einzigen, die bei diesem komplizierten Verfahren nicht so tun als ob und dem Bürger nicht verarschen wollen!!! Vielleicht sollten mehr Pfarrer Fraktionsvorsitzende werden?! Ich hoffe die Bürger durchschauen das falsche Spiel!

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