Bundestag beschließt Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Parlament
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Opposition kritisiert unveränderten Entwurf und unklare Angaben zur CO2-Einsparung

Lange wurde über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gestritten – auch zwischen den Ampelpartnern, bis an den Rand des Koalitionsbruchs. Am Freitag wurde der Gesetzentwurf (20/6875) in namentlicher Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen und FDP vom Bundestag beschlossen.

Mit dem Gesetz soll der Ausstieg aus Gas und Öl im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Mit einer Einschränkung: Die Regelungen gelten erst einmal nur für Neubaugebiete. Für Bestandsbauten wird die verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung wichtig.

Wärmeplanung Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern 2028 vorliegen. Mit der Wärmeplanung sollen die Kommunen ihren Einwohnern aufzeigen, welche Versorgungsmöglichkeiten mit regenerativen Energien vor Ort künftig vorhanden sein werden. Dann können Wohnungseigentümer wählen. Grundsätzlich gilt dabei: Bestehende Heizungen müssen nicht direkt nach dem Inkrafttreten der Novelle ausgetauscht werden. Es gibt Übergangsfristen. Ältere Heizungen, die die Vorgaben des GEG nicht erfüllen, dürfen weiterbetrieben und auch repariert werden.
Hier die ganze Webseite


Wärmeplanungsgesetz und Gebäudeenergiegesetz verzahnt.

Im Gesetzestext steht Seite 162
Die Bundesregierung wird gebeten, eine bundesweit geltende Verpflichtung einer kommunalen Wärmeplanung zu schaffen, die bereits bestehende Länderregelungen berücksichtigt.

Das Kabinett hat das Gesetz
für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung beschlossen. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die Wärmeplanung vor Ort soll Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen wichtige Informationen geben. Das hilft ihnen bei ihren Investitionsentscheidungen für kosteneffizientes, klimagerechtes Heizen. Quelle

Ich kann nicht feststellen, ob das Wärmeplanungsgesetz schon vom Bundestag verabschiedet wurde.


Zeitenwende im Heizungskeller. Wärmepumpe

GEG zurückgestellt. Hoffen wir, dass ein Sturkopp …..

Die Vernunft hat Einzug gehalten. GEG nach der Sommerpause.
In der Ampel wird noch öffentlich gestritten. Man gaukelt keine Einigkeit vor.


nicht noch auf die Idee kommt, eine Sondersitzung einzuberufen. Das würde bedeuten, dass die Bundestagsabgeordneten aus ihren Urlaubsorten für viel Geld nach Berlin gerufen werden, ihre Hand heben oder auch nicht, und dann wieder zurück in den Urlaub düsen.
Was da an CO2 in die Luft geblasen wird, das interessiert den Vater des Heizungshammer dann wirklich nicht mehr.
Und Euro sparen? Egal ist ja nur Steuergeld.

Für das weitere Verfahren gibt es nun zwei Möglichkeiten: Entweder trifft sich der Bundestag zu einer Sondersitzung in der Sommerpause, die eigentlich nach diesem Freitag beginnt – oder der Beschluss wird auf die Zeit ab September vertagt, wenn der Bundestag regulär wieder zusammenkäme. Quelle: Verfassungsrichter stoppen Heizungsgesetz vorerst

Bundesverfassungsgericht:
Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebäudeenergiegesetz


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes

Hier der Gesetzentwurf

Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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