Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. zum 1.Januar 2021 auf allen Bundesautobahnen die generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h einzuführen;
2. auf zweispurigen Landstraßen die generelle Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einzuführen;
3.auf allen innerörtlichen Straßen Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit festzulegen und Kommunen Entscheidungsfreiheit einzuräumen, die Geschwindigkeit streckenweise zu erhöhen, wo dadurch keine zusätzliche Gefährdung entsteht;
4. die Einführung einer obligatorischen intelligenten Speed-Limiter-Funktion im Rahmen der Regelungen für Intelligent-Speed-Adaptation-Assistenten (ISA) zu prüfen, um die Anzahl der Fälle überhöhter Geschwindigkeiten zu begrenzen;
30, 50, 30, 50. So könnte man die Taktung auf der Dieburger Straße trefflich beschreiben.
„Ja, was wollen die denn eigentlich“, wird sich der ortsfremde Autofahrer denken. Ist hier jetzt 30 durchgängig angesagt oder immer nur ein kleines Stück? Will Rödermark und kann nicht? Fehlt denen das Geld für Schilder?
Fahren Sie aufmerksam von Eppertshausen kommend die Dieburger Straße Richtung Ortsmitte. Ab einem gewissen Punkt werden Sie feststellen, dass nur bei jeder zweiten Einmündung zur Dieburger Straße die Geschwindigkeitsbeschränkung wiederholt wird.
Ich war mir bisher ganz sicher, eine Einmündung hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf. Darum ist für mich die Beschilderung auf der Dieburger Straße lückenhaft und verwirrend.
Scheinbar ist das mit der Einmündung aber nicht unbedingt so.
So wie ich das Urteil vom OLG Hamm verstehe, wird die Geschwindigkeitsbeschränkung bei einer Einmündung NICHTaufgehoben.
Wenn man sich das vor Augen hält, ist das, was in der Dieburger Straße an Schildern angebracht wurde, weder Fisch noch Fleisch. Da fragt man sich doch, warum stellt man z.B. am Bahnübergang nicht ein 30er-Schild auf (evtl. mit der Zusatzangabe 600 Meter) und beendet diese Strecke an der Einmündung zum Breidert. Das ganze natürlich umgekehrt von Eppertshausen kommend. Wäre eine schlanke Lösung und der Schilderwald wäre stark ausgedünnt. Zwar nicht unbedingt empfehlenswert, aber zulässig.
Ansonsten muss das Ordnungsamt konsequenterweise den Schilderwald aufforsten.
Könnte eine Blaupause für die Babenhäuser Straße sein.