Vorerst keine Reparatur der StVO-Novelle

Bundesrat
Bundesrat

Verkehrs- und Innenausschuss hatten übereinstimmend empfohlen, die StVO-Novelle inklusive der ergänzten Eingangsformel noch einmal neu zu erlassen – und dabei die ursprünglich beschlossenen, derzeit aber nicht angewandten Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts zu modifizieren: Fahrverbote sollten künftig nur bei Geschwindigkeitsverstößen an Gefahrstellen wie Autobahnbaustellen oder Schulen und Kindergärten sowie im Wiederholungsfall verhängt werden. Rasern sollten dafür aber höhere Bußgelder drohen. Weiter bei bundesrat.de

Ich brauche Hilfe. Darf ich mit meinem Fahrrad einfahren oder nicht?

Ich verstehe das nicht rechtssicher.
Ich verstehe das nicht rechtssicher.

Als Autofahrer müsste ich diese Konstellation von Verkehrsschildern verstehen können. Ohne Verstand sind die bestimmt nicht aufgestellt worden. Ich muss zu meiner Schande gestehen, rechtssicher bekomme ich das nicht hin. Toppt das Gebotsschild das Einbahnstraßenschild (Verbot der Einfahrt)? 🙁
Darf ich mit dem Rad in die Straße einbiegen und mit dem Rad den Bürgersteig befahren?