
Als Autofahrer müsste ich diese Konstellation von Verkehrsschildern verstehen können. Ohne Verstand sind die bestimmt nicht aufgestellt worden. Ich muss zu meiner Schande gestehen, rechtssicher bekomme ich das nicht hin. Toppt das Gebotsschild das Einbahnstraßenschild (Verbot der Einfahrt)? 🙁
Darf ich mit dem Rad in die Straße einbiegen und mit dem Rad den Bürgersteig befahren?
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Ab dem Einfahrt verboten Schild absteigen, bis zum Schild mit dem kombinierten Fuß-Fahrradweg schieben und dann wieder aufsteigen.
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Der Gedanke dürfte der Erste sein. Ich meine mich daran erinnern zu können, dass ich in einer Einbahnstraße das Fahrrad NICHT in die falsche Richtung schieben darf. Habe deshalb in der STVO nachgesehen.
Zum Zeichen 220 steht dort:
„Es steht parallel zur Fahrtrichtung und schreibt allen Verkehrsteilnehmern auf der Fahrbahn die Richtung vor, Fußgängern jedoch nur, wenn sie Fahrzeuge mitführen.“ https://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_2.php
Das macht nachdenklich.
Was geklärt sein muss, handelt es sch bei der Straße, damit obiges zum Zuge kommt, um eine Einbahnstraße?
Man kann nicht davon ausgehen, dass dies üblicherweise so ist.
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Soweit ich weiß, dürfen Radfahrer nur entgegen der Einbahnstraßen-Richtung fahren, wenn das Zusatzschild „Radfahrer ausgenommen“ oder „Radfahrer erlaubt“ oder so ähnlich angebracht ist, siehe Friedhofstraße. Andererseits betrachte ich aber das blaue Schild und das auf dem Boden aufgemalte Fahradsymbol als Erlaubnis, den Radweg auch in Gegenrichtung zu benutzen. Das Einbahnstraßenschild gilt für mich also nicht für den Radweg. Mein Rat: Oh rühret rühret nicht daran. Sonst wird das Ordnungsamt aktiv und stellt ggf. neue oder zusätzliche Schilder auf.
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Ich müsste wirklich mal bei Gelegenheit nachsehen, ob es sich auch um eine Einbahnstraße handelt. Zu 100% lässt es sich nicht von den im Bild sichtbaren Schildern ableiten.
Die Bezeichung „Du (also ich) bist ein Korinthenkacker“ dürfte hier sogar zutreffend sein. Aber das hat mich halt mal interessiert.
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