Bebauungsplan A 29. „Westlich des Bahnhofs“

Heute auf der Tagesordnung. Gelände Hitzel & Beck
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“, erneuter Satzungsbeschluss

[..]Seit dem Satzungsbeschluss vom 18.11.2014 hat sich zu Ziffer I. 1.10 der Begründung zum Bebauungsplan (Immissionsschutz/Störfallbetrieb; Seveso II-Richtlinie) eine Neubeurteilung des Sachverhalts ergeben.
Hintergrund: Nach der neuen Richtlinie Seveso III, mit deren Veröffentlichung alsbald zu rechnen ist, würde der Betrieb der Fa. Hitzel Oberflächentechnik, Senefelder Straße 7, aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfallen[..] Quelle: bgb Rödermark Punkt Ö6

Nachdenklich stimmt: „Seit dem Satzungsbeschluss hat sich etwas geändert.“ Was wäre gewesen, wenn diese Änderung nicht gekommen wäre? Hätte das Gelände Hitzel & Beck dann nicht bebaut (Wohnbebauung) werden dürfen?
 
OK. Der Bund hat sich Zeit gelassen, um ein Gesetz umzusetzen. (Seveso II -> Seveso III)
 
Dann hoffen wir einmal, dass die Firma aus der „Klassifizierung als Störfallbetrieb“ herausfallen wird. Warum man einen neuen Satzungsbeschluss herbeiführen muss, obwohl die alten und kommenden Bestimmungen bekannt sein mussten, wird wohl heute erklärt werden.
 
Nach der Sitzung für mich keine neuen Erkenntnisse. Lassen wir den Artikel aber einmal so stehen wie der Bürgermeister gesagt hat, „Es wird für die Stadt kein Schaden entstehen“.


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