Feuer in einer Galvanisierungsfabrik ausgebrochen.

Feuer/Brand in der Senefelderstraße
Feuer/Brand in der Senefelderstraße

Rödermark. Feuer in einer Galvanisierungsfabrik ausgebrochen.

[..]Viel Arbeit für die Feuerwehr in Rödermark und aus dem ganzen Landkreis: Im Ober-Rodener Industriegebiet ist in der vergangenen Nacht eine Fabrikhalle in Brand geraten. Das Feuer war gegen 3.40 Uhr in einer Galvanisierungsfabrik ausgebrochen – in solchen Betrieben werden Metallstücke veredelt. Bis in den Morgen hinein war die Feuerwehr im[..] Lesen Sie weiter bei OP-Online

Mal sehen welcher Betrieb das war (Gelände Oberflächentechnik Hitzel). Gefährlich (Galvanisierungsfabrik, eine große Rauchsäule stieg in den dunklen Himmel) kann es für die Bevölkerung nicht gewesen sein. Man hätte sonst die Bevölkerung warnen müssen. Bevölkerung wurde per Radio und Lautsprecherdurchsage  gewarnt. Man sollte Türen und Fester geschlossen halten. Kurz danach gab es Entwarnung. Es bestand keine Gefahr.

Siehe auch
» Seveso-III. Schwere Kost. Ein MUSS für jeden Stadtverordneten.
» Seveso II
» Sitzung vom 8.07.2015
» Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“
» Großeinsatz: Lagerhalle mit Chemikalien brennt ab

Bebauungsplan A 29. „Westlich des Bahnhofs“

Heute auf der Tagesordnung. Gelände Hitzel & Beck
6. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses

Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“, erneuter Satzungsbeschluss

[..]Seit dem Satzungsbeschluss vom 18.11.2014 hat sich zu Ziffer I. 1.10 der Begründung zum Bebauungsplan (Immissionsschutz/Störfallbetrieb; Seveso II-Richtlinie) eine Neubeurteilung des Sachverhalts ergeben.
Hintergrund: Nach der neuen Richtlinie Seveso III, mit deren Veröffentlichung alsbald zu rechnen ist, würde der Betrieb der Fa. Hitzel Oberflächentechnik, Senefelder Straße 7, aus der Klassifizierung als Störfallbetrieb herausfallen[..] Quelle: bgb Rödermark Punkt Ö6

Nachdenklich stimmt: „Seit dem Satzungsbeschluss hat sich etwas geändert.“ Was wäre gewesen, wenn diese Änderung nicht gekommen wäre? Hätte das Gelände Hitzel & Beck dann nicht bebaut (Wohnbebauung) werden dürfen?
 
OK. Der Bund hat sich Zeit gelassen, um ein Gesetz umzusetzen. (Seveso II -> Seveso III)
 
Dann hoffen wir einmal, dass die Firma aus der „Klassifizierung als Störfallbetrieb“ herausfallen wird. Warum man einen neuen Satzungsbeschluss herbeiführen muss, obwohl die alten und kommenden Bestimmungen bekannt sein mussten, wird wohl heute erklärt werden.
 
Nach der Sitzung für mich keine neuen Erkenntnisse. Lassen wir den Artikel aber einmal so stehen wie der Bürgermeister gesagt hat, „Es wird für die Stadt kein Schaden entstehen“.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011