Nachtrag zur Sitzung vom 8.07.2015

Nachtrag zur Sitzung vom 8.07.2015
Zu einem Antrag der Koalition aus 9/2013 zu Bienenvölker konnte der Bürgermeister Aktivitäten vermelden.

Erst vor 6-8 Wochen wurde vom BM, im Zusammenhang mit der neuen Apfelweinkelterei Lang&Lotz das Thema angegangen und die Genehmigung für eine Ansiedlung neuer Bienenvölker auf Streuobstwiesen erteilt.

Wie es der Zufall wollte, ist dadurch Bewegung in einen Antrag aus 9/2013 gekommen. Die sonst so redselige Koalition, die diesen Antrag vor ca. 2 Jahren gestellt hat, war erstaunlich ruhig. Man hat einen Antrag gestellt und sich nicht mehr darum gekümmert.

Fazit: Ein Zufall half, um zumindest den Anschein erwecken zu können, wir (Verwaltung) kümmern uns um die Aufträge der Stadtverordneten. Zum Antragsteller. Was kümmert mich noch ein Antrag, wenn ich den gestellt und durchbekommen haben?

Da gibt es von der Koalition einen neuen Antrag, der scheinbar auch nach dem Motto gestellt wurde, „stellen wir mal einen Antrag“. Es handelt sich dabei „um die Rodau in der Ortslage von Ober-Roden“ erlebbarer zu machen. Dass es bereits eine Leitbildgruppe gibt, die sich auch aktiv um die im Antrag aufgeführten Punkte kümmert, ist dem Antragsteller wohl entgangen.

Fazit: Weg mit diesem Antrag. Die Koalition kennt sich wohl im eigenen Haus nicht mehr aus.

Bei der 46. öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses wurde unter Punkt Ö6 über den Antrag Bebauungsplan A 29 „Westlich des Bahnhofs“, erneuter Satzungsbeschluss beraten.

Um was geht es da? Schwierig im Detail, recht einfach in der Erklärung. Bei der Richtlinie Seveso II darf man in einer Entfernung von 400 Meter zu einem Störfallbetrieb keine Wohnbebauung durchführen. Bei der geplanten Bebauung des ehem. Hitzel+Beck Gelände liegt ein solcher Fall vor. Der Störfallbetrieb unterliegt zurzeit den Regeln von Seveso II soll aber nach den neuen Richtlinien in Seveso III eingestuft werden. Damit würde die 400 Meter Zone entfallen. Soweit die Erklärung.

Als Bauherr (Gelände Hitzel&Beck) kann man unter der Voraussetzung, es gibt einen Störfallbetrieb Seveso II in dem genannten Abstand, nicht mit dem Bau beginnen. Und auf eine vage Aussage, dass der Störfallbetrieb bis spätestens Ende Juni (so die Stadtverwaltung) in Seveso III eingestuft wird, kann man sich als Unternehmer wohl kaum einlassen. Der Magistrat hat sich von der Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung geben lassen, eine Vereinbarung mit dem Bauherren zu treffen. Platt ausgedrückt. „Fang an zu bauen. Wenn Seveso III für den Störfallbetrieb nicht kommen sollte, bezahlt die Stadt die Rechnung“

Die FDP hat nachgefragt, ob der Störfallbetrieb jetzt nach Seveso III eingestuft ist.

Es konnte keine Antwort gegeben werden.

Fazit. Frist ist abgelaufen. SEVESO III sollte der Störfallbetrieb jetzt haben. Niemals bei einem Antrag einer anderen Frist zustimmen wie mündlich vorgetragen. Im Antrag steht „Veröffentlichung alsbald“
Da wird eine Vereinbarung getroffen die dem Bürger gravierende Kosten verursachen könnte. Fragt man die Verantwortlichen nach dem Stand der Dinge, kennt man die Antwort nicht. Gibt es da Probleme?

Siehe auch
Man will keinen Drogerie Discounter an der Senefelderstr.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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One Reply to “Nachtrag zur Sitzung vom 8.07.2015”

  1. Orischinal- Zitat aus dem „Rodauantrach“ der GROKO- Darsteller aus Urbich (Dass die Frau Henschler vom Nabu als Stadt-Leitbild-Patin schon dran schafft, habbe die beide net gerafft!):

    (…) Gedanklich lässt sich der Bauchlauf in Ober-Roden in vier Teilabschnitte darstellen (—)

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