(Siehe auch starweb.hessen. Gesetz- und Verordnungsblatt)
Der Tabelle nach A16. Z.B. Eppertshausen.
Der Tabelle nach B4.Z.B. Rödermark.
Soweit das Amt einer hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtin oder eines hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten einer Besoldungsgruppe der Besoldungsordnung A zugeordnet ist, richtet sich die Höhe des Grundgehalts abweichend von §28 des Hessischen Besoldungsgesetzes nach dem Grundgehaltssatz der Endstufe der jeweiligen Besoldungsgruppe.
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Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011