RBgT zur Klage vor dem Verwaltunsgerichtshof

RBgT, Rödermärker Bürgergruppe gegen Fluglärm und Tiefflüge
Hessischer Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der Stadt Rödermark am 27.Mai 2014 abgewiesen
Geschrieben von Hoffmann, Rainer

Das jüngste Urteil des hessischen Verwaltungsgerichthofs in Sachen Fluglärm und Tiefflüge betrifft die vergangenes Jahr dort eingereichte Klage der Stadt Rödermark gegen die 245. Durchführungs-Verordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung. Diese von der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) 2008 auf den Weg gebrachte und auf Veranlassung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung (BAF) 2010 revidierte DVO brachte Rödermark die zunächst schnell steigende Zahl von Tiefflügen sogenannter „High Performance Aircrafts“ (HPA, das sind vor allem Business Jets mit bis zu 20 Tonnen Gewicht) auf einer quer über die Stadt führenden Route. Eine erstes Resümee der RBgT lautet: Das Verwaltungsgericht konnte zwar die im Sinne Rödermarks vorgebrachten Argumente durchaus nachvollziehen und dafür Verständnis aufbringen, wie die vorsitzende Richterin gelegentlich verlauten ließ, und dass es mit einer Anhörung der Stadt vor Erlass der beklagten 245. Durchführungsverordnung (DVO) zur Luftverkehrsordnung aus heutiger Sicht hätte besser laufen können. Aber das war eben nicht „rechtsentscheidend“, wie es wiederholt zu den von der Stadt bzw. von ihrem Klagevertreter mit großem Einsatz und guten Begründungen zahlreich vorgebrachten Entgegenhaltungen hieß. Ohne der erst in einigen Wochen zu erwartenden Urteilsbegründung vorgreifen zu wollen, war der Tenor der vorsitzenden Richterin etwa folgender: Vielmehr seien die allermindesten Voraussetzungen für die Rechtkräftigkeit der 245. DVO seinerzeit nun mal erfüllt, und deshalb ein Einbezug der Stadt Rödermark und ihrer Belange formalrechtlich nicht notwendig gewesen. Und auf der Grundlage des geltenden Luftverkehrsrechts, welches eben die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Luftverkehrs priorisiere, sei so zu entscheiden, wie geschehen. Für alle weiteren Überlegungen und Schritte wollen wir nun die Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Aber sicher war es den zu keiner Zeit aussichtslosen Versuch wert gewesen, die 245. DVO (->HPA-Anflugroute) zu Fall zu bringen, auch wenn es nicht nur die Stadtverwaltung und vor allem die beauftragte Anwaltskanzlei, sondern auch alle Aktiven der RBgT seit 2013 einen enormen Arbeitsaufwand gekostet hat, die Klage in etlichen Besprechungen und ausführlichen schriftlichen Darlegungen mit juristischer ebenso wie mit fachlicher Substanz so viel wie möglich zu füllen. Doch zum Unverständnis der betroffenen Bürger: Am Ende haben für den Verwaltungsgerichtshof weder die formalrechtlich begründbaren noch die in der Sach-Erörterung vorgetragenen und von unserer Seite flugtechnisch fundierten Einwendungen gezählt, so vernünftig und nachvollziehbar diese auch gewesen sein mögen.
Quelle: RBgT Rödermark.

Wie sicher sind die Anflüge auf Egelsbach?

Wie sicher sind die Anflüge auf Egelsbach?
Bedenken ernst nehmen
 
Pressemeldung der RBgT (Rödermärker Bürgergruppe gegen Tiefflug)

Wie sicher sind die Anflüge auf Egelsbach? Bedenken ernst nehmen
Durch den erneuten Absturz – diesmal eines Business-Jets – im Anflug auf Egelsbach am Abend des 1. März sieht die „Rödermärker Bürgergruppe gegen Fluglärm und Tiefflüge“ RBgT ihre Befürchtungen bestätigt.
Da bei Anflügen auf Egelsbach die Sicherheitsmindesthöhe über bebautem Gebiet ständig unterschritten wird, weist die RBgT bereits seit ihrer Gründung vor zwei Jahren immer wieder auf das große Sicherheitsrisiko der tieffliegenden Jets hin. Jetzt haben die Befürchtungen traurige Wahrheit erlangt. Die RBgT bedauert dies sehr.
Der Flugplatz Egelsbach befindet sich im Bereich des Flughafens Frankfurt. Demgemäß müssen die Egelsbach anfliegenden Flugzeuge unterhalb des für Frankfurt reservierten Luftraums bleiben, der in einer Höhe von 1.500 Fuß = 457 m über Normal Null (NN = mittlerer Meeresspiegel) beginnt. Das Gelände in und um Rödermark liegt in einer Höhe von bis zu 180 m über NN, hinzu kommen Gebäude und zahlreiche Hochspannungsmasten. Damit fliegen die Jets den Flugplatz Egelsbach nur knapp über den Rödermärker Häusern an.
Zudem geschieht dies in einem Luftraum, in dem sich auch zahlreiche andere Flugzeuge und Hubschrauber bewegen, die den Anflug der Business-Jets auf Egelsbach in gleicher Höhe kreuzen.
Die RBgT hält es – auch wenn seitens der zuständigen Behörden beständig auf den Einklang der Anflüge mit dem Gesetz hingewiesen wird – nicht für ausgeschlossen, dass es auch über Rödermark zu einem Absturz kommen kann.
Unabhängig von den Gründen, die letztendlich zum Absturz des Jets vor Egelsbach geführt haben und die sicher erst in einigen Monaten aufgeklärt sein werden, fordert die RBgT, dass keine Anflüge über Rödermark stattfinden und Anflüge auf Egelsbach nur bei Sichtverhältnissen entsprechend der einschlägigen Sichtflugbedingungen stattfinden.
Was ein immer wieder ins Spiel gebrachtes Instrumentenlandesystem (ILS) betrifft, spricht dagegen vor allem, dass es nicht vor möglichen Pilotenfehlern schützen und es vielmehr die Voraussetzungen schaffen würde, dass die Tiefflüge über Rödermark deutlich zunähmen. Neben dem bei diesen Landeanflügen weiterhin bestehenden Sicherheitsrisiko hätte Rödermark dann auch noch eine höhere Lärmbelastung.

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