Rödermark Erzieher Ausschuss Familie und Soziales.
Ich glaube, diesem Antrag können die Stadtverordneten weder zustimmen noch ablehnen. Unter der Beratungsfolge steht bei der Stadtverordnetenversammlung auch nur „Anhörung“. Obwohl, unter Vorlage-Art: Beschlussvorlage steht.
Der einzige Antrag bei der Ausschusssitzung am 07.06.2016
Sachverhalt/Begründung:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag sollen rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet werden. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Gründe:
Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung.
Übertarifliche Zahlungen waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft freiwillige Leistungen (Schutzschirmvertrag).
Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.
Für den Fall, dass in Zukunft in Einzelfällen die Voraussetzungen für Vergütung nach Eg S 8b erfüllt wären, müssten dann weitere übertarifliche Sonderregelungen geschaffen werden.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.
Eine erneute übertarifliche Bezahlung wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber den nichtbevorzugten Beschäftigten der Stadt.
Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend der Tarifeinigung vom 30. September 2015 zum Sozial- und Erziehungstarifvertrag werden rückwirkend zum 1. Juli 2015 die Erzieherinnen und Erzieher der Kinderbetreuungseinrichtungen der Entgeltgruppe S 8a zugeordnet. Ab diesem Zeitpunkt entfallen dann die seither gewährten persönlichen Zulagen, die der Höhergruppierung von Eg S 6 (alte Vergütungsgruppe) nach Eg S 8 (alte Vergütungsgruppe) entsprochen haben. Für den Fall, dass die Zuordnung zur Eg S 8a unter gleichzeitigem Wegfall der Zulage zu einer geringeren Bruttovergütung führt, erhält die Erzieherin bzw. der Erzieher eine persönliche Zulage in Höhe des entsprechenden Unterschiedsbetrages. Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.
Quelle: bgb.roedermark.de
Screenshot: Antrag
Für mich ist das Ganze ein fürchterliches Durcheinander. Handwerkliche Fehler scheinen die Ursache zu sein. Die – Personalabteilung muss es nun richten -. Richten für WEN?
Ich bin dabei, zunächst für mich, ein wenig Licht ins Dunkle zu bringen. Wenn mir das dann gelingen sollte, werde ich den Artikel: Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? freischalten.
Lesen Sie auch Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung? .
Es gab scheinbar KEINE Höhergruppierung nach S8. Es wurde wohl NUR eine Bezahlung nach S8 vereinbart. […]und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan.[..] Quelle: Stadt Rödermark
Für den ersten Überblick sollte Sie sich die Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa ansehen.
Rödermark intern.
Beschäftigte bei der Stadt Rödermark.
Ohne KBR, FB4 (Kinder) und Beamte.
Im Jahr 2018 99 Beschäftigte.
Im Jahr 2024 waren es schon 139 Beschäftigte
2019 insgesamt 277 -- 2024 Insgesamt 382
Die Anzahl der Mitarbeiter für 2024 muss evtl. nach unten korrigiert werden. Evtl. um 40 Mitarbeiter im FB4