Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Ein Punkt bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016. Tagesordnungspunkt Ö5.
 
Eine vom Magistrat gemachte Zusage soll zurückgenommen werden. HöherGRUPPIERUNG der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 (jetzt S8b)
Erklärung:
S6 entfällt im Tarifvertrag. S6 ist jetzt S8a.
S8 entfällt. S8 ist jetzt S8b
D.h., wenn die Erzieher sich jetzt in der S8a befinden, erfolgte KEINE Höhergruppierung.

[..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen.[..] Quelle: OP-Online am 9.4.2015 .

Einen Widerspruch kann ich nicht finden.

Kurzfassung.
Alles, was hier zusammengetragen wurde, stammt aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Aussagen von mir befragten Personen finden hier keinen Niederschlag.

Ordnet man all diese Aussagen richtige ein, ergibt sich für mich folgende Situation.

Planung
» Vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter, wurde die Zusage gegeben, alle Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 einzuordnen.

» Zum Zeitpunkt der Zusage, die Mitarbeiter in die Gehaltsgruppe S8 einzugruppieren, gab es die Gehaltsgruppen S8a und S8b nicht.

» Den Erziehern entstehen bei der Höhergruppierung (S6 nach S8) KEIN finanzieller Schaden. Ist tariflich festgehalten und nachzulesen. Lediglich eine Einstufung in eine niedrigere Stufe könnte vereinzelt vorkommen. Bedeutet aber in diesem Fall kein Nachteil für die Mitarbeiter.

» Die Erzieher müssten sich nach der tariflichen Einigung, Mitte 2015, in der neu geschaffenen Gehaltsgruppe S8b befinden.

» Gehaltsgruppe S8b ist von den Tarifpartnern (Verdi, VKA) für die Eingruppierung der Erzieher der Gruppe S6 NICHT vorgesehen.

» Eine Bezahlung nach S8b (so wie es in Rödermark eigentlich sein müsste) ist schlichtweg nicht zu bezahlen.

» Die für mich absolut nicht nachvollziehbare Aktion des Ersten Stadtrates hat den Bürgern ca. 300.000,00 Euro gekostet. (200.000,00 p. Jahr)

» Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.

Wie diese Versprechen scheinbar umgesetzt wurde.

» Die Mitarbeiter wurden nicht wie zugesagt am 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert.

» Man zahlte den Mitarbeitern der Gruppe S6 über eine übertarifliche Zulage das Gehalt eines Mitarbeiters der Gruppe S8

» Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifabschluss die Gehaltsgruppe S8a einsortiert. Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.


Hier die Langfassung

Der Artikel soll aufzeigen, dass es besser ist, tarifliche Aufgaben denjenigen zu überlassen, die dazu berufen sind. Für die Arbeitgeber Verdi und für den Arbeitnehmer VKA. Zu einem solch tiefen Eingriff in die Gehaltsstruktur, wie es in Rödermark gemacht wurde, gehört schon viel Mut. Nun ja, als Mut würde ich es NICHT bezeichnen.

Höhergruppierung nach S8 oder nur „nach S8 vergütet“
Bevor Sie weiterlesen, sollten Sie sich diesen Antrag (Anhörung) der Personalabteilung lesen.
Die Stadtverordneten können über Personalangelegenheiten NICHT entscheiden. Die im Folgenden erwähnten Abstimmungen betrafen immer nur die „Gebühren“. Die in der Begründung aufgeführte „Höhergruppierung“ bedarf keiner Zustimmung/Ablehnung der Stadtverordnetenversammlung.

Soweit richtig. Personalangelegenheiten fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stavo. Hier muss man aber den Zusammenhang betrachten. Die zur Abstimmung vorgelegte Gebührensatzung ist an die „Höhergruppierung“ der Erzieher gekoppelt. So jedenfalls kann man es der Begründung zum Antrag entnehmen. [..]Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.[..] Quelle: bgb.roedermark.de (Hervorhebung durch den Admin)

Der ganze Akt war laut Herrn Rotter notwendig, um die Personalsituation im Bereich der Erzieher zu sichern und ausbauen zu können. Der Satz in dem Antrag der Personalabteilung spricht aber eine andere Sprache: „[..]Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.[..]“. Demnach war der ganze Akt mit der besseren Bezahlung durch den Ersten Stadtrat wohl eine schlecht überlegte Aktion, die dem Bürger so richtig Geld gekostet hat. Wenn man jetzt zu dem Satz der Personalabteilung noch die Stellenanzeige für Erzieher betrachtet (siehe weiter unten), könnte man leicht dem Gedanken verfallen „was für ein Durcheinander“.

Freie Wähler Rödermark und die FDP Rödermark haben schon frühzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass eine höhere Bezahlung der Erzieher wohl der falsche Weg sei. [..]FDP und Freie Wähler zweifelten, dass die höhere Bezahlung der Erzieherinnen angesichts des leergefegten Marktes den gewünschten Effekt bringt.[..] Quelle: FR-Rundschau 20.02.2014

Man kann sich natürlich auf den Standpunkt stellen. Egal, ob Höhergruppierung von S6 nach S8 oder Vergütung nach S8, “ Hauptsache die Kohle stimmt.“ Warum es einem NICHT egal sein kann, wird Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels erklärt.

Was letztendlich den Erziehern der Stadt Rödermark zu dem mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung zugesagt wurde, kann ich (noch) nicht wissen. In den öffentlich zugänglichen Unterlagen/Presse spricht man einerseits am 18.02.2014 bei der Stavo unter Sachverhalt/Begründung von einer „Höhergruppierung ab dem Haushaltsjahr 2015 “ und andererseits z.B. am 13.05.2015 von einer „freiwilligen Leistung„. Hauptsache, die Protagonisten haben noch den Durchblick.

Am 4.8.2014 gab es jedoch folgende Aussage, die der Aussage in der Begründung zum Stavo Beschluss (Höhegruppierung) bestätigt.

H. Rotter. 4.8.2018 Zusage für eine neue Gehaltsgruppe. Komplettes Schreiben unter folgendem Link
H. Rotter. Zusage für eine neue Gehaltsgruppe

» 04.08.2014 Info zu den Betreuungsgebühren. Seite 1 und Seite 2.
Damit dürfe eigentlich alles klar sein. Man hat der Elternschaft mitgeteilt, dass diese durch die Gebührenerhöhung der Stadt die Möglichkeit geben, die Erzieher in eine höher Gehaltsgruppe (S8) einzustufen um damit die Qualität der Kinderbetreuung weiterhin garantieren können. Die tarifliche Voraussetzung für eine Einstufung in diese Gruppe (S8)  ist NICHT gegeben. Das hätte Herr Rotter wissen müssen. Hier hakt jetzt die Personalabteilung mit ihrem Antrag  ein.

Auszug aus dem Antrag der Personalabteilung zu Stavo 21.06.2016
Auszug aus dem Antrag der Personalabteilung zu Stavo 21.06.2016

Wenn die scheinbar zugesagte „Höhergruppierung“ vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter (siehe Schreiben 4.8.2014, Seite 2) zutreffend ist, hätte man, dem obigen Text der Personalabteilung zu folgen, den unter 4) aufgeführten Weg beschreiten müssen. Und zwar für die Höhergruppierung ab 1.1.2015 von S6 nach S8. (ohne Anhängsel). Wichtig zu wissen. Eine Höhergruppierung bedeutet auch andere Eingangsvoraussetzungen für die höhere Gehaltsgruppe. Da die Höhergruppierung ALLE Erzieher der Gehaltsgruppe S6 betroffen hat, war beiden Parteien vollkommen klar, dass die Eingangsvoraussetzungen für S8 NICHT gegeben sind. Auf die rechtliche Situation möchte ich nicht näher eingehen. Suchen Sie selber einmal nach – kon­sti­tu­ti­ve de­kla­ra­to­ri­sche -. Wenn man wie geplant verfahren hätte, gäbe es deshalb auch zunächst keinen Grund, die Erzieher nach dem Tarifabschluss nicht in die Gehaltsgruppe S8b einzustufen. Ich rede nicht davon, ob es bezahlbar ist. So hätte die konsequente Weiterführung einer wohl getroffenen Zusage vom Ersten Stadtrat aber sein müssen. Nach dem neuen Tarifabschluss zwischen den Partnern Verdi und KVA, die für das Gehaltsgefüge / Eingruppierung zuständig sind und auch die Fachleute haben einen wasserdichten Vertrag abzuschließen, hätten die Erzieher (sollten sich ja ab dem 1.1.2015 in S8 befinden)  in die Gruppe S8b einsortiert werden müssen. Allerdings gäbe es davor evtl. noch eine kleine rechtliche Lücke, die aber ein Arbeitsgericht klären müsste. Siehe die finanziellen Auswirkungen am Ende des Antrags der Personalabteilung

Interessant ist auch der Punkt 6. Was sagen wir denn dazu? Die Erkenntnis braucht man doch wohl kaum in dieser Form öffentlich zu machen. Dass es sich bei der Aktion von Herrn Rotter um eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter gehandelt hat, liegt meines Erachtens doch wohl auf der Hand. OK. Jetzt weiß es JEDER.

Verzögerungen mit der „Höhergruppierung“ kann es gegeben haben. Das Haushaltsjahr beginnt am 1.5.2015. Eine Sicherheit gibt es aber erst mit der vom RP erteilten Haushaltsgenehmigung. Man kann sich deshalb gut vorstellen, dass man bis zu diesem Zeitpunkt „nach S8 vergütet hat“ und als „freiwillige Leistung“ deklariert. Eine „Höhergruppierung“ ist nicht nur mit einem monetären Vorteil verbunden, sondern bringt die Erzieher eine Stufe höher auf der Karriereleiter. Dann noch: Eine „freiwillige Leistung“ kann zurückgenommen werden. Eine „Eingruppierung“ zurückzunehmen, bedarf einer Änderungskündigung.

Hintergrundinformationen zur Entlohnung der Erzieher.
Vielleicht es was trocken; muss aber sein. Beachten Sie aber bei den Zahlen, dass eine jährliche Anhebung der Bezüge laut Tarifvertrag erfolgt.
A) Wenn man die Erzieher ab dem Haushaltsjahr 2015 (1.1.2015) neu eingruppiert hat/hätte, würden sich ALLE Erzieher der Gehaltsgruppe S6 VOR DER anstehenden NEUGRUPPIERUNG, verhandelt mit den Tarifpartnern (Verdi, VKA), in der Gehaltsgruppe S8 befinden. Beiden Parteien war bekannt, dass  die tariflichen Eingangsvoraussetzungen für die Höhergruppierung NICHT gegeben sind.
Mitarbeiter der Gehaltsgruppe S8 sind dann NACH dem Tarifabschluss in die Gruppe S8b einzuordnen.

B) Hat man die Erzieher NICHT neu eingruppiert, befanden sich diese VOR dem Tarifabschluss weiterhin in der Gehaltsgruppe S6. Eine Höhergruppierung erfolgt dann in die neue Gehaltsgruppe S8a
Da die tarifliche Eingangsvoraussetzung der Gruppe S8a gleich mit der alten Gruppe S6 ist, ist der tarifliche Weg eindeutig und sicher.

Kostet Fall A) Mitarbeiter, die der Gruppe S6 Stufe 6 zugeordnet waren, beziehen nach der Höhergruppierung ein Gehalt von 3.600,00 €.
Weg der Eingruppierung S6 –> S8 –> S8b

Kostet Fall B) Hätte man die Gehaltsanpassung der Erzieher(innen) den Tarifpartnern überlassen
Gehalt aktuell: Gruppe S6, Stufe 6 3.289,06 €
Gehalt neu: Gruppe Sa Stufe 6 3.427,50 €
Weg der Eingruppierung S6 –> S8a

Das entspricht eine Gehaltssteigerung von: 138,44 (ca. 4,2%) anstelle von 310,91 (ca. 9,45%).
Jetzt dürfte klar sein, warum eine „Höhergruppierung“ für die Mitarbeiter besser ist, als eine „Vergütung nach XYZ“

Wären die Mitarbeiter, den Weg S6 -» S8 -» S8b gegangen, würden diese bei künftigen Gehaltssteigerungen in den vollen Genuss der Erhöhung kommen. Es würden nicht wie geplant Kürzungen anstehen. [..]Die Zulage wird mit den nächsten allgemeinen tariflichen Entgeltanhebungen und persönlichen Stufensteigerungen verrechnet, bis sie aufgezehrt ist.[..] Quelle: Antrag der Personalabteilung

Siehe: Rechnung mit Tabelle nachvollziehbar unter Einigungspapier. Neues Gehalt für Erzieher und Kinderpfleger

Vor nicht allzu langer Zeit konnte man in der Dreieich Zeitung Bessere Gehälter für das Personal seien dringend erforderlich, denn die Kommune bekomme den Mangel an qualifizierten Fachkräften und das Buhlen um die heiß begehrten Vorschulpädagogen im Wettstreit mit den Nachbarstädten schon jetzt zu spüren. Werde nicht – mit mehr Gehaltsanreiz – gegengesteuert, so drohe Rödermark den Anschluss zu verlieren.“ Hierzu schreibt die Personalabteilung der Stadt Rödermark in ihrem Antrag: [..]Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation
verbessert
.[..] Quelle: Antrag der Personalabteilung zur Stavo 21.06.2016

Um den Anschluss nicht zu verlieren, wurde bei der Stavo vom 18.02.2014 dem Antrag der „Fachabteilung Jugend“ VO/0018/14   „im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte“ zugestimmt.

[..]Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden.
Gemäß der in den Gesprächen mit den Elternbeiräten getroffen Vereinbarung werden die Gebührensätze ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 bis zum Kindergartenjahr 2018/2019 linear jährlich um 3 % erhöht.[..] Auszug aus der Vorlage VO/0018/14

Die Höhergruppierung kostet dem Bürger ca. 200.000,00 Euro

Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S 8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. Das koste die Schutzschirmkommune jährlich 200.000 Euro mehr. Ich kann in diesem Zusammenhang keinen Hinweis darauf finden, dass Rödermark eine Schutzschirmkommune ist. Quelle: OP-Online

Zwischenzeitlich wurden auch der richtige Vertragspartner für die Arbeitnehmer (VERDI) und Arbeitgeber (VKA) tätig.

Am 30.09.2015 gab es dann eine Einigung zwischen dem Tarifpartner Arbeitnehmer (Verdi) / Öffentlicher Dienst (VKA).

Wir erinnern uns. Mit dem Stadtverordnetenbeschluss wurden die in der Gehaltsgruppe S6 eingestuften Erzieher ab Haushaltsjahr 2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert. Bei dem zugestimmten Antrag kein Hinweis darauf, ob die höhergruppierten Mitarbeiter die für S8 vorgegebene Anforderungen/Qualifikationen erfüllen.

[..]Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[..] Quelle: Niederschrift der 23. Stavo Punkt 10.1


Stellenanzeige für Erzieher in Rödermark. S6 bietet man an, obwohl S8 möglich
Wenn NUR „nach S8 vergütet“ macht die noch im Oktober 2014 geschaltete Anzeige, die Stelle mit der Vergütung nach S6 auszuschreiben, Sinn. Obwohl man uns darauf hingewiesen hat „mit S6 bekommt man keine Erzieher mehr“ wurde im Oktober 2014 noch Erzieher gesucht, die nach der Gehaltsgruppe S6 entlohnt werden. Dass man aber ab 2015 eine „Vergütung nach S8“ erhält, wird in der Stellenanzeige nicht erwähnt. Es kann natürlich auch sein, dass der ganze Stadtverordnetenbeschluss nicht/später/anders umgesetzt wurde. Siehe hierzu: Rödermark. Erzieher(in) gesucht.

Eine abschließende Vermutung von mir. „Die ganze Angelegenheit war schon vor der Kommunalwahl bekannt. Man hat nur gewartet, bis die Wahl vorbei ist.“
Warten wir einmal ab, bis die Bürgermeisterwahl gelaufen ist. Evtl. kommt dann so ein verträumter Hinweis: „Wir wollen ja nicht, aber der RP hat uns dazu aufgefordert.“ Wozu aufgefordert? In der Haushaltsgenehmigung für den Doppelhaushalt 2015/2016 steht, dass die Stadt Rödermark im Jahr 2017 eine Straßenbeitragssatzung einzuführen, um eine Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2017 nicht zu gefährden.

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Stavo am 21.06.2016
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Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

3 Replies to “Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?”

  1. Herr Rotter. Sie sollen sich schämen und Ihr Amt niederlegen.

  2. Rotter darf kein Bürgermeister werden. Seine Glaubwürdigkeit tendiert gegen Null.
    Stellt sich zur Kommunalwahl und nimmt sein Amt nicht an. Verarsche,
    Sage vor der Kommunalwahl den Erzieher eine Höhergruppierung zu und macht es nicht. Verarsche.
    Wo werden die Bürger von Rotter noch verarscht?

  3. Frau Rulewics von der SPD sagte es deutlich. Die Politik, auch hier in Rödermark, ist eine, die den Bürger nur zur Verzweiflung bringt und die Menschen im Lande, Politikverdrossen. Meiner Meinung nach ist genau diese Politik von Herrn Rotter, eine Politik die auf Bundesebene die Menschen zur AfD treibt. Ich hoffe das die Wähler endlich aufwachen. Ich hoffe das die Erzieherinnen mit den Eltern reden und die Eltern mit ihren Freunden usw.
    Es kann und darf so nicht weiter gehen. Das ist schon lange nicht mehr nur eine Verarschung. Das ist Betrug am Wähler. Wer etwas verspricht und nicht hält als Stadtrat, ist ein Betrüger. Sein Amt setzt eine gesetzliche Treue vorraus.

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