Weiteres zur Buttonlösung Betrug möglich

Trotz Buttonlösung Betrug durch Abzocker möglich.
 
In dem unten genannten Beispiel habe ich gezeigt, wie man ohne den Sendebutton anzuklicken die persönlichen Daten übertragen kann.
 
Wenn Sie NACH Eingabe der persönlichen Daten und VOR dem Klick auf den finalen Button sich noch etwas ansehen wollen (z.B. die AGB) könnten Ihre Daten bereits an den Anbieter übermittelt worden sein. Auch wenn Sie nach dem Lesen (z.B.der AGB) nicht mehr bereit sind, zu bestellen und die Webseite schnellstens verlassen.
 
Ihnen wird es jetzt vor den deutschen Gerichten schwerfallen zu beweisen: – Ich habe den Anmeldebutton / Kaufenbutton nicht gedrückt. Ihnen wird wahrscheinlich KEINER glauben. Auch wenn es eine Vielzahl von Nutzern geben würde, denen das Gleiche widerfahren ist.
 
Der Anbieter (auch wenn dieser ein Abzocker ist) wird Recht bekommen. 🙁
 
Diese gegebene Möglichkeit des Betrugsversuches werden die Abzocker natürlich nicht bei jedem Webseitenaufruf anwenden.
Aber gezielt nach jedem x-Aufruf. Man will es denjenigen schwer machen, die versuchen einen Betrugsversuch nachzuweisen.
 
Natürlich wird man auch verschiedenen automatischen Diensten im WEB verbieten, die betroffenen Seiten in WERBE-Archive abzustellen.
 
Sehen und testen Sie die Beispiele
 
» Persönliche Daten als Cookie?
 
» Ohne Anmeldebutton / Sendebutton die persönlichen Daten übertragen!
 
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Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Falsche Daten angegeben bei Abofallen

Internetnutzer, die auf sogenannte Abofallen hereingefallen sind, waren sich in den meisten Fällen NICHT darüber im Klaren gewesen, einen kostenpflichtigen Dienst in Anspruch genommen zu haben. Sie waren der Überzeugung, sich bei einem KOSTENLOSEN Dienst angemeldet zu haben. Da stellt sich die Frage, ob man sich bei der Falschangabe von persönlichen Daten strafbar macht? Ich habe dazu einen Artikel gefunden, der dieses Thema behandelt. Betrachten Sie das folgende NICHT als juristischen Rat, sondern nur als eine persönliche Meinung eines Blogbetreibers. Fragen Sie, wenn Sie das betreffen sollte, einen Rechtsanwalt.
 
Aus abofallen.info

Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet, ist dies Betrug?

Nein, es ist kein Betrug. Betrug setzt einen Vorsatz der Bereicherung auf Kosten anderer voraus. Und jemand, der glaubt das Angebot sei kostenlos, handelt nicht in dieser Absicht. Siehe dazu auch den Punkt: „Die Abofallenbetreiber drohen mir…“ mit dem Unterpunkt „… mit einer Anzeige wegen Betruges, weil ich ich mich falschen Datenangemeldet habe bzw. die Leistung in Anspruch genommen habe und nicht zahlen will“. Es ist übrigens egal welche Daten nicht der Wahrheit entsprechen. Egal ob der Name, Adresse, Alter oder alles, es ist NIEMALS Betrug.
Quelle: abofallen.info

 
Betrug nach StGB §263.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Buttonlösung. Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?

Da hofft die ganze Internetgemeinde auf einen besseren Schutz vor diesen Abofallenbetreibern durch die » Buttonlösung «. Noch nicht im Einsatz, ab 1.8.2012, wird diese als nicht ausreichend beschrieben.
 
Aus internet-law.de

Vermutlich wird dieses neu Belehrungsmonster aber weniger vor Abofallen schützen, als wieder nur redliche, aber von den ständigen Gesetzesänderungen überforderte Shopbetreiber treffen. Der Gesetzgeber überfordert damit sowohl die Anbieter als auch die Verbraucher. Mit effektivem Verbraucherschutz hat das nichts zu tun…Lesen Sie den ganzen Artikel von RA Stadler bei internet-law.de

 
Ob die Aussage von Herrn RA Stadler sich bewahrheiten wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich hoffe, Herr RA Stadler, hat unrecht.
 
Ich muss aber gleichzeitig berücksichtigen, einige Abofallenbetreiber haben Geld bis zum Abwinken und sind sehr kreativ. Richter und Staatsanwaltschaft haben sich in der Vergangenheit sehr schwergetan, vermeintliche Abofallenbetreiber strafrechtlich zu belangen.
 
Die Abofallenbetreiber testen schon die ersten Farbmuster.
 
Die Abofallenbetreiber lassen sich evtl. schon jetzt Gutachten für ihre «entsprechenden eindeutigen» Textformulierungen geben.

[..]wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.[…]

 
Oder. Man probiert es mit vorgeschalteten Buttons, die weiterleiten und noch keinen Preishinweis benötigen. Dann wird Preishinweis auf den letzten Button (die Konzentration lässt nach, ist nicht mehr da) platziert. Der Internetnutzter wird den Preishinweis (obwohl dieser aufgeführt ist) durch die gezielte « Einschläferungstaktik » nicht mehr wahrnehmen.
 
Evtl. fällt mir ja noch mehr dazu ein, was ICH da noch machen würde, um OHNE VIEL ARBEIT an das Geld der redlichen Bürger zu kommen.
 
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Haushaltszahlen
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Bundestag, Abofallen, Inkasso und die Heiligen Drei Könige.

Bundestag, Abofallen, Inkasso und die Heiligen Drei Könige.
 
Da hat ein Mönch aus dem Rodgau zu der Petition.
Petition: Strafen nach dem Strafgesetzbuch – Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei „unberechtigten Forderungen“
geschrieben:

Die dümmste Petition des Jahres.

In seinen Augen mag die DUMM gewesen sein. Es kann auch evtl. überflüssig gewesen sein. Der Bundestag ist sich schon im Klaren darüber, dass sich verschiedene Inkassounternehmen verhalten, als sei man im Wilden Westen. Also Mönch aus dem Rodgau. Warm anziehen.
Über den offenen Brief (bezügl. Inkasso) der Heiligen Drei König an Prof. Dr. Hoeren kann man dann nur noch lachen.
 
Der Artikel ist aus Zeitgründen noch nicht ganz fertig. Da wir aber heute Heiligabend haben wollte ich diese Info, obwohl ich fast sicher bin die Abzockerbranche kennen das Vorhaben bereits, denen auch nochmal auf den Gabentisch legen.
 
Im Bundestag geäußert

„Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen“

„Die Folge ist Inkasso-Stalking“

[..]meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen ist

 
 
Deutscher Bundestag stenografischer Bericht 149. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz:

[..]Wie in jedem Markt gibt es auch im Internet dubiose Geschäftsmodelle, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher in Kostenfallen gelockt werden sollen. Wie jeder Markt braucht auch das Internet in diesem Bereich eine Marktordnung. Wenn bestimmte Internetleistungen beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele deklariert oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt werden, in Wirklichkeit aber ein Abonnement abgeschlossen wird, ist die Grenze zur Täuschung überschritten.
Auch wenn hier in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag besteht, zahlen dennoch viele Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich teilweise durch eine etwas aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Die Zahl der Geschädigten wächst in dem Ausmaß, in dem sich der Onlinehandel entwickelt. Nach einer aktuellen Untersuchung des Sozialforschungsinstituts Infas sollen bereits über 5 Millionen deutsche Internetnutzer in eine Abofalle getappt sein; das wäre mehr als jeder zehnte Internetnutzer in Deutschland.
[..]Quelle: bundestag.de

Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)

[..]Inkassofirmen, die häufig mit betrügerischen Abofirmen unter einer Decke stecken. Über Anzeigen auf Suchmaschinen locken unseriöse Unternehmen Internetnutzerinnen und -nutzer auf ihre Seiten. Viele rechnen nicht damit, dort für Dienste oder Software, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt, zum Beispiel Kochrezepte, bezahlen zu müssen. In gutem Glauben geben sie Namen und Adresse für eine vermeintliche Kundenregistrierung an und haben dann ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Dabei werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in irreführender Art und Weise über die Kostenpflichtigkeit getäuscht, zum Beispiel weil ein entsprechender Hinweis in den AGBs oder im Kleingedruckten versteckt ist oder erst sichtbar wird, wenn es schon zu spät ist.
Vor zwei Wochen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Untersuchung veröffentlicht, die belegt, dass unseriöse Inkassomethoden mit Kostenfallen im Internet Hand in Hand gehen[..]Quelle: bundestag.de

 
Mechthild Heil (CDU/CSU)

[..]Klar ist: Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen ist. Aber wer weiß das schon? So etwas können Juristen gut beurteilen; aber die meisten Verbraucher sind nun einmal keine Juristen. Als Verbraucher fühlt man sich dann hilflos, wenn eine Rechnung ins Haus flattert. Man ärgert sich vielleicht über sich selber, gibt am Ende aber zermürbt auf und zahlt, auch weil man den Gang vors Gericht scheut. Doch damit, meine Damen und Herren, ist heute Schluss. Zukünftig gilt: Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde auf eine gesonderte Schaltfläche, also auf einen Button, klickt. Dort muss zu lesen sein: „zahlungspflichtig bestellt“.Quelle: bundestag.de

 
Kerstin Tack (SPD)

[..]Dieser Gesetzentwurf ist aber eben nur ein Teil des Problems. Die Inkassounternehmen, die mit ihren Methoden dazu beitragen, dass die Kosten der Verbraucher noch um ein Vielfaches steigen, sind die andere Seite derselben Medaille. Die Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen und bewegen sich
– darin sind wir alle uns hier sehr einig –
jenseits von Gut und Böse.[..]Quelle: bundestag.de

 
Da sich die Abzockerbranche sicherlich den Gesetzestext durchlesen und auch die Reden im Bundestag unter die Lupe nehmen werden, könnten die in der Rede von Marco Wanderwitz evtl. Anregungen für die zukünftige Webseitengestaltung finden. Durch einen Bestätigungs-Button, der die Bestellung auslöst und mit einem eindeutigen Text versehen ist der auf die KOSTENPFLICHT aufmerksam macht, dürfte folgendes bedeutungslos sein.
Thema: Preishinweis ohne scrollen sichtbar.
 
Marco Wanderwitz (CDU/CSU)

[..]wenn wir uns einmal einen Internetshop mit einem Warenkorb vorstellen, in den ich vielleicht zwei Bücher gelegt habe. Wenn ich aber sehr kleinteilig bzw. schlicht sehr viel eingekauft habe, dann könnte es problematisch sein, das alles auf eine Seite zu bekommen. Das ist eine Sache, für die wir im parlamentarischen Verfahren noch eine Lösung finden müssen. In manchen Fällen wird es wahrscheinlich schlicht nicht ohne Scrollen gehen.Quelle: bundestag.de

 
Ohne Bestätigungs-Button mit dem Hinweis auf KOSTENPFLICHT, könnte man jetzt so ausnutzen. „Die Artikelbeschreibung wird so lang, dass diese nicht auf eine Seite geht. Der Hinweis auf die Kostenpflicht befindet sich aber im oberen Bereich der Webseite.“
 
Wenn man sich die Debatte durchliest, ist man ja schon erstaunt, was die Abgeordneten so über Abofallen wissen und auch wissen wie die Betreiber versuchen die Leute in diese Falle zu treiben. Da ist es schon sehr verwunderlich, wie einige Richter zu diesem Thema strafrechtlich und auch zivilrechtlich urteilen.
 
Nehmen wir z. B. einmal die Preisangabe. Untergebracht im Fließtext.
Wenn ein Anbieter die Information zur Kostenpflicht in einem zunächst sinnfrei beginnenden Fließtext unterbringt und die Angabe zu den Kosten übergeht und diese nicht in Ziffern, sondern in Buchstaben angibt. Was soll man davon halten. Für mich ist die Absicht klar zu erkennen. Man gibt zwar die Kosten an, versucht diese allerdings mit allen Mitteln zu verstecken. Ist das nicht ein Versuch, mich in eine Abofalle zu locken?
 
Der Text sieht in etwa so aus

[..]auf Grundlage unserer AGB ein Angebot für einen zwölfmonatigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer**. Der Zugang verlängert sich nach Ablauf [..]

Siehe hierzu: LG Berlin 50. Zivilkammer
 
 
Zivilrechtlich. Wie Frau Mechthild Heil CDU/CSU im Bundestag sagte: „Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen.
Aber erst einmal in die Falle getappt haben die Abzocker ihre Adresse und versuchen Sie jetzt weichzukochen. Viele, die den Gang zu Verbraucherzentrale bzw. einem Rechtsanwalt scheuen werden zahlen und die Rechnung der Abzocker geht auf.
 
Es werden Gerichtsurteile von der Abzockerbranche veröffentlicht. Lassen Sie sich durch diese Urteile nicht aufs Glatteis führen. Wenn Sie die Gerichtsurteile zu Abofallen lesen, müssen Sie diese auch richtig verstehen können. Da der Großteil (auch ich) sich nicht mit den Feinheiten eines Urteils/Formulierungen auskennen, könnte man teilweise beim Lesen dem Gedanken verfallen, man sei in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Bitte nicht täuschen lassen. Nachsehen, WER dieses Urteil veröffentlicht hat und welche Absicht dahinter steckt.
 
Vielen ehrlichen Menschen in der BRD ist bekannt, welche Mistkröten mit welchen Methoden versuchen an das Geld der Leute zu kommen.
Scheinbar ist auch allen im Bundestag vertretenden Abgeordneten bekannt, mit welchen Methoden diese Abzocker unter Zuhilfenahme von Rechtsanwälten, Inkassounternehmen und Drohungen versuchen Gelder einzutreiben.
Man war auch teilweise der Meinung, es braucht eigentlich kein Gesetz zu ändern. Die Gesetzgebung ist heute schon so, dass man der Abzockerbranche den Garaus machen kann.
Jetzt muss das nur noch einem Teil der Richter klargemacht werden. Das ist aber bestimmt keine einfache Angelegenheit.
Ich sprach kürzlich mit einem angehenden Rechtsanwalt über seine Pläne zur Spezialisierung auf ein Fachgebiet:
Ich bin doch nicht bescheuert und spezialisiere mich auf Internetrecht. Da muss man ja täglich bis zum Eintritt in den Ruhestand lernen. Ich mache Erbrecht
Und wie ist das bei den Richtern?
Eben noch einen verurteilt der einen der zu schnell gefahren ist. Jetzt geht der 60jährige Richter zur nächsten Verhandlung. Thema Abofalle im Internet.
( Richter brauchen nicht mit dem Computer zu arbeiten
🙁 ) Kann es vorkommen, dass ein Richter eine Entscheidung über ein Thema fällt, aber kaum Ahnung von der Materie hat? Es gibt aber auch Urteile von sehr gut informierten Richtern.
 
 
Könnte auch von Interesse sein.
» Ein Urteil. ABOFALLE. Ein Urteil das sich Geschädigte durchlesen MÜSSEN
 
» Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten
 
» Der gesamten Abzockerbande ein beschissenes Weihnachtsfest
 
» Wenn die Abzocker keine Bankverbindung mehr haben wie wollen die dann Geld einkassieren?
Erneuter Schlag gegen die Abzocker
 
» Hamburger Unternehmen versucht Inkasso-Abzocke
 
» Wenn man in eine ABO-Falle getappt ist. Was soll ich jetzt tun?
 
 
Gesetzentwurf
» Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
 


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Haushaltszahlen
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Abofallen und Widerrufsrecht

Das mit der Widerrufserklärung der Abofallenbetreiber soll ein normaler Mensch verstehen.
 
Sie suchen nach einem kostenfreien Programm, z.B. OpenOffice, im Internet. Sie gelangen auf eine Seite, auf der dieses KOSTENLOSE PROGRAMM zum Download angeboten wird.
 
Natürlich kommen Sie nicht auf die Idee, dass man den Download dieses KOSTENLOSEN PROGRAMMES kostenpflichtig macht.
 
Man kann auf dieser Seite auch zunächst nichts von KOSTENPFLICHTIG erkennen. Über AGBs wundert man sich auch nicht unbedingt, da dies auch bei FREEWARE üblich ist. Ich lese sogar noch die Widerrufsbelehrung. Bei einigen Anbietern von Nutzlosdiensten ist diese, anders als der Hinweis auf eine Kostenpflicht, sehr deutlich hervorgehoben. Dass dahinter System steckt, kann man zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen.
 
Zunächst gehe ich davon aus – „eine seriöse Firma macht mich auf meine Rechte aufmerksam„. Dass eine Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit Freeware absolut keinen Sinn macht, ist eigentlich klar. Aber bestimmt hat der Gesetzgeber auch bei Freeware ein Widerrufsrecht gefordert „denke ich„.
Aber darüber macht man sich keine weiteren tiefgehenden Gedanken, weil auch zu lesen ist:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 S. 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Blödsinniger Standardtext „denke ich.“ Was für eine Arbeit die armen Anbieter von Freeware da zu leisten haben „denke ich
Also kann ich das Formular absenden.
 
Die AGBs drucke ich mir aus und habe vor, die irgendwann einmal zu lesen. Wenn dann doch noch etwas mit diesem Angebot nicht stimmen sollte, habe ich ja ?14? Tage Zeit, zu widersprechen.
 
Jetzt plötzlich eine Mail und ich muss zu meinem Entsetzen feststellen:

Da hat mich einer aufs Kreuz gelegt.

Das Angebot ist nicht KOSTENFREI. Die will so eine Abzockerfirma für das Bereitstellen einer Adresse (Link), von der ich das KOSTENLOSE PROGRAMM downloaden kann, insgesamt 192,00 Euro. Aber nicht mit mir. Ich melde mich nicht mit den mir zugestellten Zugangsdaten bei den Nutzlosdiensten an. Ich Widerrufe.
 
So einfach ist das nicht.
 
Was jetzt kommt, ist Knüppelhart.
Da kommt eine Mail von der Nutzlosbranche.
Mit der Mail, die von der Nutzlosbranche verschickt wird, sind die Bedingungen für einen Widerruf NICHT MEHR GEGEBEN. Pech gehabt.
 
Im Widerrufsrecht steht:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 
Ich verstehe das wie folgt.
Nach der Annahme des Angebotes (also nach Eingabe der persönlichen Daten und dem Klicken auf Absenden) bis zum Empfang der Bestätigungsmail hat man Zeit für den Widerruf. Da muss man sich sputen. Das sind wenige Sekunden.
Aber warum sollte ich widerrufen? Noch gab bis zum Empfang der Mail absolut keinen Grund dafür.
 
Obwohl ich das als Verbraucher die Passage

[..] ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt–[..]

auch so verstehen kann bzw. so MUSS man das eigentlich verstehen. Es sei denn, man muss zu so einem Fall aus Berufsgründen ein Urteil fällen.

Meinen ausdrücklichen Wunsch äußere ich erst dann wenn ich mich mit den zugestellten Zugangsdaten in den Rechner des Anbieters diese Nutzlosdienstes angemeldet habe.

 
Was bleibt ist zu hinterfragen, ob überhaupt zwei Willenserklärungen vorliegen und eine Kostenpflicht besteht.
 
Was soll in so einem Fall überhaupt die Widerrufsbelehrung? Die Widerrufsbelehrung müsste so aussehen.
(nicht ernst gemeint)

Das Ihnen unterbreitete Angebot ist KOSTENPFLICHTIG. Wenn Sie Ihre Daten abgeschickt haben, ist auch das Widerspruchsrecht nach wenigen Sekunden erloschen.

 
So könnte man das verstehen.
Das dürfte auch die Absicht des Anbieters sein. Jetzt eine andere Fassung nachzulesen bei heise.de:

Alt: [..]“Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“

Dieser Hinweis muss ab sofort durch folgenden ersetzt werden:

„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
[…]
Das ist erst dann der Fall, wenn der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung beispielsweise vollständig nachgekommen ist. Soweit nicht schon ohnehin geschehen, werden Onlineanbieter in diesem Bereich zunehmend Vorkasse einführen, um so das Widerrufsrecht des Kunden schneller erlöschen zu lassen.[…]Lesen Sie bei Heise.de den kompletten Text.

Dieser Artikel könnte auch von Interesse sein
Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten


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Abofallen im Internet werden als Betrug geahndet

…[]..Die Abzocke im Internet durch das Unwesen der Abofallen hat sich inzwischen zu einem Millionengeschäft entwickelt. Dennoch hatten in der Vergangenheit viele Staatsanwaltschaften tausende von Ermittlungsverfahren eingestellt, weil sie in den Internetangeboten der Betreiber keine Täuschung der Kunden gesehen haben. Begründet wurde dies stets damit, dass die Kunden die Möglichkeit gehabt hätten, den Preishinweis im Kleingedruckten zu lesen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt sah dies anders und hatte zwei Personen wegen des Betriebs einer Abofalle im Internet wegen Betruges angeklagt…[]…Lesen Sie den ganzen Artikel bei fps-law.de

 
Weiterführende Informationen

klawtext.blogspot.com
Das ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht auf sich sitzen und legte Beschwerde zum Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt ein. Dieses fällte zwar nicht selbst ein Urteil, gab dem Landgericht aber in einer …..Weiterlesen bei klawtext.blogspot.com

 

newsticker.sueddeutsche.de
Die Zahlungsverpflichtungen waren zum Teil in den hinteren Paragrafen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt. Der mutmaßliche Haupttäter arbeite derzeit aus dem hessischen Rodgau und stets mit einer festen Gruppe von Abmahnanwälten zusammen, berichtete die Anklägerin….Weiterlesen bei newsticker.sueddeutsche.de

 

Bundesministerium der Justiz
Internetfallen sind eine Plage geworden. Ich werde in den nächsten Wochen einen konkreten Gesetzentwurf erarbeiten, um wirksam dagegen vorzugehen. Immer häufiger verschleiern unseriöse Geschäftemacher die Kosten von Onlineangeboten. Bestimmte Internetleistungen werden beispielsweise als ‚gratis‘ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt. Erst wenn die Rechnung ins Haus flattert, folgt dann das böse Erwachen….Weiterlesen beim bmj.de

 

Bundesministerium der Justiz
Die Buttonlösung schiebt Kostenfallen im Internet einen wirksamen Riegel vor. Das neue Gesetz stellt sicher, dass nur zahlen muss, wer die Kostenpflicht kennt. Internetanbieter werden verpflichtet, mit deutlichem Hinweis über den genauen Preis zu informieren. Verbraucher sind nur zur Zahlung verpflichtet, wenn sie durch Mausklick, bestätigen, dass sie den Hinweis auf die Kosten gesehen haben. Unseriösen Geschäftsmodellen wird der Boden entzogen……Hier weiterlesen beim bmj.de

 
Zu Button-Lösung.
Die Buttonlösung wird z.B. von RA Sebastian Dosch als ziemlicher Quatsch bezeichnet.
Da ich mit Herrn Dosch, bezügl. des deutschen Rechts, nicht auf Augenhöhe diskutieren kann, sehe das einmal aus einem anderen Blickwinkel.
 
So soll die Buttonlösung aussehen:

Ein entgeltlicher Vertrag im Internet soll nur noch dann zustande kommen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abgabe ihrer Bestellung bestätigt haben, dass sie die Angabe zum Preis zur Kenntnis genommen haben.
Siehe bmj

Damit dürfte es auch kein Thema mehr sein, wenn auf der Startseite der Abofallenbetreiber, die ein Anwender selten zu sehen bekommt, der Preis DICK, FETT, UNSTERSTRICHEN UND ROT angezeigt wird und die Richter sich dadurch beeindrucken lassen. Der Preis muss jetzt, so verstehe ich die Button-Lösung, vom Anwender bestätigt werden. Und wenn ich etwas bestätigen muss der Preis deutlich sichtbar sein. Z. B. wie bei vielen seriösen Anbietern schon jetzt: Im Button selbst. (Hier sehen Sie einen Beispielbutton )
Was spricht gegen ein(e) solche(r) Hinweis/Lösung?
Ein sehr großer Aufwand dürfte das für die Anbieter auch nicht sein.
 
Nachtrag März 2012
Die Buttonlösung kommt.

Callcenter. Anrufe jetzt aus der Türkei.

Die Deutschen Gesetze werden den Callcenterbetreibern der Abofallen und Glücksspielbranche zu hart, die Strafen zu drastisch. Deshalb greift die Callcenter Mafia zu Tricks: Die Verbraucher in Deutschland werden nun von Callcentern in der Türkei aus angerufen. Dem angerufenen wird dabei eine beliebige Deutsche Festnetznummer vorgegaukelt…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei Konsumer.info und sehen Sie sich den Video-Bericht an.


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Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
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