Geschäftspraktiken der Inkassobranche

Geschäftspraktiken der Inkassobranche
 
 
Im Bundestag notiert: Geschäftspraktiken der Inkassobranche

Recht/Kleine Anfrage
Berlin: (hib/JBB) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (17/11964) nach dem Erkenntnisstand der Bundesregierung über unseriöse Geschäftspraktiken der Inkassobranche und welchen Regelungsbedarf diese sieht, um Verbraucher vor unseriösen Inkassomaßnahmen zu schützen. Explizit will die Fraktion wissen, wie viele Verbraucherbeschwerden 2011 und 2012 wegen unseriösem Inkasso bei der Bundesregierung, den Behörden und den Verbraucherzentralen eingegangen sind und wie hoch die Verluste der Verbraucher durch unseriöses Inkasso waren. Ebenfalls fragt die Fraktion die Bundesregierung, wie hoch diese die Dunkelziffer der Verbraucher einschätzt, die unberechtigte Inkassoforderungen bezahlen. Quelle: Deutscher Bundestag

 

Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?

Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?
 
Einleitung
Die meisten Inkassounternehmen benehmen sich NICHT wie „Im Wilden Westen“ und sind auch eine sinnvolle Einrichtung für das Eintreiben BERECHTIGTER Forderungen.
 
Wolfgang Spitz (BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

„In der Auswertung der Verbraucherzentralen stammen 81 Prozent der beanstandeten Forderungen aus Abofallen und Gewinnspielen. Der Geschäftszweck der Unternehmen mit den meisten Beschwerdefällen scheint ausschließlich in dem Einziehen solcher Forderungen zu bestehen. Eine funktionierende Aufsicht hätte dieses Treiben längst unterbinden können.“ Quelle: inkasso.de

Herr Spitz weiter:

„Seriöse Inkassounternehmen prüfen Forderungen, bevor sie sie geltend machen“. Quelle: inkasso.de

Kein Inkasso für Abzocker
 
 
Gibt es zurzeit eine Inkasso-Forderungswelle?
Wie man aus zuverlässiger Quelle erfahren kann, hat ein Inkassounternehmen wohl vor Jahresende eine Mahnwelle gestartet. Bevor Sie zahlen, informieren Sie sich gründlich. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale oder Ihrem Rechtsanwalt nach.
 
Weitere Informationen
Der Deutsche Bundestag befasst sich aktuell mit dem Thema Inkassounternehmen.
Hier ein Ausschnitt einer Rede von Frau Kerstin Tack (SPD) im Bundestag am 15. Dezember 2011.

[..]Dieser Gesetzentwurf ist aber eben nur ein Teil des Problems. Die Inkassounternehmen, die mit ihren Methoden dazu beitragen, dass die Kosten der Verbraucher noch um ein Vielfaches steigen, sind die andere Seite derselben Medaille. Die Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen und bewegen sich
– darin sind wir alle uns hier sehr einig – jenseits von Gut und Böse.[..]Quelle: bundestag.de

Siehe auch: Bundestag, Abofallen, Inkasso und die heiligen drei Könige.
 
Wenn Sie der Meinung sind, es handelt sich um eine unberechtigte Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, besuchen Sie doch einmal die Webseite des BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Informieren Sie sich dort über das Inkassounternehmen.
 
Auch eine weitere Recherche im Internet zu dem Inkassounternehmen könnte nicht schaden. Beachten Sie aber bei Ihrer Recherche. Es gibt Inkassounternehmen, die auf Ihrer Webseite Urteile abbilden, bei denen die Zahlungspflicht des angemahnten festgestellt wurde. Lesen Sie die Urteile aufmerksam durch.
 
Recherchieren Sie im Internet nach der Firma, der Sie das Anschreiben des Inkassounternehmens zu verdanken haben.
 
Mechthild Heil am 15.12.2011 im Deutschen Bundestag zu Abofallen.

[..]Klar ist: Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande
gekommen ist. Aber wer weiß das schon? .[..]Quelle: bundestag.de

 
Kommen Sie nach diesen Recherchen zu dem Schluss, es ist eine UNBERECHTIGTE Forderung und der Ton des Inkassounternehmens erinnert Sie in der Tat an „Wild West“, dann senden Sie doch einfach eine Kopie (Scan) der Bundestagsabgeordneten Kerstin Tack mit einem kleinen Anschreiben per eMail zu.
 
Eine Zeichnungsfrist zu der Petition

Petition: Strafen nach dem Strafgesetzbuch – Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei „unberechtigten Forderungen“

wurde vor kurzem beendet.
 
Der gesamten Abzockerbande ein beschissenes Weihnachtsfest


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Bundestag, Abofallen, Inkasso und die Heiligen Drei Könige.

Bundestag, Abofallen, Inkasso und die Heiligen Drei Könige.
 
Da hat ein Mönch aus dem Rodgau zu der Petition.
Petition: Strafen nach dem Strafgesetzbuch – Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei „unberechtigten Forderungen“
geschrieben:

Die dümmste Petition des Jahres.

In seinen Augen mag die DUMM gewesen sein. Es kann auch evtl. überflüssig gewesen sein. Der Bundestag ist sich schon im Klaren darüber, dass sich verschiedene Inkassounternehmen verhalten, als sei man im Wilden Westen. Also Mönch aus dem Rodgau. Warm anziehen.
Über den offenen Brief (bezügl. Inkasso) der Heiligen Drei König an Prof. Dr. Hoeren kann man dann nur noch lachen.
 
Der Artikel ist aus Zeitgründen noch nicht ganz fertig. Da wir aber heute Heiligabend haben wollte ich diese Info, obwohl ich fast sicher bin die Abzockerbranche kennen das Vorhaben bereits, denen auch nochmal auf den Gabentisch legen.
 
Im Bundestag geäußert

„Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen“

„Die Folge ist Inkasso-Stalking“

[..]meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen ist

 
 
Deutscher Bundestag stenografischer Bericht 149. Sitzung
Berlin, Donnerstag, den 15. Dezember 2011.

Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 7 auf

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz:

[..]Wie in jedem Markt gibt es auch im Internet dubiose Geschäftsmodelle, mit denen Verbraucherinnen und Verbraucher in Kostenfallen gelockt werden sollen. Wie jeder Markt braucht auch das Internet in diesem Bereich eine Marktordnung. Wenn bestimmte Internetleistungen beispielsweise als „gratis“ angepriesen, als unverbindliche Gewinnspiele deklariert oder als Möglichkeit zum Herunterladen von Freeware getarnt werden, in Wirklichkeit aber ein Abonnement abgeschlossen wird, ist die Grenze zur Täuschung überschritten.
Auch wenn hier in den meisten Fällen kein wirksamer Vertrag besteht, zahlen dennoch viele Internetnutzer aus Unkenntnis oder weil sie sich teilweise durch eine etwas aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen. Die Zahl der Geschädigten wächst in dem Ausmaß, in dem sich der Onlinehandel entwickelt. Nach einer aktuellen Untersuchung des Sozialforschungsinstituts Infas sollen bereits über 5 Millionen deutsche Internetnutzer in eine Abofalle getappt sein; das wäre mehr als jeder zehnte Internetnutzer in Deutschland.
[..]Quelle: bundestag.de

Marianne Schieder (Schwandorf) (SPD)

[..]Inkassofirmen, die häufig mit betrügerischen Abofirmen unter einer Decke stecken. Über Anzeigen auf Suchmaschinen locken unseriöse Unternehmen Internetnutzerinnen und -nutzer auf ihre Seiten. Viele rechnen nicht damit, dort für Dienste oder Software, die es im Internet im Normalfall kostenlos gibt, zum Beispiel Kochrezepte, bezahlen zu müssen. In gutem Glauben geben sie Namen und Adresse für eine vermeintliche Kundenregistrierung an und haben dann ein teures Abo oder einen kostenpflichtigen Zugang abgeschlossen. Dabei werden die Verbraucherinnen und Verbraucher in irreführender Art und Weise über die Kostenpflichtigkeit getäuscht, zum Beispiel weil ein entsprechender Hinweis in den AGBs oder im Kleingedruckten versteckt ist oder erst sichtbar wird, wenn es schon zu spät ist.
Vor zwei Wochen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband eine Untersuchung veröffentlicht, die belegt, dass unseriöse Inkassomethoden mit Kostenfallen im Internet Hand in Hand gehen[..]Quelle: bundestag.de

 
Mechthild Heil (CDU/CSU)

[..]Klar ist: Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen ist. Aber wer weiß das schon? So etwas können Juristen gut beurteilen; aber die meisten Verbraucher sind nun einmal keine Juristen. Als Verbraucher fühlt man sich dann hilflos, wenn eine Rechnung ins Haus flattert. Man ärgert sich vielleicht über sich selber, gibt am Ende aber zermürbt auf und zahlt, auch weil man den Gang vors Gericht scheut. Doch damit, meine Damen und Herren, ist heute Schluss. Zukünftig gilt: Der Vertrag kommt nur zustande, wenn der Kunde auf eine gesonderte Schaltfläche, also auf einen Button, klickt. Dort muss zu lesen sein: „zahlungspflichtig bestellt“.Quelle: bundestag.de

 
Kerstin Tack (SPD)

[..]Dieser Gesetzentwurf ist aber eben nur ein Teil des Problems. Die Inkassounternehmen, die mit ihren Methoden dazu beitragen, dass die Kosten der Verbraucher noch um ein Vielfaches steigen, sind die andere Seite derselben Medaille. Die Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen und bewegen sich
– darin sind wir alle uns hier sehr einig –
jenseits von Gut und Böse.[..]Quelle: bundestag.de

 
Da sich die Abzockerbranche sicherlich den Gesetzestext durchlesen und auch die Reden im Bundestag unter die Lupe nehmen werden, könnten die in der Rede von Marco Wanderwitz evtl. Anregungen für die zukünftige Webseitengestaltung finden. Durch einen Bestätigungs-Button, der die Bestellung auslöst und mit einem eindeutigen Text versehen ist der auf die KOSTENPFLICHT aufmerksam macht, dürfte folgendes bedeutungslos sein.
Thema: Preishinweis ohne scrollen sichtbar.
 
Marco Wanderwitz (CDU/CSU)

[..]wenn wir uns einmal einen Internetshop mit einem Warenkorb vorstellen, in den ich vielleicht zwei Bücher gelegt habe. Wenn ich aber sehr kleinteilig bzw. schlicht sehr viel eingekauft habe, dann könnte es problematisch sein, das alles auf eine Seite zu bekommen. Das ist eine Sache, für die wir im parlamentarischen Verfahren noch eine Lösung finden müssen. In manchen Fällen wird es wahrscheinlich schlicht nicht ohne Scrollen gehen.Quelle: bundestag.de

 
Ohne Bestätigungs-Button mit dem Hinweis auf KOSTENPFLICHT, könnte man jetzt so ausnutzen. „Die Artikelbeschreibung wird so lang, dass diese nicht auf eine Seite geht. Der Hinweis auf die Kostenpflicht befindet sich aber im oberen Bereich der Webseite.“
 
Wenn man sich die Debatte durchliest, ist man ja schon erstaunt, was die Abgeordneten so über Abofallen wissen und auch wissen wie die Betreiber versuchen die Leute in diese Falle zu treiben. Da ist es schon sehr verwunderlich, wie einige Richter zu diesem Thema strafrechtlich und auch zivilrechtlich urteilen.
 
Nehmen wir z. B. einmal die Preisangabe. Untergebracht im Fließtext.
Wenn ein Anbieter die Information zur Kostenpflicht in einem zunächst sinnfrei beginnenden Fließtext unterbringt und die Angabe zu den Kosten übergeht und diese nicht in Ziffern, sondern in Buchstaben angibt. Was soll man davon halten. Für mich ist die Absicht klar zu erkennen. Man gibt zwar die Kosten an, versucht diese allerdings mit allen Mitteln zu verstecken. Ist das nicht ein Versuch, mich in eine Abofalle zu locken?
 
Der Text sieht in etwa so aus

[..]auf Grundlage unserer AGB ein Angebot für einen zwölfmonatigen Datenbankzugang zum Preis von monatlich acht Euro inkl. Mehrwertsteuer**. Der Zugang verlängert sich nach Ablauf [..]

Siehe hierzu: LG Berlin 50. Zivilkammer
 
 
Zivilrechtlich. Wie Frau Mechthild Heil CDU/CSU im Bundestag sagte: „Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande gekommen.
Aber erst einmal in die Falle getappt haben die Abzocker ihre Adresse und versuchen Sie jetzt weichzukochen. Viele, die den Gang zu Verbraucherzentrale bzw. einem Rechtsanwalt scheuen werden zahlen und die Rechnung der Abzocker geht auf.
 
Es werden Gerichtsurteile von der Abzockerbranche veröffentlicht. Lassen Sie sich durch diese Urteile nicht aufs Glatteis führen. Wenn Sie die Gerichtsurteile zu Abofallen lesen, müssen Sie diese auch richtig verstehen können. Da der Großteil (auch ich) sich nicht mit den Feinheiten eines Urteils/Formulierungen auskennen, könnte man teilweise beim Lesen dem Gedanken verfallen, man sei in jedem Fall zur Zahlung verpflichtet.
Bitte nicht täuschen lassen. Nachsehen, WER dieses Urteil veröffentlicht hat und welche Absicht dahinter steckt.
 
Vielen ehrlichen Menschen in der BRD ist bekannt, welche Mistkröten mit welchen Methoden versuchen an das Geld der Leute zu kommen.
Scheinbar ist auch allen im Bundestag vertretenden Abgeordneten bekannt, mit welchen Methoden diese Abzocker unter Zuhilfenahme von Rechtsanwälten, Inkassounternehmen und Drohungen versuchen Gelder einzutreiben.
Man war auch teilweise der Meinung, es braucht eigentlich kein Gesetz zu ändern. Die Gesetzgebung ist heute schon so, dass man der Abzockerbranche den Garaus machen kann.
Jetzt muss das nur noch einem Teil der Richter klargemacht werden. Das ist aber bestimmt keine einfache Angelegenheit.
Ich sprach kürzlich mit einem angehenden Rechtsanwalt über seine Pläne zur Spezialisierung auf ein Fachgebiet:
Ich bin doch nicht bescheuert und spezialisiere mich auf Internetrecht. Da muss man ja täglich bis zum Eintritt in den Ruhestand lernen. Ich mache Erbrecht
Und wie ist das bei den Richtern?
Eben noch einen verurteilt der einen der zu schnell gefahren ist. Jetzt geht der 60jährige Richter zur nächsten Verhandlung. Thema Abofalle im Internet.
( Richter brauchen nicht mit dem Computer zu arbeiten
🙁 ) Kann es vorkommen, dass ein Richter eine Entscheidung über ein Thema fällt, aber kaum Ahnung von der Materie hat? Es gibt aber auch Urteile von sehr gut informierten Richtern.
 
 
Könnte auch von Interesse sein.
» Ein Urteil. ABOFALLE. Ein Urteil das sich Geschädigte durchlesen MÜSSEN
 
» Webseiten mit Sternchentext. Geläufige Methode der Abzockerseiten
 
» Der gesamten Abzockerbande ein beschissenes Weihnachtsfest
 
» Wenn die Abzocker keine Bankverbindung mehr haben wie wollen die dann Geld einkassieren?
Erneuter Schlag gegen die Abzocker
 
» Hamburger Unternehmen versucht Inkasso-Abzocke
 
» Wenn man in eine ABO-Falle getappt ist. Was soll ich jetzt tun?
 
 
Gesetzentwurf
» Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
 


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Inkasso für Fremdanbieter sperren lassen!

Ein falscher Klick auf dem Smartphone kann unter Umständen zu einer teuren Abofalle führen. Entsprechende Content-Anbieter kassieren dabei einfach über die Telefonrechnung. Zum Schutz können Anwender das Inkasso für Fremdanbieter sperren lassen, wie die Zeitschrift „c“t“ (Ausgabe 22/10) rät. Bei der Telekom und Vodafone ist die Sperrung des Inkasso für Drtittanbieter über die Hotline kostenfrei. E-Plus-Nutzer können einzelne Anbieter sperren, deren Identität aber bekannt sein muss. O2 bietet seinen Kunden gar keine Möglichkeit zur Vorsorge….Lesen Sie den ganzen Artikel bei derwesten.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Ermittlungen gegen Inkassobüro

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Inkassobüro Proinkasso aus Hanau wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Unternehmen hat Rechnungen einer dubiosen Internet-Seite verschickt.
„Vorsicht Abzocke! Lasst bloß die Finger davon weg!“ So warnen geprellte Internet-Nutzer vor der Seite „Mega-Downloads.net“ – wohl zu recht: Gegen die Internet-Seite ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Betrugs. Es besteht der Verdacht, dass die Internet-Nutzer durch ungenaue Angaben in …….weiterlesen

Quelle hr-online.de Gefunden bei hr-online.de


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Software-Portale locken Kunden in Abofallen.

Nur sieben Wochen nach der vermeintlich kostenlosen Anmeldung bei dem Software-Portal heißt es in einem Schreiben: „In wenigen Tagen werden wir unser Rechtsanwalts-/Inkassobüro mit der, notfalls gerichtlichen, Durchsetzung unserer Forderung beauftragen. Die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten haben Sie zu tragen.“ Satte 84 Euro zuzüglich fünf Euro Mahngebühr will das Unternehmen für einen Zwölf-Monats-Zugang zu seinem Portal haben. Dabei hatte der Kunde nur über Google nach Portalen zum Herunterladen von kostenlosen Programmen wie www.softwareload.de gesucht, um seinen Acrobat-Reader zu aktualisieren………………. weiterlesen

Quelle: welt.de Gefunden bei welt.de

Besonders interessant sind auch hier die AGBs. Die Leistungen, die diese Firma für nur 84,00 Euro anbietet, sind schon gewaltig.

Auszug aus den AGB’s. Stand 16.12.2009

B. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines

Die Online-Downloaden-Service Limited Company stellt Ihren Nutzern gegen Entgelt den Zugang zu einer Datenbank zur Verfügung. In dieser Datenbank finden Sie über 100 der beliebtesten und aktuellsten Downloads gängiger Internettools und Software. Außerdem erhalt der Nutzer die Möglichkeit zur Nutzung einer Toolbar, mit der aktuelle Inhalte auf Online-Downloaden.de gesucht werden können.

Wie die Downloads in deren Datenbank bereitgestellt werden, wird hier nicht erwähnt. Ich nehme aber an, dass hier auch lediglich nur ein Hyperlink zur Verfügung gestellt. Aber ein Highlight dürfte die Toolbar darstellen. Stellen Sie sich einfach folgendes vor. Sie geben einen Suchbegriff ein und es wird dann etwas gefunden. Das ganze für nur 84,0 Euro im Jahr.

Wenn man meint, das wäre schon alles, was man für 84,00 Euro bekommt, wird überrascht sein. Es wird noch wesentlich mehr geboten.

IV. Rechte und Pflichten des Nutzers
Der Nutzer kann nach der erfolgten Anmeldung und Aktivierung die Datenbank mit redaktionellen Inhalten der Online-Downloaden-Service Limited Company uneingeschränkt für ein Jahr nutzen. Die Online-Downloaden-Service Limited stellt seinen Nutzern außerdem eine Toolbar zur Verfügung, über die der Nutzer einen direkten Zugang zu Online-Downloaden.de über seinen Internet-Browser nutzen kann. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Eine gesonderte Kündigung ist aus diesem Grund nicht notwendig.

Sie können die redaktionellen Inhalte nutzen. Was das ist? Ich nehme an, Sie machen einen download und können jetzt im redaktionellen Teil nachlesen was die Sofware macht. Wenn das so ist, ein sensationeller Service. Und das für nur 84,00 Euro. Sie können eine Toolbar direkt aus Ihrem Internet-Browser nutzen. Ob die auch bei meinem funktioniert? Ich nutze Google Chrome!


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Premium Content GmbH, My-Downloads. Reaktion der Stadt Rödermark!

Aktuell: 11.03.2010. Lesen Sie diesen Bericht. 🙁

Ich habe die Stadt Rödermark sowie das IC-Rödermark mehrfach auf die Premium Content GmbH und deren Geschäftsmodell hingewiesen.
Das letzte Schreiben an das Ordnungsamt/Gewerbeamt wurde beantwortet. Zu dieser Mail habe ich dann Stellung genommen. Herrn B…. wurde auch mitgeteilt, dass sein Schreiben sowie die 15.08.2010 Stellungnahme in diesem Blog veröffentlicht werden.
Die Stellungnahme im Blog ist nicht komplett identisch mit der Mail an Herrn B….. Es wurden einige Passagen entschärft.

Sehr geehrter Herr Donners,
wir haben nach mehreren Beschwerden die o.g. Fa. gewerberechtlich überprüft und dabei festgestellt, …..komplette Mail liegt mir vor….[]….Eine Kopie ihrer Mail werden wir an das Regierungspräsidium Darmstadt (Zuständig für Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 Gewerbeordnung) weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen

Guten Tag Herr B…..,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich muss dazu natürlich Stellung nehmen.

>> Sollte der Anmeldevorgang bei Ihnen anders verlaufen sein, bitten wir Sie um weitere Informationen
Die in Ihrem Mailanhang aufgeführte Seite bekommt kaum ein Surfer, der KOSTENENLOSE SOFTWARE von diesem Portal downloaden will, ZU SEHEN. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass häufig der direkte Aufruf zu my-downloads.de erfolgt.

Der Surfer wird aus dem Suchergebnis bei Google direkt auf die ANMELDESEITE geleitet oder auf eine vorgeschaltete Seite der gesuchten Software. Versuchen Sie einfach Folgendes: Sie suchen in Google FlashPlayer10 (bitte so eingeben). In der Google Werbung Software-Aktuell.me/FleshPlayer (!sic) anklicken. So steigt ein Surfer auf diese Seiten ein. Was Sie jetzt (hoffentlich) zu sehen bekommen, kann gestern ganz anders gewesen sein. Die ändern Ihre Webseiten sehr schnell. Wird der Link in der Werbung nicht angezeigt, dann kopieren Sie diesen in den Browser. Software-Aktuell.me/FleshPlayer (!sic)

Zuerst die Seite mit der Beschreibung. (direkt nach dem Aufruf des vorstehenden Links)
Unter Informationen steht Freeware. (wird aber kaum gelesen/beachtet, da dem Surfer das bekannt ist)

Dann die Seite mit den persönlichen Daten.
Der Kostenhinweis ist rechts im Fließtext unter der Überschrift/Titel

Folgende Inhalte erhalten Sie im Memberbereich

untergebracht. Wenn einer diese Überschrift/Titel für einen Absatz überhaupt sieht, wird nicht vermutet, dass hier etwas von Kosten steht.
Die Kostenhinweise stehen versteckt im FLIEßTEXT und werden schlecht bis gar nicht wahrgenommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden bei Freeware nicht gelesen und sind in diesen Fällen bezügl. Kosten auch nicht von Interesse (Siehe auch weiter unten).
Lesen Sie Geschäftsbedingungen, wenn Sie kostenfreie Software wie Internet Explorer, den Acrobat Reader oder Open-Office downloaden?

Des Weiteren legen einige Anbieter dieser Nutzlosdienste teilweise den Bereich, in dem sich der Kostenhinweis befindet, als Grafik ab. Eine Suche nach Euro schlägt dann fehl.
Ich bin erstaunt, dass es denen immer wieder gelingt zu blenden und zu zeigen: Der blöde Anwender ist doch selber schuld.

>> Dies ist auch nach unserer Ansicht wohl eine nicht ganz so seriöse Geschäftspraktik
Nett ausgedrückt.

 
Wenn allerdings dort die Meinung der Staatsanwältin Becker-Toussaint (siehe ab Minute 4) von allen dort geteilt wird, dann sehe ich schwarz.

Unternehmen haben laut Gesetz im Impressum eine Emailadresse anzugeben. Warum haben die keine angegeben? Das sind keine seriösen Geschäftspraktiken.

15.08.2010. Zu den Geschäftspraktiken lesen Sie einmal die Kommentare in dem folgenden Forum: Kuendigung-blog.de
 
15.08.2010 Warum reagieren Geldinstitute vermehrt so?
 
Warum gibt es von diesen Firmen keine bzw. wenig GERICHTLICHEN Mahnbescheide?

Mannheimer Richter. (Urteil nicht zu Premium Content)

Aber die Mannheimer Richter gingen noch einen Schritt weiter und verboten der Firma auch einen weiteren “Schachzug”: Die Verwendung des Anmelde-Buttons auf ihrer Webseite „Ich akzeptiere die AGB und die Datenschutzerklärung und verzichte auf mein Widerrufsrecht“ wurde untersagt. “Allein die Freischaltung der Datenbibliothek ist nämlich noch nicht die Dienstleistung, sondern erst der Download eines ihrer Inhalte oder bestenfalls das erstmalige Einloggen des Kunden mittels der übersandten Zugangsdaten”, so das Gericht. Siehe hierzu: Jugendliche dürfen nicht unter Druck gesetzt werden.

Auszug aus dem Widerrufsrecht Premium Content.
Bei Fernabsatzgeschäften gem. § 312 d Abs. 1 BGB erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag zwischen Ihnen und der Premium Content GmbH von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Das wird von Premium Content scheinbar so interpretiert, dass sofort nach Zustellung der Zugangsdaten der Widerspruch erlischt. Das entspricht allerdings nicht der Entscheidung der Mannheimer Richter. Die weitere Frage die sich hier stellt: Ist überhaupt ein Vertrag zustande gekommen?

Ein Kommentar zu Premium Content von Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

da nach Ihrer Schilderung und einer kurzen Recherche meinerseits im Internet, feststeht, dass es sich um eine ….Firma handelt. Kommentar von Dipl.-jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt.

Antwort der Premium Content auf eine Email (Emailadresse der Rechnung entnommen)
10.08.2009
IHRE NACHRICHT AN MY-DOWNLOADS.DE
Leider können wir derzeit Ihre Anfrage per E-Mail nicht entgegennehmen
und bitten Sie daher, uns auf einem der folgenden Wege zu kontaktieren:
Premium Content GmbH
Carl-Zeiss-Straße 43
63322 Rödermark
Quelle http://forum.sat1.de/showthread.php?t=5063
27.11.2009
Gleiche Mail
http://forum.computerbild.de/internet-abzocke/premium-content-download-de_62467.html

Nicht ganz so seriöse Firma? Ist bei der Firma das nötige berufliche Verantwortungsbewusstsein vorhanden?

>> dass aus unserer Sicht kein Internetnutzer abgezockt werden kann, wenn die schriftlichen Hinweise auf den Internetseiten dieser
Lesen Sie einmal in entsprechenden Foren über die Betroffenen. Sie stellen die Tausende von Betroffenen mit dieser Aussage als Idioten hin. Ich muss allerdings gestehen, Ihre Meinung teilt auch die Staatsanwältin Becker-Toussaint aus Frankfurt. 🙁
Alle Berichte der Betroffenen in Akte09, WISO, Brisant, SternTV um nur einige zu nennen, sind selber schuld?
Ich würde ja mal gerne wissen, wer —unserer Sicht— ist. Wenn das die Stadt Rödermark ist, dann gute Nacht.

In diesen Tagen findet ein IT-Kongress statt. Frau Bundesministerin Aigner möchte Gesetze verschärfen, was nicht notwendig wäre, wenn das bestehende Recht konsequent durchgesetzt würde.

Quelle http://www.handelsblatt.com

BERLIN/FRANKFURT. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will mit neuen Gesetzen die Kriminalität im Internet bekämpfen. „Leider sind der Polizei oft die Hände gebunden, da Online-Betrug als minderschwere Straftat eingestuft wird“, sagte sie dem Handelsblatt vor dem am Dienstag in Stuttgart beginnenden IT-Gipfel der Bundesregierung. Die wachsende Online-Kriminalität gefährde die IT-Branche stärker als die Wirtschaftskrise.

>> und die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), vor Zustimmung, vollständig durchgelesen werden.
Der Hinweis auf die Kosten SIND NICHT DIREKT erkennbar.

Urteil des AG München. Aktenzeichen 161 C 23695/05 und rechtskräftig.

Damit wird der Trick, mit versteckten Kostenhinweisen auf Kundenfang zu gehen, in Zukunft für entsprechende Anbieter unattraktiver. Auch wenn die Zahlungspflicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erwähnt wurde und der Kunde diese per Mausklick akzeptiert, ändert das nichts am versteckten Charakter des Kostenhinweises. Das AG München war der Ansicht, dass man nicht damit rechnen muss, in den AGB einen Hinweis auf die Zahlungspflicht zu finden.

Bei dem Besuch dieser Seiten will keiner betrügen oder Dienstleistungen erschleichen. Man will KOSTENLOSE Software. Persönliche Daten brauchen nicht RICHTIG angegeben zu werden. Rechtsanwälte und Verbraucherschützer raten sogar davon ab, dies bei dem download kostenloser Dienste zu tun. (Siehe hier Punkt 6) Das Bestreben dieser Abzockerfirmen zielt darauf ab, den Nutzer in dem Glauben zu lassen, kostenlos die kostenlose Software zu laden.
Gehen Sie einfach einmal auf andere Seiten. Dort ist der Kostenhinweis immer klar und deutlich hervorgehoben. Teilweise steht der Preis im Bestell-Button.

>> Auch haben Sie die Möglichkeit, privatrechtlich gegen die Firma vorzugehen.
In meinem Anliegen an Sie habe ich nicht von Strafrecht oder Zivilrecht gesprochen. Es ging mir hier um Gewerberecht. Da habe ich keine Möglichkeit.

Banken/Sparkassen sind sehr fix. Die streichen denen recht schnell die Konten. Eine Klage einer Rechtsanwältin (Katja G.) gegen die Sparkasse München (hat das Konto aufgelöst) wurde abgewiesen.

>> Wir werden die Fa. weiterhin gewerberechtlich beobachten,
Könnten Sie Auskunft darüber geben, was darunter zu verstehen ist?

Rechtsanwältin der Premium Content
Katja Günter (gewesen oder noch). Inkasso im August 2009.
Etwas über Katja Günther

Es ist immer wieder schön, wenn man nach Abzockern sucht, immer wieder Rödermark zu sehen bekommt.
Originalton eines Betroffenen in einer eMail an mich.

Ich teile Ihre Hoffnung, dass Rödermark irgendwann einmal abzockerfrei wird. Die jetzige Situation schädigt wirklich den Ruf des Ortes.

Ich nehme an, dass Sie nichts dagegen haben, wenn ich das hier alles in meinem Blog (WordPress.PatchworkMarkt.com) abstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Otto Donners

Auszüge aus Foren.
Gestrichen.

Wird Widerspruchsrecht bei Premium Content so verstanden?

Es ist scheinbar für Premium Content unerheblich ob der User mit den angebotenen Dienstleistungen begonnen hat. Dem Download also. Interpretation von Premium Content im Telegrammstil: Zugangsdaten sind zugestellt. Dienstleistung wurde begonnen. Widerspruchsrecht erloschen.

Bitte helfe mir!
Ich habe heute per E-Mail die Zahlungsaufforderung wie unten bekommen. Leider habe ich auf diese Zahlungsaufforderung reagiert, und zwar per Fax und per Post Widerspruch gegen diese Zahlungsaufforderung geschickt. Dabei habe ich meine Adresse, meine Telefonnummer von Zuhause und Firma gegeben.
Ich kann mich jetzt nicht mehr daran erinnern, ob ich mich bei my download angemeldet habe oder nicht. Sicherlich habe ich den Bestätigungslink nicht geschickt. Warum bekomme ich dann heute plötzlich die Zahlungsaufforderung? Ich kenne weder mein Paßwort noch Usernamen.
http://forum.chip.de/recht/immer-besser-1258291.html#post7482840

Nicht Bestandteil der Mail

Lesen Sie hier welche Leistungen die Premium Content erbringt

So verfährt Hanau mit dubiosen Firmen
Hanau kündigt Internet-Kassierern fristlos.

Die fragwürdigen Praktiken der Geldeintreiberfirma Proinkasso sollen nicht länger den Ruf des städtischen Technologie- und Existenzgründerzentrums in Hanau-Wolfgang belasten. Aufgeschreckt vom Bericht der Frankfurter Rundschau über Proinkasso am Dienstag hat die Zentrumsleitung das Mietverhältnis nunmehr fristlos gekündigt. Darüber informierte der zuständige Wirtschaftsstadtrat Ralf-Rainer Piesold (FDP) am Mittwoch.
Proinkasso macht durch rigorose Mahnschreiben im Dienst dubioser Internetseitenbetreiber von sich reden. Bei der Hanauer Staatsanwaltschaft gehen täglich Strafanzeigen gegen Geschäftsführer Stefan Straßburg ein.

Hanau hat reagiert und etwas unternommen. Hanau hat erkannt, dass solche Firmen dem Ansehen Schaden zufügt.
OK. Carl-Zeiss-Str. 43 gehört nicht der Stadt Rödermark und deshalb kann man keine Kündigung aussprechen. Das soll aber nicht bedeuten, dass es nicht evtl. noch andere Wege (Gewerbeuntersagung) gibt.

Einleiten eines Gewerbeuntersagungsverfahren

Da es sich beim Gewerbeuntersagungsverfahren um ein förmliches Verwaltungsverfahren handelt, erfolgt bei Einleitung immer eine schriftliche Mitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt mit einer ausführlichen Begründung an den Betroffenen. Dieses Schreiben enthält eine Frist zur Stellungnahme, die zur Vermeidung der Gewerbeuntersagung auch unbedingt eingehalten werden sollte.

In Deutschland besteht Gewerbefreiheit, d.h. generell kann von jeder natürlichen oder juristischen Person (z.B. GmbH) ein Gewerbe ausgeübt werden. Zum Schutze der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten kann es jedoch erforderlich sein, dass bei bestehender Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden die Gewerbeausübung ganz oder teilweise untersagt wird (§ 35 Gewerbeordnung). Gegen 2 417 unzuverlässige Gewerbetreibende musste das für die Region Rhein-Main/Südhessen zuständige Regierungspräsidium Darmstadt im vergangenen Jahr Untersagungsverfahren einleiten.

Status quo: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Oktober 2009 wurden 2008 37.900 Fälle von IKT-Kriminalität registriert. In 167.000 Fällen wurde das Internet als Tatmittel eingesetzt. Bei 77 Prozent handelte es sich um
Betrugsdelikte. 43 Prozent der Fälle entfielen auf Warenbetrug. Insgesamt verursachte die in der Kriminalstatistik festgehaltene IKT-Kriminalität 2008 in Deutschland Schäden von 37 Millionen Euro. Die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher sein.
Handlungsfeld Datensicherheit: Die Experten empfehlen die Überarbeitung des Datenschutzrechts. Es wird ein abgestufter Schutz bei der Datenübermittlung für Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung sowie die Anpassung an das digitale Zeitalter benötigt. Nur wenn Bürger und Unternehmen Vertrauen in die Netze haben, werden die IKT-Märkte weiter expandieren.

Quelle: Monitoring-Report Deutschland Digital www.bmwi.de

Lesen Sie auch hier.

Beachten Sie den Bericht des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Was sind Kostenfallem im Internet.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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