Opfer gesucht.

Die (alte) neue Masche mit den B2B-Portalen.
 
 
Wie schon berichtet (Glühbirne und Buttonlösung sowie Eldorado für Betreiber von Abofallen? ) muss man als Verbraucher (Endkunde) bei einer vermeintlich KOSTENLOSEN Dienstleistung darauf achten, ob diese nicht NUR für GESCHÄFTSKUNDEN ( B2B, Business to Business ) gedacht ist.
 
In der Vergangenheit haben die Abofallenbetreiber mit diversen grafischen Tricks gearbeitet, um die Preisangabe zu verschleiern. Ein im Rodgau tätiger Unternehmer wurde deshalb zu 2 Jahren Haft wegen versuchten Betrugs (noch nicht rechtskräftig) verurteilt.
 
Da durch die Buttonlösung eine PREISVERSCHEIERUNG fast unmöglich geworden ist, versucht man es auf anderen Wegen. Meiner Meinung nach versucht man die Angaben -> NUR FÜR GEWERBETREIBENDE <- nicht in der gebotenen Deutlichkeit darzustellen, um die ENDVERBRAUCHEN in die Falle zu locken.   Im Geschäftsverkehr zwischen zwei Geschäftsleuten (B2B) wird die Buttonlösung (und auch das Widerrufsrecht) nicht benötigt,   Sie als Endanwender bekommen zusätzlich zu den Zugangsdaten auch die Rechnung. Ein Widerrufsrecht haben Sie als Gewerbetreibender (obwohl Sie keiner sind) nicht.   Wenn Sie zahlen, fällt das wohl keinem auf. Die Gegenseite hat das Geld und Sie die Kosten.   Beschweren Sie sich jetzt, wird die Gegenseite Ihren Zugang sperren und trotzdem auf den Rechnungsausgleich beharren. Was die alles für Argumente in den Mahnschreiben aufführen, überlasse ich Ihrer Fantasie.   Welche Wege und Methoden zur Kundengewinnung 🙁 angewandt werden, ist bei antiabzockenet.blogspot.de beschrieben.
 
Siehe auch
Buttonlösung.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Glühbirne und Buttonlösung

Was hat das Glühbirnenverbot mit der Buttonlösung gemeinsam?
 
Nicht zu Ende gedacht! Schlecht gemacht!
So sehe ich das.
 
 
Glühbirnen
Betrachten wir bitte nicht den Aspekt: „Ist die Sparlampe ein Segen oder ein Fluch“
 
Die Ökogesetzte gelten NUR für die Haushaltslampen. Nicht für Speziallampen. Die Glühlampen werden techn. modifiziert (Wendel) und gelten dann durch die Bezeichnung « stoßfest » als Speziallampe.
 
So gekennzeichnet dürfen diese, im Prinzip verbotene Glühlampen, wieder ganz normal verkauft werden.
 
14 Seiten Text, 40 Begriffsbestimmungen und 12 Formeln für die Katz.
 
 
Buttonlösung
Dem Endverbraucher muss eindeutig erklärt werden, dass ihm durch die Annahme des Angebotes (auch einer Dienstleistung) Kosten entstehen. So oder ähnlich muss es aussehen .
 
Bei einem Geschäft zwischen Gewerbetreibenden (B2B) braucht der Hinweis NICHT zu erscheinen. Jetzt gibt es Dienstleistungs-Anbieter, die versuchen den Hinweis, dass sich NUR Gewerbetreibende anmelden dürfen, zu verschleiern. Meldet man das als Endkunde an, weil man den Hinweis auf Gewerbetreibende nicht gesehen hat, verlangen die Anbieter( nach Kenntnis kein Gewerbetreibender) den vollen Beitrag und sperren den Zugang.
 
Die Buttonlösung wiegt einen Endkunden in Sicherheit, weil beim letzten KLICK an dominanter Stelle auf die Kosten hingewiesen werden muss.
 
Schon (fast) ein Gefallen an Abofallenbetreiber. Durch den o.g. Trick wird die Buttonlösung ausgehebelt und wesentlich gefährlicher (durch die vermeintliche Sicherheit) als in der Vergangenheit. Der Internetnutzer muss jetzt zwischen B2B und Endkunde zu unterscheiden wissen.
 
Wie bei der Glühbirne. Da sitzen hochbezahlte Politiker zusammen, beraten über Jahre und denken eine Sache nicht zu Ende. Evtl. können die das auch nicht.
 
Ehrlich gesagt. Solche Halunkereien waren mir schon bekannt. Aber welche Gefahren in Verbindung mit der Buttonlösung daraus erwachsen können, daran hatte ich auch nicht gedacht. 🙁
Aber ich werde ja auch nicht dafür bezahlt.

B2B und die Buttonlösung Eldorado für Betreiber von Abofallen?

Achtung Endverbraucher.
 
Durch die Buttonlösung wird es für die Endverbraucher gefährlich.
 
Es werden Ihnen Produkte zu Großhandelspreisen angeboten. Diese Angebote sind aber NUR für Gewerbetreibende. Sie werden es aber schwer haben, diesen Umstand (nur für Gewerbetreibende) zu erkennen.
 
Unternehmen können und sollen Ihre Dienstleistungen und Produkte für Wiederverkäufer in Internet anbieten können. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Seriöse Unternehmen weisen auch EINDEUTIG auf diesen Umstand hin und fordern einen NACHWEIS. Im Normalfall wird als Nachweis eine Kopie vom Gewerbeschein eingefordert.
 
So arbeiten seriöse Geschäftsleute:

Anmeldung bei der Metro
Anmeldung bei der Metro

Was aber absolut verwerflich ist und in meinen Augen die Abzockmethode der kommenden Jahre sein kann/wird, bahnt sich jetzt nach der Buttonlösung an.
 
„Einkaufsmöglichkeiten für den Gewerbetreibenden“
 
An sich auch nichts Verwerfliches. Aber, einige dieser Anbieter spekulieren wohl darauf, auch NICHT Gewerbetreibende als Abonnenten zu gewinnen um diese dann so richtig zur Kasse zu bitten. Es wird KEIN Gewerbeschein angefordert. Es wird NICHT deutlich darauf hingewiesen: « Nur Gewerbetreibende dürfen sich anmelden ». Es gibt KEIN Kontrollfeld welches Sie zur Bestätigung (Ich bin Gewerbetreibender) anhaken müssen.
 
In der Vergangenheit haben sich die Abofallen-Spezialisten darauf konzentriert, die Preishinweise zu verschleiern. Nachdem das Frankfurter Landgericht einen Betreiber, der mit dieser Methode gearbeitet hat, zu einer Bewährungsstrafe wegen versuchten Betrugs (nicht rechtskräftig) bestraft hat, ist es um diese(s) Portal(e) für den ENDVERBRAUCHER ruhig geworden. Teilweise sind diese (nach einem Anmeldestopp) auch nicht mehr aufrufbar.

Die Katze lässt das Mausen nicht.

Die Buttonlösung schien der richtige Weg zu sein, um diesen Abzockern das Handwerk zu legen. Jetzt geht diese Scheiße aber wieder von vorne los.
Was vor dem Landgericht immer wieder von Zeugen zu hören war:

„Ich habe den Preishinweis nicht gesehen“
(stand zwar irgendwo auf der Seite. Wurde aber geschickt verschleiert)

Wird zu:

„Den Hinweis, dass nur Gewerbetreibende sich anmelden dürfen, habe ich nicht gesehen“
(steht zwar irgendwo auf der Seite. Wird aber geschickt verschleiert)

Wenn die Gerichte wieder so lange brauchen, um diesen Anbietern das Handwerk zu legen, wie bei den Abofallenbetrügern, dann gute Nacht. (Strafrechtlich das Handwerk legen)
 
Die Buttonlösung ein Segen für Betrüger oder Betrugsversuch.
 
Warum? Der ENDVERBRAUCHER hat etwas von der Buttonlösung gelesen und kennt sich jetzt aus. Bei allen seriösen Portalen bekommt man am Bestellende (vor dem endgültigen Bestellklick) eine klare Aufstellung der Kosten und im Button steht eindeutig einer der folgenden Texte (Siehe Link). Wenn diese Information fehlt, wird kein Vertrag geschlossen und ich habe nichts zu zahlen.
 
So wie ich das sehe, machen sich jetzt einige Anbieter daran, diesen Umstand zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Die sagen jetzt einfach:

Das Angebot ist nur für Gewerbetreibende. Hat sich eine Endkunde angemeldet wird der Zugang gesperrt. Die gesamten Gebühren muss er aber zahlen.

Wie erfahren die Anbieter aber davon, dass ich KEIN Gewerbetreibender bin?
 
Ganz einfach.
» Der Endanwender hat sich im guten Glauben bei einem KOSTENLOSEN Portal angemeldet.
 
» Es ist doch kaum ein Anwender so bes… und meldet sich für viel Geld bei einem Dienstleister an, ohne genau zu wissen welches Angebot dieser genau vorzuweisen hat.
 
» Da es sich um ein B2B (Business to Business. Gewerbetreibender verkauft an Gewerbetreibenden) Portal handelt werden Sie auch keine Informationen über Ihr Widerrufsrecht bekommen. Bei B2B haben Sie kein Widerrufsrecht.
 
» Nun kommt die Rechnung. Ob nach einem Tag, in 2 Wochen oder in 1 Monat ist egal. Sie könnten als Endverbraucher noch widerrufen. Die Information zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form fehlt.
 
» Sie werden natürlich widerrufen.
 
» Jetzt schnappt die Falle zu.
 
Sie geben sich als Endverbraucher zu erkennen und die werden Ihnen jetzt ihre AGBs präsentieren. In den AGBs könnte sinngemäß stehen:

Sie müssen zahlen. Sie haben sich als Gewerbetreibender bei der Registrierung ausgegeben. Sie haben vorsätzlich eine Vertragsverletzung begangen und haben den kompletten Betrag zu zahlen.
Wir werden Ihren Zugang sperren.

 
Sollten Sie einmal auf ein solches Portal geführt werden, sehen Sie sich unbedingt das Impressum an. Geben Sie als Suchbegriff die Geschäftsführer ein.
 
Nachtrag
Es ist verdammt einfach, in eine Abofalle zu tappen. Ich habe gerade einmal bei YAHOO mit
„billige Kinderwagen“
gesucht.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
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Abofallen auf der Telefonrechnung. Artikel von RA Thomas Meier

In einem Artikel von RA Thomas Meier steht eigentlich alles was man wissen muss wenn man in eine Abofalle per Telefonrechnunggetappt ist.
 
Es wird auch sehr genau erklärt wie man sich verhalten sollte.
 
Hier geht es zu dem Beitrag von RA Thomas Meier
 
Siehe auch: Für mich ein Grund mehr die Offenbach Post zu kündigen

Nebenbei bemerkt. Konversionsrate

Damit man etwas mit dem Begriff Konversionsrate / Conversionsrate etwas anfangen die Definition aus:
mein-shop-im-web.de

Die Konversationsrate / Conversationsrate im ecommerce stellt die Conversationsrate eine wichtige messbare bzw. berechenbare Größe dar.[…] Viel wichtiger hingegen ist selbstverständlich wie viele dieser Besucher auch tatsächlich eine Bestellung tätigen. Und eben diese Größe wird mit der Konversationsrate gemessen.[…] Lesen Sie den Artikel bei mein-shop-im-web.de

Konversionsrate 2% ist Super.
Die Konversionsrate 1% optimistisch.
Die Konversionsrate liegt im Durchschnitt bei Online Shops (allgemein) 0,5 %.

Warum ich Konversionsrate überhaupt erwähne.
Bei einem Prozess erwähnte ein Rechtsanwalt die Konversionsrate läge bei eine Onlineprojekt bei 2%. Das hört sich zunächst sehr wenig an. Wenn Sie die Eingangs erwähnten Zahlen gesehen haben, ein Traumergebnis.
 
Schauen wir uns zunächst einmal an, was eine Werbung bei Google Geld kosten kann.

Bei Google AdWords bestimmen Sie selbst, wie viel Sie zahlen wollen – und das nicht nur
1) absolut pro Tag, sondern auch
2) pro Besucher auf Ihre Website.
Darüber hinaus ist die Abrechnung erfolgsabhängig: Sie zahlen nur, wenn Ihre Anzeige angeklickt wird (CPC Cost-per-Click). So hat sich AdWords als eine äußerst kostengünstige Werbeform für Unternehmen aller Art und Größe etabliert.
Unter den Grundeinstellungen bestimmen Sie Ihr Budget, also wie viel Sie bei Google maximal pro Tag ausgeben wollen. Dieses Budget können Sie jederzeit anpassen. Wenn Sie unsicher sind, starten Sie einfach mit 1-2 Euro pro Tag![…] Quelle google.de
Hervorhebungen durch den Autor.

Wie Sie lesen können, bezahlt der Auftraggeber nur dann, wenn seine Werbung auch angeklickt wird.
 
Nehmen wir jetzt einfach einmal an, die Werbung für sein «ausgesuchtes Wort» würde (CPC) 0,50 Euro kosten, um auf die erste Seite, erste Position der Suchergebnisliste zu erscheinen.
 
100 Besucher würden demnach 50,00 Euro kosten.
 
Bei der genannten Konversionsrate von 2%, wurde von einem Rechtsanwalt genannt, kaufen/abonnieren also 2 Personen das Angebot.
 
Wenn der Kauf/ABO dem Werbetreibenden ca. 100,00 Euro pro Jahr einbringt, ist das doch ein satter Gewinn.
Der Gewinn würde sich mehr als verdoppeln, wenn z.B. ein ABO über 2 Jahre abgeschlossen würde.
 
Die Werbung kann der Werbetreibende von seiner Steuer absetzen. Gehen wir von einem Steuersatz von 45% aus, kostet die Werbung dem Werbetreibenden für 100 Werbeeinblendungen nicht 50,00 Euro, sondern NUR 27,50 Euro.
 
Kann es sein, dass bei dieser unglaublich hohen Konversionsrate der Interessent der Meinung war es handelt sich hier um ein kostenloses Angebot des Werbetreibenden
 
Man kann sich jetzt als aufmerksamer Leser fragen, warum bezahlt einer Geld für KOSTENLOSE Angebote? Fragen Sie sich einfach einmal, warum Google, Facebook, WKW und Co. Werbung schalten (schalteten) und kostenlos sind. Fragen Sie Anbieter der verschiedensten kostenloser Angebote wie Hotelsuche, Reise, Wetter, Stromvergleich … usw. usw. usw. wie die zu ihrem Geld kommen. Es ist NICHTS außergewöhnliches daran AUCH für KOSTENFREIE / KOSTENLOSE Dienste Werbung zu bezahlen
 
Siehe auch: Nochmal. Konversionsrate mal ganz anders genutzt.


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Persönliche Daten als Cookie?

Ein Cookie kann immer gesetzt werden. Was man immer setzen kann, sind allerdings keine persönlichen Daten über den Besucher.
 
Wenn ein Anbieter persönliche Daten mit einem Cookie und PHP ablegen möchte, muss man dem Anbieter zunächst diese Informationen liefern. Und die bekommt derjenige aber erst DANN, wenn der Internetnutzer (Client) ein Formular mit seinen persönlichen Daten ausgefüllt hat. Dieses Formular wird mit einer eigenen Methode (z.B. Sende-Button) an den Server (Anbieter) übertragen. Erst jetzt, da der Server die Daten hat, kann der Server auch veranlassen, auf den Rechner des Clients ein Cookie mit den persönlichen Daten zu schreiben.
Besuchen Sie jetzt irgendwann wieder die Webseite, wird der Betreiber (Anbieter) Sie wiedererkennen und entsprechend nach seinem Gusto handeln.
 
Das zu den persönlichen Daten.
 
Man kann allerdings über ein Cookie die Verarbeitung einer Webseite steuern. Was man mit der Möglichkeit im aufgeführten Beispiel sonst noch machen, kann überlasse ich Ihrer Fantasie.
 
Dazu ein kleines Beispiel
Wenn Sie den Link unten anklicken werden Sie einen Text angezeigt bekommen, der Sie NICHT darüber informiert eine kostenlose Seite aufgerufen zu haben. Wenn Sie jetzt (ohne den Browser zu verlassen) die Seite erneut aufrufen, werden Sie einen Preishinweis sehen. Alle Webseiten, auf die Sie anschließend weitergeleitet werden (im Beispiel nicht), können von diesem Cookie profitieren.
 
Warum den Browser nicht verlassen werden Sie fragen. Das von mir gesetzte Cookie hat nur solange Bestand, bis der Browser geschlossen wird. Danach wird das Cookie wieder gelöscht. Ich könnte dem Cookie auch eine Lebensdauer von einem Jahr verpassen.
 
Hier der Link zu dem Beispiel

Link zum Beispiel Cookie


Rödermark intern.
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Warum bezahlen ALLE für die Abofallen?

Da fällt einer auf eine Abofalle herein. Man ärgert sich und bezahlt sofort den Betrag oder nach den Mahnungen nur um seine Ruhe zu haben. Das war es dann für den Einzelnen.
 
Die Vielzahl derer, die über die Kostenpflicht getäuscht wurden, hat unsere Regierung zum Handeln gezwungen. Man sah sich genötigt eine Gesetzt zu verabschieden, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ob der Versuch gelungen ist, wird die Zukunft zeigen. Die Leidtragenden sind die seriösen Anbieter, die jetzt für die Buttonlösung Programmänderungen durchzuführen haben.
 
Es bezahlen ALLE in der BRD für dieses Gesetz. Auch diejenigen die NICHT den Abofallenbetreibern auf den Leim gegangen sind.
 
Wenn Sie die folgenden Artikel gelesen haben, können Sie sich ein Bild davon machen, wem wir die ganzen Aufwand zu verdanken haben. Der Dank der Bundesbürger ist den Verursachern sicher.
 
 

[..]Weil immer wieder unbedarfte Nutzer auf der Suche nach einem Kochrezept oder beim Download einer kostenlosen Software auf sogenannte “Abofallen” hereinfallen, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Nun muss vor Abschluss eines Geschäftes im Internet ein Warnknopf unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bereits 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktionen einen Gesetzesvorstoß in diese Richtung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/2409).[..]Lesen Sie weiter bei Hansjörg Schmidt

 
Verbraucherzentrale Bundesverband

[..]Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit soll es den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen. Nach dem neuen Gesetz [..]Lesen Sie weiter bei Verbraucherzentrale Bundesverband

 
Aus Golem.de

[..]Bundesregierung beschließt „Button-Lösung“ gegen Abofallen
Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.[..] Lesen Sie weiter bei golem.de

 
Das Gesetzt beschreibt das Problem

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/7745 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
A. Problem
Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben.[…]Lesen sie hier weiter

Das Problem gibt es also. Jetzt müssen nur noch diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die das Problem geschaffen und den wirtschaftlichen Schaden verursacht haben.
 

Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?

Inkasso. Schlagen Forderungen noch vor 2012 ein?
 
Einleitung
Die meisten Inkassounternehmen benehmen sich NICHT wie „Im Wilden Westen“ und sind auch eine sinnvolle Einrichtung für das Eintreiben BERECHTIGTER Forderungen.
 
Wolfgang Spitz (BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.)

„In der Auswertung der Verbraucherzentralen stammen 81 Prozent der beanstandeten Forderungen aus Abofallen und Gewinnspielen. Der Geschäftszweck der Unternehmen mit den meisten Beschwerdefällen scheint ausschließlich in dem Einziehen solcher Forderungen zu bestehen. Eine funktionierende Aufsicht hätte dieses Treiben längst unterbinden können.“ Quelle: inkasso.de

Herr Spitz weiter:

„Seriöse Inkassounternehmen prüfen Forderungen, bevor sie sie geltend machen“. Quelle: inkasso.de

Kein Inkasso für Abzocker
 
 
Gibt es zurzeit eine Inkasso-Forderungswelle?
Wie man aus zuverlässiger Quelle erfahren kann, hat ein Inkassounternehmen wohl vor Jahresende eine Mahnwelle gestartet. Bevor Sie zahlen, informieren Sie sich gründlich. Fragen Sie bei der Verbraucherzentrale oder Ihrem Rechtsanwalt nach.
 
Weitere Informationen
Der Deutsche Bundestag befasst sich aktuell mit dem Thema Inkassounternehmen.
Hier ein Ausschnitt einer Rede von Frau Kerstin Tack (SPD) im Bundestag am 15. Dezember 2011.

[..]Dieser Gesetzentwurf ist aber eben nur ein Teil des Problems. Die Inkassounternehmen, die mit ihren Methoden dazu beitragen, dass die Kosten der Verbraucher noch um ein Vielfaches steigen, sind die andere Seite derselben Medaille. Die Inkassounternehmen verhalten sich teilweise wie im Wilden Westen und bewegen sich
– darin sind wir alle uns hier sehr einig – jenseits von Gut und Böse.[..]Quelle: bundestag.de

Siehe auch: Bundestag, Abofallen, Inkasso und die heiligen drei Könige.
 
Wenn Sie der Meinung sind, es handelt sich um eine unberechtigte Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens, besuchen Sie doch einmal die Webseite des BDIU, Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Informieren Sie sich dort über das Inkassounternehmen.
 
Auch eine weitere Recherche im Internet zu dem Inkassounternehmen könnte nicht schaden. Beachten Sie aber bei Ihrer Recherche. Es gibt Inkassounternehmen, die auf Ihrer Webseite Urteile abbilden, bei denen die Zahlungspflicht des angemahnten festgestellt wurde. Lesen Sie die Urteile aufmerksam durch.
 
Recherchieren Sie im Internet nach der Firma, der Sie das Anschreiben des Inkassounternehmens zu verdanken haben.
 
Mechthild Heil am 15.12.2011 im Deutschen Bundestag zu Abofallen.

[..]Klar ist: Schon heute müsste der Verbraucher meist nicht zahlen, weil kein rechtmäßiger Vertrag zustande
gekommen ist. Aber wer weiß das schon? .[..]Quelle: bundestag.de

 
Kommen Sie nach diesen Recherchen zu dem Schluss, es ist eine UNBERECHTIGTE Forderung und der Ton des Inkassounternehmens erinnert Sie in der Tat an „Wild West“, dann senden Sie doch einfach eine Kopie (Scan) der Bundestagsabgeordneten Kerstin Tack mit einem kleinen Anschreiben per eMail zu.
 
Eine Zeichnungsfrist zu der Petition

Petition: Strafen nach dem Strafgesetzbuch – Bestrafung von Inkassounternehmen und Rechtsanwälten bei „unberechtigten Forderungen“

wurde vor kurzem beendet.
 
Der gesamten Abzockerbande ein beschissenes Weihnachtsfest


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Abzocke mit den Apps. Smartphon

Aus gegebenem Anlass.
 
Da meint man der Smartphon-Nutzer kennt sich mit seinem Gerät und den damit verbundenen Gefahren, in eine ABO-Falle zu tappen aus. Unterhält man sich mit diesen Nutzern, stellt man mit Erschrecken teilweise eine völlige Ahnungslosigkeit fest.
 
Ist man in eine solche ABO-Falle getappt, ist das Geschrei groß und NUR die Anderen sind daran schuld.
 
Vielen ist nicht klar. Man hat mit einem Smartphon ein Gerät in der Hand welches die Leistungsfähigkeit einiger, noch heute im Einsatz befindlicher PCs, bei weitem übertrifft. Die vielfältigen Möglichkeiten mit einem Handy die Verbindung mit anderen Geräten/Diensten aufzubauen haben die meisten modernen Lap-Tops nicht aufzuweisen.
Aber eine besondere Gefahr ist » Sie sind immer identifizierbar..
 
Tappen Sie mit einem Laptop/Desktop in eine sogenannte Abo-Falle, haben Sie Ihre persönlichen Daten eingegeben. Als zusätzliches Merkmal Ihrer Identität könnte Ihre IP-Adresse herangezogen werden.
 
Bei einem Smartphon ist das anders. Es wird Ihre Telefonnummer weitergegben und diese wird dann zu Abrechnungszwecke (Drittanbieter, Mobiles Bezahlen) herangezogen. Eine Ausrede wie: „Ich war das nicht, dass könnte meine minderjährige Tochter gewesen sein“ zählt nicht. Nur und ausschl. derjenige, der sich als Vertragspartner hinter der Telefonnummer verbirgt, ist für das Smartphone/Handy und die damit ausgelösten Aktionen verantwortlich.
 
Aber wie kann man in eine solche Falle tappen?
Viele Nutzer laden sich kostenfreie Apps auf ihr Smartphone (Handy). Da die Ersteller auch ein wenig Geld verdienen möchten, werden in der Anwendung Werbebanner eingeblendet. Darauf, welche Werbebanner eingeblendet werden, haben die Ersteller der Apps in der Regel keinen Einfluss. Ein Klick auf den Werbebanner, und schon könnte man ein ABO abgeschlossen haben. Der geschickt versteckte und sehr schlecht erkennbare Kostenhinweis wird natürlich übersehen. Ihre persönlichen Daten für die Rechnungssteller der Abo-Falle werden nicht benötigt. Die haben die Abzocker ja bereits. Ihre Telefonnummer. Die Kosten werden jetzt auf ihrer Smartphon-/Handy-Rechnung unter dem Titel Drittanbieter oder mobiles Bezahlen aufgeführt.
 
Kann man sich wehren
Jetzt wird es schwierig. Rufen Sie zunächst Ihren Provider an und schildern Sie Ihren Fall. Ich würde als nächstes den komplett abgebuchten Betrag auf mein Konto zurückbuchen lassen und den Betrag abzügl. der Kosten für Abofalle sofort wieder meinem Provider überweisen.
Jetzt kommt es darauf an, wie Ihr Provider Ihren Fall beurteilt. Sie müssen wissen, der Provider verdient auch an den Abofallen.
 
Ein interessantes Urteil aus München. Ob das auch hier Annwendung finden kann muss ggf. Ihr Anwalt entscheiden.
 
Was verdienen die Abzocker dann so?
Die alte Methode der Abzocker, einem ein Abo für Nutzlosdienste unterzuschieben und dann dafür 8,00 Euro p. Monat zu nehmen, dürfte sich dem Ende zuneigen oder nur noch für Einsteiger in die Abzockeszene von Interesse sein. Insbesondere die Achillesferse, das Bankkonto, ist nicht mehr vorhanden. Die lassen jetzt einfach über die Telefonrechnung abbuchen und viele Provider machen das lukrative Geschäft der Abzockerbanden mit. Sehen Sie einmal nach, ob Sie bei Ihrem Provider die Möglichkeit haben, Drittanbieter oder mobiles Bezahlen zu unterbinden.
Jetzt zu dem Verdienst. Das sind bei der heutigen teilweise 4,95 Euro pro Woche. Also keine 8,00 p. Monat, sondern ca. 20,00 Euro pro Monat. Beste Aussichten für die Rodgauer.
 
Update. Gesetz ab März 2011 in Kraft

Am 27. Oktober 2011 hat der Bundestag einige Neuregelungen für das Telekommunikationsgesetz (TKG) beschlossen. Mit den neuen Vorgaben soll vor allem der Verbraucherschutz deutlich verbessert werden. Computerbetrug.de zeigt, was sich ändert – und was es letztendlich bringt.[….]Die wohl beste Neuerung kommt ganz zum Schluss: Jeder Anbieter muss es seinen Kunden ermöglichen, seinen Anschluss für das sogenannte “WAP-Billing” zu sperren. Gerade hier würde sehr viele Nutzer von Handyverträgen überrascht, da die Kostenpflicht von Angeboten oftmals nicht ohne Weiteres erkennbar war. Damit dürften die “In-App-Ads” in der herkömmlichen Form quasi vom Markt verschwinden….Lesen Sie den ganzen Artikel bei computerbetrug.de

 
Wem das Geschreibsel hier zu viel ist, kann sich auch den Filmbericht von MDR ansehen der von Konsumer.info bereits im Februar 2011 bereitgestellt wurde.
 
Anmerkung zum Filmbericht
Nicht alles was in diesem Beitrag (am Ende) von einer Mitarbeiter der Verbraucherzentrale erzählt wird ist richtig.