Glühbirne und Buttonlösung

Was hat das Glühbirnenverbot mit der Buttonlösung gemeinsam?
 
Nicht zu Ende gedacht! Schlecht gemacht!
So sehe ich das.
 
 
Glühbirnen
Betrachten wir bitte nicht den Aspekt: „Ist die Sparlampe ein Segen oder ein Fluch“
 
Die Ökogesetzte gelten NUR für die Haushaltslampen. Nicht für Speziallampen. Die Glühlampen werden techn. modifiziert (Wendel) und gelten dann durch die Bezeichnung « stoßfest » als Speziallampe.
 
So gekennzeichnet dürfen diese, im Prinzip verbotene Glühlampen, wieder ganz normal verkauft werden.
 
14 Seiten Text, 40 Begriffsbestimmungen und 12 Formeln für die Katz.
 
 
Buttonlösung
Dem Endverbraucher muss eindeutig erklärt werden, dass ihm durch die Annahme des Angebotes (auch einer Dienstleistung) Kosten entstehen. So oder ähnlich muss es aussehen .
 
Bei einem Geschäft zwischen Gewerbetreibenden (B2B) braucht der Hinweis NICHT zu erscheinen. Jetzt gibt es Dienstleistungs-Anbieter, die versuchen den Hinweis, dass sich NUR Gewerbetreibende anmelden dürfen, zu verschleiern. Meldet man das als Endkunde an, weil man den Hinweis auf Gewerbetreibende nicht gesehen hat, verlangen die Anbieter( nach Kenntnis kein Gewerbetreibender) den vollen Beitrag und sperren den Zugang.
 
Die Buttonlösung wiegt einen Endkunden in Sicherheit, weil beim letzten KLICK an dominanter Stelle auf die Kosten hingewiesen werden muss.
 
Schon (fast) ein Gefallen an Abofallenbetreiber. Durch den o.g. Trick wird die Buttonlösung ausgehebelt und wesentlich gefährlicher (durch die vermeintliche Sicherheit) als in der Vergangenheit. Der Internetnutzer muss jetzt zwischen B2B und Endkunde zu unterscheiden wissen.
 
Wie bei der Glühbirne. Da sitzen hochbezahlte Politiker zusammen, beraten über Jahre und denken eine Sache nicht zu Ende. Evtl. können die das auch nicht.
 
Ehrlich gesagt. Solche Halunkereien waren mir schon bekannt. Aber welche Gefahren in Verbindung mit der Buttonlösung daraus erwachsen können, daran hatte ich auch nicht gedacht. 🙁
Aber ich werde ja auch nicht dafür bezahlt.

B2B und die Buttonlösung Eldorado für Betreiber von Abofallen?

Achtung Endverbraucher.
 
Durch die Buttonlösung wird es für die Endverbraucher gefährlich.
 
Es werden Ihnen Produkte zu Großhandelspreisen angeboten. Diese Angebote sind aber NUR für Gewerbetreibende. Sie werden es aber schwer haben, diesen Umstand (nur für Gewerbetreibende) zu erkennen.
 
Unternehmen können und sollen Ihre Dienstleistungen und Produkte für Wiederverkäufer in Internet anbieten können. Dagegen ist absolut nichts einzuwenden. Seriöse Unternehmen weisen auch EINDEUTIG auf diesen Umstand hin und fordern einen NACHWEIS. Im Normalfall wird als Nachweis eine Kopie vom Gewerbeschein eingefordert.
 
So arbeiten seriöse Geschäftsleute:

Anmeldung bei der Metro
Anmeldung bei der Metro

Was aber absolut verwerflich ist und in meinen Augen die Abzockmethode der kommenden Jahre sein kann/wird, bahnt sich jetzt nach der Buttonlösung an.
 
„Einkaufsmöglichkeiten für den Gewerbetreibenden“
 
An sich auch nichts Verwerfliches. Aber, einige dieser Anbieter spekulieren wohl darauf, auch NICHT Gewerbetreibende als Abonnenten zu gewinnen um diese dann so richtig zur Kasse zu bitten. Es wird KEIN Gewerbeschein angefordert. Es wird NICHT deutlich darauf hingewiesen: « Nur Gewerbetreibende dürfen sich anmelden ». Es gibt KEIN Kontrollfeld welches Sie zur Bestätigung (Ich bin Gewerbetreibender) anhaken müssen.
 
In der Vergangenheit haben sich die Abofallen-Spezialisten darauf konzentriert, die Preishinweise zu verschleiern. Nachdem das Frankfurter Landgericht einen Betreiber, der mit dieser Methode gearbeitet hat, zu einer Bewährungsstrafe wegen versuchten Betrugs (nicht rechtskräftig) bestraft hat, ist es um diese(s) Portal(e) für den ENDVERBRAUCHER ruhig geworden. Teilweise sind diese (nach einem Anmeldestopp) auch nicht mehr aufrufbar.

Die Katze lässt das Mausen nicht.

Die Buttonlösung schien der richtige Weg zu sein, um diesen Abzockern das Handwerk zu legen. Jetzt geht diese Scheiße aber wieder von vorne los.
Was vor dem Landgericht immer wieder von Zeugen zu hören war:

„Ich habe den Preishinweis nicht gesehen“
(stand zwar irgendwo auf der Seite. Wurde aber geschickt verschleiert)

Wird zu:

„Den Hinweis, dass nur Gewerbetreibende sich anmelden dürfen, habe ich nicht gesehen“
(steht zwar irgendwo auf der Seite. Wird aber geschickt verschleiert)

Wenn die Gerichte wieder so lange brauchen, um diesen Anbietern das Handwerk zu legen, wie bei den Abofallenbetrügern, dann gute Nacht. (Strafrechtlich das Handwerk legen)
 
Die Buttonlösung ein Segen für Betrüger oder Betrugsversuch.
 
Warum? Der ENDVERBRAUCHER hat etwas von der Buttonlösung gelesen und kennt sich jetzt aus. Bei allen seriösen Portalen bekommt man am Bestellende (vor dem endgültigen Bestellklick) eine klare Aufstellung der Kosten und im Button steht eindeutig einer der folgenden Texte (Siehe Link). Wenn diese Information fehlt, wird kein Vertrag geschlossen und ich habe nichts zu zahlen.
 
So wie ich das sehe, machen sich jetzt einige Anbieter daran, diesen Umstand zu ihrem Nutzen zu gebrauchen.
Die sagen jetzt einfach:

Das Angebot ist nur für Gewerbetreibende. Hat sich eine Endkunde angemeldet wird der Zugang gesperrt. Die gesamten Gebühren muss er aber zahlen.

Wie erfahren die Anbieter aber davon, dass ich KEIN Gewerbetreibender bin?
 
Ganz einfach.
» Der Endanwender hat sich im guten Glauben bei einem KOSTENLOSEN Portal angemeldet.
 
» Es ist doch kaum ein Anwender so bes… und meldet sich für viel Geld bei einem Dienstleister an, ohne genau zu wissen welches Angebot dieser genau vorzuweisen hat.
 
» Da es sich um ein B2B (Business to Business. Gewerbetreibender verkauft an Gewerbetreibenden) Portal handelt werden Sie auch keine Informationen über Ihr Widerrufsrecht bekommen. Bei B2B haben Sie kein Widerrufsrecht.
 
» Nun kommt die Rechnung. Ob nach einem Tag, in 2 Wochen oder in 1 Monat ist egal. Sie könnten als Endverbraucher noch widerrufen. Die Information zum Widerrufsrecht in schriftlicher Form fehlt.
 
» Sie werden natürlich widerrufen.
 
» Jetzt schnappt die Falle zu.
 
Sie geben sich als Endverbraucher zu erkennen und die werden Ihnen jetzt ihre AGBs präsentieren. In den AGBs könnte sinngemäß stehen:

Sie müssen zahlen. Sie haben sich als Gewerbetreibender bei der Registrierung ausgegeben. Sie haben vorsätzlich eine Vertragsverletzung begangen und haben den kompletten Betrag zu zahlen.
Wir werden Ihren Zugang sperren.

 
Sollten Sie einmal auf ein solches Portal geführt werden, sehen Sie sich unbedingt das Impressum an. Geben Sie als Suchbegriff die Geschäftsführer ein.
 
Nachtrag
Es ist verdammt einfach, in eine Abofalle zu tappen. Ich habe gerade einmal bei YAHOO mit
„billige Kinderwagen“
gesucht.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

B2B und die Buttonlösung

Wie ist eigentlich die Buttonlösung bei Portalen wie z.B. Melango einzuordnen?

Habe ich eigentlich als normaler Endkunde zu wissen, was ein B2B-Marktplatz ist?

Ich bin heute per Zufall über wir-lieben-grosshandels-preise{dot}de auf die Seite von melango{dot}de weitergeleitet worden.

Ich klicke auf ein Produkt und gelange auf die Anmeldeseite.

Wenn man genau hinsieht, wird man auf der Anmeldeseite im Fließtext auf die Kostenpflicht hingewiesen. Der Hinweis « einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang » besagt nicht (zumindest mir nicht), dass ich ein Gewerbe angemeldet haben muss.

Aber das soll mal nicht unbedingt interessieren. Ich habe den Preishinweis und das Folgende zunächst übersehen und durch die Buttonlösung ab 1.8.2012 kann mir (Endverbraucher) ja nichts mehr passieren. Auf dem finalen Button ist ja schließlich für mich Endverbraucher die KOSTENPFLICHT DEUTLICH aufzuführen. Was da genau zu stehen hat, entnehmen Sie diesem Link.

Aber was steht da bei Melango?

B2B Buttonlösung
B2B Buttonlösung

Wenn Sie GANZ GENAU hinsehen, werden Sie das in kleiner und blasser Schrift gehaltene auch lesen können. Warum die das so machen, überlasse ich Ihrer Fantasie.

Für mich als Endverbraucher sieht das so aus, als wenn ich NICHTS zu zahlen brauche! Ich kann mir aber vorstellen, Melango argumentiert mit B2B (Business to Business. Geschäfte zwischen Gewerbetreibenden.) und da brauchen die Hinweise (Kostenpflicht) wohl nicht so wie für einen Endverbraucher aufgeführt zu sein..

Ich bin aber Endverbraucher, der über die Webseite wir-lieben-grosshandels-preise{dot}de auf Melango geleitet worden ist. Der Webseitentitel ist für mich auch ganz klar auf den Endverbraucher gemünzt. Für Gewerbetreibende sind Großhandelspreise NORMAL. Endkunden lieben die Gelegenheit einmal zu Großhandelspreisen einzukaufen.

Da die Seite mit dem letzten Klick nicht den Anforderungen der Buttonlösung für Endverbraucher und KOSTENPFLICHT entspricht (Button hat so auszusehen), gehe ich davon aus, ein kostenloses Angebot vorzufinden.

Über das, was nach dem finalen Klick kommt, kann ich nur spekulieren. Ich kann mir aber gut vorstellen, es kommt eine Rechnung von Melango. Wenn Sie jetzt (als Endverbraucher) auf die Idee kommen sollten von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, werden Sie wohl Ihr blaues Wunder erleben.
Lesen Sie einmal die AGB.

[..]Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung wegen fehlender Unternehmereigenschaft oder erfolgter Sperre sind ausgeschlossen, da der Nutzer bei der Registrierung ausdrücklich auf das Erfordernis der Selbständigkeit hingewiesen wurde. Der Vergütungsanspruch nach § 5 dieser AGB wandelt sich durch die vorsätzliche Vertragsverletzung der Falschregistrierung in eine Vertragsstrafe, so dass[…]Hier die ABGs

Zu: [..] bei der Registrierung ausdrücklich auf das Erfordernis der Selbständigkeit hingewiesen[..]

Da der Endverbraucher sich bei dem finalen Klick sicherlich nicht über die Kostenpflicht des angebotenen Dienstes im Klaren war/ist, brauchen ihm auch die AGB nicht unbedingt zu interessieren. Erst dann, wenn etwas von KOSTENPFLICHTIG DEUTLICH angezeigt wird, dann sollte man die AGB schon einmal durchlesen.

Ich habe mir die Registrierungsseite und den Punkt Vertragsinformationen etwas genauer durchgelesen. Ich finde diesen Hinweis (B2B) unter dem Absatz Vertragsinformationen in dieser Deutlichkeit nicht. Evtl. meinen die von Melango ja den Satz:

[..]Mit der Anmeldung bestellen Sie verbindlich einen gewerblichen kostenpflichtigen Zugang[..]

Warum verlangen die keine Kopie von einem Gewerbeschein? Als B2B ist man das doch schließlich gewohnt. Z.B. Fegro oder Metro. Warum muss man nicht ausdrücklich bestätigen, ein Gewerbetreibender zu sein (Kontrollfeld anhaken)?

Aber egal. Für mich als Endverbraucher stehen fast alle vertraglichen Informationen auf der falschen Seite und sind deshalb zunächst nicht unbedingt lesenswert und ungültig. Und bis zum letzten Klick bin ich noch der Meinung nichts zahlen zu müssen.

Ich vermute aber, Melango sieht das etwas anders.

In der Vergangenheit ging es vor Gericht um:

Ich habe keinen Preishinweis gesehen

Zukünftig geht es um:

Das sich nur Gewerbetreibende anmelden können habe ich nicht gesehen

Das wird für die Juristen noch ein spannendes Thema.

Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass wir bald viel von Melango oder ähnlichen gelagerten Seiten in den Foren lesen werden.

Tipp
Sehen Sie sich das Impressum von Melango an und suchen Sie im Internet nach den Geschäftsführern.

Nachtrag
Beispiele für gültige Beschriftung.

Beispiele für Beschriftung. Buttonlösung.
Beispiele für Beschriftung. Buttonlösung.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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congstar. Bestellvorgang abgebrochen den Bestellbutton nicht gedrückt.

Vorausgeschickt. Das Beispiel soll zeigen, es KÖNNEN persönliche Daten gespeichert werden, obwohl man KEINEN Bestellvorgang abgeslossen hat. Was man mit diesen Daten jetzt alles anfangen kann, überlasse ich der Fantasie des Lesers.
 
Setzten wir voraus, bei dem von @Frederik genannten Beispiel liegt von der Anbieterseite ein noch nicht erkannter Programmfehler vor. Aber dieses Beispiel zeigt auf, dass eine Datenspeicherung der persönlichen Daten auch ohne den Finalen Klick auf den Bestellbutton möglich ist. Viel Spaß dabei zu beweisen, dass Sie NICHT den Bestell-Button angeklickt haben.

Hier ein Auszug zu einem Kommentar

Legt mal was bei prepaid.congstar.de in den Warenkorb, führt den Bestellvorgang durch bis man zu den Zahlungsarten kommt, schließt dann den Browser, also man führt die Bestellung nicht komplett durch, und man kann sich sicher sein, dass man einen oder zwei Tage eine Mail bekommt mit dem Inhalt: Lesen Sie hier den den ganzen Kommentar.

 
Da ich das Beispiel gerne nachvollziehen möchte, habe ich congstar über deren Kontaktformular eine Anfrage geschickt:

Schönen guten Tag,
auf meinem Blog wurde ein Kommentar zu Ihrem Unternehmen abgegeben.
Dort wird aufgeführt: Eine Bestellung ist OHNE den Bestell-Button gedrückt zu haben möglich.

Ich würde das von dem Kommentator aufgeführte Beispiel gerne nachvollziehen fürchte aber anschl. in die ganz normale
Rechnungsstellung -> Mahnschiene Ihres Unternehmens geraten.

Kann ich das Beispiel unter meinem Namen nachvollziehen ohne eine Rechnung/Mahnung von Ihnen zu erhalten?

Ich bitte um eine kurze Nachricht damit auch evtl. Falschdarstellungen korrigiert werden können.

Sie finden die Informationen unter

congstar. Bestellvorgang abgebrochen den Bestellbutton nicht gedrückt.

Mit freundlichen Grüßen,
Karl-Otto Donners
Kollwitzstr. 12
63322 Rödermark
webmaster@patchworkmarkt.com

 

Was soll man dazu sagen? 🙁 🙁 Das ist die Antwort von congstar

Sehr geehrter Herr Donners,

vielen Dank für Ihre E-Mail.
Handelt es sich hierbei um eine Handybestellung?
Ansonsten möchte ich Sie bitten sich direkt an Congstar.de zu wenden.
Sollten Sie weitere Fragen oder eine Rückfrage haben, so antworten Sie bitte auf diese E-Mail.
Bitte achten Sie im Falle einer Rückfrage darauf, dass der Ursprungstext inkl. Betreffzeile (Ticketnummer) bei der Beantwortung in der E-Mail erhalten bleibt. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.[….]

 
Siehe: congstar. Eine ABGEBROCHENE Bestellung an congstar
 
 

Warum bezahlen ALLE für die Abofallen?

Da fällt einer auf eine Abofalle herein. Man ärgert sich und bezahlt sofort den Betrag oder nach den Mahnungen nur um seine Ruhe zu haben. Das war es dann für den Einzelnen.
 
Die Vielzahl derer, die über die Kostenpflicht getäuscht wurden, hat unsere Regierung zum Handeln gezwungen. Man sah sich genötigt eine Gesetzt zu verabschieden, um diesem Treiben ein Ende zu setzen. Ob der Versuch gelungen ist, wird die Zukunft zeigen. Die Leidtragenden sind die seriösen Anbieter, die jetzt für die Buttonlösung Programmänderungen durchzuführen haben.
 
Es bezahlen ALLE in der BRD für dieses Gesetz. Auch diejenigen die NICHT den Abofallenbetreibern auf den Leim gegangen sind.
 
Wenn Sie die folgenden Artikel gelesen haben, können Sie sich ein Bild davon machen, wem wir die ganzen Aufwand zu verdanken haben. Der Dank der Bundesbürger ist den Verursachern sicher.
 
 

[..]Weil immer wieder unbedarfte Nutzer auf der Suche nach einem Kochrezept oder beim Download einer kostenlosen Software auf sogenannte “Abofallen” hereinfallen, hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, durch das der Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Internet verbessert werden soll. Der Bundesrat hat dem Gesetz am Freitag zugestimmt. Nun muss vor Abschluss eines Geschäftes im Internet ein Warnknopf unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen. Bereits 2010 hatte die SPD-Bundestagsfraktionen einen Gesetzesvorstoß in diese Richtung in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/2409).[..]Lesen Sie weiter bei Hansjörg Schmidt

 
Verbraucherzentrale Bundesverband

[..]Der Bundestag hat heute das Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr verabschiedet. Damit soll es den sogenannten Abofallen im Internet an den Kragen gehen. Nach dem neuen Gesetz [..]Lesen Sie weiter bei Verbraucherzentrale Bundesverband

 
Aus Golem.de

[..]Bundesregierung beschließt „Button-Lösung“ gegen Abofallen
Der Gesetzentwurf gegen Abofallenbetreiber ist endlich fertig. Laut Verbraucherschützern sind bereits 5,4 Millionen deutsche Internetnutzer in Abofallen getappt.[..] Lesen Sie weiter bei golem.de

 
Das Gesetzt beschreibt das Problem

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 17/7745 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr
A. Problem
Ziel des Gesetzentwurfs ist ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Abo- und Kostenfallen im Internet, die sich trotz umfangreicher Schutzmechanismen des geltenden Rechts zu einem großen Problem für den elektronischen Rechtsverkehr entwickelt haben.[…]Lesen sie hier weiter

Das Problem gibt es also. Jetzt müssen nur noch diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die das Problem geschaffen und den wirtschaftlichen Schaden verursacht haben.
 

Buttonlösung. Kein Schutz vor Abzockern und Abofallen?

Da hofft die ganze Internetgemeinde auf einen besseren Schutz vor diesen Abofallenbetreibern durch die » Buttonlösung «. Noch nicht im Einsatz, ab 1.8.2012, wird diese als nicht ausreichend beschrieben.
 
Aus internet-law.de

Vermutlich wird dieses neu Belehrungsmonster aber weniger vor Abofallen schützen, als wieder nur redliche, aber von den ständigen Gesetzesänderungen überforderte Shopbetreiber treffen. Der Gesetzgeber überfordert damit sowohl die Anbieter als auch die Verbraucher. Mit effektivem Verbraucherschutz hat das nichts zu tun…Lesen Sie den ganzen Artikel von RA Stadler bei internet-law.de

 
Ob die Aussage von Herrn RA Stadler sich bewahrheiten wird, wird uns die Zukunft zeigen. Ich hoffe, Herr RA Stadler, hat unrecht.
 
Ich muss aber gleichzeitig berücksichtigen, einige Abofallenbetreiber haben Geld bis zum Abwinken und sind sehr kreativ. Richter und Staatsanwaltschaft haben sich in der Vergangenheit sehr schwergetan, vermeintliche Abofallenbetreiber strafrechtlich zu belangen.
 
Die Abofallenbetreiber testen schon die ersten Farbmuster.
 
Die Abofallenbetreiber lassen sich evtl. schon jetzt Gutachten für ihre «entsprechenden eindeutigen» Textformulierungen geben.

[..]wenn diese Schaltfläche gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist.[…]

 
Oder. Man probiert es mit vorgeschalteten Buttons, die weiterleiten und noch keinen Preishinweis benötigen. Dann wird Preishinweis auf den letzten Button (die Konzentration lässt nach, ist nicht mehr da) platziert. Der Internetnutzter wird den Preishinweis (obwohl dieser aufgeführt ist) durch die gezielte « Einschläferungstaktik » nicht mehr wahrnehmen.
 
Evtl. fällt mir ja noch mehr dazu ein, was ICH da noch machen würde, um OHNE VIEL ARBEIT an das Geld der redlichen Bürger zu kommen.
 
Weiteres zur Buttonlösung
Weiteres zur Buttonlösung. Betrug möglich


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011