Zuschüsse für den Straßenbau. Nachtrag

Thema: Rödermark soll 1,3 Mio.Euro, vom Land Hessen gezahlten Zuschüsse (Förderung), für den Straßenbau der Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuserstraße zurückzahlen.

Ich habe mir heute einmal die Mühe gemacht und den zuständigen Mitarbeiter der Hessischen Straßen- und VerkehrsVerwaltung angerufen (HSVV).

So wie mir erklärt wurde, gab es damals (z.B. Zeitpunkt bei Antrag Odenwaldstraße) schon die heutig gültige Vorschrift, dass Tempo 30 – Zonen NICHT bezuschussbar sind.

Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, verkehrsberuhigte Bereiche

Der damalige Antrag wurde von den Vorgängern des jetzigen Bürgermeisters Kern unterzeichnet. Über dem Feld für die Überschrift steht der Satz, dass die Förderrichtlinien gelesen wurden und auch so wie angegeben gebaut wird.

Die Beanstandung kam NICHT von der HSVV, sondern vom Rechnungshof. Und jetzt musste der HSVV aktiv werden.

Meine ganz persönliche Meinung zu der geplanten Klage unseres Bürgermeisters Roland Kern.

Ich kann mir nach diesem Gespräch mit HSVV schlecht vorstellen, dass die Klage zu einem Erfolg führen wird. Evtl. ist das Ganze auch nur Säbelrasseln des Bürgermeisters, gestützt durch den Magistrat. Obwohl Säbelrasseln nur aus einer starken Position heraus zum Erfolg führen kann. Ich wage mal eine Prognose. „Es wird NICHT geklagt, wenn doch, wird Rödermark verlieren!

Haben sich die Mitglieder des Magistrats (Ausnahme H. Herr Kern und evtl. H. Sturm) vor der Entscheidung zu Klagen auch genügend informiert? Oder wurde einfach vob dem schwarz/grün beherrschten Magistrat gesagt: „Der Bürgermeister will klagen, dann soll er das mal machen. Wir (ehrenamtliche) sind ja noch alle NEU im Magistrat und müssen noch lernen.“

Es ist auch nicht sichergestellt, jedenfalls wurde mir das so gesagt, dass durch das Entfernen der Schilder 30-Zone und das zulässige Aufstellen von 30 Schildern alle Probleme beseitigt sind. Der Vorgang wird nach Rückbau erneut geprüft.

 
Lesen Sie auch die älteren Artikel
Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.
Rödermark Straßenbau. Rückbau um Zuschüsse nicht zu verlieren.
 
Nachtrag 8.07.2011
Interessant ist übrigens:
KEINE, ABER WIRKLICH KEINE DER IM STADTPARLAMENT VERTRETENEN PARTEIEN ÄUSSERT SICH ZU DIESEM THEMA
 
Nachtrag 30.07.2011
Rödermark Odenwaldstraße Oh Herr Pelka, Oh Offenbach-Post
 


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Rödermark Straßenbau. Rückbau um Zuschüsse nicht zu verlieren.

Lesen Sie zunächst:
Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Es betrifft in Rödermark-Ober-Roden die folgenden Straßen:
Odenwaldstraße, Freiherr-vom-Stein-Straße, Babenhäuser Straße

OP-Online am 6.7.2011

..[]..Der Landesrechnungshof hatte im Frühjahr die Zuschüsse für Babenhäuser-, Odenwald- und Freiherr-vom-Stein-Straße beanstandet: ….bis 30. Juni entweder ihre Verkehrsregeln der Rechtsauffassung des Landes anpassen oder eine Millionen Euro Zuschuss plus 300?000 Euro Zinsen zurückzahlen…..Lesen Sie den ganzen Artikel bei OP-Online.de

Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen
[..]» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO[..] Lesen Sie hier weiter
Man will, wie bei OP-Online berichtet wird, Tempo 30 (NICHT Tempo30-ZONE) und rechts vor links einführen und dann gegen das Land klagen.
In dem Artikel wird auch auf gestellte Forderungen des Landes an die Stadt Dietzenbach aufgeführt. Auch hierüber berichtete am 29.01.2010 OP-Online.

Die Frage die sich jetzt stellt. Wieso ging die Stadt Dietzenbach nicht den gleichen Weg den der Magistrat der Stadt Rödermark laut OP-Online beschlossen hat?
Haben die in Dietzenbach frühzeitig eingesehen, dass man hier einen Fehler gemacht hat und jedes weiteres Vorgehen zum Scheitern verurteilt ist und dem Bürger nur Geld kostet?

Der Genehmigung der Zuschüsse dürfte wohl zunächst ein Antrag vorausgegangen sein. Dieser Antrag wird geprüft und dann genehmigt. Was mag da passiert sein? Wurde bei der Prüfung durch das Land ein Fehler gemacht oder wurde in Rödermark/Ober-Roden nicht so gebaut, wie beantragt?

Wenn für das Ab/-Anschrauben neuer Straßenschilder 30.000 € bereitgestellt werden dann fragt man sich: „Was kosten die 20 Schilder (die vollständig neu aufgestellt werden müssen) für den Hinweis auf die Videoüberwachung am Bahnhof?
Siehe: Rödermark. Videoüberwachung. Bahnhof Rödermark/Ober-Roden

Siehe auch
Zusammenfassung Bauprojekt Odenwaldstraße Babenhäuser Straße, Odenwaldstraße
 

Rödermark. Etwas zur Odenwaldstraße.

Zu dem Thema Odenwaldstraße bald wieder Rennstrecke?
 
Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (HSVV) sind nicht mehr zu erreichen.

 
Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung (Die Webseiten der Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung sind nicht mehr zu erreichen.)
 Nichtförderfähige Sammel-, Quartier- und Gewerbestraßen

Nicht förderfähig sind grundsätzlich dagegen Straßen:
» ohne überörtliche Verbindungsfunktion,
 
» Straßen in Gewerbe- und Industriegebieten, die ausschließlich oder überwiegend der inneren Verkehrserschließung des Gebietes dienen.
 
» ohne Einrichtungen mit zentralörtlicher Funktion, die am Ortsrand enden oder dort in Feldwege übergehen,
 
» in kleineren Ortschaften, die in geringer Entfernung weitgehend parallel zu klassifizierten Straßen verlaufen oder als Schleichweg zur Umgehung klassifizierter Straßen genutzt werden (Ausnahme: die Straße hat eine wichtige Funktion als Umleitungsstrecke oder erfüllt die Kriterien der förderfähigen Straßentypen),
 
» mit Zielen außerhalb der Bebauung, die zu Ausflugszielen, kulturellen Einrichtungen, Sportstätten führen, deren Einzugsgebiet auf die Kommune oder deren Nachbarorte beschränkt ist (z.B. Waldparkplätze, Grillplatz, Ausflugslokale mit geringem Einzugsbereich)
 
» Tempo 30-Zonen (Zonenschilder) oder Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO

..[]…

3.7.5.4 Unvereinbarkeit von Tempo 30 – Zonen, Verkehrsberuhigte Bereiche
Der Einrichtung von Tempo-30-Zonen liegt ein flächenhafter Ansatz nach der Straßenverkehrsordnung zugrunde, der in Wohngebieten die Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirken soll. In Gewerbe- und Industriegebieten ist die Einrichtung nicht zugelassen. Die Anordnung soll auf Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde erfolgen, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtsstraßennetz festgelegt wird. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen), noch auf weitere Vorfahrtsstraßen erstrecken.
Die Einbindung einer Straße in eine Tempo-30-Zone führt zwingend dazu, dass es sich nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handeln kann. Folglich darf eine Verkehrsinfrastrukturförderung nicht erfolgen bzw. müssen bereit gestellte Fördermittel im Rahmen der Zweckbindung zurückgefordert werden, wenn diese Ausschilderung nachträglich eingerichtet wird.
Im Unterschied zur Unvereinbarkeit von Tempo-30-Zonen und der Verkehrsinfrastrukturförderung ist die Anordnung von ZEICHEN 274 (zulässige Höchstgeschwindigkeit), z.B. im Bereich von Querungsstellen im Zuge von Schulwegen oder anderen punktuellen Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, nicht förderschädlich.
Auch die Ausweisung einer Straße zum „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ist nicht förderfähig. Gemäß der STVO wird der „verkehrsberuhigte Geschäftsbereich/Tempo 20-Zone“ den Zonengeschwindigkeiten zugeordnet (entsprechend der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, ZEICHEN 274.1 und 274.2). Die Einbindung einer Straße in eine geschwindigkeitsreduzierte Zone bedeutet daher, dass es sich nicht oder nicht mehr um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße handelt. Folglich sind die so ausgeschilderten Straßen nicht förderfähig, müssen ggf. bereit gestellte Fördermittel zurückgefordert werden.
Ist eine Straße oder eines Straßenabschnittes als „Verkehrsberuhigter Bereich“ (STVO ZEICHEN 325, ZEICHEN 326) ausgewiesen, handelt es sich ebenfalls nicht um eine verkehrswichtige innerörtliche Straße, so dass im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturförderung keine Zuwendungen gewährt werden können.
 

Die gesamten Dokument können Sie hier downloaden: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung
Die Links befinden sich auf der angewählten Seite oben rechts unter Downloads.
 
30-er Zone und zulässige Höchstgeschwindigkeit 30
Aus wikipedia:
Tempo-30-Zonen, die dort amtlich Tempo 30-Zone[3] heißen, können in Deutschland auf der Basis des § 45 Abs. 1c der StVO eingerichtet werden. Der Beginn der Zone wird mit Zeichen 274.1 und das Ende der Zone mit Zeichen 274.2 gekennzeichnet. Nach § 45 Abs. 1c StVO ist die Vorfahrt innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „Rechts vor links“ festgelegt (§ 8 StVO), für ältere ampelgeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz. In Tempo-30-Zonen dürfen darüber hinaus keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Seit dem 1. Februar 2001 müssen in Deutschland Tempo-30-Zonen nicht mehr durch Hindernisse auf der Fahrbahn angekündigt werden. Mit der neu eingeführten Vorschrift des § 39 Abs. 1a StVO wurde festgelegt, dass der Autofahrer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtstraßen mit der Anordnung von Tempo-30-Zonen jederzeit zu rechnen hat.
Quelle: Wikipedia


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.