Rödermark Bürgermeisterwahl 2017. KiGa, KiTa Gebühren

Die Umfangreiche Zusammenfassung können Sie hier einsehen.

Im Jahr 2014 folgte die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung (CDU, AL/Die Grünen, SPD) dem Vorschlag des Magistrats, die Erzieher ab dem 1.1.2015 zwei Gehaltsgruppen (von S6 nach S8) besser einzugruppieren. Der vom Ersten Stadtrat ausgearbeitete Vorschlag war aus meiner Sicht ein folgenschwerer Eingriff in die Arbeit der ordentlichen Tarifpartner VkA und Verdi. So etwas kann nicht gut ausgehen. Der Erste Stadtrat hätte wissen müssen, dass kommende Tarifverhandlungen kräftige Verbesserungen innerhalb der jeweiligen Gehaltsgruppen bringen werden. Es kam so wie es kommen musste. Die Erzieher wurden am 1.1.2015 scheinbar nicht höhergruppiert. Der Beschluss der Stadtverordneten wurde in 2016 zurückgenommen. Die Gehaltskosten wären nicht, so wie von Herrn Rotter angegeben, um 200.000,00 Euro gestiegen, sondern wahrscheinlich um satte 500.000,00 Euro.

Zurzeit haben 2 Erzieher beim Arbeitsgericht Klage eingereicht. Ganz egal wie das Gericht entscheiden wird. Das Einmischen von nicht ordentlichen Tarifpartner ist krachend gescheitert und wird tiefe Spuren in der Glaubwürdigkeit des hauptamtlichen Magistrats hinterlassen.

Frage Höhergruppierung der Erzieher. KiTa, KiGa Gebühren
Das Konzept, das KiGa Personal durch eine HöherGUPPIERUNG besser zu bezahlen, ist krachend gescheitert. Das Versprechen einer Höhergruppierung ist NICHT eingehalten worden.

» Wie will der kommende Bürgermeister das Vertrauen der Bevölkerung/Mitarbeiter zum Magistrat wieder herstellen?

Frage KiGa/KiTa Gebühren

» Haben Sie einen Plan für den Fall, dass die Stadt Rödermark die Erzieher nach S8b eingruppieren muss und wie sieht dieser aus (Finanzierung der zusätzlichen Kosten)?

» Wenn die Stadt die Höhergruppierung nicht durchführen muss, wird die Stadt nicht die Gebührenerhöhung, die an der Höhergruppierung gekoppelt war, von 3% auf 2% senken müssen? Das Versprechen einer Höhergruppierung wurde ja nicht eingehalten.

» Als Bürgermeisterkandidat haben Sie den Kostendeckungsgrad (16%) der Kinderbetreuung und der stetigen Entwicklung (Kostendeckung)  nach unten zu kennen. Wollen Sie den Abwärtstrend weiterhin akzeptieren oder gedenken Sie die KiGa/KiTa Gebühren anzuheben oder einen kräftigen Aufschlag auf die Grundsteuer B vornehmen?

» Wie stehen Sie zu kostenfreien KiTas

Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig

Versprochen und gebrochen. CDU und AL/Die Grünen werden wortbrüchig
Versprochen – gebrochen ; Vertrauen – verspielt

Höhergruppierung der Erzieherinnen und Erzieher in Rödermark

Die FDP hat im Jahr 2014 den Antrag, die KiTa-Gebühren um 3 % anzuheben und damit anteilig (1 %) die ErzieherInnen um 2 Gehaltsgruppen höher einzugruppieren, abgelehnt. Abgelehnt aus mehreren Gründen. Die 2 % + 1 % Steigerung der Gebühren schien schon damals nicht annähernd ausreichend, um die Folgekosten zu decken und die zukünftigen, regulär tariflich bedingten Gehaltsanhebungen finanzieren zu können. Die Bedenken wurden schon im Februar 2014 in einem Blogeintrag von Dr. Rüdiger Werner klar zum Ausdruck gebracht:[..] und weiter
[..] Die FDP ist somit nicht wortbrüchig geworden. An dieser Stelle muss klar gesagt werden, dass dies auch für die Freien Wähler und SPD zutrifft. [..]
 
Der ganze Artikel bei der FDP Rödermark

 
Siehe auch
» Zusammenfassung. Kindergarten/KiTa KiGa. Gebührenerhöhung KiGa


Rödermark intern.
Fehlerhafter Haushaltszahlen 2024-2025
Fehlerhafte Haushaltspläne wurden den Stadtverordneten zur Entscheidung vorgelegt.

Wer hat uns verraten? …… Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Wer hat uns verraten? ……Die CDU und AL/Die Grünen? Magistrat?

Die von der Stadtverordnetenversammlung für den 1.1.2015 beschlossenen Höhergruppierung der Erzieher nach Gehaltsgruppe S8, ohne Anhängsel a) oder b), soll zurückgenommen werden. Hier der Antrag

20.05.2015 In diesem Interview (20.05.2015 Video bei YouTube ) wird von Höhergruppierung gesprochen.
Ab 0:50 im Video …..eine Zulage zur bisherigen Eingruppierung zu gewähren bzw. eine Höhergruppierung schon zu beschließen. Die konnten wir noch nicht vollziehen, weil der Haushalt noch nicht genehmigt ist…..Gemeint war der Doppelhaushalt 2015/2016

Schaue ich mir den Vorgang „rund um die Bezahlung/Höhergruppierung der Erzieher“ in der folgenden Version an, ist eigentlich alles gesagt. Aber was wurde realisiert?

Im Folgenden wird der m.E. granatenmäßig in den Sand gesetzte Antrag des Ersten Stadtrats aufgeführt. Es mag ja sein, dass es Absprachen/Vereinbarungen zur Bezahlung mit den Erziehern gegeben hat, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben. Wenn es diese  Absprachen/Vereinbarungen gegeben haben sollte, scheinen die jedoch nicht ganz klar gewesen zu sein, weil: „Denn gegen diese Einstufung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.“ Quelle SPD Rödermark.de
Die jetzt aufgeführten Argumente des Magistrats, gegen eine Höhergruppierung nach S8 Anfang 2015, sind für mich schwer nachvollziehbar. Der Grund allerdings nicht.
Lesen Sie zum besseren Verständnis Chronologie einer Höhergruppierung

Kein Wort dazu, dass man einen Fehler gemacht hat. Was mir dazu auch aufgefallen ist. In der Presse finde ich nur Äußerungen vom Bürgermeister. In den Sitzungen der Stadtverordneten hat, so wurde mir berichtet, auch nur der Bürgermeister zur Sache gesprochen. Herr Kern ist Personaldezernent und muss sich dazu erklären. Eine Erklärung vom ersten Stadtrat, der die Höhergruppierung Ende 2013 dem Magistrat vorgetragen hat (siehe), hätte man erwarten können. Scheinbar gibt es eine interne Absprache. „Nur der Bürgermeister spricht zur Sache“.

Von mir angesprochen Stadtverordnete sind bis zur Bekanntgabe des Antrags der Verwaltung davon ausgegangen, dass die Erzieher, so wie versprochen, höhergruppiert wurden/werden. Die öffentlich zur Verfügung gestellten Äußerungen ließen auch keinen Zweifel aufkommen.

Wer hat dem jetzigen Antrag, die am 18.02.2014 beschlossene Höhergruppierung der Erzieher NICHT zu vollziehen, zugestimmt? Es geht also grob gesagt, um die Zurücknahme eines doch wohl eindeutigen Beschluss.
» CDU, AL/Die Grünen, FDP und FWR haben dem Beschluss vom 18.02.2014 zurückzunehmen, zugestimmt.
» SPD Rödermark hat den Antrag abgelehnt.
Es kann jetzt der Anschein entstehen, FDP und FWR sind wie die CDU und AL/Die Grünen „wortbrüchig“ geworden. Weit gefehlt. Dem Ursprungsantrag vom 18.02.2014 zur Höhergruppierung hat weder die FDP noch die FWR zugestimmt. (Siehe Niederschrift Punkt 10.1)

Zurückgerudert hat demnach NUR die CDU und AL/Die Grünen und haben damit die versprochene Höhergruppierung der Erzieher verhindert. Verhindert ist eigentlich falsch. Personalangelegenheiten liegen nicht im Entscheidungsbereich der Stavo sondern der Verwaltung; dem Magistrat. Warum überhaupt abgestimmt wurde ist mir schleierhaft.

Es sei einmal dahingestellt ob die vom ersten Stadtrat, Herrn Rotter, vereinbarte Höhergruppierung auch zahlbar gewesen wäre. Für diese Beurteilung leistet sich die Stadt den ersten Stadtrat der die Zahlen und die anstehenden Tarifverhandlungen der Profis( Gewerkschaft, VkA) in groben Zügen zu kennen hat. Er hat auch die Gefahren eines solchen Eingriff in die komplizierte Tarifstruktur zu kennen.

Eindeutiger Beschluss am 18.02.2014:

Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8
Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8

Es soll jetzt Leute geben, die sich an dieser Formulierung aufreiben. Es steht „zu vergüten“ und es steht „soll im Haushalt“. Juristen könnten sich jetzt trefflich darüber streiten was wirklich gemeint war. Aber die nach der Beschlussfassung getroffenen Aussagen sprechen eine eindeutige Sprache.

Quelle: Niederschrift Stavo 18.02.2014
Beschlussfassung: Zustimmung CDU, AL/Die Grünen, SPD. Ablehnung FDP und FWR.
Weitere Infos zu diesem Beschluss unter:
» 18.02.2014 Beschluss Stavo Kita Gebühren. Höhergruppierung Personal.
» 18.02.2014 Beschluss zur Höhergruppierung.

Bei der Stavo am 21.06.2016 wurde nicht mehr von einen Höhergruppierung von S6 nach S8 gesprochen, sondern eine Eingruppierung der Erzieher nach S8a bestätigt. Die Eingruppierung nach S8a (alte S6) bedarf  keinerlei Zustimmung von irgendeinem Gremium. Die Höhergruppierung wurde von den Profis der Gewerkschaft und dem Verband kommunaler Arbeitgeber beschlossen und im Tarifvertrag festgelegt. Mit diesem Antrag wurden die über Zulagen gewährte Bezahlung nach S8 zurückgenommen.

Anzeichen für ein Scheitern der geplanten Höhergruppierung schon in 2014? Obwohl man doch eigentlich das Personal laut Stavo-Beschluss schon nach S8 hätte einstellen können,  wurde Personal nach der alten Gruppierung S6 gesucht.

Warum man davon ausgehen muss, dass nichts anderes gemeint gewesen sein kann als eine Höhergruppierung der Erzieher von S6 nach S8. Ohne Anhängsel a) oder b).

19.12.2013 [..] Er wolle dem Magistrat vorschlagen, die Besoldung um zwei Stufen anzuheben, (Anm. es waren Gruppen gemeint) sagte der Erste Stadtrat auf Nachfrage unserer Zeitung. Das steigert die Personalkosten um jährlich 190.000 Euro, ist seiner Ansicht nach aber unumgänglich: „Wir spüren schon jetzt deutlich einen Erzieherinnenmangel.[..] Quelle: Op-Online

18.02.2014  [..]Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. [..]Quelle: bgb-roedermark

20.02.2014 [..] Nina Daum (AL/Grüne) bezeichnete die Höhergruppierung dagegen als notwendig, um die Qualität der Betreuung zu halten oder gar zu erhöhen. Sie gehe davon aus, dass auch die Eltern hinter dem Antrag stehen.[..]Quelle: Frankfurter Rundschau 20.02.2014

24.02.2015 [..]Benehmen mit den Elternbeiräten seit 2014 die KiTa-Gebühren jährlich um 3%, dies allerdings gekoppelt mit einer Anhebung der Gehälter vom Tarif S6 auf S8 ab Januar 2015 – also immerhin zwei Gehaltstufen,[..] und weiter [..] Die geplante Höhergruppierung wird [..] Quelle: Einbringung Doppelhaushalt 2015/2016 BM Roldand Kern

09.04.2015 [..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen[..] und weiter
[..]Sozialdezernent Rotter wollte die Gewerkschaftsforderungen nicht im Detail kommentieren. Er wies darauf hin, dass die Stadt mit der – dem Personalmangel geschuldeten – Höhergruppierung auf S?8 den Erzieherinnen weit entgegengekommen sei. [..] Quelle: OP-Online
13.05.2015 Jetzt lese ich das erste Mal etwas von einer Bezahlung nach Gruppe S8. Auch die späte Erkenntnis von Herrn Rotter [..] Grundsätzlich gelte aber: „Eine bessere Bezahlung muss im Tarifvertrag geregelt werden. „
[..] Das müsse wertgeschätzt werden, und das habe die Stadt mit der freiwilligen Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher gemäß Gehaltsgruppe 8 auch getan. Quelle Stadt Rödermark.

Fazit
Durch diesen Beschluss der Verwaltung/Magistrat wurde den Erzieher den vom ersten Stadtrat aufgezeigte Vorteil und Beschluss rückgängig gemacht. Die Erzieher liegen jetzt wieder auf dem Gehalts-Niveau aller Erzieher der ehemaligen Gruppe S6. Dadurch ist m. E. die Grundlage für den zusätzlichen Prozentpunkt der KiGa-Gebühren, der für die Besserbezahlung der Rödermärker Erzieher vereinbart wurde, hinfällig. Siehe auch: Erzieher Rödermark. Konzept zur Anhebung S6 nach S8 bezahlbar?

Siehe auch
» Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?
» Zusammenfassung KiGa


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Zurücknahme der Höhergruppierung

Zurücknahme der Höhergruppierung

Rede von Samuel Diekmann bei der Stavo am 21.06.2016
(Hier die Nachvertont Rede)

Erzieherinnen und Erziehergehalt
Samuel Diekmann

Zurücknahme der Höhergruppierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich will den ganzen Vorgang nicht juristisch bewerten, das sollen und werden – wie wir wissen – die Gerichte tun, denn gegen diese Neugruppierung werden Erzieherinnen und Erzieher zu Recht klagen.
Sehr wohl aber will ich auf die moralische Verpflichtung der Stadt und auch von uns als Stadtverordneten eingehen. Wir haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern vor rund einem Jahr etwas anderes zugesagt und machen jetzt die Rolle rückwärts!
Im Februar 2014 hieß es in der Beschreibung des Sachverhaltes unseres gemeinsamen Beschlusses, dass man sich 3 x mit Elternvertretungen getroffen hat mit dem Ergebnis, ich zitiere:
Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals nach S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte für die Kinderbetreuung in Rödermark, verbunden werden.
Was heißt das im Klartext? Die Grundlage unseres damaligen Beschlusses war die Absprache mit den Elternvertretungen, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen in S8 (heute S8b) eingestuft werden… intensiv besprochen – versprochen! Und jetzt?!
Im Januar 2015 wurde das Ganze dann auch den Erzieherinnen und Erzieherinnen durch den Magistrat schriftlich in einer uns vorliegenden Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in Aussicht gestellt, als Sofortmaßnahme wurde eine Zulage verabredet:
§ 2 Die Zulage entfällt nachdem der Haushaltsplan für das Jahr 2015 in Kraft getreten ist und die Höhergruppierung nach Eg S 8 durchgeführt wurde.
Jetzt stellen wir fest, dass die Erzieher aber scheinbar niemals wirklich – wie versprochen – in die S8 eingruppiert wurden, dies soll nun alles nur ein Missverständnis sein…?!
Sie argumentieren heute die ganze Zeit allen Ernstes, dass die Erzieherinnen und Erzieherinnen niemals in der alten Stufe S8 – heute S8b – gewesen seien? Mit der erwähnten…
Nebenabrede,
Gehaltszetteln,
Stellenplan
Begründung unseres Beschlusses aus 2015

… mussten die Erzieher aber von etwas anderem ausgehen.
Sie, Herr Bürgermeister, Herr 1. Stadtrat, und wir, die Stadtverordnetenversammlung haben den Erzieherinnen und Erzieherinnen, Eltern und der Öffentlichkeit zugesagt, dass unsere Fachkräfte besser bezahlt werden und höhergruppiert werden und nur weil jetzt dem Magistrat der neue Tarifvertrag nicht passt, sollen alle Zusagen zurückgenommen werden!
Lassen Sie uns, uns alle ehrlich machen. Wir diskutieren hier keine Zurücknahme einer „freiwilligen Leistung“, sondern die Rücknahme unseres Versprechens!
Die Begründungen im Antrag des Magistrats sind auch nicht überzeugend:
„(1) Die Vergütung entsprechend der alten Eg S 8 war eine übertarifliche Leistung und entsprach nicht der tariflichen Eingruppierung“ – stimmt, aber diese (freiwillige) übertarifliche Leistung sollte nur solange bezahlt werden, bis die tatsächliche Höhergruppierung in S8 (alt) vollzogen ist (siehe Nebenabrede). Das wurde scheinbar nie getan – das ist der eigentliche Skandal!
„(3) Die Tätigkeitsmerkmale der Eg S 8 (alt) bzw. Eg S 8b (neu) sind zzt. nicht erfüllt.“ – komisch, unsere Nachbarkommunen sehen das wohl anders. Die Tätigkeitsmerkmale für S8 alt sind die gleichen wie die der neuen S8b. Wussten Sie, Herr Bürgermeister und Sie Herr 1. Stadtrat, dies bereits damals und haben in vollem Bewusstsein, dass für Sie, die Stadt eine Höhergruppierung nicht in Frage kommt, das Versprechen abgegeben? Oder hatten Sie sich in einer solch wichtigen Frage nicht ausreichend informiert?
„(5) Eine erneute übertarifliche Bezahlung ist nicht finanzierbar.“ – hier liegt der Hund begraben! Die Stadtspitze und die sie tragende Mehrheit können oder wollen das alte Versprechen nicht leisten bzw. einlösen.
„(7) Es ist nicht erkennbar, dass die übertarifliche Bezahlung die Personalsituation verbessert.“ – das wird sich zeigen! Erste Anzeichen, dass Ihnen jetzt schon einige Bewerber wieder abgesprungen sind gibt es doch bereits und auch einige enttäuschte Erzieher bei uns überlegen sich zu gehen. Und einmal ehrlich: Wie lange haben Sie denn getestet, ob eine tariflich abgesicherte erhöhte Bezahlung, zusammen mit den von Ihnen genannten besonders guten Arbeitsbedingungen in unseren Kitas, nicht attraktiv wären? Wir alle wissen es: überhaupt nicht!!!
Mancher hier anwesende Stadtverordnete ist selber Mama oder Papa, hatte oder hat selber Kinder in einer Rödermarker KITA. Ja mancher war hier sogar als Elternteil sehr aktiv, hat mit Feste organisiert, war selber Mitglied der Elternvertretung… – und heute?! Wie können Sie hier heute einfach so mitmachen?
Ich sage, lassen Sie sich, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadtverordnete, von keinem fraktionellen Druck in ihrer Abstimmung beeinflussen – sie sind nur Ihrem Gewissen verpflichtet, sonst gar nix…
wenn Sie Zweifel haben, dann enthalten Sie sich wenigstens…
und wenn Sie mutig sind und zu unserem Versprechen an die Erzieherinnen und Erzieherinnen und Eltern stehen wollen, dann lehnen Sie diese Vorlage zusammen mit uns ab!
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Hier die Nachvertont Rede)
 
 
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark. Erzieherinnenentgeld Rechtslage
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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Erzieherinnenentgeld. Rechtslage

Erzieherinnenentgeld 21.06.2016
Pressemeldung der SPD Rödermark

Von Justyna Rulewicz, SPD Stadtverordnete

Antrag auf Absetzung des Antrags, Rechtslage

Die SPD-Fraktion beantragt die Absetzung des Tagesordnungspunktes.
Unabhängig davon, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema auch für uns von großer Bedeutung ist, müssen hier die rechtlichen Vorgaben beachtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung ist juristisch gesehen vorliegend jedoch nicht zuständig. Gemäß § 73 Abs. 1 HGO gehören Personalangelegenheiten zu den Aufgaben der Gemeindevertretung, mithin des Magistrats.
Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits im Jahr 1994 eine Grundsatzentscheidung zu diesem Thema erlassen (Beschluss vom 22.12.1994 – G TG 3242/94). Das Gericht stellte klar, dass die Vorschrift durch die Zuweisung der Personalangelegenheiten an den Gemeindevorstand den Grundsatz durchbricht, wonach die wichtigen Entscheidungen von der Gemeindevertretung getroffen werden (§ 9 Abs. 1 S.2 HGO). Damit begründet der Paragraf eine ausschließliche Zuständigkeit des Magistrats.
Dies führt dazu, dass ein dennoch getroffener Beschluss formell rechtswidrig wäre, sodass wir Herr Bürgermeister Kern darauf aufmerksam machen, dass er dieses Beschluss gem. § 63 Abs. 1 S.1 HGO widersprechen müsste.

Siehe auch
 
Artikel der SPD Rödermark zu dieser Stavo und zu diesem Punkt.
» „Goldener Pinsel“ für Rotter und Kern fürs Anschmieren der Erzieherinnen und Erzieher
» Rödermark Zurücknahme der Höhergruppierung
» Rödermark. Erzieher Chronologie einer ?Höhergruppierung?


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Ein Punkt bei der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2016. Tagesordnungspunkt Ö5.
 
Eine vom Magistrat gemachte Zusage soll zurückgenommen werden. HöherGRUPPIERUNG der Erzieher in die Gehaltsgruppe S8 (jetzt S8b)
Erklärung:
S6 entfällt im Tarifvertrag. S6 ist jetzt S8a.
S8 entfällt. S8 ist jetzt S8b
D.h., wenn die Erzieher sich jetzt in der S8a befinden, erfolgte KEINE Höhergruppierung.

[..]Rödermark hat die 140 Erzieherinnen in den städtischen Kindergärten Anfang des Jahres (Anm. 2015) von S?6 auf S?8 hoch gruppiert. Damit will der Magistrat die kommunalen Kitas zu attraktiven Arbeitsplätzen machen und die steigenden pädagogischen Anforderungen im Erziehungs- und Sozialdienst anerkennen.[..] Quelle: OP-Online am 9.4.2015 .

Einen Widerspruch kann ich nicht finden.

Kurzfassung.
Alles, was hier zusammengetragen wurde, stammt aus öffentlich zugänglichen Unterlagen. Aussagen von mir befragten Personen finden hier keinen Niederschlag.

Ordnet man all diese Aussagen richtige ein, ergibt sich für mich folgende Situation.

Planung
» Vom Ersten Stadtrat, Herr Rotter, wurde die Zusage gegeben, alle Erzieher ab dem 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 einzuordnen.

» Zum Zeitpunkt der Zusage, die Mitarbeiter in die Gehaltsgruppe S8 einzugruppieren, gab es die Gehaltsgruppen S8a und S8b nicht.

» Den Erziehern entstehen bei der Höhergruppierung (S6 nach S8) KEIN finanzieller Schaden. Ist tariflich festgehalten und nachzulesen. Lediglich eine Einstufung in eine niedrigere Stufe könnte vereinzelt vorkommen. Bedeutet aber in diesem Fall kein Nachteil für die Mitarbeiter.

» Die Erzieher müssten sich nach der tariflichen Einigung, Mitte 2015, in der neu geschaffenen Gehaltsgruppe S8b befinden.

» Gehaltsgruppe S8b ist von den Tarifpartnern (Verdi, VKA) für die Eingruppierung der Erzieher der Gruppe S6 NICHT vorgesehen.

» Eine Bezahlung nach S8b (so wie es in Rödermark eigentlich sein müsste) ist schlichtweg nicht zu bezahlen.

» Die für mich absolut nicht nachvollziehbare Aktion des Ersten Stadtrates hat den Bürgern ca. 300.000,00 Euro gekostet. (200.000,00 p. Jahr)

» Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.

Wie diese Versprechen scheinbar umgesetzt wurde.

» Die Mitarbeiter wurden nicht wie zugesagt am 1.1.2015 in die Gehaltsgruppe S8 eingruppiert.

» Man zahlte den Mitarbeitern der Gruppe S6 über eine übertarifliche Zulage das Gehalt eines Mitarbeiters der Gruppe S8

» Die Mitarbeiter werden nach dem Tarifabschluss die Gehaltsgruppe S8a einsortiert. Gehaltsgruppe S6 und S8 entfallen im Tarifvertrag.


Hier die Langfassung weiterlesen Erzieher. Chronologie einer ?Höhergruppierung?

Gewerkschaften haben bislang mehr gestreikt als verhandelt

Gewerkschaften haben bislang mehr gestreikt als verhandelt
Vereingung der kommunalen Arbeitgeberverbände

Verhandlungen morgen in Düsseldorf / VKA fordert Gewerkschaften zu ernsthaften Verhandlungen auf / Heftige Kritik an Warnstreiks

Frankfurt am Main. Zu den morgigen (9.04.2015) Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Kommunen fordert die VKA die Gewerkschaften zu ernsthaften und zielorientierten Verhandlungen auf: „Die Gewerkschaften sollten ihre Energie in die Verhandlungen stecken und nicht in Warnstreiks. Sie haben bislang mehr gestreikt als verhandelt. Das steht in keinem Verhältnis“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann.

In den Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst haben bislang zwei Termine stattgefunden. Die Gewerkschaften rufen jedoch nahezu täglich zu Warnstreiks auf. „Streiks in den Kindertagesstätten und den kommunalen Einrichtungen des Sozialdienstes treffen Kinder, Eltern und Menschen, die auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Das erfordert ein besonderes Maß an Verantwortung der Gewerkschaften“, so Hoffmann.

Im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Gewerkschaften nach eigenen Angaben bereits bis Mai Warnstreiks geplant – unabhängig vom Verhandlungsverlauf. Die VKA hat Gespräche über die Eingruppierung nie abgelehnt. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben auf Vorschlag der VKA einen Fahrplan für die inhaltlichen Verhandlungen vereinbart. Am 9. April soll es um die Eingruppierung von Erzieher/innen gehen. Erzieher/innen in kommunalen Kindertagesstätten verdienen in der niedrigsten Tarifgruppe zwischen 2.590 Euro (Berufsanfänger) und 3.289 Euro; bei Erzieherinnen mit schwierigen oder koordinierenden Tätigkeiten sind es bis zu 3.750 Euro.

Als nächste Verhandlungstermine sind der 9., 16. und der 20./21. April 2015 vereinbart. Ein weiterer Termin ist für den 11./12. Mai 2015 geblockt. Quelle: VKA

Verdienst in Rödermark nach EinGUPPIERUNG der Erzieher(innen) MINDESTENS in S8.
Zwischen 2.656,00 Euro (Berufsanfänger) und 3.732.00 Euro.
Nach der Verdi Forderung Eingruppierung MINDESTENS S10
Zwischen 2.857,00 Euro (Berufsanfänger) und 3.973.00 Euro.
 
Das wäre bei einer Steigerung von Gruppe S6 nach S10
Von 268,00 Euro oder 10,35% mindestens
bis 684,00 Euro oder 20,8%
Siehe TVöD
Und in 2016 (da läuft der Tarifvertrag aus) gibt es wohl weitere Erhöhungen.
 
Die Offenbach Post berichtet von diesem Streik

[…]Die Reaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Dann sollen auch diese Eltern höhere Beiträge zahlen.
Die Eltern müssen wissen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei unter 15%. D.h. von den Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit mehr als 85%. Und der Kostendeckungsgrad sinkt weiter.
 
 
Siehe auch
» Rödermark. Demo der Erzieher(innen). NACHTRAG
» Rödermark. Droht das große Kita-Chaos?


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Demo der Erzieher(innen). NACHTRAG


Rödermark. Demo der Erzieher(innen).

Demo der Erzeiherinnen. 08.04.2015
Demo der Erzeiherinnen. 08.04.2015

Hier demonstrieren die Erzieherinnen, um eine Höhergruppierung zu erreichen. Höhergruppierung bedeutet Lohnerhöhung.
Hier demonstrieren Bürger gegen die Grundsteuererhöhung. Die lineare Steigerung der Kindergartenbeiträge um 3% bis Kindergartenjahr 2018/2019 wird wohl kaum ausreichen, um die Forderungen, die sich aus dem Streik ergeben könnten, zu decken. Dann, in 2016 kann mit der nächsten Steigerung, Tarifvertrag läuft Ende Februar 2016 aus, gerechnet werden.
 
Damit noch nicht genug. Rödermark rüstet weiter auf.
 
Aber ist ja nicht schlimm; die Grundsteuererhöhung. Wie sagte der Bürgermeister zur Grundsteuererhöhung für 2015: „Sind ja im Schnitt nur 50,00 Euro“. Kann man sagen, wenn man ein fettes Gehalt bezieht, mit einer ordentlichen Pension rechnen kann und evtl. zu den glücklichen 0,07% gehört.
 
Die Hundesteuer waren ja auch nur 60,00 Euro. Die Beitragserhöhung bei den Vereinen, bedingt durch die Kürzung der Zuschüsse und die Erhöhung der Hallenmiete durch die Stadt. Kostensteigerung durch neue Friedhofssatzung. Die Gewerbesteuererhöhung wird die Produkte aus Rödermark verteuern. Erhöhung bzw. Neueinführung Teilnehmergebühren für die Seniorenschifffahrt
 
Trotz dieser Steigerungen kein Geld für „Grunderneuerung der Straßen“
 
Die nächste Grundsteuererhöhung, trotz der zu (erwartenden) zusätzlichen 1,6 Mio. aus dem kommunalen Finanzausgleich (KFA) in 2016, wird wohl in absehbarer Zeit kommen.
 
BTW
Zu dem „Das sind ja im Schnitt nur 50,00 Euro“. Grundsteuer B bezahlen auch die MIETER.

? Ein Drittel der Rentner (6 117 903) hat weniger als 500 Euro Rente.
? 72?% der Rentner (134 56 166) bekommen bis zu 1000 Euro Rente.
? Nur 0,07% (14 447) haben mehr als 2000 Euro.
Quelle: Bild.de

 
Nachtrag 09.4.2015
Die Offenbach Post berichtet von diesem Streik

[…]Die Reaktionen seien überwiegend positiv gewesen. Viele Eltern, so Vollmer, hätten sich sogar in Listen eingetragen, mit denen sie die Forderungen der Streikenden unterstützen[…] Quelle OP-Online.de. Hervorhebung durch den Admin

Dann sollen auch diese Eltern höhere Beiträge zahlen.
Die Eltern müssen wissen. Der Kostendeckungsgrad liegt bei unter 15%. D.h. Von den Kosten für die Kinderbetreuung trägt die Allgemeinheit mehr als 85%. Und der Kostendeckungsgrad sinkt weiter.
 
 
Siehe auch
Rödermark. Droht das große Kita-Chaos?


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Eingruppierung Erzieherin (Nachtrag)

Nachtrag
Ob sich seit 2013 etwas geändert hat?

[..] Das Modell „Zulage Tarif+“:Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen schlägt die Verwaltung das Modell Tarif+ mit folgender Konzeption vor:[..] Lesen Sie weiter bei Stuttgart.de
Hervorhebungen durch den Admin.

Tarifvertrag für Baden-Württemberg.

+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.
Was ist der Unterschied?

Variante 1)
Man wird nach S8 bezahlt

Variante 2)
Man wird nach S6 bezahlt und die Differenz zu S8 wird als Zulage gezahlt.

Erzieherin Rödermark
Erzieherin Rödermark

Quelle: Webseite Stadt Rödermark 13.02.2015

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

[..]Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der die Vorlage des Magistrats wie folgt ergänzt, abstimmen:
Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[…] Quelle: 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark TOP 10.1

[..]Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..]Quelle OP-Online

Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. (Hevorhebungen durch den Admin). Beschlussvorlage der Stavo 18.02.2015

Laut Presse und dem Antrag der Verwaltung wurde von den Eltern die Gebührenerhöhung von 3% deshalb akzeptiert, weil damit eine Höhergruppierung (nicht bezahlen nach S6 + Zulage) UND die Sicherung der Fachkräfte ermöglicht wird.

Was dann jetzt. Eingestuft nach S6 den Rest als freiwillige, jederzeit kündbare Zulage?

War nicht die Einstufung nach S8 von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen?

Siehe auch
» Rödermark. Erzieher(in) gesucht.
» Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Nachtrag. Zeitungsartikel.
19.02.2015 Besserer Lohn für Erzieher
Wenn Obertshausen jetzt eine ECHTE EinGRUPPIERUNG der Erzieher nach S8 durchführt, ist das Rödermärker Modell EinGUPPIEREN nach S6 + Zulage zu S8 zweite Wahl. Eine Erzieherin wird einen Arbeitgeber mit ECHTER EinGUPPIEREN nach S8 bevorzugen.

Nachtrag .Höhergruppierung
Scheint jetzt geklärt zu sein. Nach der Haushaltsverabschiedung werden die Erzieher(innen) nach S8 hochgruppiert. Bis dahin nach S6 bezahlt. Warum Herr Rotter bei der Ausschusssitzung die dahingehende Frage nicht so beantwortet hat oder konnte, mag sein Geheimnis bleiben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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