Eingruppierung Erzieherin (Nachtrag)

Nachtrag
Ob sich seit 2013 etwas geändert hat?

[..] Das Modell „Zulage Tarif+“:Anstelle einer tarifwidrigen Höhergruppierung für KinderpflegerInnen, ErzieherInnen im Gruppendienst und von LeiterInnen kleiner Einrichtungen schlägt die Verwaltung das Modell Tarif+ mit folgender Konzeption vor:[..] Lesen Sie weiter bei Stuttgart.de
Hervorhebungen durch den Admin.

Tarifvertrag für Baden-Württemberg.

+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.+.
Was ist der Unterschied?

Variante 1)
Man wird nach S8 bezahlt

Variante 2)
Man wird nach S6 bezahlt und die Differenz zu S8 wird als Zulage gezahlt.

Erzieherin Rödermark
Erzieherin Rödermark

Quelle: Webseite Stadt Rödermark 13.02.2015

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

[..]Die Stadtverordnetenvorsteherin lässt über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion der Anderen Liste/Die Grünen, der die Vorlage des Magistrats wie folgt ergänzt, abstimmen:
Es ist im Zusammenhang mit dieser Satzungsänderung anzustreben, die Erzieherinnen und Erzieher nach S8 zu vergüten. Die Höhergruppierung soll im Haushaltsjahr 2015 realisiert werden.[…] Quelle: 23. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark TOP 10.1

[..]Nach Gesprächen mit Eltern, Kita-Leiterinnen und den freien Trägern favorisiere der Magistrat diese so genannten linearen Steigerungen, sagte Sozialdezernent Jörg Rotter. Zwei Prozent müssen Eltern mehr zahlen, wenn die Stadt ihre 105 Erzieherinnen weiter wie bisher bezahlt. Werden sie zwei Gehaltsgruppen höher eingestuft, schlägt die Stadt ihre Gebühren um drei Prozent auf.[..]Quelle OP-Online

Die Elternvertretungen haben sich einvernehmlich für jährliche lineare Erhöhungen um 3% (bzw. 2%) ausgesprochen. Mit der Option von 3% soll eine Höhergruppierung des Fachpersonals auf S 8, im Interesse einer Sicherung der Fachkräfte, verbunden werden. (Hevorhebungen durch den Admin). Beschlussvorlage der Stavo 18.02.2015

Laut Presse und dem Antrag der Verwaltung wurde von den Eltern die Gebührenerhöhung von 3% deshalb akzeptiert, weil damit eine Höhergruppierung (nicht bezahlen nach S6 + Zulage) UND die Sicherung der Fachkräfte ermöglicht wird.

Was dann jetzt. Eingestuft nach S6 den Rest als freiwillige, jederzeit kündbare Zulage?

War nicht die Einstufung nach S8 von der Mehrheit der Stadtverordneten beschlossen?

Siehe auch
» Rödermark. Erzieher(in) gesucht.
» Gebührenerhöhung für bessere Bezahlung.

Nachtrag. Zeitungsartikel.
19.02.2015 Besserer Lohn für Erzieher
Wenn Obertshausen jetzt eine ECHTE EinGRUPPIERUNG der Erzieher nach S8 durchführt, ist das Rödermärker Modell EinGUPPIEREN nach S6 + Zulage zu S8 zweite Wahl. Eine Erzieherin wird einen Arbeitgeber mit ECHTER EinGUPPIEREN nach S8 bevorzugen.

Nachtrag .Höhergruppierung
Scheint jetzt geklärt zu sein. Nach der Haushaltsverabschiedung werden die Erzieher(innen) nach S8 hochgruppiert. Bis dahin nach S6 bezahlt. Warum Herr Rotter bei der Ausschusssitzung die dahingehende Frage nicht so beantwortet hat oder konnte, mag sein Geheimnis bleiben.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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4 Replies to “Eingruppierung Erzieherin (Nachtrag)”

  1. Ich hoffe die Stadtverordneten werden dem Magistrat mal den Marsch blasen. Die sollen das Beschlossene umsetzen. Ich fühle mich verarscht.

  2. Ist es nicht egal ob einer nach S6 oder S8 bezahlt wird wenn die Kohle gleich ist?

    Admin
    Vorweg.
    Da ich weder Gehaltszettel oder Vereinbarung der Erzieherinnen aus Rödermark zu der versprochenen Anhebung kenne, ist ein Rückschluss auf die tatsächlichen Vorgänge in Rödermark nicht zugelassen.

    Ein Hochstufung ist grundsätzlich etwas anderes als der Verbleib in einer Gehaltsgruppe mit einer Zulage. Eine Zulage kann normalerweise problemlos aufgehoben werden. Eine Zulage muss nicht unbedingt angehoben werden wie z.B. eine im Tarif festgelegte Anhebung des Gehalts nach x Jahren in der entsprechenden Stufe.

    Wie gesagt, eine Zulage kann aufgehoben werden. Eine Rückstufung z.B. von S8 nach S6 bedarf einer Änderungskündigung.

    Ist eine GRUNDSÄTZLICHE ALLER Erzieher(innen) von S6 nach S8 rechtlich überhaupt möglich?
    Lesen Sie hier den ähnlichen Fall wie in Rödermark

  3. Na da zeigt sich doch erneut, ein Beschluss ist nichts wert!

    Unser erster Stadtrat hat wohl doch mal die Summe addiert, die in den Folgejahren auf ihn zukommt. Mit einer Zulage ist das natürlich anders, die kann man einfach wieder kippen, sieht aber erstmal gut aus.
    Würde tippen, das Frühjahr wird uns von Schließungen der Kindergärten und Protesten der Erzieherinnen begleiten.
    Unsere Herren bei der Stadt zeigen erneut ihr Können, Wahnsinn!

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