Etliche Jahre verloren? Änderung Flächennutzungsplan Baugebiet A32 („Nördlich der Kapellenstraße“)

Baugebiet A32
Baugebiet A32

Jahrelang nichts gemacht
Schon am 21.07.2015 wurde von der FDP und den Freien Wählern (FWR) beschlossen, dass man das Gebiet des jetzt geplanten Bebauungsplans A32 zum Gewerbegebiet umwidmen möchte.
Dass sich die SPD dem Ansinnen der FDP und FWR nicht angeschlossen hat, ist für den weiteren Verlauf unerheblich. Die ablehnende Haltung der Koalitionäre (CDU/Grüne), die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung, hatte bis 2017 Bestand. Dann der Umschwung

In 2017 der Antrag der Koalition zum Gewerbegebiet Kapellenstraße.
Beschlussvorschlag:
[..]Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen, um den gesamten Bereich Kapellenstraße- Rödermarkring- Friedhof als Gewerbegebiet auszuweisen. Ausgenommen hiervon wird der Bereich des beschlossenen Mischgebietes.[..] Quelle Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Andere Liste/Die Grünen: Gewerbegebiet „Kapellenstraße“
» Niederschrift Stavo 05.09.2017

Am 2.5.2018 wurde der Ankaufspreis für den Grunderwerb festgesetzt. Man bezog sich darauf, dass die Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 05.09.2017 den folgenden Beschluss gefasst hatte:
[..]Der Magistrat wird beauftragt, die Voraussetzungen zu schaffen …. als Gewerbegebiet auszuweisen. [..] Der Ankaufspreis wird auf 25 €/m² festgesetzt.
Ich verstehe unter Voraussetzungen auch, dass die Änderung des Flächennutzungsplans dazu gehört. Wieso hat es bis Juni 2021 gedauert, bis die Verwaltung den Antrag vollumfänglich umsetzt? Muss der Verwaltung auch noch mit einem Antrag der Stadtverordneten gesagt werden, dass man eine Änderung Flächennutzungsplan herbeiführen muss? Hat man dadurch nicht jede Menge wertvolle Zeit verstreichen lassen?


Jahre später

Die Festsetzung der Flächen als Gewerbegebiet wurden schon 2015 von der FDP gefordert. Seinerzeit Ablehnung des Antrags CDU, AL/Die Grünen und SPD
Vergleiche Flur und Flurstücke mit dem Antrag der FDP und die in dem Antrag der Verwaltung. Siehe Aktenmappe Top 13

Bemerkenswert der Satz
in dem Antrag der Verwaltung (Aktenmappe TOP 13). Hervorhebung duch den Admin.
[..] Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.09.2017 wurde der Magistrat beauftragt, die erforderlichen Voraussetzungen für eine entsprechende bauleitplanerische Ausweisung eines Gewerbegebiets innerhalb des vorgenannten Bereichs zu schaffen.[..]
Wenn nichts anderes dazu kommt, sage ich einfach einmal, der MAGISTRAT hat 4 Jahre gebraucht, um einen Antrag umzusetzen.

Bei der Ausschusssitzung für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung (BUSE) stand am 23.06.2021 die Änderung des Flächennutzungsplan (Baugebiet A32, Kapellenstraße) auf der Tagesordnung.

Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark beschließt:
1. Die Stadt Rödermark stellt beim RegionalverbandFrankfurtRhein Main einen Antrag auf Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans 2010.
2. Die Stadt Rödermark stellt bei der Oberen Landesplanungsbehörde einen Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplans Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplans 2010. Quelle

Etliche Jahre verloren.

Hätten die Stadtverordneten der Koalition (CDU/Grüne) 2015 Weitsicht gezeigt und das erst jetzt beginnende Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplans mit offenem Ergebnis) schon 2015 eingeleitet, könnten bei einem positiven Bescheid des Planungsverbands dort schon die ersten Gebäude stehen.
Was haben wir jetzt? Einen Antrag. Der Antrag auf Änderung kann vom Planungsverband auch abgelehnt werden.

Nehmen wir an, der Flächennutzungsplan wird geändert.
Rechnen wir mit mindestens mit einem Jahr, bis vom Planungsverbad das OK kommen könnte. Für die vorbereitenden Arbeiten bis zum ersten Spatenstich kann man getrost drei Jahre einplanen. Bis dann das erste Gebäude steht und die Produktion dort aufgenommen werden kann, haben wir das Jahr 20??.

Wäre man schon in 2015 die Sache angegangen, dann müssten wir nicht mehr zittern, dass Rödermarks größter Gewerbesteuerzahler sich wohl anderweitig nach einem Grundstück umsehen muss. Die Zeche für die grandiose Fehlentscheidung der Koalition CDU/Grüne (das sind auch die Fraktionen, die die Unterführung der S-Bahn verhindert haben) müssen die Bürger mit einer stark steigenden Grundsteuererhöhung zahlen.

Die Koalitionsvereinbarungen für die nächsten Jahre zwischen CDU und Grüne laufen seit dem 19.04.2021
Wie auch diese beiden Beispiele zeigen, wäre für die CDU ein anderer Koalitionspartner als „AL/Die Grünen“ ein Segen für Rödermark.
Nachtrag 6.7.2021. Es bleibt wohl dabei. CDU und AL/Die Grünen werden am 7.06.2021 ihren neuen Koalitionsvertrag vorstellen.

Rödermarks Wirtschaftsförderung WARNT.
[..]Eine Antwort der Wirtschaftsförderung auf eine Anfrage der Liberalen habe ergeben, dass die in Rödermark ansässigen Firmen etwa 15 bis 19 Hektar zusätzliche Flächen angefragt hätten. Quelle fr.de [..]


[..]Auch die Wirtschaftsförderung warne eindringlich davor, dass die Stadt riskiert, künftig Arbeitsplätze und Gewerbesteuerzahler zu verlieren. Gerade die Unternehmen, die expandieren wollen, sind laut FDP-Magistratsmitglied Hans Gensert oft die erfolgreichsten.Quelle fr.de [..]


[..]“Im Zeitraum 2018 bis 06.2021 gab es 40 Anfragen zum Erwerb von gewerblichem Baugrund. Davon konnten nur drei Anfragen zur Zufriedenheit erfüllt werden.“Quelle[..]


Die mehrfach erwähnte Stadtverordnetenversammlung vom 9.2.2021 hat am 16.2.2021 stattgefunden.
 
» Aktenmappe Stavo 9.2.2021 bzw. 16.02.2021
» Ist Chef-Sache. Der Chef warnt vor eigenen Fehlern.
» Flächennutzungsplan, Gewerbegebiete


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

Zuerst dafür. Jetzt dagegen?

Gewerbegebiet bei der Germania
Gewerbegebiet bei der Germania

Zuerst dafür. Jetzt dagegen?

Mit dem Beschluss der Stadtverordneten (Stavo) am 19.02.2021 wurde beschlossen , dass man sich die dort (bei der Germania) liegende Grundstücke sichern soll.

[..] Der Magistrat wird beauftragt, die dort liegenden Grundstücke für eine Gebietsentwicklung zu sichern und hierzu gemäß der Bodenbevorratungsvereinbarung vom 18.10.2013 zwischen der Stadt Rödermark und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) Gespräche mit der HLG aufzunehmen. [..]
Abstimmungsergebnis:
Mit Stimmenmehrheit angenommen.
Zustimmung: CDU (12), SPD (4), FWR (4), FDP (3).
Ablehnung: AL/Die Grüne (9).
Enthaltung: Fraktionslos (1)

Ablehnung durch AL/Die Grünen.
Lese ich den Faktencheck der AL/Die Grünen im Heimatblatt (Seite 7) komme ich mächtig ins Grübeln. Dort kann man lesen, dass es noch nicht sicher ist, dass das Germania-Gebiet in den noch freizugebenden „Flächennutzungsplan (Reg.FNP)“ aufgenommen wird. Antrag für diese Fläche zur Aufnahme in den FNP dürfte gestellt sein. Ein einstimmiger Beschluss wurde in 2019 gefasst. Siehe weiter unten die Infos zur Stavo am 14.05.2019.
Der Hinweis darauf, dass es noch nicht sicher ist, dass das Gebiet in den FNP aufgenommen wird, ist sicherlich wertvoll. Wertvoll deshalb, damit erst nach Aufnahme in den gültigen FNP damit beginnt, sich die notwendigen Fläche zu sichern. Aber das dürfte ja wohl klar sein. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Gebiete NICHT den Weg in den FNP schaffen, sehe ich gegen NULL.

Der Beschluss vom Mai 2019 taugt nicht
zur Begründung eines Supermarkt-Standort
dürfte auch richtig sein. Da liegt AL/Die Grünen völlig richtig. Im Beschluss von 2019 steht nichts von einem Sondergebiet, welches für die Ansiedlung eines „großflächigen Einzelhandels“ erforderlich ist. Hierin sieht Bürgermeister Rotter aber kein unüberwindbares Problem. „Diese Fläche müsste als Sondergebiet ausgewiesen werden, wozu Gespräche mit dem Regionalverband notwendig wären. Denen würde Rotter optimistisch entgegensehen, denn die Stadt verfüge über gute Argumente.“ Quelle

Zusammenarbeit zur Erreichung gemeinsam beschlossener Ziele
sieht meiner Meinung nach anders aus. Auch wenn 2019 ein Sondergebiet nicht beschlossen wurde, so wurde aber 2019 die Schaffung einer gewerblichen Baufläche beschlossen. Ich interpretiere die Hintergründe für die Veröffentlichung des Faktenchecks so, dass AL/Die Grünen zum Beschluss aus 2019 ihr Meinung grundlegend geändert hat. Man führt in dem Faktencheck sehr viele Gründe auf, warum man dort nicht bauen sollte. Will man sogar den Eindruck erwecken, dass man dort nicht bauen darf? Ich kann nicht erkennen, dass die AL/Die Grünen es gerne sehen möchten, wenn der gemeinsame Beschluss aus 2019 irgendeiner Form umgesetzt werden soll.

Zur Kommunalwahl wäre aus meiner Sicht zu empfehlen:

  • Wenn man keine Entwicklung des angesprochenen Gebiets möchte, muss man AL/Die Grünen wählen und hoffen, dass die Grünen die absolute Mehrheit erhalten.
  • Diejenigen, die dort eine weitere Einkaufsmöglichkeit (für z.B. die Bürger aus Waldacker) wünschen, müssen eine der verbleibenden Parteien, die sich der Kommunalwahl stellen, wählen.

Aber mal egal wen Sie in Hinsicht auf die dortige Bebauung wählen.
Auch mit der AL wird sicherlich dort gebaut. Das Gelände wird aus meiner Sicht (und auch aus der Sicht mehrerer Stadtverordneten) in den Flächennutzungsplan aufgenommen und natürlich auch bebaut. Die von der AL/Die Grünen aufgeführten Punkte in Bezug auf Umwelt/Natur sind nicht so gravierend, dass eine Bebauung dort nicht zulässig ist.
Für einen evtl. notwendigen neuen Beschluss (Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“) dürfte es mit der momentanen Mehrheit und wahrscheinlich auch NACH der Kommunalwahl keine Probleme geben.

Auch mit der AL in der Verantwortung wird sicherlich dort gebaut. Das Gelände wird aus meiner Sicht (und auch aus der Sicht mehrerer Stadtverordneten) in den Flächennutzungsplan aufgenommen und natürlich auch bebaut. Die von der AL/Die Grünen aufgeführten Punkte in Bezug auf Umwelt/Natur sind nicht so gravierend, dass eine Bebauung dort nicht zulässig ist.

Für einen evtl. notwendigen neuen Beschluss (Sondergebiet „Großflächiger Einzelhandel“) dürfte es mit der momentanen Mehrheit und wahrscheinlich auch NACH der Kommunalwahl keine Probleme geben.

Siehe auch
» 26.01.2021 Neues Gewerbegebiet und Straße bei der Germania.
» 29.01.2021 AL/GRÜNE sehen mehr Schatten als Licht
» Februar 2021AL/Die Grünen halten es für einen Witz.
» 04.02.2021 DZ zum Gebiet bei der Germania
» 04.02.2021 BM Rotter neuen Standort für Supermarkt
» 04.03.2021 Die Fakten zum Germania-Gebiet


Infos zur Stavo 14.05.2019


In der Aktenmappe zur Stavo 14-05.2019 die – RegFNP2020 Untersuchungsbereiche. Untersuchungsbereich 10 das angesprochene Gebiet Germania
RegFNP2020 –Untersuchungsbereich 10 Lage: Ober-Roden/ Flur 14, 15
Größe: ca. 3,6 ha
Geplante Nutzung: gewerbliche Baufläche
Realnutzung (2016): Ackerland
 
» Reg.FNP 2020
» FNP bei der Stavo.
» FDP Antrag FNP 2020 mit der Bewertung aller Feldfluren.
» Aktenmappe Stavo 14.05.2019
» Niederschrift Stavo 14.05.2019
 
Die Fortschreibung des FNP wurde einstimmg beschlossen. Der FDP Antrag wurde zurückgezogen. Siehe Niederschrift zu 23..


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 "aufkommensneutral" bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung "aufkommensneutral" bewerkstelligen kann. Alles, was über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

Gutachten. Regionales Entwicklungskonzept Südhessen. Juli 2019

Flächennutzungsplan. Anmerkung
Flächennutzungsplan. Anmerkung
Soeben auf der Facebookseite von Samuel Diekmann den Link zu dem Dokument gesehen.

Seite 53. Impulszentren im Kernraum.
Darüber hinaus wurden folgende regionalbedeutsame Projekte mit langfristiger Realisierungswahrscheinlichkeit in Abstimmung mit dem RMV und dem Auftraggeber berücksichtigt:
• Regionaltangente Nord zwischen Bad Homburg und Bad Vilbel als [..]
• Regionaltangente Ost zwischen Niederdorfelden [..]
• Verlängerung der S-Bahn von Dietzenbach über Rödermark bis Dieburg

Seite 54. Impulszentren im peripheren Raum.
Alle Impulszentren liegen an einem der genannten ÖV-Projekte und bilden einen besonderen Entwicklungsschwerpunkt. Sie weisen gemeinsam mit den Oberzentren die größte Dynamik in der Region auf. Unter diesen Prämissen kommt ihnen ein besonderes Augenmerk bei den Flächenausweisungen zu.

Seite 151
Potenzialfläche. Siedlungen.

Siehe
» FNP. Flächennutzungsplan Anmerkungen.
 
» Gutachterliche Stellungnahme für ein Konzept zu künftigen Festlegungen zentraler Orte im Rhein-Main-Gebiet unter besonderer Berücksichtigung der Mittelzentren.

FDP Rödermark. Die Grüne Mitte Rödermarks darf nicht zugebaut werden!

Pressemeldung FDP Rödermark
Pressemeldung FDP Rödermark

Pressemeldung der FDP Rödermark.
Die Grüne Mitte Rödermarks darf nicht zugebaut werden!
Liberale: Wohn- und Naherholungsqualität in Rödermark muss erhalten bleiben.

Die FDP-Fraktion hat für die erste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung nach der Sommerpause 2 Anträge in den Geschäftsgang gebracht, die sich mit der Flächenentwicklung in Rödermark beschäftigen.

Zum einen möchte die FDP endlich die oft genannte Grüne Mitte räumlich und politisch definieren. Der Vorschlag lautet: „Der Begriff „Grüne Mitte“ beschreibt das Gebiet zwischen den beiden großen Stadtteilen Rödermarks, dass langfristig von Wohn- und Gewerbebebauung freigehalten werden soll. Die Grüne Mitte dient als Naherholungsraum sowie für den aktiven Naturschutz. Freizeitaktivitäten sollen in der Grünen Mitte weiterhin möglich sein. Dies schließt den Bau neuer Freizeit- und Erholungsanlagen prinzipiell mit ein. Die Grüne Mitte beschreibt einen Raum, in dem Naturschutz, Landwirtschaft, Naherholung und Freizeitaktivitäten gleichberechtigt nebeneinander und miteinander existieren sollen.“

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